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Wett-Titan
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Original geschrieben von: Ravens
I.......n behält seit 01.07. von allen gewonnenen Wetten
5% an dt. Wettsteuer ein, die seit diesem Zeitpunktt vom dt.
Staat gefordert würden. Weiss da jemand davon, bzw.wie verhalten sich die anderen Bookies. Danke für euere Meinung

Guckst du paar Beiträge weiter oben. Passt übrigens zu dem Anbieter wie die Faust aufs Auge.

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Witzig das die mal einfach 5% vom GEWINN einfach einbehalten , dies ist keinesfalls zu akzeptieren , da die Steuer , sofern Sie überhaupt anfällt und bezahlt wird auf den EINSATZ gezahlt werden muss.

Aber paßt halt zu diesem Anbieter...

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Da das ja ein nationales Gesetz ist, hat dieses keinesfalls einen supranationalen Einflussgrad. Und da die seriösen bookies wie bet365, tipico, betsson etc. von Malta aus weltweit agieren, sollten wir beim online-betting von der Steuer zumindest bei diesen Anbieter nicht betroffen sein. Anders ist es natürlich beispielsweise beim Tipico-Wettbüro um die Ecke, da musst Du für jedes Ticket 5% Steuer vom Einsatz zahlen.

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Das Feine bei der Sache ist, dass der Anbieter sich damit rühmt, die 5%-Steuer nur bei gewonnenen Wetten abzuziehen und damit einen minimalen Beitrag zur Deckung der Steuerlast auf die Kunden umzulegen.

Fakt ist jedoch, dass die 5% bei einer gewonnenen Wette nicht etwa auf den Nettogewinn, sondern auf Gewinn + Einsatz abgezogen werden. Somit werden bei 10 EUR Einsatz und einer 1,3 Quote im Gewinnfall bereits 75 Cent abgezogen, was bereits mehr als die zurzeit diskutierte 5% Einsatzbesteuerung ist. Treffe ich eine höhere Quote wird der Abzug natürlich dementsprechend grösser (z.B. bei 10 EUR auf 8er-Quote dann Abzug von 4 EUR).

Sorry, für mich ist das Abzocke und der Kunde soll hier wohl für dumm verkauft werden. Gut, dass es noch andere Bookies gibt.

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lol geil

wenn ich da ne 1,01 gewinn hab ich hinterher 4 % weniger in der Tasche saufen


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Als wenns alleine gegen die Bookie Marge nicht schon schwer genug wäre (aber machbar), gegen Marge und 5% siehts ganz ganz schlecht aus.

Noja, Geld auszahlen adieu sagen und wenn das jeder halbwegs intelligenter Mensch macht, dann wird sich IW aber auch ganz schön umgucken.

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Sollte sich bis dato jemand gefragt haben, warum uns immer die Zornesröte ins Gesicht steigt, wenn wir lesen, dass dort jemand ne tolle Quote gefunden, oder nen Bonus abgegriffen hat, dann hat er jetzt vielleicht ne Erklärung. Solche und ähnliche Methoden haben IW im Laufe der Jahre immer wieder aufs Abstellgleis gestellt. Wer klug ist, lässt die Finger von IW, denn die können noch ganz anders...

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da muss ich sogar Freibier und Ransi auch beipflichten...

Hatte zum Glück nie Ärger, aber dass die einfach 2 % von meiner Auszahlung als Bearbeitungsgebühr abziehen, ohne vorher darauf hin zu weisen, ist auch so ne Masche...

Naja gibt ja noch genug Auswahl hier im Forum peace


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Ministerpräsidenten verhalten sich industrie- und wettbewerbsfeindlich: Gutachten der Monopolkommission geht mit Glücksspielstaatsvertrag hart ins Gericht
Veröffentlicht am 13.07.2012 06:37 Uhr


Von Ansgar Lange

Berlin/München/Kiel, Juli 2012 - "Der Markt für Glücksspielwesen ist in Deutschland stark reglementiert, stark staatlich dominiert und bietet nur geringen Raum für Wettbewerb." So lautet das vernichtende Urteil der Monopolkommission, einem Beratungsgremium im Bereich der Wettbewerbspolitik. Das aktuelle Gutachten "Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen" (Download als PDF) hat die Monopolkommission in dieser Woche dem Bundeswirtschaftsminister übergeben und im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Das Gutachten stellt letztlich eine schallende Ohrfeige für die Politik dar, denn mit Ausnahme des Landes Schleswig-Holstein hat sich bisher kein Bundesland willens oder in der Lage gesehen, ein Glücksspielgesetz vorzulegen, das in puncto Wettbewerbsrecht, Suchtbekämpfung und Spielerschutz Bestand haben wird. Zeit genug hatte die Politik jedenfalls. Nach zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen sollte der im Dezember 2011 unterzeichnete erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag eigentlich der Durchbruch sein. Denn die Juristen der EU hatten den deutschen Landesfürsten – wieder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – ins Stammbuch geschrieben, dass die derzeitige Gesetzgebung ein Flickenteppich sei. Noch immer könnten viele Spielerinnen oder Spieler auf Online-Spielmöglichkeiten im Ausland ausweichen, so dass die versuchte staatliche Monopolisierung nicht mehr der effektiven Bekämpfung der Spielsucht diene.

All die Bemühungen der Ministerpräsidenten waren Murks, sonst hielte die anerkannte Monopolkommission jetzt nicht "eine grundsätzliche Überarbeitung für notwendig". Langjährige Kenner der Materie sind schockiert, wie unbeirrbar Beck (Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz) und Co. in Sachen Glücksspielregulierung verfahren. Die Glücksspielbranche reagiere "unisono mit entsetztem Kopfschütteln", so Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte in München https://www.timelaw.de, gegenüber PokerStrategy.com (https://www.pokerstrategy.com): "Das kann nicht wahr sein, dass eine so lange Evaluierung stattgefunden hat, mit Anhörungen in Mainz im Jahr 2010, und dann kommt so etwas Industriefeindliches dabei raus. Jeder Anbieter, mit dem ich gesprochen habe – wirklich jeder – sieht darin eine schallende Ohrfeige."

Vorbild Schleswig-Holstein

Was moniert die Monopolkommission im Einzelnen? Durch den neuen Staatsvertrag werde das staatliche Monopol im Sportwettenmarkt in engen Grenzen liberalisiert. Die neue Experimentierklausel zur Konzessionierung privater Sportwettenanbieter wird zwar begrüßt, doch der Ansatz werde nicht konsequent verfolgt. "Die gewählte Spieleinsatzsteuer macht ein Angebot in Deutschland weiter unattraktiv und bevorzugt Anbieter aus dem Ausland. Stattdessen wäre eine Besteuerung der konzessionierten Anbieter auf Grundlage des Rohertrags nach dem Vorbild Schleswig-Holstein deutlich vorzuziehen", so das Gutachten. Außerdem spricht sich die Monopolkommission gegen die vorgesehene Beschränkung der Anzahl möglicher Konzessionen aus. Zudem solle die Experimentierklausel auch auf andere Spielformen mit wachsenden Graumärkten wie Online-Poker und Online-Casinospiele ausgeweitet und mit entsprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht verbunden werden.

In wohlgesetzten Worten erhebt die Monopolkommission den Vorwurf, dass es den Gegnern der Glücksspielregulierung, wie sie von der christlich-liberalen Landesregierung in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht wurde, nicht vorrangig um "die gesellschaftliche Effizienz bei der Regulierung der Glücksspielmärkte" gegangen sei. Eine Vielzahl der mit der Regulierung des Glücksspiels vorgenommenen Beschränkungen oder Liberalisierungen der Märkte lasse sich eher durch historische Rigiditäten und fiskalische Interessen als durch konsequente Verfolgung der gesellschaftlichen Ziele – wie z. B. Bekämpfung der Spielsucht, Spielerschutz etc. – erklären.

