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Fernsehlotterie und Aktion Mensch fürchten um ihre Einnahmen
Berlin (ddp). Fünf Monate nach Inkrafttreten des restriktiven Glücksspielstaatsvertrages fürchten die beiden größten deutschen Soziallotterien um ihre Einnahmen. «Die Landeslotteriebehörden haben uns Werbung im Fernsehen faktisch verboten, das stellt unser Geschäftsmodell massiv infrage», sagte der Geschäftsführer der ARD-Fernsehlotterie, Christian Kipper, der «Berliner Zeitung» (Dienstagausgabe). Für die ARD-Fernsehlotterie und die Aktion Mensch des ZDF sei das Medium Fernsehen unverzichtbar. Anders als der Lottoblock (Lotto, Toto, Oddset) könnten die Soziallotterien nicht auf ein breites Vertriebsnetz zurückgreifen.
Kippers zufolge erfolgte das Verbot zu Unrecht: «Im Glücksspielstaatsvertrag ist festgehalten, dass die Soziallotterien weiter mit Werbespots werben dürfen. Den Lotteriereferenten sind bei der Auslegung der Paragrafen die Pferde durchgegangen.» Die für die ARD-Fernsehlotterie zuständige Hamburger Behörde hat zwei von drei Werbespots der Lotterie im März kassiert. Nur ein dritter, der eine bedürftige Mutter mit ihrem Kind zeigt, darf weiter ausgestrahlt werden. Der Behörde zufolge forderten die Werbespots durch Emotionalität und Gewinnversprechen die Zuschauer zum Glücksspiel auf, dies sei nicht erlaubt.
Auch der Aktion Mensch des ZDF wurde die Aussendung des Werbespots für ihr Fünf-Sterne-Los zum 1. April von den Behörden in Rheinland-Pfalz untersagt. Geschäftsführer Dieter Gutschick sagte, dass er damit rechne, dass die Spendensumme, die aus der Lotterie resultiert, in den nächsten drei Jahren um über 30 Prozent einbrechen wird, wenn die entsprechende Regelung im Staatsvertrag nicht neu ausgelegt wird. Statt 172 Millionen Euro könnten dann nur noch 120 Millionen Euro in soziale Projekte fließen.
ddp/arh
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2,2 Millionen Deutsche wetten im NetzDienstag, 10.06.2008 10:12 - Rund 700.000 Menschen wollen online auf EM-Favoriten setzen- BITKOM: Staat darf private Anbieter nicht vom Markt drängen Berlin, 10. Juni 2008 Rund 2,2 Millionen Deutsche nehmen an Wetten oder Glücksspielen im Internet teil. Das hat der Hightech-Verband BITKOM heute in Berlin mitgeteilt. Grundlage ist eine exklusive Erhebung von Forsa für den BITKOM. „Online-Wetten werden immer beliebter“, sagte BITKOM-Vizepräsident Achim Berg. Dabei geht es meist um kleine Geldbeträge. Allein eine halbe Million Deutsche wetten bisher im Internet auf sportliche Ereignisse. Fußball ist dabei ein wichtiges Thema: 96 Prozent der Teilnehmer von Online-Sportwetten setzen auf Bundesliga-Begegnungen. Jeder sechste gab an, bei Fußball-Großereignissen mitzuwetten. „Gerade zur Fußball-EM 2008 setzen viele Fans im Netz auf ihre Lieblingsmannschaften“, sagte Berg. Rund 700.000 Deutsche wollen online auf den Ausgang der EM-Spiele wetten. „Die Meisterschaft gibt Internet-Wetten einen zusätzlichen Schub“, erklärte der BITKOM-Vizepräsident. Nicht nur Fußball ist ein Anlass für Glücksspiele im Netz. Weitere Themen aus dem Sport sind unter anderem Pferderennen, Tennisturniere und die Formel 1. Auch außerhalb des Sports gibt es zahlreiche Angebote. So spielen mehr als 700.000 Deutsche Lotto und rund 430.000 Einwohner Poker im Internet. „Privaten Anbietern in diesem wachsenden Markt legt der Staat zu Unrecht Steine in den Weg“, kritisiert BITKOM-Vizepräsident Berg. So untersagt es der seit diesem Jahr geltende neue Glücksspiel-Staatsvertrag deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. „Die Bundesländer zementieren damit ihr althergebrachtes Lotto-Monopol“, so Berg. „Das verstößt klar gegen EU-Recht – ein unhaltbarer Zustand für privatwirtschaftliche Anbieter.“ Wegen des umstrittenen Verbots von Online-Wetten betreibt die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Für die Kunden hat das Verbot keine rechtliche Bedeutung, da es nur für Anbieter gilt. Den derzeit im Internet aktiven deutschen Unternehmen drohen allerdings schon jetzt individuelle Verbotsverfügungen. Der BITKOM fordert von den Bundesländern, auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: „In der digitalen Welt hat das Wettmonopol faktisch ausgedient“, erklärt Vizepräsident Berg. „Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern müssen dafür sorgen, dass sich junge Internet-Unternehmen in Deutschland ansiedeln.“ Der Hightech-Verband fürchtet eine schädliche Signalwirkung für junge Unternehmen mit neuen Geschäftsideen im Internet. „Wenn wir solchen Firmen in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland“, so Berg. „Der Staat, der nur an seine Pfründe denkt, gefährdet hier auch Arbeitsplätze.“ Zur Methodik: Bei der repräsentativen Umfrage von Forsa wurden im Juni 2008 mehr als 1.000 Einwohner befragt. Ansprechpartner Christian Spahr Pressesprecher Telekommunikation & Recht Tel. +49. 30. 27576-112 Fax +49. 30. 27576-400 c.spahr@bitkom.org Dr. Guido Brinkel Bereichsleiter Medienpolitik Tel. +49. 30. 27576-221 Fax +49. 30. 27576-400 g.brinkel@bitkom.org Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.200 Unternehmen, davon 900 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein. © IT-Times 2007. Alle Rechte vorbehalten. Rubrik: BITKOM Quelle ------------------------------------------------------------ Für die Kunden hat das Verbot keine rechtliche Bedeutung, da es nur für Anbieter gilt. Diese Aussage habe ich so noch nirgends gelesen. Hat sich da jemand kundig gemacht oder schreibt er ins Blaue hinein?
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Oberverwaltungsgericht erlaubt Poker-Turniere
Münster (ddp-nrw). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verbot von Poker-Turnieren gekippt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, gaben die Richter einer Beschwerde von Poker-Turnierveranstaltern gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster statt. Ein ausgesprochenes Verbot durch die Stadt Rheine sei «voraussichtlich rechtswidrig», hieß es zur Begründung. Das Pokerspiel in der von der Antragstellerin geplanten Weise sei «kein verbotenes Glücksspiel». Die Kommune müsse das vom Verwaltungsgericht zunächst bestätigte Verbot erneut überprüfen.
Ein verbotenes Glücksspiel ist nach Angaben des OVG dadurch gekennzeichnet, «dass die Spieler einen Spieleinsatz zahlen, aus dem die Gewinnchance des Einzelnen» erwachse. Die von dem Pokerveranstalter erhobene Teilnahmegebühr in Höhe von 15 Euro stelle einen solchen Spieleinsatz nicht dar. Bei der Gebühr gehe es nicht um «Finanzierung der Gewinne», sondern ausschließlich um die «Deckung der sonstigen Veranstaltungskosten».
Falls bei Poker-Turnieren für andere - möglicherweise illegale - Spiele geworben werde, komme grundsätzlich «nur ein Verbot der Werbung dafür in Betracht», hieß es weiter zur Begründung. Der Senat wies allerdings darauf hin, dass die Stadt Rheine prüfen könne, ob derartige Turniere gegen die Gewerbeordnung verstoßen.
Das Urteil dürfte weitreichende Folgen auf Verbotspläne durch das Land NRW haben. Das Düsseldorfer Innenministerium prüft seit einigen Wochen ein Verbot von öffentlichen Poker-Turnieren. Als erstes Bundesland hatte Rheinland-Pfalz kommerzielle Poker-Veranstaltungen untersagt. Nicht betroffen von dem Verbot sind Pokerrunden in den staatlichen Spielcasinos.
