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50 Prozent weniger Zocker als im vergangenen Jahr! Reeperbahn-Spielbank in der Krise Tote Hose im Kiez-KasinoVon MARC-ANDRÉ RÜSSAU Alarmierende Zahlen aus Hamburgs Kult-Kasino Reeperbahn: Umsatz- und Besucher-Einbruch. 50 Prozent weniger Gäste als noch im vergangenen Jahr! Ortstermin im Traditions-Haus, Spielbetrieb seit 1987. Im dritten Stock, an den Spieltischen, ist alles wie immer: Eine Gruppe junger Frauen aus Gütersloh spielt Poker, um den Roulette-Tisch drängeln sich asiatische Touristen. Nur Kalle Schwensen spielt einsam Black Jack gegen die Bank – weil die Einsätze den anderen hier zu hoch sind. Aber in den unteren Stockwerken, wo die Las-Vegas-Automaten blinken: leere Sitze. Kasino-Chef Thomas Fecht: „Früher kamen am Wochenende pro Tag 800 Gäste, heute 400 – wenn es gut läuft.“ Ursache: Der neue Glücksspielstaatsvertrag. Jeder Kasino-Besucher muss neuerdings seinen Ausweis am Eingang vorzeigen – so sollen gesperrte Spielsüchtige geschützt werden. Folge: Immer mehr Spieler gehen in Spielhallen – hier darf nach wie vor jeder am Automaten daddeln. Besonders bitter fürs „Casino Reeperbahn“: „Zu uns kommen viele Touristen-Gruppen. Aber wenn da nur einer seinen Ausweis nicht dabei hat, verlieren wir alle – die anderen lassen den ja kaum draußen stehen.“ Von den Kasinos der Hamburger Spielbank ist nur noch das Flaggschiff Esplanade im Plus – auch Steindamm, Wandsbek und Mundsburg melden Umsatzrückgang. Quelle ------------------------------------------------------------------------ Hohoo, bei BILD ist der GlüStV gleich ganz alleine schuld.
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Eintracht "Das Logo bleibt auf dem Leiberl"VON FRANK HELLMANN Wo immer Real Madrid auftritt, herrscht helle Aufregung. Es dauerte wenige Stunden, da war das Gastspiel am kommenden Dienstag bei Eintracht Frankfurt ausverkauft, wenige Minuten, da waren die Restkarten vergriffen. In den Sportfive-Büros auf der Gegengeraden des Frankfurter Stadions türmen sich die Unterlagen zu diesem Höhepunkt, den der Sportrechtevermarkter im Rahmen eines Deals für drei Freundschaftsspiele in drei Jahren auf deutschem Boden mit Real Madrid eingefädelt hat. Doch längst sind auch etliche unerfreuliche Schriftsätze im Umlauf: Nicht ganz unerwartet stört sich das hessische Innenministerium an der Tatsache, dass der spanische Meister mit dem Logo seines Trikotsponsors bwin auftreten wird. Solche Werbung für private Wettanbieter ist in Deutschland verboten, der Bundesliga entgehen so Millionen. "Wir sind auf der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung mit allen Beteiligten", sagt der hessische Ministeriums-Sprecher Thorsten Neels. Das Referat Glücksspielrecht in Wiesbaden ist mit der Gemengelage befasst. "Wir gehen davon aus, dass das Spiel wie geplant stattfinden kann", sagt Eintracht-Vorstand Thomas Pröckl, alles andere liege in den Händen von Sportfive. Der Geschäftsführer des Frankfurter Sportfive-Teams, Heinz Anders, verkündet nichts anderes: "Die Partie wird ausgetragen." Abgesprochen sei, dass Bandenwerbung, Einblendungen auf dem Videowürfel oder Anzeigen im Stadionmagazin frei von bwin seien. Aber tritt Real Madrid auch mit blanker Brust auf? Anders weicht aus: "Wir diskutieren verschiedene Szenarien." Theoretisch könnte das Innenministerium die Madrilenen am Auflaufen gewaltsam hindern. Unnachgiebig zeigt sich das Wettunternehmen mit zentralem Sitz in Wien. "Das Logo bleibt auf dem Leiberl", sagt Sprecher Kevin O'Neal. Sein Arbeitgeber, der die Königlichen mit 20 Millionen Euro jährlich bezuschusst, sieht keinerlei Veranlassung, im Streit klein beizugeben. O'Neal: "Die Politiker müssen einsehen, dass das Europarecht übergeordnet ist. Aus Sicht des Werbepartner ist keinerlei Beschränkung für ein europäisches Freundschaftsspiel einzusehen." Quelle -------------------------------------------------------------- Theoretisch könnte das Innenministerium die Madrilenen am Auflaufen gewaltsam hindern. Das wäre das Beste, was bwin passieren könnte.