Auf Zustimmung traf das Gutachten derweil beim Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion in Kiel, Hans-Jörn Arp https://www.hans-joern-arp.de: "Wie richtig es war, für Schleswig-Holstein ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen, beweist das aktuelle Gutachten der Monopolkommission. Ich verstehe nicht, warum die neue Regierung das Rad zurückdrehen und das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz ad acta legen möchte."

Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion

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Monopolkommission: Neuer Glücksspielstaatsvertrag bereits gescheitert
Veröffentlicht am 09.07.2012 11:49 Uhr


Hauptgutachten bescheinigt dem GlüÄndStV Untauglichkeit

Betfair PLC. Die Monopolkommission, das offizielle Beratungsgremium der Bundesregierung für Fragen der Wettbewerbspolitik, beurteilt den vor nur einer Woche in Kraft getretenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) der Länder in ihrem am Freitag vorgestellten 19. Hauptgutachten als nicht geeignet, die gesellschaftlichen Ziele effizient zu erreichen. Aus diesem Grund hält die Monopolkommission bereits jetzt eine "grundsätzliche Überarbeitung" der Regulierung für notwendig.

Die Monopolkommission kritisiert unter anderem
•die beschränkte Anzahl möglicher Konzessionen für Sportwettanbieter, da sie die Graumärkte stärkt,

•die gewählte steuerliche Bemessungsgrundlage 'Spieleinsatz', da auch sie deutlich weniger geeignet sei, den Graumarkt einzudämmen als die Bemessungsgrundlage 'Bruttorohertrag' und

•das Verbot von Online-Poker und Online-Casinospielen trotz einer grundsätzlich vergleichbaren Graumarkt-Problematik.

"Besonders bedeutsam" ist nach Auffassung der Monopolkommission das Besteuerungssystem, da es für die Erreichung der gesellschaftlichen Regulierungsziele maßgeblich ist. Daher empfiehlt das Expertengremium: "Im Ergebnis ist damit für das gesellschaftlich relevante Ziel der Suchtbekämpfung durch Kontrolle, ein Besteuerungssystem, wie es in Schleswig-Holstein gewählt wurde, klar vorzuziehen. Die Kanalisierung des Glücksspiels in den legalen Markt erfolgt unter einem derartigen System deutlich besser."

Peter Reinhardt, Zentraleuropachef von "Betfair", sagte dazu:
"Das Urteil der Monopolkommission ist eindeutig: Die Länder haben mit dem GlüÄndStV ein untaugliches Gesetzeswerk konstruiert. Der neue Staatsvertrag ist nicht geeignet, den Schwarzmarkt zu kanalisieren, effektiven Spielerschutz zu gewährleisten und Steuereinnahmen zu generieren. Mit dem vorliegenden Regulierungsmodell wird der größte Teil des Online-Glücksspiels weiterhin im unregulierten Bereich stattfinden. Es ist wichtig, dass nun Konsequenzen gezogen werden und im Sinne der Empfehlungen der Monopolkommission möglichst schnell nachgebessert wird."

Das Gutachten ist unter www.monopolkommission.de zum Download verfügbar.
Quelle: You never bet alone - YNBA Presseagentur

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Der Staat kann nicht ohne Glücksspiel

Mit einem neuen Gesetz wollte die Politik den Markt für private Anbieter öffnen. Doch es könnte ganz anders kommen Von Ileana Grabitz

Nach jahrelangen, erbitterten Kämpfen um die Ausgestaltung des neuen Glücksspielstaatsvertrags haben fast alle Bundesländer das umstrittene Regelwerk unterzeichnet. Doch schon bevor es seine Wirkung überhaupt entfalten kann, zieht bereits neuer Ärger auf: Nach Informationen der "Welt" plant die Politik massive Werbebeschränkungen, die allem voran die privaten Glücksspielanbieter auf die Barrikaden bringen. Größter Stein des Anstoßes ist für die Unternehmen, dass dem Entwurf einer neuen Werberichtlinie zufolge Marktteilnehmer künftig einzelne Werbemaßnahmen etwa für das TV oder im Internet bei einer Glücksspielbehörde vorlegen sollen - die dann über die Zulässigkeit der Aktion entscheiden kann.

In den Augen der Wirtschaft kommt dies einer Zensur gleich; entsprechend hitzig sind die Reaktionen: Eine Einzelfallvorlage von Werbemaßnahmen sei inakzeptabel, wettert etwa Jürgen Doetz, Vorsitzender des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien VPRT. "Würde dieser Entwurf umgesetzt, würde das zu einer Zensur der Werbung im Rundfunk oder anderen Medien durch die Hintertür des Glücksspielrechts führen." Auch Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), lehnt eine inhaltliche Einzelfallprüfung von Werbung durch die Aufsichtsbehörden der Länder entschieden ab. "Sie wäre aufgrund des grundgesetzlichen Zensurverbots nicht verfassungskonform", so Wolff. Deutschland habe in Brüssel völlig zu Recht gegen eine europäische Zensur der gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung gekämpft, wundert sich indes Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik beim Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Umso unverständlicher sei, dass man diese nun bei Sportwetten freiwillig einführen wolle, so Fiedler. "Auch ohne Zensurbehörden kann man diese Werbung gut regeln." Verfassungsrechtler Ronald Reichert schließlich verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge Werbung als Meinungsäußerung zu verstehen sei: "Deshalb ist eine Zensur juristisch höchst problematisch", sagt er.

Insgesamt würde die Werberichtlinie Branchenbeobachtern zufolge das eigentliche Ziel des neuen Glücksspielstaatsvertrags - eine kontrollierte Öffnung des Marktes - unterminieren. Mit Verweis auf die Spielsuchtgefahr hatte die Politik das Lotto- und Sportwettenspiel 2008 unter staatliche Obhut gestellt. Dies hatte jedoch für den Staat unliebsame Folgen nach sich gezogen, weil ein erklecklicher Graumarkt entstand. Statt die staatlichen Angebote zu nutzen, zogen die Sportwettfans in Scharen zu ausländischen Anbietern ab - wodurch einerseits die erwünschten Kontrollmöglichkeiten ausblieben. Andererseits kamen Bund und Ländern Steuergelder im großen Stil abhanden.

Während das Land Schleswig-Holstein voranging und bereits im vergangenen Jahr ein eigenes, auf einem Lizenzmodell basierendes Glücksspielgesetz verabschiedete, hat man sich inzwischen auch im Rest der Republik auf eine Teilprivatisierung des Glücksspielmarkts geeinigt: Das Lotto verbleibt im Monopol, der Lottovertrieb darf weiterhin von privaten Anbietern abgewickelt werden. Darüber hinaus vergibt der Staat insgesamt 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter. Ob und wie viele sich tatsächlich bewerben, dürfte dabei jedoch entscheidend davon abhängen, wie attraktiv die Rahmenbedingungen sind.