(Az.: 4 B 606/08)
Quelle: Yahoo! Nachrichten
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ONLINE-POKER Konto gesperrt, Kohle wegVon Konrad Lischka In Deutschland ist Online-Pokern mit Geldeinsatz verboten, wird aber kaum verfolgt. Doch Zockern kann ein böses Erwachen drohen: Wenn die im Ausland ansässigen Kasinos entscheiden, die Gewinne der Spieler einzuziehen - wegen Verstößen gegen die oft undurchsichtigen Regeln. 280 Dollar! Das ist nicht viel Geld für Andre W. (Name von der Redaktion geändert). Der Projektmanager bei einem deutschen Beratungsunternehmen hat beim Online-Poker schon mehr gewonnen - und auch mehr Echtgeld eingezahlt. Bis das Online-Kasino vor kurzem plötzlich sein Spielkonto sperrte und die 280 Dollar darauf einzog. Warum, wurde W. nicht mitgeteilt. Der Freizeitspieler reimte sich selbst zusammen, was die Sperrung provoziert haben könnte: "Ich gehe davon aus, dass es damit zusammenhängt, dass ich von Brasilien aus auf die Seite zugegriffen habe - ich war dort im Urlaub." Auf seine Anfragen ging der Kundendienst nicht ein: "Sie meinten nur, ich hätte gegen die AGB verstoßen und die Entscheidung sei endgültig. Immer derselbe Text. Da der Firmensitz irgendwo auf Gibraltar ist, muss man auch keinen Gedanken daran verschwenden, rechtliche Schritte einzuleiten." Fazit: Das Geld ist weg. Von ähnlichen Problemen berichten viele Spieler in Poker-Foren. Erstaunlich dabei: Sie gestehen dabei alle freimütig, mit Klarnamen und für jeden lesbar ein, dass sie Straftaten begangen haben. Denn das Zocken um Echtgeld bei Poker-Portalen im Web ohne behördliche Erlaubnis verstößt gegen Paragraph 285 des Strafgesetzbuchs: Wer sich an unerlaubtem Glücksspiel beteiligt, kann danach mit "Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen" bestraft werden. Verboten, aber kaum verfolgt Der Hamburger Anwalt Martin Bahr, Experte für Glücksspielrecht und das Recht der Neuen Medien, sieht bei diesem Gesetz wenig Interpretationsspielraum: "Wer in Deutschland bei einem Online-Anbieter im Ausland mit mehr als 50 Cent Einsatz spielt, macht sich strafbar, ohne Wenn und Aber. In der Begründung dieses Ende der neunziger Jahre neu formulierten Paragraphen ist ausdrücklich das Glücksspiel im Internet aufgeführt." Die Kasino-Betreiber sehen das - natürlich - anders. Die schwedische Firma Ongame Network, die die Portale Europoker und Pokerroom betreibt, sieht zum Beispiel überhaupt keine Rechtsunsicherheit. Denn, so führt die Firma in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE aus: "§ 284 StGB ist nicht anwendbar, weil es sich bei der von uns angebotenen Poker-Variante um Texas Hold'em handelt und diese Poker-Variante rechtlich als Geschicklichkeitsspiel und damit nicht als (unerlaubtes) Glücksspiel anzusehen ist." Unabhängig davon verfüge Ongame über EU-Lizenzen, die nach den europäischen Grundfreiheiten auch in Deutschland gelten würden. Das Problem dabei: Man weiß nicht, ob ein deutsches Gericht dieser Argumentation folgt, weil es bisher keine entsprechenden Prozesse gegeben hat. Deutsche Staatsanwaltschaften verfolgen diese Online-Vergehen kaum. Laut Anwalt Bahr lassen sich die angestrengten Verfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel "an einer Hand abzählen". Der Experte für Glücksspielrecht erklärt das damit, dass die Staatsanwaltschaften ohnehin schon mit den Gewaltdelikten überlastet seien: "Beim illegalen Glücksspiel haben sie dann noch mehr als genug mit den Sportwettbüros und Pokerturnieren vor Ort zu tun. Es ist personell einfach nicht zu leisten, alle online zockenden Bürger zu verfolgen." Geld fließt ungehindert an Web-Kasinos Zocken können sie problemlos online, weil der deutsche Gesetzgeber zwar ein restriktives Verbot erlassen und das Glücksspiel monopolisiert hat, aber wenig für die Durchsetzung tat. In den Vereinigten Staaten zum Beispiel verbietet es der "Unlawful Internet Gambling Enforcement Act" Banken und Finanzdienstleistern, Zahlungen zwischen US-Bürgern und Online-Zock-Angeboten im Ausland abzuwickeln. In Deutschland gibt es kein vergleichbares Gesetz. In einem der wenigen bekannten Online-Glücksspielfälle, die vor einem deutschen Gericht landeten, wurde die Angeklagte gar nicht wegen des Glücksspielparagraphen verurteilt, sondern wegen versuchten Betrugs beim Erschleichen von Krediten zur Finanzierung ihrer Spielsucht. Interessantes Detail: Die Angeklagte soll 40.000 Dollar in Online-Kasinos erspielt und mehr als 120.000 Dollar verloren haben, wie die " Neue Presse Coburg" im vorigen Oktober berichtete. Soviel zum Schutz vor Spielsucht per Glücksspielmonopol. Restriktives Gesetz, aber kaum Unrechtsbewusstsein Die Folge der kaum stattfindenden Verfolgung: Kaum jemandem scheint das Verbot bekannt zu sein - und falls doch, wird es nicht ernst genommen: Zwischen 500.000 und drei Millionen Deutsche spielen trotz Verbots regelmäßig bei ausländischen Online-Kasinos um Geld. Soweit die Zahlen aus diversen Umfragen und Studien - repräsentative Untersuchungen mit belastbaren Zahlen gibt es nicht. Viele Spieler wie Projektmanager W. merken erst nach dem Einzug des Guthabens, dass sie keinen Anspruch auf das Geld haben, das sie an Online-Kasinos überwiesen oder dort gewonnen haben. Faktisch ist die Auszahlung Ermessenssache der Unternehmen. Man kann nur darauf hoffen, dass sie ihre Macht auch tatsächlich nur gegen Betrugsversuche nutzen - und dass sie nur selten falsch entscheiden. Der Pokerportal-Betreiber Ongame Network aus Schweden erklärt zu diesem Rechtsproblem in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass "die Spieler aus Deutschland selbstverständlich einen rechtlichen Anspruch auf ihr Geld haben, der auch einklagbar ist". Nur, so Ongame: "Natürlich ist - wie bei allen anderen im Ausland bestellten Waren beziehungsweise Dienstleistungen - die gerichtliche Durchsetzung aufwendiger als im Inland." Das formulieren auch die meisten Anbieter klar in ihren Geschäftsbedingungen - wer diese langen, etwas versteckten Rechtstexte liest, bekommt nach langer Studienzeit einen recht guten Eindruck davon, worauf er sich einlässt. Viele dieser Passagen widersprechen deutschem Recht. Der Experte für Glücksspielrecht Martin Bahr erklärt: "Für deutsche Verbraucher gilt deutsches Recht, auch wenn die Online-Poker-Anbieter das in ihren Geschäftsbedingungen ausschließen. Das ist aber bedeutungslos." Faktisch ist Online-Zocken in Deutschland unreguliert Denn nach deutschem Recht sind die Verträge zwischen den Spielern und Unternehmen gegenstandslos, da sie gegen das Verbot unerlaubten Glückspiels verstoßen. Die Folge: Die Unternehmen haben nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Zahlungen der Spieler, die Spieler haben keinen Anspruch auf Auszahlung erspielter Gewinne oder eingezahlter Beträge. In Deutschland wird niemand gegen die Betreiber eines Poker-Portals klagen, weil sein Guthaben eingefroren wurde. Anwalt Bahr erläutert: "In Deutschland können die nicht klagen, und auf der Isle of Man oder sonstwo wird das kaum jemand tun angesichts der Kosten. Sollte das mal angesichts hoher Summen jemand dennoch versuchen, müsste er angesichts der zu erwartenden Publicity eine strafrechtliche Verfolgung in Deutschland fürchten." Und womöglich auch Forderungen des Finanzamts, wenn die Tätigkeit gewerblich erscheint. Hartes Gesetz schützt nicht vor Spielsucht Wer sich in seinem Bekanntenkreis und in deutschen Online-Poker-Foren umhört, merkt bald, dass deutsche Glücksspielgesetze online ähnlich kontraproduktiv wirken wie die strengen Auflagen für in Deutschland ansässige Pornoanbieter beim Jugendschutz (mehr...): Die Anbieter ziehen allesamt ins Ausland und machen dort alles, wofür Kunden zahlen - auch und erst recht, was deutsche Gesetze verbieten. Harte Pornografie ist in Deutschland online ohne jede Altersprüfung verfügbar, und beim Onlinezocken kann jeder Bundesbürger mit Kreditkarte und Internet-Zugang so viel Geld verspielen, wie er will und kann, ohne dass irgendwelche deutschen Restriktionen greifen. Der Coburger Fall ist dafür ein krasses Beispiel. Der Rechtsexperte Bahr formuliert daher sein Fazit so: "Unerlaubtes Glücksspiel ist verboten, das Bundesverfassungsgericht hat diese Monopolisierung erlaubt, da sie dem Schutz vor Spielsucht dienen soll. Tatsächlich greift dieser Schutz nicht, unerlaubtes Glücksspiel mit Echtgeldeinsatz wird online millionenfach praktiziert - und das völlig unreguliert." Quelle ---- Ein kontroverser und interessanter Artikel.