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Einen großen Artikel zum Thema Glücksspiel gibt es in der Wirtschaft-Woche: http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/der-teure-traum-vom-grossen-geld-302512/Zwei Leserkommentare dazu: von Spekulant am 08.08.2008 12:22 Uhr Erstens: Als mündiger Bürger möchte ich vom Staat nicht vorgeschrieben bekommen, wie ich mein Geld auszugeben habe. Zweitens: Der Staat reglemiert vergleichsweise harmlose Glücksspiele wie das Zahlenlotto und fördert zugleich durch kürzere Spielzyklen die Abzocke an Spielautomaten. Während das Zahlenlotto eine hauchdünne Gewinnchance bietet, erweisen sich Geldspielautomaten für den Spieler als reine Abzock-Einrichtungen. Drittens: Auch der Staat zockt den Bürger durch chancenlose und nur auf Abzocke ausgerichtete Wett- und Glücksspielangebote ab. Andererseits heuchelt er dem Bürger vor, ihn schützen zu wollen. Viertens: In der ganzen Diskussion wird außer Acht gelassen, daß der Bürger die größten Verluste in Milliardenhöhe nicht beim Pokern oder Lottospielen, sondern durch Spiele an der Börse – auch Börsenspekulationen genannt – erleidet. Auch durch faule Immobilienkäufe, die dem Bürger von Banken oder Sparkassen angedreht worden sind, werden Milliarden verbrannt. Hier schreitet der Staat nicht ein, denn er verdient kräftig daran mit. Pekunia non olet. von Retlif Maps am 08.08.2008 11:42 Uhr Es kann gar nicht deutlich und oft genug darauf hingewiesen werden, dass AUTOMATEN süchtig machen. Poker, Wetten und Kasino-Tischspiele haben auch ihr Sucht-Potential - nur im Vergleich zu den auf Gewinn programmierten Glückspiel-Automaten ist dieses wirklich vernachlässigbar. Der mündige Bürger kann mit letzteren Spielen größtenteils gut und vor allem SELBST zurecht kommen. Aber der Staat, immer unglaubwürdiger werdend, erlaubt diese Existenz-Killer-Maschinen einerseits und verbietet die im Vergleich harmlosen Spiele. Politik, los! Mach doch das: Weg mit 90% dieser Automaten (totales Verbot führt nur zu org. Kriminalität) - WIRKLICH reglementierter Maximaleinsatz. strengste Kontrollen - drakonische Strafen. Es gibt Pokerprofis. Es gibt Wett-Profis. Es gibt KEINE Automatenprofis, sondern nur Süchtige. Achja - zu der TV Abzocke muss man wohl nichts sagen, oder?
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Callcenter sind im Besitz von KontodatenBesonders häufig sind Glückspielangebote Inhalt dieser ungebetenen und ungesetzlichen "Cold Calls". Verbraucher, die durch solche Anrufe belästigt wurden, mussten bisher nicht unbedingt fürchten, dass ihr Konto leer geräumt wird. Das ist jetzt anders, denn den Callcentern liegen Listen vor, in denen die Kontoverbindungen der Angerufenen stehen. "Diese Tatsache ist erschreckend. Uns sind die ersten Fälle bekannt, in denen von Konten der betroffenen Verbraucher abgebucht wurde, obwohl diese unmissverständlich jegliche Teilnahme an einem Glücksspiel ablehnten", so Thomas Hagen, Sprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Im Dunkeln blieb bislang, woher die Daten stammen. Viele Betroffene, die sich bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beschwerten, gaben an, dass sie vor längerer Zeit SKL-Lose per Kontoabbuchung bezahlt haben. Die Verbraucherzentrale hat anonym eine CD mit über 17.000 Datensätzen erhalten. Neben dem Namen, der vollständigen Adresse mit Telefonnummer und dem vollständigen Geburtsdatum sind die kompletten Bankdaten von über 17.000 Verbrauchern auf dieser Diskette gespeichert. Die Namen der Exceldateien weisen auf die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hin, so Hagen."Es sind nur ein paar Mausklicks und solche Daten können kopiert, per Mail versandt und somit sehr schnell öffentlich zugänglich gemacht werden, was dem Missbrauch Tür und Tor öffnet", so Hagen weiter. Die Verbraucherschützer raten daher, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen. Dies gilt auch für Kontobewegungen von Angehörigen, die aufgrund von Alter oder Krankheit den Überblick verlieren und dank des bekannten Geburtsdatums leichte Beute unseriöser Anbieter werden können. (ep) Quelle: https://de.internet.com--------------------------------------------------------------- Die Namen der Exceldateien weisen auf die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hin, so Hagen. Die Staatsmonopolisten wollen doch einen totalen Überwachungsapparat errichten. Wie mit den Daten umgegangen wird kommt hier zum Vorschein, sofern die SKL die Quelle ist.