Die nun vorgesehenen Werberestriktionen dürften die Begeisterung der potenziellen Lizenznehmer allerdings nicht eben erhöhen. Kritiker monieren, dass der Entwurf für eine neue Werberichtlinie, der der "Welt" vorliegt, Lotterien und Soziallotterien weniger restriktiv behandele als etwa die Sportwetten. Der Verweis auf die niedrigere Suchtgefährdung des Lottospiels sei nicht überzeugend, heißt es, wenn staatliche Anbieter zeitgleich massiv Werbung betreiben dürften etwa für den neu eingeführten Eurojackpot, der Lottofans mit einem Jackpot mit Gewinnen von bis zu 90 Mio. Euro locke. "Wir sind unglücklich über die Ungleichbehandlung", sagt daher auch Jan Bolz, Chef des Sportwettenanbieters Tipico. Erschwerend hinzu kommt für die privaten Anbieter, dass etliche Details der Werberichtlinie so schwammig formuliert sind, dass eine verlässliche Einschätzung der Rahmenbedingungen kaum möglich ist. "Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten ist lediglich in Form der Dachmarkenwerbung zulässig", heißt es etwa an einer Stelle. In der Vergangenheit waren dem staatlichen Anbieter von Sportwetten, Oddset, derlei Werbemaßnahmen untersagt worden.

Oddset war daraufhin auf Werbekampagnen unter der Dachmarke Lotto umgeschwenkt. "Der Passus in der Richtlinie hört sich so an, als wolle man diese Umgehung im Nachhinein legitimieren", mutmaßt ein Branchenexperte. So oder so dürften die auf insgesamt 18 Seiten erläuterten Werberestriktionen das erwünschte Austrocknen des Grau- und Schwarzmarktes deutlich erschweren: "Legale Angebote können nur dann den illegalen Anbietern Marktanteile abnehmen, wenn sie auch werben dürfen", resümiert VDZ-Geschäftsführer Christoph Fiedler.

Ohnehin steht die neue deutsche Glücksspielregelung auf tönernen Füßen: Seitens der EU-Kommission etwa hat man bereits Zweifel angemeldet, ob die Beschränkung der Sportwettenlizenzen auf 20 gerechtfertigt ist; etwaige Störfeuer aus Brüssel sind daher nicht auszuschließen. Schon der letzte Glücksspielstaatsvertrag war in der EU auf Widerstand gestoßen. Der Europäische Gerichtshof hatte im Herbst 2010 das deutsche Glücksspielrecht für unzulässig erklärt. Ein Dorn im Auge war den Richtern damals vor allem die mangelnde Kohärenz der Regelung. So wurde das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten damit begründet, dass staatliche Anbieter die Bürger am besten vor Spielsucht schützen können. Das ungleich suchtgefährdendere Automatenspiel durfte weiter von privaten Anbietern abgewickelt werden.

Quelle : www.welt.de

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Interview mit Dr. Wulf Hambach: "Wir müssen wieder vor Gericht ziehen"

Wie ist die Stellungnahme der EU-Kommission zu bewerten, wird es zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland kommen und mit welchem rechtlichen Gegenwind muss die Regierung in Schleswig-Holstein rechnen? Diese und weitere Fragen beantwortet einer der führenden Experten zum Glücksspielrecht, Dr. Wulf Hambach, im Interview mit PokerStrategy.com.

Dr. Wulf Hambach ist Gründungspartner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte in München und seit Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Glücksspielrecht tätig. Er hat schon zahlreiche Auszeichnungen für seine Arbeit erhalten, 2008 wählte ihn der World Online Gambling Law Report zum Anwalt des Jahres. Wulf Hambach gilt als einer der führenden Experten im deutschen und europäischen Glücksspielrecht.

"Die Kritik der EU-Kommission war sehr umfangreich"


PokerStrategy.com: Herr Hambach, 2010 haben Sie den gibraltarischen Glücksspielanbieter Carmen Media Ltd. bis vor den Europäischen Gerichtshof vertreten und das deutsche Glücksspielmonopol gekippt. Wie sieht Ihre Bilanz zwei Jahre später aus? Wie wichtig war dieses Urteil und was hat es bewirkt?

Wulf Hambach: Das Urteil hat schon Bewegung gebracht. Die Bundesländer haben sich zusammengesetzt und nach dieser Entscheidung im März 2011 eingesehen, dass sie den Glücksspielmarkt für Private öffnen müssen. Das war eine Grundsatzentscheidung, die die Ministerpräsidenten damals trafen.

Durch den Druck aus Brüssel und Luxemburg konnte man nicht mehr am Monopol festhalten, denn das aggressive Werbeverhalten der staatlichen Anbieter ließ sich nicht länger begründen bei einem Totalverbot für private Anbieter von Sportwetten, Lotterien und Spielbanken inklusive Poker einerseits und einem offenen Markt für Spielhallen andererseits. Grundsätzlich war das ein richtiger Schritt der Bundesländer.

Die Frage wie man das umsetzt, wie diese Öffnung stattfindet, die wurde ja jetzt durch den Glücksspielstaatsvertrag beantwortet, der am 1.Juli in Kraft getreten ist.

PokerStrategy.com: Genau zu diesem Vertrag hat sich die EU-Kommission im März geäußert. Wie haben Sie diese Stellungnahme aufgenommen, sie wurde ja von verschiedenen Seiten sehr unterschiedlich interpretiert.

Wulf Hambach: Wenn man sie im Zusammenhang mit der Stellungnahme im Juli letzten Jahres betrachtet, dann war die Kritik wirklich sehr umfangreich. Auf über zehn Seiten wurden Punkte aufgeführt, mit denen die Kommission letztlich nicht zufrieden war. Mit der Schlussfolgerung, dass man den Ländern zwar eine zweijährige Testphase für den neuen Vertrag einräumt, sich aber jederzeit die Option lässt, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Michael Barnier, der Kommissar für den Binnenmarkt bei der EU, ist quasi der, der diesen Abzug drücken müsste. In einer Rede vor einigen Tagen in Brüssel sagte er, dass er sich genau solche Jurisdiktionen anschaut, in denen eine Öffnung stattgefunden hat. Gegen diejenigen, die nicht im Einvernehmen mit den Marktregeln im Binnenmarkt stehen, wird er dann im September Vertragsverletzungsverfahren einleiten - nach jahrelanger Stillhaltefrist.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland darunter fällt, ist sehr groß. Da der Druck auf Brüssel während der Notifizierung und Prüfung des Staatsvertrages so unglaublich groß war, wird man jetzt in Brüssel zu einer Zero-Tolerance-Politik überwechseln.


"Einer der Fälle wird bald dem Europäischen Gerichtshof vorliegen"
PokerStrategy.com: Sie rechnen also mit einem Vertragsverletzungsverfahren?

Wulf Hambach: Damit rechne ich, ja. Wenn man mal zurückblickt: Am 1. Januar 2008 ist der alte Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten und im gleichen Monat hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, dessen Argumentation später komplett vom Europäischen Gerichtshof übernommen wurde. So ähnlich kann es uns auch hier gehen, da kann sich keiner rausreden. Dass die EU-Kommission keine Bedenken angemeldet hat, das kann selbst ein Herr Beck schlecht behaupten.

Wenn Professor Papier, der führende Experte für Verfassungsrecht und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in einem Gutachten feststellt, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag an vielen, vielen Stellen gegen verfassungsmäßige Grundsätze verstößt, und wenn die Nr. 1 im Europarecht, Herr Professor Rudolf Streinz, dasselbe aus europarechtlicher Sicht über den gleichen Vertrag sagt, zusammen mit der Kritik der EU-Kommission, dann wird es natürlich selbstverständlich zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren kommen.

Die Kommission hat ja auch gesagt, dass an allen Ecken und Enden Belege fehlen. Es fehlen zum Beispiel Belege dafür, warum denn jetzt ausgerechnet der Markt für Online-Sportwetten geöffnet wird und warum andere Spielarten, wie zum Beispiel Online-Poker nicht umfasst sind.