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Die Krokodilstränen der staatlichen Lotterien
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Für Umsatzeinbrüche sind die politischen Eigentümer selbst verantwortlich
Im Interview mit der Financial Times Deutschland (FTD) drückte Günther Schneider, Chef der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (NKL), kräftig auf die Tränendrüse. Kein Losverkauf sei mehr über Telefon oder Internet möglich. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 sei mehr als ein Viertel aller Umsätze und Gewinne weggebrochen. Schneiders Unternehmen gehört zehn Bundesländern. Die Verluste der NKL führen auch dazu, dass die Lottosteuer geringer ausfällt und weniger Geld in die Kassen der Länder gespült wird.
"Ich halte die Argumentation von Herrn Schneider und auch den großen Fernsehlotterien für ziemlich verlogen und scheinheilig. Um sich das äußerst lukrative Lotto- und Totomonopol zu erhalten, nehmen die Bundesländer in Kauf, dass Lotterien keine Lose mehr via Internet, Fernsehen oder Telefon verkaufen dürfen. Die Monopolisten hätten sich natürlich viel lieber gewünscht, dass sie weiterhin die alleinigen Platzhirsche bleiben und aggressiv für ihre Produkte werben dürfen", kommentiert Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top-Wetten AG, der vor allem auf dem osteuropäischen Markt agiert.
Wer sich private Konkurrenz vom Leibe halten wolle und mit Macht dagegen arbeite, dass dort Tausende von Arbeitsplätzen entstehen, der habe kein Recht, sich über die eigene, immer noch komfortable Situation zu beklagen. Es sei nicht hinnehmbar, so Sürtenich, wenn der Staat einerseits massiv gegen Spielsucht vorgehen wolle, andererseits aber sehr zweifelhafte Werbemethoden toleriere. "Der bekannte Buchautor und Fernsehjournalist Günther Wallraff hat sich in der Sendung PHOENIX bereits im Juni 2007 sehr kritisch über die seiner Ansicht nach wenig zimperlichen Methoden der Süddeutschen Klassenlotterie SKL geäußert", so Sürtenich. Wallraff hatte damals dem Staat eine Art Doppelmoral vorgeworfen, weil "er fast eine Milliarde im Jahr alleine über diese betrügerische SKL-Schiene verdient". Wörtlich fügte der investigative Journalist hinzu: "95 Prozent der SKL-Lose werden über Drückermethoden an den Mann gebracht."
Ein Ausweg aus der für alle Seiten – staatliche wie private – könne nur darin bestehen, das deutsche Glücksspielmonopol maßvoll zu liberalisieren, meint Sürtenich. "Der Staatsvertrag in seiner jetzigen Form ist völlig unbefriedigend. Es muss Platz sein für private und staatliche Anbieter. Allerdings spreche ich mich ganz entschieden gegen unerlaubte Kaltanrufe staatlicher Lotteriegesellschaften aus, die dem Staat erhebliche Steuereinnahmen zuführen. Dies muss total abgestellt werden. Als privates Unternehmen distanzieren wir uns eindeutig von unseriösen Telefonverkäufern, welche die Bürgerinnen und Bürger belästigen."
Sürtenichs Mitleid mit Günther Schneider und anderen Vertretern seiner Branche hält sich in Grenzen: "Die Politik hat den Glücksspielstaatsvertrag ja selbst entworfen. Und die staatlichen Lotterien gehören den Ländern. Wenn sie jetzt aufgrund der Gesetzeslage weniger verdienen als früher, dürfen sie sich nicht beklagen. Schließlich haben die Eigner diese Situation durch ihre Werbebeschränkungen selbst geschaffen."
Für Presseanfragen:
nic.pr network integrated communication Ansgar Lange Coburger Straße 3 53113 Bonn E-Mail: ansgar.lange@nic-pr.de
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Weissblaue Affäre Lotto-Zentrale steht unter Spitzel-VerdachtFreitag, 13. Juni 2008 18:02 - Von Tina Kaiser Die staatliche Lotto-Verwaltung in Bayern soll nach Informationen von Morgenpost Online mit Detektiven Personen bespitzelt haben. Unter anderem wird Lotto Bayern vorgeworfen, E-Mails ausgespäht zu haben. In den Fokus der Spitzel geriet demnach auch der Betreiber eines Lotto-Geschäfts.Die Vorwürfe wiegen schwer: Ausgerechnet die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern, rechtlich dem Bayerischen Finanzministerium unterstellt, soll Detektive zur Bespitzelung auf zwei Personen angesetzt haben. So steht es zumindest in der eidesstattlichen Erklärung des beauftragten Detektivs Hans Friedrich R., die Morgenpost Online vorliegt. Die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern bestreitet ein illegales Vorgehen. Wie ein Kriminalroman liest sich dagegen die Erklärung von Detektiv R. Im November 2006 bekam R. demnach den Auftrag von der Münchner Detektei Condor GmbH, den Betreiber einer staatlichen Lottoannahmestelle auszuspionieren. Der Detektiv sollte nach eigenen Angaben beweisen, dass der Betreiber „mit gewerblichen Spielvermittlern zusammenarbeitet“. Ebenfalls überwacht wurde eine zweite Person, die verdächtigt wurde, bei Kontakten mit diesen Spielevermittlern zu helfen. Der Vertrag zwischen dem Annahmestellen-Betreiber und der Staatlichen Lotterieverwaltung verbietet es, Geschäfte mit gewerblichen Spielevermittlern zu machen. Detektiv R. hatte nach eigenen Angaben bereits mehrfach für Condor Aufträge erledigt, „in denen ich erfolgreich Emailviren in die observierten Computer einschleusen konnte“. Ein Mitarbeiter von Condor habe R. angewiesen: „Jetzt schau mal, dass da nei kommst.“ R. bekam demnach die Aufgabe, „in den oder die Computer“ der beiden „einzudringen. Der Zweck dieses Eindringens war die Installierung eines speziellen Virus, der die Überwachung des gesamten Email-Verkehrs“ ermöglicht hätte. Der Angriff auf eine der beiden Personen war erfolgreich. Detektiv R. gibt an, den Auftrag zur Bespitzelungsaktion habe die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern gegeben. Die observierten Personen seien außerdem schon früher mehrfach von anderen Detektiven ausspioniert worden. „Das Geschäft (...), der Hinterhof des Geschäftes mit den Parkplätzen für Pkws wurden überwacht, Fotos vom Geschäftslokal und von den geparkten Autos angefertigt.“ Auf den Betreiber sei „ein Russe, 1,80 Meter groß, schwarzhaarig (...) angesetzt, der versuchte, durch Besuche im Geschäftslokal und durch Recherchen im persönlichen Umfeld etwas über ihn herauszubekommen.“ Aus Sicht von Erwin Horak, Präsident der Lotterieverwaltung, liegt der Fall indes ganz anders. „Wir haben die Detektei zwar beauftragt, aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich nur im gesetzlichen Rahmen bewegen darf“, sagte Horak zu Morgenpost Online. Wenn der geschilderte Sachverhalt zutreffe, sei das Verhalten der Detektei völlig inakzeptabel. „Wir haben deshalb zur Aufklärung des Sachverhalts und gegebenenfalls zur Ermöglichung einer Strafverfolgung bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.“ Ins Rollen gekommen ist die Affäre durch Martin Runge, den wirtschaftspolitischen Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag. Runge hatte bereits am 5.Juni eine schriftliche Anfrage an den Landtag gestellt. Darin schilderte er die Vorwürfe des Detektivs und bat um Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung. Runge sagte auf Anfrage von Morgenpost Online, er habe bislang keine Antwort erhalten. Die Affäre ist nach seiner Meinung jedoch nur die „Spitze des Eisbergs“. Quelle ------------------------------------------------------------------------------------ Mit diesen Stasi-Methoden geben die Staatsmonopolisten zu erkennen, dass sie mit ihren Politikerseilschaften in den Lotto-Zentralen an einem Staat im Staate arbeiten, eine Klein-DDR.