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Streit um Bwin-Trikotwerbung Spiel gegen Real findet stattVon Tobias Rösmann 11. August 2008 Das für diesen Dienstag Abend terminierte Freundschaftsspiel zwischen Eintracht Frankfurt und Real Madrid wird trotz des Streits um die Trikotwerbung des spanischen Rekordmeisters stattfinden. Ein Sprecher des Hessischen Innenministeriums sagte auf Anfrage: „Wir haben den Veranstalter mehrfach auf die Rechtslage hingewiesen. Bisher gibt es kein Anzeichen dafür, dass er sich nicht rechtmäßig verhalten wird.“ Madrid hat einen Werbevertrag mit dem privaten österreichischen Sportwettenanbieter Bwin und trägt dessen Logo auf dem Trikot. Werbung für private Sportwetten ist in Deutschland jedoch verboten. Allerdings ist die Rechtslage wegen anderslautender europäischer Gesetze umstritten. Ein Sprecher der Sportrechteagentur Sportfive, die als Veranstalter das Spiel am Dienstag um 20.30 Uhr in der ausverkauften Commerzbank-Arena organisiert hat, teilte mit: „Ich kann noch nicht genau sagen, ob die Real-Spieler mit Trikotwerbung auflaufen.“ Die Juristen der Agentur hätten den spanischen Verein aber in mehreren Gesprächen auf die Rechtslage hingewiesen. Es stehe ferner fest, dass das Bwin-Logo weder an den Banden noch während der Pressekonferenz nach dem Spiel gezeigt werde. Für den Fall, dass Real mit der verbotenen Werbung aufläuft, kündigte das Innenministerium eine Prüfung des Vorgangs an. Zu einer Strafe sagte dessen Sprecher: „Das ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit.“ Quelle
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Streit um Real-Trikotwerbung Minister spielt Ball an Regierungspräsidenten weiterVon Tobias Rösmann 13. August 2008 Das Hessische Innenministerium wird nichts gegen Real Madrid unternehmen, obwohl die spanischen Spieler in einem Freundschaftsspiel gegen Eintracht Frankfurt verbotene Glückspielwerbung auf den Trikots getragen hatten. Ein Sprecher sagte der Rhein-Main-Zeitung: „Das ist aus unserer Sicht ein Ordnungsverfahren.“ Deshalb habe jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt zu prüfen, ob der Veranstalter, die Rechteagentur Sportfive, oder der spanische Rekordmeister eine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Dem Regierungspräsidium liegen nach eigenen Angaben keine Unterlagen zu dem Fall vor. Für eine strafrechtliche Prüfung gebe es zudem die zuständige Staatsanwaltschaft in Frankfurt, äußerte der Sprecher des Innenministeriums weiter. „Wir haben den Veranstalter vor dem Spiel mehrfach auf die Rechtslage hingewiesen. Aber Sportfive hat sich nur zum Teil daran gehalten. Hier geht es nach Recht und Gesetz.“ Die Agentur hatte das Logo des österreichischen Sportwettenanbieters Bwin an den Banden und während Presseterminen verhindert, nicht aber auf den Trikots der Real-Spieler. Werbung für privates Glücksspiel ist in Deutschland untersagt. Innenminister Volker Bouffier (CDU), der auch das Sportministerium leitet, war nach Angaben seines Sprechers nicht im Stadion. Bei dem Match am Dienstagabend hatten sich Frankfurt und Real in der ausverkauften Frankfurter Commerzbank-Arena 1:1 getrennt. Quelle
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bwin: "Wollen eine Lizenz in Österreich"Der Glücksspiel- und Wettanbieter setzt nach schwierigen Zeiten wieder auf Expansion. Ziele: Asien und Südamerika Im KURIER-Interview erklären die Vorstände Norbert Teufelberger und Manfred Bodner, wie sie sich trotz anhaltender Rechtsstreitigkeiten als ein führender Anbieter behaupten wollen und warum sie den Vergleich mit Meinl-Gesellschaften nicht gelten lassen. KURIER: 2008 ist mit der Fußball-EM und Olympia ein Jahr der sportlichen Großereignisse. Wie wirkt sich das auf Ihr Geschäft