PokerStrategy.com: Da geht es dann um die angeblich besonders hohe Geldwäsche- und Suchtgefahr ...

Wulf Hambach: Ralf Stegner zum Beispiel behauptet, dass Online-Poker besonders gefährlich im Hinblick auf Geldwäsche sei. Jedoch trägt er keine Argumente vor, warum das so sein soll. Herr Stegner hat sich weder mit den Anbietern, noch mit den Verbrauchern, noch mit dem Spiel an sich befasst, oder damit, wie andere Länder wie zum Beispiel Spanien, Dänemark, Großbritannien oder die Niederlande das Thema angehen.

Es ist unsäglich, dass nicht gleich ein ganzer Schritt gemacht wurde. Dass man nicht gleich versucht, alle beliebten Spiele zu regulieren, um damit dem in der Bevölkerung bestehenden Spieltrieb zu begegnen. Und nicht willkürlich teilweise verbietet. Das wird den Politikern auf die Füße zurückfallen und ich sehe mich wieder dazu berufen, zusammen mit meinen Kollegen vor Gericht zu ziehen. Leider Gottes, ich hätte erwartet, dass der Fall um Carmen Media Ltd. endlich eine konsistente Regulierung auslösen würde.

Da das nicht gemacht wurde und es starke europarechtliche Bedenken gegen den gerade erst in Kraft getretenen Vertrag gibt, muss man wieder vor Gericht ziehen. Ich denke, dass es diesmal sehr, sehr schnell gehen wird. Einer der Fälle, auch im Bereich Online-Poker, wird bald dem Europäischen Gerichtshof vorliegen. Der wird sich dann die Stellungnahme der EU-Kommission anschauen und genau die fehlenden Belege suchen. Dann wird er auch auf das Gutachten von zum Beispiel Professor Peren vom Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten in Bonn stoßen,…

PokerStrategy.com: … den wir auch interviewt haben…

Wulf Hambach: ... der diese Belege vorgelegt hat. Jeder, der mal Poker gespielt hat weiß, dass das Spiel viel zu langsam ist. Zwischen Einsatz des Spiels und Gewinn müssen viele Entscheidungen getroffen werden, bis der Pot dann irgendwann an Person X geht. Wenn man einmal Stefan Raab geguckt hätte, dann hätte man das auch mitbekommen.

Einige Formen der Live-Wette sind ja auch zugelassen im neuen Vertrag, da gibt es viele Wettformen, die von der Ereignisfrequenz viel höher sind als beim Online-Poker. Aber die Politiker haben sich nicht mit dem Thema beschäftigt. Haben sie einfach nicht. Von daher sehe ich ein genauso schnelles Ende wie beim alten Vertrag, der 2008 eingeführt wurde. Wenn nicht noch schneller.


"Eine Quasiöffnung, die so aussieht und ein bisschen schmeckt wie Liberalisierung"
PokerStrategy.com: Sie haben zahlreiche Kontakte in die Glücksspielindustrie. Wie wird der Vertrag dort aufgenommen.

Wulf Hambach: Unisono mit entsetztem Kopfschütteln. Das kann nicht wahr sein, dass eine so lange Evaluierung stattgefunden hat, mit Anhörungen in Mainz im Jahr 2010, und dann kommt so etwas Industriefeindliches dabei raus. Jeder Anbieter, mit dem ich gesprochen habe - wirklich jeder -, sieht darin eine schallende Ohrfeige.

Das geht los mit den Sportwettenanbietern. Selbst wer eine Lizenz bekommen würde, müsste letztendlich sechzig Prozent seines Gewinns abgegeben, wenn man die fünf Prozent Umsatzsteuer auf den Ertrag des Unternehmens umrechnet. Wie soll ein Unternehmen damit leben? Das geht nicht. Solche Rechnungen haben sich die Verfasser des Gesetzes nicht angeschaut.

Sie hatten zuallererst im Blick, wie man es schafft, eine Quasiöffnung hinzubekommen, die so aussieht und ein bisschen schmeckt wie Liberalisierung, aber tatsächlich dafür sorgt, dass nur ein staatlicher Anbieter wie Oddset bei der Sportwette überleben kann, der sein Geld als Staatsunternehmen letztendlich durch die Steuereinnahmen wieder zurückbekommt.

PokerStrategy.com: Es geht also hauptsächlich um das Monopol des Staates?

Wulf Hambach: Nach wie vor, definitiv! Es ist kein neuer Geist festzustellen.

PokerStrategy.com: Wieso ist den Politikern das Monopol so wichtig. Würden nicht durch zum Beispiel Online-Poker die Steuereinnahmen steigen?

Wulf Hambach: So ist es, ja. Das muss letztendlich an der Entscheidungsebene liegen. Die Ministerpräsidenten selber befassen sich mit dem Thema nicht, weil es einfach zu komplex ist, eine Stufe darunter ist es auch den Ministern zu komplex, also geht es auf die Ebene der Regierungsdirektoren. Und das sind noch die gleichen Köpfe wie vor zehn Jahren.

Der dringend nötige Paradigmenwechsel nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat in den Köpfen schlicht und ergreifend nicht stattgefunden. Da geht man immer noch mit dem Kopf durch die Wand. Es wurde auch mit massivem Druck auf Brüssel gearbeitet. Man wollte keine europarechtskonforme Regelung wie in Schleswig-Holstein schaffen, nach dem Modell von Dänemark, sondern man wollte Brüssel mit den eigenen Vorstellungen in die Knie zwingen.


"Da hilft auch kein Moratorium"
PokerStrategy.com: Wie sieht die Situation jetzt in Schleswig-Holstein aus. Der Innenminister hat neulich schon skizziert, wie schwierig es ist, das aktuelle Gesetz wieder zurückzunehmen. Wie lange kann so etwas dauern?

Wulf Hambach: Der Innenminister selber hat darauf hingewiesen, dass ein Aufhebungsgesetz von der EU-Kommission notifiziert werden muss. Ein Gesetz, das schleswig-holsteinische Lizenzen ermöglicht, muss natürlich genauso notifiziert werden, wie ein Gesetz, das dies wieder rückgängig macht und Rechte wegnimmt. Selbst wenn es im Herbst im Landtag von Schleswig-Holstein einen Beschluss geben würde, dass man das Gesetz wieder aufheben möchte.

Im September 2011 wurde das Gesetz in Schleswig-Holstein vom Landtag verabschiedet, im März 2012 wurden die Lizenzen ausgeschrieben. Ein Notifizierungsverfahren mit den entsprechenden Sperrfristen wird ähnlich lange dauern. Solange gilt das Gesetz und so lange müssten Lizenzen ausgeschrieben und den Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Es besteht ein Rechtsanspruch eines jeden Anbieters auf diese Lizenzen. Es kann nicht sein, dass ein Gesetz einfach nicht angewendet wird. So etwas gibt es nicht.

PokerStrategy.com: Der Innenminister sprach von einem Moratorium. Also, dass nach der möglichen Entscheidung des Landtages, das Gesetz zurücknehmen zu wollen, keine Lizenzen mehr ausgegeben werden.

Wulf Hambach: Dazu muss es erst mal kommen. Es wurden ja bereits einige Lizenzen verteilt und bis zum Herbst werden wohl auch noch einige dazukommen. Die Anbieter, die eine Lizenz bekommen haben, also etwa zehn oder zwölf Anbieter, die werden natürlich genauso vor Gericht ziehen. Weil sie nur eine Sportwettlizenz bekommen haben und keine Online-Casino-Lizenz, die sie ja auch beantragt haben.