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Abhöraffäre in Bayern - Deutscher Lottoverband fordert Aufklärung Staatliche Bayerische Lottogesellschaft beauftragt Spitzel Lotto-Präsidenten Horak und Forstner unter Verdacht Deutscher Lottoverband fordert Aufklärung Hamburg, 14. Juni 2008. Die Bayerische Landesregierung sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, in eine Spitzelaffäre verwickelt zu sein. Entkräftet werden konnte dieser schwerwiegende Verdacht, der auch Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im Bayerischen Landtag ist, bislang nicht. Der Abhörskandal steht in direktem Zusammenhang mit dem umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag, der nach monatelangem Ringen der Landespolitiker zum 1.1.2008 trotz zahlreicher Warnungen vor dem damit verbundenen geplanten Rechtsbruch in Kraft gesetzt worden ist. Dieser in kürzester Zeit von zahlreichen deutschen Gerichten als verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig bezeichnete Vertrag ist inzwischen erwartungsgemäß Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Urheber dieses Desasters sind die Lotteriereferenten der Landesfinanz- und -innenministerien. Sie versprachen der Politik mit dem Staatsvertrag den Erhalt des Lottomonopols und die Vernichtung unliebsamer privater Konkurrenz. Dazu zählen auch die gewerblichen Spielvermittler, die bislang Vertriebspartner der staatlichen Lottogesellschaften waren. Sie müssen nun im Zuge des Staatsvertrages in jedem der Bundesländer beantragen, dort tätig sein und die Lottoscheine abgeben zu dürfen. Ein Recht auf Genehmigung gibt es jedoch nicht. Damit wollen die die Lottogesellschaften ihre Gebietskartelle zementieren, die ihnen das Bundeskartellamt verboten hatte. "Die Spitzelaffäre zeigt, mit welcher Härte die Verfechter des Lottomonopols wie Erwin Horak und Hans-Wilhelm Forstner jenseits von Recht und Gesetz kämpfen", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass dies anscheinend unter Aufsicht der Landesregierung geschieht. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden." Im Fokus der Privatermittler stand eine seit Jahren von Lotto Bayern erbittert bekämpfte Lottoannahmestelle. Die Detektive sollten Beweise sammeln, dass die Annahmestelle mit gewerblichen Spielvermittlern kooperiert, also Tippscheine von solchen Vermittlern annimmt, die per Post oder Internet Tausende Lottokunden betreuen. Ein absurder Vorwurf, der das Ausmaß der Rechtsverstöße bei Lotto Bayern unterstreicht: Das Bundeskartellamt hat der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern die Behinderung gewerblicher Lotterievermittler ausdrücklich und sofort vollziehbar verboten. Faber: "Mit seinem Geständnis, die Privatdetektive beauftragt zu haben, dokumentiert Lotto-Präsident Horak, dass in seiner Behörde nicht nur Kartellrecht gebrochen wird, sondern auch die Begehung von Straftaten als Mittel der Bekämpfung privater Konkurrenz nicht ausgeschlossen ist". Pressekontakt: Deutscher Lottoverband, André Jütting, E-Mail: ajuetting@deutscherlottoverband.de ------------------------------------------------------------------ Wann kommen die bayrischen Stasi-Methoden in die Tagesschau?
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Im SPIEGEL dieser Woche ist auf Seite 46 ein Artikel zum Thema "Glücksspiel" mit kritischer Betrachtung der Aktivitäten der Lottogesellschaften.
Wenn ich dazu komme, klopfe ich den noch hier rein.
Vorab schon mal der letzte Absatz:
Wie viel Heuchelei im Anti-Sucht-Feldzug steckt, zeigen die jüngsten Lotto-Pläne: Im Mai besuchten zwei Lotto-Manager den Fachbeirat Glücksspielsucht, ein kürzlich von den Ländern eingerichtetes Expertengremium. Sie wollten die Chancen für eine neue staatliche Super-Lotterie in Europa ausloten. Die Idee: Tipper sollen sich in neun Staaten an einem gemeinsamen Spiel beteiligen können. Als Jackpot stehen über 100 Millionen Euro im Raum.
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Sportwettvermittler erhält Schadensersatz vom Land NRW In einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers geführten Verfahren vor dem Landgericht Dortmund hat ein Betreiber einer Sportwettvermittlungsagentur, der diese Wetten an ein ausländisches Unternehmen vermittelt hatte, im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs einen Schadenersatzanspruch von 30.000,00 € zugesprochen bekommen, den das Land NRW nunmehr an den Kläger zu entrichten hat. Der Kläger hatte Ende 2003 eine Annahmestelle für Sportwetten in der Stadt Essen eröffnet. Im Mai 2004 erfolgte eine Durchsuchung seiner Betriebsstätte aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Essen, wobei zahlreiche, betriebsnotwendige Unterlagen und Gegenstände beschlagnahmt worden waren. Nahezu zeitgleich erging eine sofort vollziehbare Ordnungsverfügung durch die Stadt Essen, wonach ihm die Vermittlung von Sportwetten untersagt wurde. Der Kläger wurde durch Urteil des Amtsgerichts Essen vom 13.10.2005 vom Tatvorwurf der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels freigesprochen. Im Anschluss wurde ihm auf seinen Antrag ein Entschädigungsanspruch nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz zuerkannt. Nachdem der Sportwettvermittler seine Schadenersatzansprüche, insbesondere seinen entgangenen Gewinn mit ca. 41.000,00 € gegenüber der Staatsanwaltschaft beziffert hatte, wurden die Ansprüche durch die Staatsanwaltschaft zunächst zurückgewiesen. Im Anschluss wurde durch die Kanzlei des Unterzeichners Klage zum Landgericht Dortmund erhoben, wobei der Schadenersatzanspruch in vorgenannter Größenordnung weiterverfolgt worden ist. Das Landgericht Dortmund hat dann im Rahmen des Verfahrens einen Hinweis- und Auflagenbeschluss verkündet, wonach das Gericht den Anspruch des Klägers auf Erstattung des entgangenen Gewinns dem Grund nach für gegeben hielt. Insbesondere habe der Kläger den Gewinn nicht unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot erlangt, da die Tätigkeit nicht strafbar war. Die Kammer des Landgerichts Dortmund hat dabei explizit auf das Urteil des Bundesgerichtshofes in Strafsachen vom 16.08.2007 verwiesen. Dort hatte der Strafsenat des Bundesgerichtshofes in einem ebenfalls vom Unterzeichner geführten Verfahren deutlich gemacht, dass vor dem 28.03.2006 – der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – weder von einem objektiven, noch von einem subjektiven strafbaren Verhalten bei der Vermittlung von Sportwetten ausgegangen werden könne. Besonders bemerkenswert ist weiter, dass das Gericht in diesem Hinweisbeschluss auch zur gleichzeitig ergangenen Ordnungsverfügung der Stadt Essen Stellung nahm. Diesbezüglich führte das Gericht aus, dass die damalig angeordnete sofortige Vollziehung der Behörde rechtswidrig war, so dass der Strafrechtsentschädigungsanspruch selbst dann bestehen würde, wenn die Ordnungsverfügung der dortigen Stadt damals vollzogen worden wäre. Unter Berücksichtigung dieses Hinweis- und Auflagenbeschlusses ist es nunmehr zum Abschluss eines verbindlichen Vergleichs vor dem Landgericht Dortmund gekommen, wonach der Wettannahmestellenbetreiber 30.000,00 € Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen erhält. Die Entscheidung ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil hier erstmals im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ein Schadenersatzanspruch eines Sportwettvermittlers in dieser Größenordnung zuerkannt worden ist.
Sollten sich behördliche Maßnahmen auch für die darauffolgenden Jahre im Ergebnis als rechtswidrig erweisen, dürften weitere, nicht unerhebliche Schadenersatzansprüche auf die Kommunen und Länder zukommen. Guido Bongers Rechtsanwalt Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Bongers Rechtsanwalt Guido Bongers Ludwigstr. 12 D - 61348 Bad Homburg Tel: 0 61 72 / 10 14 01 Fax: 0 61 72 / 10 14 02 E-Mail: info@ra-bongers.de ------------------------------------------------------------------------------ Vielleicht sollte man doch mal unsere unfähigen Landespolitiker hinsichtlich Spielsucht untersuchen, wenn sie derart unsere Steuergelder verzocken.