aus? Norbert Teufelberger: Es läuft wie erwartet und damit zufriedenstellend. Bei der EURO haben wir das Umsatzziel von plus zehn Prozent erreicht. Olympia hat natürlich auch einen sehr hohen Stellenwert. Wir bieten dazu mehr als 10.000 Wetten. Vom Aufwand sind sie mit vier oder fünf Fußball-Weltmeisterschaften zu vergleichen. Das bedeutet aber wohl auch hohe Investitionen. Teufelberger: Ja. Bei der EM betrug der Aufwand 70 Millionen Euro. Großereignisse sind oft eine Phase der Investition und nicht der Ernte. Sie gehen zu Lasten der kurzfristigen Unternehmensentwicklung. Heuer erwarten wir dennoch 30 bis 40 Millionen Euro Gewinn. Gehen Sie mit dem Geld auf Einkaufstour? Schon länger wollen Sie ja den britischen Konkurrenten Sportingbet übernehmen. Manfred Bodner: Wir reden jederzeit mit allen, aber haben nichts in der Pipeline. Man kann nicht alles mit Cash aus der Portokassa zahlen. Dazu braucht man die Kapitalmärkte, die in ihrer Situation jetzt aber eine Kapitalerhöhung nicht zulassen. Das Fenster dafür wird sich aber 2009 wieder auftun. Der Konsolidierungsprozess in der Branche wird jedenfalls weiter fortschreiten. Setzt bwin das organische Wachstum weiter fort? Bodner: In Europa sind wir in der gesamten EU mit lokalen Vertriebsorganisationen vertreten, daneben je nach Möglichkeit tätig. Außerhalb haben wir etwa in Argentinien und Mexico den Aufbauprozess begonnen. Asien wiederum ist ein Milliardenmarkt, aber es fehlen uns die Lizenzen. Wir haben daher in Hongkong ein Büro gegründet. Und in Südafrika wollen wir mit lokalen Partnern eine Tochter schaffen. Des Weiteren wollen wir bald in 26 Ländern Ein- und Auszahlungen über das Internet mit eigenen bwin-Kreditkarten günstiger machen. Die Rechtslage in vielen Ländern hat bwin so manches Geschäft gekostet. Werden die juristischen Streitigkeiten noch lange dauern? Teufelberger: Derzeit ist es eher ruhig, aber wir warten auf ein klärendes Urteil der EU. Denn es kennt sich keiner mehr aus. Einmal wird für, dann wieder gegen uns entschieden. Wir brauchen einen eindeutigen Rechtsrahmen mit einer klaren Besteuerung und keine Monopolisierung – wie zum Beispiel in Deutschland. Wie viel haben die Rechtsstreitigkeiten schon gekostet? Bodner: Zwischen 15 und 20 Millionen Euro. bwin mit Sitz in Gibraltar gilt ja als Steuerflüchtling. Teufelberger: Gibraltar hat eine Historie in unserer Industrie. Denn dort sind in den 90er-Jahren viele englische Buchmacher wegen neuer Gesetze im Heimatland ausgewichen. Dort sitzen heute die Experten, die wir hier nicht finden. Außerdem ist dort Online-Gaming zugelassen. Wir zahlen in Gibraltar an Steuern ein Prozent des Umsatzes. Bodner: Wir würden gerne Projekte in Österreich ansiedeln, aber es gibt keine Lizenzen. Wir mussten somit nach Gibraltar ausweichen. Wir zahlen hier aber alle Unternehmenssteuern und die Lohnsteuer für 200 Wiener Mitarbeiter. Daher wollen wir von der neuen Regierung eine österreichische Glücksspiel-Lizenz. Nach den Turbulenzen um Meinl European Land mit Sitz in der Steueroase Jersey stellt sich die Frage, welches Börserecht für bwin gilt. Teufelberger: Das Österreichische, denn die Holding sitzt hier. Ich glaube aber, dass wir grundsätzlich nicht mit einer Immo-Gesellschaft zu vergleichen sind. Der Börsekurs ist aber bei beiden böse abgestürzt ... Teufelberger: Unter der Kursentwicklung von bwin leidet ja nicht die des Unternehmens. Um diese nachhaltig positiv zu gestalten, tun wir alles. Daher können wir uns jeden Tag guten Gewissens in den Spiegel schauen. Die bwin-Chefs Norbert Teufelberger wurde 1965 in Wien geboren. Nach Abschluss seines Wirtschaftsstudiums startete er 1989 seine Karriere bei den Casinos Austria. 1992 gründete er gemeinsam mit Kollegen Century Casinos, die er 1996 an die Börse brachte und deren Finanzvorstand er bis 1999 war. Manfred Bodner wurde 1962 geboren und studierte Wirtschaft und Internationale Politik. Ab 1988 gründete er zahlreiche Start-Up-Unternehmen. Von 1995 bis 1998 war er Geschäftsführer von Neckermann Osteuropa. 1999 gründete er mit Norbert Teufelberger bwin, vormals BETandWIN. Quelle