Da hilft auch kein Moratorium. Die Tatsache, dass in der Zeit, in der das Gesetz bestand, trotz Rechtsanspruch keine Lizenz erteilt wurde, ist ein Verstoß gegen die Ausübung eines Berufes, eine Grundfreiheit, die im Artikel 12 des Grundgesetzes verankert ist.


"Die Anbieter stellen einen zweistelligen Millionenbetrag für solche Verfahren zurück"
PokerStrategy.com: Es gibt ja auch Pläne, die schon verteilten Lizenzen wieder zurückzunehmen. Wie hoch wären eventuelle Schadensersatzansprüche der Anbieter in dem Fall?

Wulf Hambach: Das lässt sich nicht so einfach sagen. Ich kann mich nur an den Fall von Bwin erinnern, als deren DDR-Lizenzen vom Freistaat Sachsen zurückgerufen werden sollten. Damals hat Bwin eine halbe Milliarde an Ausfällen geltend gemacht, die ihnen nach dem Entzug der Lizenz entgehen würden. Der Fall ist sicher nicht eins zu eins übertragbar, aber in dieselbe Richtung geht es.

Die Anbieter, die bisher eine Lizenz bekommen haben, sind keine kleinen Klitschen. Das sind große, an der Börse notierte Unternehmen, die sicherlich einen zweistelligen Millionenbetrag für solche Verfahren zurückgestellt haben. Die werden nicht so einfach aufgeben. Das könnte Schleswig-Holstein sehr, sehr teuer zu stehen kommen.

PokerStrategy.com: Ich habe ein Interview mit Ihnen gefunden von 2005, da prognostizierten Sie, dass wir in fünf Jahren, also 2010, einen liberalisierten, aber konsequent kontrollierten und regulierten Sportwettenmarkt hätten. In 10 Jahren, also 2015, würde der deutsche Glücksspielmarkt eher dem englischen gleichen, also ein entsprechend regulierter Glücksspielmarkt sein.

Wulf Hambach: Da hab ich mich getäuscht. Ich hätte gedacht, dass die Einsicht des Gesetzgebers größer ist. Es muss leider noch mal eine zweite Runde über den EuGH gedreht werden.

PokerStrategy.com: Also könnte es doch noch klappen mit 2015?

Wulf Hambach: Ja, richtig (lacht). Das liegt schlicht und einfach daran, dass immer noch die gleichen Köpfe da sind. Der Chef der Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein sagte mir, dass man den Spieltrieb nur kanalisieren kann, indem man die Angebote reguliert und damit zulässt und kontrolliert. Das betrifft auch Online-Casinos und Online-Poker. Auch die Chefin der hessischen Aufsichtsbehörde spricht so.

Das sind aber nicht diejenigen, die das entscheiden. Die Entscheidung findet eine Stufe höher statt. Was da genau läuft, wäre mal der Stoff für eine gute Spürnase. Wo da die eigentlichen Motive dahinter stecken und wer denn eigentlich von den Einnahmen der staatlichen Lotto- und Sportwettengelder profitiert? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das ordnungspolitische Gründe hat.


"Die Politiker verweigern sich"
PokerStrategy.com: Eine letzte Frage: Warum sollte man Glücksspiele legalisieren und regulieren?

Wulf Hambach: Damit der Verbraucher sicher ist. Das ist genau wie beim Online-Banking oder jeder anderen Plattform im Internet. Der Verbraucher muss wissen, dass er seine Rechte geltend machen kann, wenn er dort spielt oder etwas kauft. Außerdem geht es um die Kanalisierung des Spieltriebes in geordnete und überwachte Bahnen. Man muss den vier Millionen Online-Pokerspielern ein legales Angebot zur Verfügung stellen, damit sie nicht mehr gezwungen sind, auf Seiten auszuweichen, wo sie eventuell nicht wissen, ob sie einen Gewinn wegen technischer Probleme nicht ausgezahlt bekommen oder Ähnliches.

Dem Verbraucher muss der Rechtsweg offen stehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen von einer deutschen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden, die nicht das Ziel hat, das Geschäft kaputt zu machen. Die nicht nur danach sucht etwas zu verbieten, sondern die sich mit dem Anbieter an einen Tisch setzt und darüber redet, wie man einerseits einen bestmöglichen Schutz ermöglicht und andererseits ein Spielangebot zur Verfügung stellt, das reibungslos abläuft. Was passiert, wenn das Programm mal abstürzt, was passiert, wenn der Spieler zu viel spielt und wann geht ein Alarmsignal an? Schleswig-Holstein hat da eine sehr kluge Regelung gefunden.

Herr Stegner spricht ja von der Geldwäschegefahr. Wenn er aber einmal darüber nachdächte, würde er seine Aussage niemals so treffen. Die Geldwäschegefahr besteht vielleicht bei einem unregulierten Online-Pokeranbieter, aber nicht bei einem in Schleswig-Holstein lizenzierten Anbieter. Da ist nämlich die deutsche Vollbank das Geldinstitut des Anbieters, die von der Bundesfinanzaufsichtsbehörde kontrolliert wird.

Die Gefahr der Geldwäsche ist bei diesem -zugelassenen- Angebot auf null reduziert. Aber da verweigern sich die Politiker. Ich habe jetzt erst mit Journalisten gesprochen, die Ralf Stegner genau diese Frage gestellt haben: "Haben sie schon mal mit der Industrie gesprochen?" Die Antwort war nur: "Mit denen spreche ich nicht." Da werden die Scheuklappen aufgesetzt.

Da müssten auch mal die Pokerspieler eine Unterschriftensammlung initiieren und die Politiker fragen, was sie mit ihrem Recht auf das Pokerspiel anstellen. Reden Sie mit Füßen!

Das Interview führte Volker Rueß

Quelle : https://de.pokerstrategy.com/

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Kieler Glücksspielgesetz hat Vorbildcharakter

Am 1. Juli 2012 ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag präsentiert worden. Doch die jahrelange Rechtsunsicherheit mit der Gefahr von Graumärkten wurde dadurch nicht aus der Welt geschafft.

Während viele EU-Länder wie Italien oder Dänemark das Thema längst geregelt hätten, vollführen Deutschlands Behörden weiter einen Eiertanz.

Dass ausgerechnet Schleswig-Holstein, das über ein eigenes EU-konformes Glücksspielgesetz verfügt, nun dem Staatsvertrag der 15 anderen Länder so schnell wie möglich beitreten will, ist wohl nur politisch zu verstehen. Denn das Kieler Regulierungsmodell wurde noch von der christlich-liberalen Vorgängerregierung beschlossen. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki – als Volljurist ebenfalls ein exzellenter Kenner der Materie – gilt als einer der “Väter” des Gesetzes. Nach der Sommerpause, spätestens im September 2012, will die neue Kieler Regierung aus SPD, Grünen und der Minderheitenpartei SSW das landeseigene Glücksspielgesetz aufheben.

Experten halten unterdessen eine Aufhebung des Gesetzes im September für unwahrscheinlich, vielmehr gilt der Staatsvertrag der 15 Länder für europarechtlich bedenklich. Bundesweit sollen nämlich nur 20 Lizenzen an private Wettanbieter vergeben werden – eine willkürliche Zahl. Eine 21. Firma dürfte sich einklagen. Nach Angaben der tageszeitung https://ww.taz.de erhält diese Position Rückhalt durch das jüngst vorgestellte Gutachten der Monopolkommission. Dieses kritisiert die Beschränkung der Konzessionen, die das Suchtproblem nicht löse. Zudem sehe das Gutachten “die Gefahr, dass die Graumärkte gestärkt” werden.