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OLG München: Bestrafungsverbot für grenzüberschreitende Sportwettenvermittlung Das OLG München hat mit Urteil vom 17.06.2008 in einen von Rechtsanwalt Dieter Pawlik geführten Verfahren die Revision der Generalstaatsanwaltschaft München gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts München als unbegründet verworfen. Das Amtsgericht München hatte zuvor mit Urteil vom 26.09.2007 den Angeklagten vom Vorwurf des § 284 StGB freigesprochen und dies damit begründet, dass während der Übergangszeit aufgrund verfassungswidriger gesetzlicher Regelung § 284 StGB bei der grenzüberschreitenden Sportwettenvermittlung an eine innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher keine Anwendung finden darf. Das OLG München hat nunmehr die Revision der Generalstaatsanwaltschaft als unbegründet verworfen und ausgeführt, dass es dem Normadressaten des § 284 StGB nicht zumutbar gewesen sei, zu prüfen, ob die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil des vom 28.03.2006 in dem Flächenstaat Bayern tatsächlich umgesetzt worden seien oder nicht. Weiterhin führt das OLG München aus, dass aufgrund der verfassungs- sowie europarechtswidrigen Gesetzeslage ein Bestrafungsverbot für die gewerbliche Tätigkeit der grenzüberschreitenden Sportwettenvermittlung bestehe. Schlussendlich verweist das OLG München auf die europarechtswidrige Rechtslage zumindest während der Übergangszeit hin. Durch die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 konnte dieser europarechtswidrige Zustand nicht geheilt werden. Dazu sei bereits ein deutsches Gericht aus Kompetenzgründen nicht befähigt. Sobald die Entscheidung im Volltext vorliegt, wird sie auf der Homepage www.vewu.de veröffentlicht werden. Dieter Pawlik Rechtsanwalt 2. Vorstand der VEWU Amalienbadstraße 36/Haus 32 76227 Karlsruhe Tel.: 0721/464716-00 Fax: 0721/464716-20 E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de
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Lotto-Spitzelaffäre Der Staatsanwalt ermitteltDie Justiz reagiert: Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat in der mutmaßlichen Lotto-Spitzelaffäre ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Von Klaus Ott Oberstaatsanwalt Ernst Metzger sagte der Süddeutschen Zeitung, man gehe dem Verdacht nach, dass zwei Detektive sich "unbefugt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse beschafft" hätten. Das Verfahren richtet sich gegen den Chef einer Münchner Detektei, die im Auftrag der Staatlichen Lotterieverwaltung eine Annahmestelle in Schwabach observiert hatte, und einen von dieser Detektei angeblich eingeschalteten privaten Ermittler aus der Nähe von Ansbach. Am Donnerstag wurden deshalb mehrere Büros und Wohnungen durchsucht. Die Lottobehörde, die dem Finanzministerium untersteht, bietet Glückspiele sowie Sportwetten an und betreibt Casinos. Sie hatte sich von der Münchner Detektei Nachweise dafür erhofft, dass die Annahmestelle mehrere Millionen Euro Provisionen zu viel kassiert habe. Dafür fanden sich aber keine Belege. Die Münchner Detektei soll ihrerseits den privaten Ermittler aus Mittelfranken beauftragt haben, in die Computer des Betreibers der Annahmestelle in Schwabach und eines Geschäftspartners einzudringen und dort zu schnüffeln. In einem Fall soll das auch gelungen sein. Computerattacken sind privaten Ermittlern jedoch verboten. Die Lottoverwaltung hat nach Angaben ihres Präsidenten Erwin Horak die Computerschnüffelei aber nicht in Auftrag gegeben und sofort Anzeige erstattet, als man davon erfahren habe. Man habe der Münchner Detektei gesagt, sie müsse sich an Recht und Gesetz halten. Nach Angaben der Ansbacher Staatsanwaltschaft war die Behörde von den Durchsuchungsaktionen nicht betroffen. Der Landtagsabgeordnete Martin Runge von den Grünen sagte, er sei "empört, dass ausgerechnet bei der Lotterieverwaltung nicht ermittelt wird". Sie soll schließlich Urheber der Spitzelaktion gewesen sein. (SZ vom 20.06.2008/mel) Quelle
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Zwangsgeld darf nicht beigetrieben werden, wenn die Untersagungsverfügung derzeit nicht mehr vollzogen werden darf Einem Vermittler von privaten Sportwetten wurde vom Land Niedersachsen im Juni 2006 die Fortführung seiner Geschäftstätigkeit unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000,- € untersagt. Einen neben der Klage am 20.06.2007 gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte das VG Braunschweig zunächst abgelehnt. Im Herbst 2007 nahm die zuständige Behörde an, dass der Vermittler trotzdem weiterhin tätig sei und setzte das Zwangsgeld gegen ihn fest. Von dem Vermittler eingelegte Rechtsmittel gegen die Festsetzung hatten im Jahre 2007 keinen Erfolg. Nachdem bekannt wurde, dass das VG Braunschweig nach Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages seine Rechtsauffassung geändert hat und nunmehr der Auffassung ist, dass weder der Staatsvertrag noch das Niedersächsische Ausführungsgesetz die Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, hat der Unterzeichner für den Vermittler um einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel ersucht, die niedersächsische Behörde zu verpflichten, von der Beitreibung des Zwangsgeldes abzusehen, bis über seine Klage entschieden ist. Mit Beschluss vom 10.06.2008 – AZ 5 B 93/08 – ist das VG Braunschweig den entsprechenden Anträgen gefolgt. Die Kammer setzte die Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung vom Juni 2006 aus und wies die Behörde an, von der Beitreibung des Zwangsgeldes abzusehen. Das Gericht betonte, dass die Festsetzung eines Zwangsgeldes und dessen Beitreibung die Bedeutung eines Beugemittels und nicht einer Strafmaßnahme habe. Es ist nicht mit dem Zweck des Zwangsgeldes und dem Übermaßverbot zu vereinbaren, die Vollstreckung noch zuzulassen, wenn die Beugefunktion derzeit nicht erfüllt werden kann, weil die Grundverfügung nicht mehr vollstreckbar ist. Die Entscheidung des VG Braunschweig wird unter www.vewu.com im Volltext veröffentlicht. Markus Maul Rechtsanwalt Präsident VEWU
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Umfrage bei https://www.isa-guide.de/Haben Sie auf die Spiele bei der Fußball Europameisterschaft gewettet? 5,6% » Ja, ich habe gewettet bei Oddset. 36,1%» Ja, ich habe bei einem privaten Wettanbieter gewettet. 38,9%» Ja, ich habe bei einem privaten Wettanbieter im Internet gewettet. 19,4% » Nein, ich habe nicht gewettet. Eine überwältigende Mehrheit ignoriert die rechtswidrigen Zwangsmaßnahmen der Lotto-Bonzen.
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Top, die Wette gilt. Irgendwann werden die Blöööööödies im Lande doch über ihre Grenzen hinaus denken. Hoffe ich
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Aktualisierung der Umfrage bei https://www.isa-guide.de/Haben Sie auf die Spiele bei der Fußball Europameisterschaft gewettet? 3,3% » Ja, ich habe gewettet bei Oddset. 39,3% » Ja, ich habe bei einem privaten Wettanbieter gewettet. 42,6% » Ja, ich habe bei einem privaten Wettanbieter im Internet gewettet. 14,8% » Nein, ich habe nicht gewettet.