Der schleswig-holsteinische CDU-Politiker Hans-Jörn Arp, auch er einer der “Väter” des Kieler Regulierungsmodells, sagt, die Monopolkommission habe dem Kieler Glücksspielgesetz “einen Vorbildcharakter bescheinigt”. “Ich fordere die Landesregierung daher auf, ihre Pläne noch einmal zu überdenken. Warum soll Schleswig-Holstein sein Vorzeigegesetz kippen und dafür einem Staatsvertrag beitreten, der erhebliche Mängel aufweist, rechtlich unsicher ist und mit europäischem Recht nicht vereinbar”, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion https://www.cdu.ltsh.de.

Piraten warnen vor Kriminalisierung der Anbieter und Nutzer

Derweil setzt bei der Piratenpartei ein Umdenken in Sachen Glücksspiel ein. So sagte der Vorsitzende der “Piraten” in Niedersachsen, Andreas Neugebauer: “Der Staatsvertrag ignoriert die Bedeutung von Glücksspielangeboten im Internet. Statt Nutzer vor den Suchtgefahren zu schützen, werden Anbieter und Nutzer kriminalisiert.” Hierdurch wachse die Grauzone unregulierter und unbesteuerter Glücksspielmärkte im Bereich der Sportwetten und des Online-Glücksspiels weiter an. Neugebauer sieht den Entwurf als ungeeignet an, um der Realität zunehmender Umsätze im Online-Glücksspiel gerecht zu werden: “Anstatt die Realität der Online-Glücksspiele und Poker-Portale weiter zu leugnen, sollte die Regulation des privaten Glücksspielmarkts angestrebt werden.”

Genau dies ist in Schleswig-Holstein geschehen. Der Piratenpartei wird oft vorgeworfen, sie hätte zu nichts eine Meinung. Beim Thema Online-Glücksspiele zeigt sich, dass sie durchaus in der Lage ist, Antworten zu geben, die den Anforderungen des Internetzeitalters gerecht werden. Dagegen sehen “alte Schlachtrösser” der etablierten Parteien wie Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) mit ihrem Beharren auf dem ungeeigneten Staatsvertrag alt aus. Und der Kieler SPD-Fraktionschef Ralf Stegner dokumentiert mit seiner Rolle rückwärts, dass die eigene politische Ideologie bisweilen wichtiger genommen wird als die Realität des Internetzeitalters und die Interessen mündiger Konsumenten.

von Ansgar Lange
Quelle : https://www.freiewelt.net/blog-4555/kieler-glcksspielgesetz-hat-vorbildcharakter.html

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"Bund geht gegen Geldwäsche bei Online-Glücksspiel vor


Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Geldwäsche wird in Deutschland künftig auch das Online-Glücksspiel stärker unter die Lupe genommen. Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem Betreiber von Glücksspielen im Internet Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen müssen.




Wie das Finanzministerium in Berlin weiter mitteilte, sollen die Aufsichtsbehörden der Länder Finanzströme von legalen und illegalen Betreibern verfolgen und verbieten können. Durch mehr Transparenz bei Zahlungsströmen sollen die Geldwäscherisiken bei Online-Glücksspielen minimiert werden.

Mit dem seit Juli geltenden neuen Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer ist auch der Vertrieb von Sportwetten und Lotterien über das Internet wieder zugelassen. Online-Casinospiele und Online-Poker bleiben verboten.

Mit der geplanten Ergänzung des Geldwäschegesetzes beschreitet Deutschland nach Angaben des Finanzministeriums einen neuen Weg über internationale Standards hinaus. Beim Online-Glücksspiel bestünden besonders hohe Risiken für Betrug und Geldwäsche."

Quelle: https://www.cio.de/news/wirtschaftsnachrichten/2889171/


Ich warte seit vielen Jahren immer noch auf den Beweis der Geldwäsche im Zusammenhang mit Sportwetten... schlafen
Wie kommen die auf so etwas?


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Die gehen mir auf die Eier.....

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Original geschrieben von: Frei3ier
Die gehen mir auf die Eier.....


daumenhoch

echt nervig, mit den 5 %..

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Bayerischer Verwaltungsgerichthof: Internetwerbeverbot für Glücksspiele rechtswidrig

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem jetzt veröffentlichten Berufungsurteil das in § 5 Abs. 3 GlüStV festgelegte Internetwerbeverbot als rechtswidrig beurteilt und eine Untersagungsverfügung des Freistaats Bayern aufgehoben (Urteil vom 26. Juni 2012, Az. 10 BV 09.2259).

Der BayVGH weist darauf hin, dass es ein gravierendes „strukturelles Vollzugsdefizit“ gebe. Gehäufte oder gar systematische Verstöße gegen das Internetwerbeverbot würden nicht konsequent geahndet und unterbunden (S. 29). So verstießen der Deutsche Lotto- und Totoblock und sämtliche Landeslotteriegesellschaften systematisch gegen den § 5 Abs. 3 GlüStV. Diese Verstöße würden von den zuständigen Aufsichtsbehörden nicht konsequent unterbunden. § 5 Abs. 3 GlüStV sei deshalb mit dem Kohärenzgebot unvereinbar. Im Übrigen sei das Verbot auch unverhältnismäßig. Der Freistaat Bayern benachteilige Private gegenüber der Staatlichen Lotterieverwaltung, da er gegen deren Internetwerbung nicht einschreite.

Der Freistaat Bayern kann gegen dieses Urteil noch Revision einlegen.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de

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Liberale und Piraten kritisieren „Holzweg“ der „Dänenampel“ – SPD läuft anderen Ländern mit „zugehaltenen Ohren“ hinterher

Veröffentlicht am 31. August 2012

Von Ansgar Lange

Kiel/Berlin. Unter Liberalen und Piraten wächst die Kritik an dem Vorhaben der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung, das noch von der christlich-liberalen Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte, europarechtskonforme Glücksspielgesetz wieder zu kippen. „Schleswig-Holstein begibt sich leider auf den Holzweg der 15 anderen Länder. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist nicht der große Wurf, den sich die FDP gewünscht hat und für den sie seit Jahren kämpft“, erklärten der sportpolische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Joachim Günther und der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Sportausschuss Lutz Knopek (Pressemeldung).

Die erklärten Ziele der Reduzierung der Glücksspielsucht und der Verhinderung von Spielmanipulationen würden mit dem Änderungsstaatsvertrag, der vor allem der Ideologie des SPD-„Einpeitschers“ Stegner entspricht, nicht erreicht werden können. „Die Länder wären gut beraten, auf die Bedenken der Europäischen Kommission und der Monopolkommission zu hören. Leider läuft Schleswig-Holstein unter SPD-Führung den anderen Ländern mit zugehaltenen Ohren hinterher“, so Günther und Knopek.

Piraten gegen „fast totale Prohibition“ für Glücksspiel und Poker

Im Kieler Landtag hatte Ende August auch ein Vertreter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein heftige Kritik am SPD-Fraktionsvorsitzenden Stegner und seinen wirklichkeitsfremden Plänen geübt. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder sei für ihn nicht akzeptabel, so der „Pirat“ Patrick Breier, weil er nämlich eine „fast totale Prohibition“ vor allem für das Internetglücksspiel und Poker vorsehe. Dies sei „einfach nicht durchsetzbar und auch kontraproduktiv“. Dadurch werde der Nutzer zur Nutzung ausländischer Angebote quasi gezwungen. Die Bekämpfung der Geldwäsche durch deutsche Behörden sei so nicht möglich. Außerdem meldete Breier seine Zweifel an, ob der Staatsvertrag einer Überprüfung vor dem Europäischen Gerichtshof Stand halten könne. Er könne diesem Glücksspielsstaatsvertrag aus diesen Gründen nicht zustimmen.