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21. Juni 2008, 10:31 Uhr Glücksspiel Viele Lottoläden in Deutschland machen dichtLottoladen-Sterben in Deutschland: Seit einem halben Jahr gelten neue Regeln fürs Glücksspiel. Private Angebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken sind weitgehend verboten, ebenso Glücksspiele im Internet. Auch fürs Lotto gelten strengere Regeln. Das merken die Betreiber der Annahmestellen. Seit der neue Lotto-Staatsvertrag gilt, dürfen staatliche Lottogesellschaften nicht mehr für sich werben. Für Oddset-Sportwetten, Fußball-Toto und Keno-Zahlenlotterie wird zudem ein Spielerschein mit Passbild verlangt. Dadurch sollen Spielsüchtige von den Annahmestellen ferngehalten werden. Viele Lotto- und Zeitschriftenläden stürzt die Neuregelung indes in arge Nöte. Dagmar Lehmann in Berlin-Friedenau etwa spürt die Folgen Woche für Woche in der Ladenkasse. Die Berliner tippen weniger und die Provisionseinnahmen sprudeln nicht mehr so üppig. „Bei Oddset und Keno habe ich zehn Prozent Rückgang“, berichtet die Geschäftsfrau aus der Schwalbacher Straße. „Vor allem die Spielerkarte schreckt ab.“ Einbrüche auch bei Oddset In vielen deutschen Lottoläden sieht es ähnlich aus. Im Fußball-Toto seien die Umsätze seit Jahresbeginn bundesweit um etwa ein Viertel gesunken, berichtet der Sprecher der Lottogesellschaft Baden-Württembergs, Klaus Sattler. Bei Oddset sank der Umsatz nach Angaben von Lotto Bayern im Bundesdurchschnitt um 24 Prozent, in einzelnen Ländern sogar noch weit tiefer. In Berlin gab es Anfang des Jahres ein Minus von mehr als 20 Prozent bei Toto und Keno. Die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) sieht mittlerweile aber eine Trendwende erreicht. „Die Widerstände vieler Spieler gegen die Spielerkarte bauen sich ab“, sagt DKLB-Sprecher Thomas Dumke. Mit ihrer Neuregelung kamen die Länder Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach. Die Karlsruher Richter urteilten im März 2006, ein staatliches Glücksspielmonopol sei nur statthaft, wenn es in erster Linie dem Schutz vor Spielsucht diene. Sonst müsse der Wettenmarkt wie in anderen europäischen Ländern liberalisiert und für Privatunternehmen freigegeben werden. Die Länder unternehmen einiges, um den Forderungen aus Karlsruhe nachzukommen. Wie alle ihre Kollegen hat Dagmar Lehmann bei der Berliner Fachstelle für Suchtprävention eine Schulung absolvieren müssen, wie man Spielsüchtige erkennt und mit ihnen umgeht. In vielen Bundesländern schrumpft zudem die Zahl der Lottoläden deutlich, in Berlin etwa um gut zehn Prozent auf mittlerweile unter 1100. Hier sind viele Lottokonzessionen eingezogen worden. In Bayern etwa soll die Zahl der Annahmestellen binnen vier Jahren von 4000 auf 3700 sinken. Beschwerde bei der EU-Kommission So manchen kleinen Zeitschriften- und Tabakwarenhändler hat das in existenzielle Nöte gebracht. Nese Yilmaz in der Goßlerstraße in Berlin-Schöneberg etwa verlor ihre Konzession Ende 2007. „Als Faustregel gilt, dass man mit den Lotto-Provisionen die Ladenmiete verdient“, sagt sie. „Wenn das wegfällt, wird es schwer, über die Runden zukommen.“ Sie sieht schwarz für ihren Laden. In der Hoffnung auf ein Ende des staatlichen Glücksspielmonopols waren in den Jahren 2005 und 2006 auch zahlreiche private Wettbüros eröffnet worden. Doch das Karlsruher Urteil hat diese Hoffnungen enttäuscht. Seither ist die Zahl der Wettbüros etwa in der Hauptstadt nach Angaben der Berliner Innenverwaltung von mehr als 330 auf 220 bis 230 gesunken. Alle Anbieter erhielten Untersagungsverfügungen der Behörden, doch sie wehren sich juristisch gegen die Schließung. Auch in den anderen Bundesländern laufen private Wettanbieter Sturm gegen das staatliche Monopol. Der europäische Verband der Glücksspiel- und Wettbranche hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Er sieht einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Bei den Berliner Richtern hatten private Wettbüros bisher nur in wenigen Fällen Erfolg, in denen die Ämter Formfehler machten. Doch kürzlich hat ein unerwartetes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Staub aufgewirbelt. Die Richter äußerten Zweifel, ob die staatlichen Stellen wirklich genug zur Abwehr von Suchtgefahren tun, um damit das staatliche Monopol rechtfertigen zu können. Bis zur endgültigen Entscheidung haben die Richter einem Privatbetrieb deshalb erlaubt, vorläufig weiter Sportwetten anzubieten. Die Verwaltung hat vorsichtshalber Beschwerde bei der nächsten Instanz eingelegt. In jedem Fall würden sich die Bundesländer aber in diesem Jahr noch über Art und Zuschnitt von Sportwetten und auch über Höchsteinsätze abstimmen, hieß es in der Berliner Senatsverwaltung für Inneres. Quelle
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Von der Spielbank zur Therapie Tausende Sachsen sind spielsüchtigVon Sebastian Döring Leipzig - In mehr als vier Jahren hat sie erst ihren Lohn, dann ihr Arbeitslosengeld verzockt. Sie hat sich verschuldet, am Ende wurde sie von ihrem Freund verlassen. Die 23-jährige Verkäuferin, die ihren Namen nicht nennen will, ist eine von 5000 bis 15.000 Glücksspielkranken in Sachsen - „Tendenz steigend“, sagt der Leiter der sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren, Olaf Rilke. Hilfe bekommen die Spielsüchtigen oft erst, wenn sie schon über beide Ohren verschuldet sind. Die 23-Jährige muss noch 5000 Euro abstottern. Als ihr persönliches Umfeld wegbrach, suchte sie Hilfe in einer Spezialklinik in Wildenfels bei Zwickau und begann eine Suchttherapie. Zum besseren Schutz süchtiger Spieler haben die Bundesländer Anfang des Jahres den Glücksspielstaatsvertrag in Kraft gesetzt. Darin werden der Ablauf des öffentlichen Glücksspiels „in geordneten Bahnen“ geregelt, vor allem Lotterie und Wetten. Im Vertrag kommt das Angebot der Glücksspielautomaten nicht vor. Dort verzocken die meisten Abhängigen aber ihr Geld, sagt Rilke. „Der Gesetzgeber ist da nicht konsequent.“ Für den Staat sind die Spielbanken ein lukratives Geschäft. 2007 hatten sich Sachsens Einnahmen binnen fünf Jahren auf 11,7 Millionen Euro fast verdoppelt.Persönlichkeitsgestörte Männer besonders gefährdet Junge Männer mit einer Persönlichkeitsstörung sind besonders anfällig, sagt der Leiter der Rehabilitationsabteilung für Suchtkrankheiten in der Wildenfelser Spezialklinik, Hendrik Moritz. „Das Suchtpotenzial an Glücksspielautomaten ist erheblich. Die Anbieter haben den Maximalverlust pro Stunde in den letzten Jahren von 80 auf 500 Euro erhöht. Die Automaten bieten schnellen Erfolg und vermeintliche Kontrolle gegen Langeweile.“ Süchtige wollen laut Moritz Probleme wegspielen: „Der Besuch in der Spielothek ist wie ein Tagesausflug. Aus suchtpräventiver Sicht müssen Spielotheken abgeschafft werden.“ Die 23-Jährige blickt wehmütig auf ihre Erfahrungen in der Spielhölle zurück: „Das war voll Freizeit, bis ich nicht mehr aufhören konnte, dort zu arbeiten“, sagte die junge Frau und korrigiert sich: „ich meine: zu spielen.“ Eine 16-wöchige Therapie hat sie hinter sich und wurde vorgewarnt, dass sie gegen ihre Sucht lebenslang ankämpfen muss. „Ich hatte erst einen Rückfall.“ Zwei Tage lang hat sie mehr als 100 Mal mit ihrem Handy bei der Hotline einer Rateshow eines Fernsehsenders angerufen, aber nur verloren: 1700 Euro. Der Sender hat sie trotz der vielen Anrufe nicht gesperrt. Viele Geschädigte schließen sich nach erfolgreicher Therapie einer Selbsthilfegruppe an. „Anderthalb Stunden wird darüber geredet, wie man abstinent bleibt und sich motiviert“, sagt der Leiter der Stollberger Gruppe „Gametime is over“, Rüdiger Schmitt, der nicht spielsüchtig ist. Der Glücksspielstaatsvertrag macht ihn sauer, weil das Angebot nicht eingeschränkt wird. „Eine Spielhalle gibt es in jedem Dorf. Der Vertrag hat in dem Bereich kaum etwas verändert.“ (dpa) Quelle --------------------------------------------------------------------------------------- Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Dem Staat und seinen Parteien sind die Spielsüchtigen völlig gleichgültig, sonst hätten sie die Geldspielautomaten und den Dreckssender 9Live schon längst verboten. Im Gegenteil - die Spielsucht wird sogar von diesen Heuchlern gefördert, um noch mehr Geld von den bedauernswerten Spielsüchtigen abgreifen zu können.