Auch die Liberalen zeigen beim Thema Glücksspielstaatsvertrag weiter klar ordnungspolitisch Flagge. „Die FDP-Landtagsfraktion hat bundesweit für das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz geworben“, so die jüngste Reaktion des FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki, der in der Zeit der schwarz-gelben Kieler Regierungszeit das Regulierungsmodell mit auf den Weg gebracht hatte. „Es ist – im Gegensatz zum Glücksspielstaatsvertrag – die bislang einzig europarechtskonforme Regelung des Glücksspielmarktes und wurde bereits von verschiedenen unabhängigen Institutionen, unter anderem von der Monopolkommission des Bundes, gelobt. Bislang hat die schleswig-holsteinische Landesregierung 12 Lizenzen an Sportwettenanbieter vergeben, es werden in absehbarer Zeit weitere folgen.“

Liberale zeigen ordnungspolitisch Flagge

Trotz der bekannten Schwierigkeiten mit dem Glücksspielstaatsvertrag und den kritischen Hinweisen der EU-Kommission seien alle anderen 15 Bundesländer, teils unter heftigem Widerstand der dortigen FDP-Landtagsfraktionen, dem Glücksspielstaatsvertrag beigetreten. „Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dieser Vertrag vor Gericht Bestand haben wird. Die Konsequenz wäre dann ein völlig unregulierter und offener Markt, auch im Lottobereich“, sagte Kubicki (www.fdp-sh.de).

Zweifelhaft sei in diesem Zusammenhang insbesondere auch, wie die bereits vergebenen Lizenzen von Schleswig-Holstein in den Glücksspielstaatsvertrag der anderen Bundesländer integriert werden sollten. Ein Entzug der Lizenzen durch die Landesregierung würde Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen, so die Auffassung des liberalen Politikers: „Aufgrund der gegenwärtig prekären Haushaltslage ist dieser Weg verschlossen.“

Aus Sicht Kubickis lässt sich kein „Haken“ hinter das Thema machen: „Denn es muss eine europarechtskonforme Regelung getroffen werden. Wenn der Glücksspielstaatsvertrag von den Gerichten für rechtswidrig erklärt und damit gekippt wird, wovon ich ausgehe, dann müssen sich die Landesregierungen der 15 anderen Bundesländer etwas einfallen lassen. Auf die Argumentation bin ich gespannt. Ich bin ebenfalls gespannt auf die Argumentation der Dänen-Ampel-Regierung gegenüber der EU-Kommission, die eine Rücknahme der Marktöffnung für Sportwetten und Online-Poker im Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein rechtfertigen könnte.“

Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion

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BGH zweifelt an Glücksspiel-Verbot im Internet

Karlsruhe - Das Verbot von Glücksspielangeboten im Internet steht erneut auf dem Prüfstand. Der Bundesgerichtshof zeigte in einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag deutliche Zweifel, ob das weitgehende Verbot nach dem Glücksspielstaatsvertrag noch rechtmäßig ist. Eine Entscheidung soll im Januar verkündet werden.

Noch 2011 hatte der BGH das Glücksspiel-Verbot im Internet bestätigt. Inzwischen habe sich die Rechtslage aber geändert, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Grund sei, dass Schleswig-Holstein seit Anfang 2012 aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgestiegen sei und dort ein eigenes, deutlich liberaleres Glücksspielrecht gelte. Dies könne dazu führen, dass die nach europäischem Recht erforderliche Einheitlichkeit der Regeln zur Spielsuchtbekämpfung nicht mehr gegeben sei.


Quelle: https://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_...m-Internet.html


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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"Bundesrat billigt schärfere Regeln für Online-Glücksspiel

Berlin (dpa) - Zur Bekämpfung der Geldwäsche wird das Internet-Glücksspiel strenger reglementiert. Schärfere Vorschriften für entsprechende Online-Portale machen künftig Zahlungsströme transparenter und erleichtern die Identifizierung der Spieler. Der Bundesrat bestätigte dazu am Freitag einen Beschluss des Bundestages.

Online-Glücksspiele gelten als besonders geeignet, die Herkunft von Schwarzgeld zu verschleiern. Dort können schnell und einfach riesige Summen umgesetzt werden, Spieler relativ leicht mit falschen Identitäten auftreten. Künftig wird die Identifizierung eines Spielers den gleichen strengen Kriterien unterworfen wie bei der Eröffnung eines Kontos. Nicht mehr verwendet werden dürfen intransparente Zahlungsprodukte wie anonyme Prepaid-Karten."

Quelle: https://www.cio.de/news/wirtschaftsnachrichten/2902257/


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Antwort auf:
„Unter dem Staatsvertrag, dem Sie heute beitreten, hat sich die Zahl der Glücksspielsüchtigen in sechs Jahren verdreifacht. Das ist Ihnen bekannt. Trotzdem begründen Sie Ihren Beschluss mit der Suchtbekämpfung. Das macht fassungslos“
Hans-Jörn Arp, 24.01.2013.


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"Sportwetten: Lizenzverfahren gehen in heiße Phase"
April 9, 2013

"Die Regulierung der Sportwetten in Deutschland geht die heiße Phase und es scheint so, als würde der Staat den Boden für weitere Klagen schaffen. In einem schon sowieso eher intransparenten Verfahren fanden nun die ersten finalen Anhörungen statt. Trotz fast 100 Bewerbungen wurden lediglich 14 Unternehmen eingeladen und bislang scheint es auch so, als sei kein Konzept zu erkennen, nach welchen Kriterien eine Einladung zur Anhörung ausgesprochen wurde.

Noch viel brisanter scheint dabei auch die Tatsache, dass offensichtlich die zwei großen deutschen Unternehmen, Bwin und Mybet, keine dieser Einladungen erhalten. Somit liegt der Verdacht nahe, dass die Behörden hier alte Rechnungen begleichen. Nach ersten Rücksprachen sehen viele Rechtsexperten zahlreiche Angriffspunkte für weitere Klagen. So könnten Wettunternehmen, die eine Schleswig-Holstein-Lizenz haben für sich beanspruchen, damit für das ganze Bundesgebiet eine Lizenz zu besitzen. Gleichzeitig kommt auch noch eine Casino-Lizenz hinzu, bei der die Gültigkeit und das Wirkungsgebiet ebenfalls noch nicht geklärt sind.

Vor allem jedoch scheint das Lizenzverfahren an sich zahlreiche Punkte zu bieten, die zu Klagen führen könnten. So ist bislang keinerlei Akteneinsicht möglich um zu sehen, was dazu geführt haben könnte, keine Einladung zu erhalten. Außerdem waren schon in den Bewerbungsunterlagen klare Rechtsbrüche erkennbar, die man vermutlich wird beanstanden können. Experten, wie die des Sportwetten Magazins, gehen von noch einer recht langen Zeit aus, in der wir viele Graumärkte sehen werden."