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Niederländischer Staatsrat legt Fragen zur Zulässigkeit und Vergabe eines Glücksspielmonopols dem Europäischen Gerichtshof vor von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG Neben der niederländischen Vorlage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Sachen Ladbrokes (s. Sportwettenrecht aktuell Nr. 106) hat auch der Staatsrat (Raad van State), das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande, einen Fall nach Luxemburg verwiesen (Entscheidung vom 14. Mai 2008, Az. 200700622/1). Zugrunde liegt dieser Vorlage ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit zwischen der weltweit größten Wettbörse Betfair und dem niederländischen Justizminister. Somit haben innerhalb eines Monats zwei letztinstanzlich entscheidende Höchstgerichte Fragen zur Zulässigkeit des niederländischen Glücksspielmonopols dem EuGH vorgelegt. Letztinstanzlich entscheidende nationale Gerichte müssen europarechtliche Vorfragen dem das Auslegungsmonopol zustehenden EuGH vorlegen, sofern diese Fragen noch nicht abschließend geklärt sind (Acte-clair-Doktrin). Aufgrund der Vorlageverfahren wurde eine in den Niederlanden geplante gesetzliche Neuregelung des Glücksspielrechts auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Geplant war u.a., Holland Casino eine ausschließliche Online-Glücksspielkonzession zu erteilen. Wie in bereits mehreren anhängigen Vorlageverfahren wird auch in dieser neuen Sache nach der Bedeutung einer in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Konzession gefragt. Die Vorlage des Staatsrats betrifft im Übrigen auch die Vergabe einer Glücksspielkonzession. Betfair hatte sich nämlich, nachdem das Justizministerium sich geweigert hatte, den Zugang der sich in Großbritannien befindenden Wettbörse für niederländische Bürger für unbedenklich zu erklären, für zwei Glücksspielkonzessionen beworben. Zum einem beantragte Betfair die derzeit von dem Monopolanbieter De Lotto (Stichting de Nationale Sporttotalisator) gehaltene 5-jährige Sportwettenkonzession, zum anderen bewarb es sich für eine derzeit von Scientific Games Racing B.V. gehaltene Konzession. Das Ministerium stellte sich allerdings auf dem Standpunkt, dass diese Konzessionen automatisch zu verlängern seien, solange der bisherige Konzessionsinhaber dies wünsche.Dies hielt Betfair für einen Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und eine unzulässige Diskriminierung und berief sich insbesondere auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit. In einem Kommentar zu dem Vorlagebeschluss verwies Betfair darauf, dass es ein streng reguliertes, in Großbritannien Steuern zahlendes Unternehmen sei, das hinsichtlich der Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche sowie hinsichtlich Kundenschutz weltweit führend sei. Man solle daher einen fairen Wettbewerb in der EU zulassen. Der Raad van State hat dem EuGH folgende Fragen vorgelegt (nicht-offizielle Übersetzung durch den Autor): 1. Ist Art. 49 des EG-Vertrags so auszulegen, dass die zuständige Behörde eines Mitgliedsstaats, auf der Basis des in diesem Mitgliedstaat bestehenden geschlossenen Konzessionssystems für das Angebot von Glücksspielen, es einem Anbieter nicht verbieten darf, der bereits in einem anderen Mitgliedstaat eine Konzession erhalten hat, diese Dienstleistungen über das Internet abzubieten, diese Dienste über das Internet in dem ersteren Mitgliedstaat anzubieten? 2. Ist die Auslegung des Art. 49 EG-Vertrag und insbesondere des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots, wie sie der Gerichtshof in einer Anzahl von Konzessionen betreffenden Rechtssachen vorgenommen hat, auf die Erteilung einer Glücksspielkonzession in einem gesetzlich festgelegten Ein-Konzessionssystem anwendbar? 3. a. Kann in einem gesetzlich festgelegten Ein-Konzessionssystem die Erneuerung einer Konzession des derzeitigen Konzessionsinhabers, ohne dass sich mögliche Kandidaten für diese Konzession bewerben könnten, ein erforderliches und verhältnismäßiges Mittel sein, die der Gerichtshof als eine Rechtfertigung der Verkehrsfreiheit bei dem Angebot von Glücksspielen akzeptiert hat? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? b. Macht es für die Beantwortung der Frage 3.a. einen Unterschied, ob die Frage 2. bejaht oder verneint wird? Kontakt: Arendts Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Martin Arendts Perlacher Str. 68 D - 82031 Grünwald (bei München) Tel: 089 / 64 91 11 - 75 Fax: 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de --------------------------------------------------------------------------- Das sind zwar komplizierte Formulierungen - aber letztendlich dürfte sich daraus ein niederländisches Placanica ergeben.
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Und es stinkt doch! Geldspiele müssen dem Gemeinwohl dienen. So verlangt es eine Volksinitiative, für die in diesen Wochen eifrig Unterschriften gesammelt werden. Die Initianten, die um das Lotteriemonopol der Kantone fürchten, werden nicht müde zu betonen, wie viel Sinnvolles mit diesen – von den Privaten «bedrohten» – Geldern bewerkstelligt wird: Soziale und kulturelle Einrichtungen, aber auch der Breitensport und mit ihm viele Vereine und Verbände werden durch sie gefördert. Wer wollte dagegen sein, wenn der Staat die Hand auf Geld legt, mit dem er so viel Gutes tut? «Non olet» – Geld stinkt nicht, sagt der Lateiner, auf welchem Weg auch immer es generiert wurde. Doch das stimmt nicht wirklich. Ganz abgesehen davon, dass es bei der Ausschüttung der kantonalen Lotteriekässeli oftmals an demokratischer Kontrolle und Transparenz mangelt, ist die Äufnung dieser Geldtöpfe vor allem ordnungspolitisch stossend: Das Monopol der Kantone, das es Privaten verbietet, Lotterien durchzuführen, widerspricht der verfassungsmässig garantierten Handels- und Gewerbefreiheit. Die Tatsache, dass mit so gewonnenen Geldern zuweilen auch Nützliches gefördert wird, ist noch lange keine Legitimation, dieses Grundrecht einzuschränken. Ganz ähnlich hat auch der Europäische Gerichtshof in vergleichbaren Fällen wiederholt argumentiert. Doch die Lotteriemonopolisten stehen noch in anderer Hinsicht auf schwankendem Grund: Mit der zunehmenden Verbreitung der Internet-Glücksspiele wandert unweigerlich immer mehr Geld von Schweizer Spielern an private Glücksspiel-Anbieter ins Ausland ab. Diese Entwicklung ist nach Meinung der Fachleute kaum zu verhindern – ausser vielleicht mit polizeistaatlichen Methoden und gewaltigem behördlichem und administrativem Aufwand. Da ist es allemal sinnvoller, den Realitäten ins Auge zu sehen, pragmatisch zu handeln und in der Schweiz endlich eine einheitliche, europakompatible und wettbewerbsfähige Glücksspielregelung einzuführen. Die sinnvollste Lösung wäre – wie dies in einigen umliegenden Ländern schon der Fall ist –, für private Lotterieanbieter ein Konzessionssystem mit Spezialsteuer zu schaffen, ähnlich, wie es für die Spielbanken bereits heute existiert. Auf diesem Weg liessen sich nicht nur effektive Massnahmen zur Suchtprävention realisieren. Es spräche auch nichts dagegen, diese Spezialsteuern einem Fonds für gemeinnützige Zwecke zukommen zu lassen – sofern dieser transparent verwaltet wird. Die «bösen Privaten» gegen den um das Allgemeinwohl besorgten Staat auszuspielen, ist dagegen weder ehrlich noch zielführend. ---------------------------------------------------------- Was heißt "Äufnung" ? Mir fällt da kein passendes Wort ein.
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Spiel am 12. August Real Madrid soll ohne Trikotwerbung antreten Von Matthias Alexander und Tobias Rösmann
24. Juni 2008 Das hessische Innenministerium will verhindern, dass die Mannschaft von Real Madrid bei einem Privatspiel gegen Eintracht Frankfurt am 12. August mit dem Logo ihres Trikotsponsors Bwin auftritt. In einer E-Mail an die Sportrechteagentur Sportfive, die maßgeblich an der Stadionbetreibergesellschaft beteiligt ist und das Freundschaftsspiel vermittelt hat, hat der Leiter des zuständigen Referats auf die Rechtslage hingewiesen.
Laut Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Oktober 2007 sei Bwin jede Werbung in Hessen untersagt. Sportfive wird von dem Referatsleiter aufgefordert, Real Madrid dazu zu bewegen, ohne Bwin-Logo aufzutreten. Andernfalls müsste die zuständige Behörde das Auflaufen der Spanier untersagen.
Fast alle 51.500 Karten verkauft
Ob der Auftritt der spanischen Meistermannschaft in der Commerzbank-Arena dadurch gefährdet ist, blieb unklar. Von Sportfive war keine Stellungnahme zu erhalten. Ein Sprecher des Innenministeriums äußerte, Sportfive habe zugesagt, sich mit Real Madrid in Verbindung zu setzen. Man erwarte eine einvernehmlichen Lösung. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher von Eintracht Frankfurt. Wie der Verein mitteilte, sind fast alle der 51.500 Karten für das Freundschaftsspiel verkauft worden. Nur einige VIP-Karten seien noch verfügbar.
Der Frankfurter Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) sagte, er glaube, „dass das Innenministerium weiß, wer Real Madrid ist“. Er deutete zudem an, dass der Eintracht bei einer Absage des Spiels eine saftige Konventionalstrafe drohen könnte. Nach Ansicht Steins ist ohnehin fraglich, ob das Verbot von Werbung für Anbieter von Privatwetten europäischem Recht entspreche.