Quelle:
https://ostfussball.com/sportwetten-lizenzverfahren-gehen-in-heisse-phase-1551/
hm


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"Sportwetten-Konzessionsverfahren: Hessisches Innenministerium sucht Rechtsanwaltskanzlei für 80 Gerichtsverfahren"


saufen


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SpoBiS 2014: DFL, Private Wettanbieter, Oddset und Politiker halten das Lizenzierungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag für gescheitert - Lösung liegt in kontrollierter Marktöffnung

03.02.2014 - 19:11 Uhr, SPONSORs Verlags GmbH

Düsseldorf (ots) - DFL-Public Affairs-Direktor Dr. Holger Blask, Hans-Jörn Arp, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, Christoph Schmidt, Geschäftsführer von Oddset Deutschland Sportwetten und Maxcat-Geschäftsführer Stefan Meurer zogen gemeinsames Fazit: Das Lizenzierungsverfahren zum neuen Glücksspielstaatsvertrag, das die Lizenzierung von 20 Sportwettenanbietern vorsieht, werde zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen. Unter anderem die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Limitierung auf 20 Lizenzen entspreche nicht den Marktgegebenheiten.

Für lösbar hielten die Teilnehmer an dem Panel "Sport & Politik" auf dem SpoBIS die verfahrene Vergabesituation mit einer regulierten Öffnung des Marktes nach Vorbild des Glücksspielgesetzes in Schleswig-Holstein. Dieses sieht keine Höchstzahl von Genehmigungen vor und regelt eine marktkonforme Ausgestaltung von Onlinegamingangeboten.

Hans-Jörn Arp zog im CCD in Düsseldorf eine positive Zwischenbilanz zur schleswig-holsteinischen Regulierung: "Die von uns lizenzierten Anbieter haben im vergangenen Jahr rund 160 Millionen Euro an Abgaben gezahlt, von denen rund ein Drittel direkt dem Sport zuflossen. Auch Lotto konnte von gestiegenen Umsätzen durch zugelassene Vermittler profitieren."

Dr. Holger Blask wies darauf hin, dass die DFL die Ausarbeitung des Schleswig-Holsteinischen Modells von Anfang an unterstützt habe. Die Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags seien im Lizenzierungsverfahren unmöglich umzusetzen, die Lösung sei die Überführung des jetzigen Regulierungsmodells in ein kontrolliertes System nach Kieler Vorbild.

Christoph Schmidt erläuterte, dass Oddset seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags online noch überhaupt keine Umsätze machen konnte und befürchtete, dass dieser Zustand noch über ein weiteres Jahr anhalten könne.

Stefan Meurer war sicher, dass es keine Lizenzerteilungen in dem aktuellen Lizenzierungsverfahren geben werde und sprach sich ebenfalls für eine Umsetzung des Schleswig-Holstein-Modells aus.

Originaltext: SPONSORs Verlags GmbH

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Regulierungschaos bei Sportwetten: Sportverbände ziehen Notbremse

17.04.2015 - 15:42 Uhr, Deutscher Sportwettenverband e.V.

Berlin (ots) -

- Arbeitsniederlegung des Sportbeirats ist konsequent und zeigt
Missstände der deutschen Sportwettenregulierung auf

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wertet die Entscheidung des Sports, die Zusammenarbeit mit dem Glücksspielkollegium einzustellen, als konsequenten Schritt. Er sieht darin einen weiteren Beleg für die Reformbedürftigkeit der deutschen Sportwettenregulierung.

Der mit hochrangigen Vertretern der deutschen Sportverbände besetzte Sportbeirat des Glücksspielkollegiums hatte seine Arbeit aus Protest gegen die Sportwettenpolitik der Bundesländer niedergelegt.

Der Sportbeirat kritisiert, dass bis heute noch keine einzige Lizenz erteilt wurde. Bereits 2013 hatte er empfohlen, die Begrenzung der Konzessionen auf 20 aufzuheben. Der Beirat empfindet es als Brüskierung durch das Kollegium der Glücksspielreferenten der Länder, dass in seinem Zwischenbericht zur Evaluierung des Staatsvertrages die Kritik an den offenkundigen Mängeln des Verfahrens keinen Eingang fand.

Im Glücksspielkollegium entscheiden Verwaltungsbeamte der 16 Bundesländer über die Richtlinien der Glücksspielpolitik und die Erteilung von Sportwettenlizenzen. Der Sportbeirat, dem Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbunds, der Landessportbünde, der Deutschen Sporthilfe, des DFB und der Bundesliga sowie des deutschen Turnerbunds angehören, soll das Glücksspielkollegium dabei beraten.

DSWV-Präsident Mathias Dahms sagte: "Die Entscheidung des Sports ist beachtlich und konsequent, denn die deutsche Sportwettenregulierung ist derzeit ein Konjunkturprogramm für Schwarzmarktanbieter, die Milliarden aus dem deutschen Markt nach Asien und Zentralamerika pumpen und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährden. Gleichzeitig ist das Verfahren zur Erteilung von Sportwettenkonzessionen an seriöse Anbieter in Deutschland völlig entgleist. Dessen Ende ist nicht abzusehen."

Hintergrund ist, dass die Ministerpräsidenten der Länder sich bereits im Dezember 2011 darauf verständigt hatten, den deutschen Sportwettenmarkt in geordnete Bahnen zu überführen und 20 Sportwettenkonzessionen zu erteilen. Das vom Glücksspielkollegium gelenkte Verfahren krankt jedoch an erheblichen Mängeln, mit denen sich derzeit mehrere Verwaltungsgerichte befassen. Nach mehr als drei Jahren ist eine finale, rechtskonforme Lizenzerteilung nicht abzusehen.

Mathias Dahms: "Bisher hat das Regulierungschaos in Deutschland nur Verlierer hervorgebracht: Dem Staat ist jegliche ordnungspolitische Kontrolle über den Markt entglitten, rechtstreue, lizenzierungswillige Sportwettenanbieter stecken seit Jahren in einem Endlosverfahren fest, Verbraucher werden in die Arme von Schwarzmarktanbietern getrieben und der deutsche Sport ist nicht unerheblichen Risiken durch Spielmanipulation ausgesetzt."

Mathias Dahms weiter: "Selbstverständlich brauchen wir dringend den Sachverstand der Sportverbände, wenn es darum geht, die deutsche Sportwettenregulierung zu verbessern, doch zunächst müssen Politik und Verwaltung einen Weg aus der Sackgasse finden, in der das Lizenzverfahren feststeckt."

Über den Deutschen Sportwettenverband

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den führenden deutschen und europäischen Sportwetten-Anbietern in Berlin gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien.

Die Mitgliedsunternehmen befinden sich in der letzten Runde des bundesweiten Sportwetten-Konzessionsverfahrens, das vom Bundesland Hessen durchgeführt wird.

Damit sind alle Mitglieder des DSWV einer umfangreichen behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen worden und zahlen Steuern in Deutschland. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im Profisport aktiv.

Originaltext: Deutscher Sportwettenverband e.V.

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Die Sportwette dient in erster Linie der Unterhaltung und macht das Verfolgen von Sportereignissen spannender.
Denn die Spannung einer Wette ergibt sich aus der Überzeugung, es besser zu wissen und diese mittels eines Geldeinsatzes auf die Probe zu stellen.
Wetten Sie nicht, um Geld zu gewinnen oder um aus einem langweiligen Leben zu entkommen. Spielen Sie nur mit Einsätzen, welche Sie sich leisten können.
Wetten Sie nicht über ihre Verhältnisse.

Wenn Sie oder jemanden, den Sie kennen, ein Problem mit Spielsucht hat, raten wir Ihnen, dass Sie Hilfe von einer dieser anerkannten Organisationen in Betracht ziehen:

18+ Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf www.buwei.de

Gamblers Anonymous
Webseite www.gamblersanonymous.org

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