Das sieht der AC Mailand ähnlich. Der italienische Klub ist wie Real Madrid mit Bwin als Trikotsponsor verbunden. Als die Mannschaft im April vorigen Jahres beim Champions-League-Gastspiel in München trotz entsprechender Warnungen der Behörden mit dem Sponsorenlogo auf der Brust aufgetreten war, verhängte das Kreisverwaltungsreferat München ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro. Die Mailänder haben dagegen darauf hingewiesen, dass sie nach europäischem Recht zum Tragen des Trikots befugt seien. Sie beriefen sich dabei unter anderem auf die Niederlassungsfreiheit.
Verwirrung in Sachen Glücksspiel
Überhaupt herrscht in Sachen Glücksspiel derzeit Konfusion. So hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, private Sportwetten dürften aus Ländern der Europäischen Union sehr wohl in ein anderes Mitgliedsland vermittelt werden. Damit wäre das hessische Glücksspielgesetz vom Dezember 2007 hinfällig. Verwaltungsgerichte haben den Europäischen Gerichtshof zur Klärung angerufen.
Offenbar verhalten sich die deutschen Behörden sehr unterschiedlich. Im vorigen Sommer war Real Madrid während der Saisonvorbereitung gegen die Mannschaft von Hannover 96 angetreten und hatte dabei Trikots mit der Aufschrift von Bwin getragen. Damals war von rechtlichen Beanstandungen der deutschen Behörden öffentlich nichts zu hören.
Bwin wurde 1997 in Österreich gegründet, hat seinen Hauptsitz mittlerweile jedoch in der britischen Exklave Gibraltar. Es ist der größte Sportwettenanbieter der Welt und seit dem vergangenen Jahr Trikotsponsor der Madrilenen. Zuvor war das Unternehmen mit Werder Bremen verbunden, musste sich jedoch wegen des Verbots von privaten Wetten vom deutschen Markt zurückziehen.
Legendäres Endspiel im Jahr 1960
Das Spiel gegen Real Madrid soll der letzte Test der Eintracht vor Beginn der Bundesliga-Saison sein. Mit der Begegnung werden Erinnerungen an das legendäre Endspiel um den Europapokal der Landesmeister im Jahr 1960 wach. Damals gewann Real in Glasgow mit 7:3. Die Eintracht geht nicht chancenlos in das Match. Hannover 96 hat Real im vorigen Jahr mit 3:0 abgefertigt, was den damals neuen Trainer Bernd Schuster scharfe Kritik seitens der heimischen Medien eintrug. Schuster konnte darauf verweise, dass seine Mannschaft damals anders als Hannover erst mit der Saisonvorbereitung begonnen hatte. Ein ähnlichen Startvorteil wird auch die Eintracht haben.
Text: F.A.Z. Bildmaterial: dpa
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kaputt .. kaputter .. Detschland
Immer wieder lustig diesen Mist aus meiner alten Heimat zu lesen. Junge, wie kann man so dermassen fertig sein?
Deutschland ... ein Sommermärchen ... naja, wohl doch eher ein kontinuierlicher Dornröschenschlaf.
Verpennen nun mal wirklich jeden Aufschwung ...
Seitdem diese Idioten diesen astreinen Vertrach klargemacht haben, steigt die Zahl der Arbeitslosen noch weiter. Aber egal, denn wenn man von den Erlösen der Lotterie und Sportwetten bisher die Sportvereine etc. unterstützt haben mag, wird man halt in Zukunft die A-Losen damit zusätzlich finanzieren.
Immer weiter so .. ihr wisst schon wo´s langgeht
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Naja, Langbein, ich freue mich schon auf die Diskussionen vor der nächsten Landtagswahl, da kommt keine Partei ungeschoren davon. Eins ist auch klar - gegen die Spieler gibt es keine Strafmaßnahmen und vor Gericht verlieren die arroganten Staatsmonopolisten einen Prozess nach dem anderen... Aktuelles Beispiel: Amberg Wettbüro zu Unrecht geschlossen Richter Nikolaus Bierast widerspricht Ordnungsamt - Amberger Betreiber freigesprochen Amberg. (tk) Es passiert nicht jeden Tag, dass sich ein Amtsrichter im Schnelldurchgang über einen städtischen Beschluss hinwegsetzt. Das Ordnungsamt hatte 2006 auf die Schließung von Ambergs einzigem Wettbüro an der Georgenstraße hingewirkt. "Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis" lautete am Mittwoch die Anklage, die Nikolaus Bierast nach wenigen Minuten verbal fallen ließ: "Ich sehe in einer Verurteilung keinen großen Sinn." Matthias Haßler, der als Student in Regensburg über einem renommierten Sportwettbüro wohnte, kam damals mit den Betreibern in Kontakt und auf die Idee, es ihnen in Amberg gleich tun zu wollen. "Da lässt sich bestimmt was verdienen", dachte sich der mittlerweile 29-Jährige, der den wetten.de-Shop im August 2005 eröffnete und ab Anfang 2006 vom gleichaltrigen Norbert Braun unterstützt wurde: "Wir haben das als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betrieben. Es gab keine Anzeichen, dass es Probleme geben würde." Als die Geschäfte laut Haßler "richtig gut liefen", drängte das Ordnungsamt auf eine Schließung. Wie vor Gericht zu erfahren war, berief sich die Behörde auf das Lotteriegesetz, das in Bayern ein Sportwettenmonopol für die Lotterieverwaltung vorsah. Das juristische Problem: Das Bundesverfassungsgericht stufte diese Regelung als verfassungswidrig ein und empfahl eine Überarbeitung des Gesetzes. Haßler und Braun machten in Absprache mit ihren Anwälten weiter und sollten dafür nun die juristische Rechnung erhalten. Doch das sah Nikolaus Bierast anders: "Das Gesetz ist für rechtswidrig erklärt worden. Das darf nicht zu einer Verurteilung führen. Auch wenn die Stadt Amberg anderer Auffassung ist." Haßler und Braun, die für zwei Buchmacher in Liverpool und Gibraltar die "zwischen drei und 50 Euro" hohen Wetten der Kunden annahmen, bekamen von den beiden Unternehmen für die Verhandlung Anwälte gestellt. Einer von ihnen, Peter Aidenberger aus Bad Homburg, plädierte auf Freispruch: "Mein Mandant und Herr Braun haben nichts anderes gemacht als jede Lottoannahmestelle auch." Zudem sei nie die Polizei in dem Laden am Malteserplatz gewesen, um zu sagen: "Das geht hier nicht." Die Ordnungshüter seien laut Aidenberger gleich mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür gestanden. Richter Bierast gab zu, die Strafbefehle unterschrieben zu haben, stützte sich in der Verhandlung aber auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Auch darin heißt es, dass "der Freiheitsbereich des Einzelnen" durch das alte Lotteriegesetz verfassungswidrig beschränkt worden sei. Der Amtsrichter sprach Matthias Haßler und Norbert Braun frei und sagte: "Sie dürfen ihr Wettbüro wieder aufmachen." Doch das wollen sich die beiden Amberger erst noch einmal gründlich überlegen. Quelle ----------------------------------------------------------------------------------------------- Wir kämpfen für Einigkeit und Recht und Freiheit - gegen die Heuchler da oben.
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Im Bundestag notiert: Entwicklung des Marktes für Sportwetten und Lotterien Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage Berlin: (hib/VOM) Nach der Entwicklung des Marktes für Sportwetten und Lotterien seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland am 1. Januar 2008 erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/9672). Die Bundesregierung soll sagen, welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die Steuereinnahmen, die Sportförderung, die Beschäftigten in der Glücksspielbranche, die Werbewirtschaft, das Sponsoring, auf den professionellen Sport, den Amateursport sowie auf kulturelle Institutionen hatte. Auch nach dem Stand des von der EU in diesem Zusammenhang eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erkundigt sich die Fraktion. Quelle: https://www.bundestag.de/
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Wettspezi
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Wettspezi
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Land Berlin betreibt illegale Glücksspiel-Werbung im Internet Seit Jahren tobt zwischen den Vertretern des staatlichen Glücksspiel-Monopols und den privaten Wettanbietern ein unerbittlicher Kampf, nicht zuletzt im rechtlichen Bereich. Kaum ein Tag vergeht inzwischen, an dem nicht eine gerichtliche Entscheidung in die eine oder andere Richtung bekannt wird. Nun gibt es eine neue Kapriole in dieser Auseinandersetzung: Das Land Berlin bewirbt online illegale Glücksspiel-Angebote. Gibt man auf der Webseite https://www.berlin.de den Begriff "Poker" ein, so erscheint die entsprechende Werbung: (Screenshot v. 29.06.2008, 16:50) Ob das Land Berlin weiß, dass es jetzt abmahngefährdet ist? Und ob es weiß, dass es sich - nach seiner eigenen Argumentation - aufgrund von § 284 Abs.4 StGB strafbar macht? Ein Artikel von RA Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr Quelle
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