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BGH entscheidet über Regionalitätsprinzip bei LottoDo Aug 14, 2008 6:30 MESZ Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute (Donnerstag) darüber, ob die staatlichen Lottogesellschaften ihre Spiele nur innerhalb ihres Bundeslandes veranstalten dürfen. Der BGH hatte im April darüber verhandelt, ob die strenge Aufteilung unter den 16 Bundesländern im staatlichen Lottovertrieb mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Außerdem überprüft das Gericht einen gegen gewerbliche Spielvermittler gerichteten Appell des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Danach sollten die staatlichen Lottogesellschaften nur noch Spielumsätze aus den üblichen 25.000 Annahmestellen entgegen nehmen. Damit sollten gewerbliche Spielvermittler daran gehindert werden, Spieleinsätze auch in Filialen von Supermärkten und Tankstellen anzunehmen. Die Behörde hatte den Lottogesellschaften im August 2006 auch untersagt, ihren Internetvertrieb auf Spielteilnehmer aus dem jeweiligen Bundesland zu beschränken. Die Gebietsaufteilung sei unzulässig und könne nicht mit der Bekämpfung der Spielsucht begründet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte das Bundeskartellamt. Dagegen hatten die Lottogesellschaften Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt. Quelle
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Bundesgerichtshof zerschlägt illegales Lottokartell
BGH erklärt Regionalitätsprinzip für rechtswidrig
Dem Deutschen Lotto- und Totoblock drohen Schadenersatzklagen in Millionenhöhe
Lottogeschäftsführer haben gegen Kartellrecht verstoßen
Hamburg, 14. August 2008 – Die staatlichen Lottogesellschaften sind heute vom Bundesgerichtshof rechtskräftig wegen eines schwerwiegenden Kartellrechtsverstoßes verurteilt worden. Die heutige Verurteilung löst Schadensersatzverpflichtungen der Lottogesellschaften gegenüber den gewerblichen Spielvermittlern in Millionenhöhe aus. Die Leidtragenden sind die Lottospieler.
Die Entscheidung des BGH bestätigt, dass die staatlichen Lottogesellschaften in ihrer Tätigkeit vollständig dem Kartellrecht und damit der Kontrolle des Bundeskartellamts unterliegen. Kartellrechtsfreie Räume, die sie missbräuchlich gegen Wettbewerber, vor allem gewerbliche Spielvermittler ausnützen, gibt es für sie nicht. Entgegen der Auffassung mancher Lotterieaufsichtsbehörden agieren die Lottogesellschaften auf Märkten und im Wettbewerb. Ihre Anmaßung, hoheitlich tätig und vom Wettbewerbsrecht frei zu sein, hat der BGH heute in Karlsruhe zurückgewiesen. Es obliegt demnach auch künftig dem Bundeskartellamt, Staatsverträge und Ländergesetze im Glücksspielwesen auf ihre Vereinbarkeit mit europäischem und deutschem Kartellrecht zu prüfen und ihre Anwendung erforderlichenfalls gegenüber den Marktteilnehmern zu untersagen.
Der Deutsche Lottoverband, in dem sich die gewerblichen Lottovermittler zusammengeschlossen haben, kündigt Konsequenzen aus dem BGH-Urteil an: "Die Aufsichtsräte der Lottogesellschaften haben zu prüfen, ob gegen ihre Geschäftsführer wegen vorsätzlicher Verstöße gegen das Kartellrecht Verfahren eingeleitet werden müssen", so Verbandspräsident Norman Faber. "Zudem bereiten einige unserer Mitglieder Schadensersatzklagen gegen das Lotto-Kartell vor. Die Forderungen liegen in deutlich mehrstelliger Millionenhöhe." Der Erlaubnisvorbehalt für die Lottogesellschaften und gewerbliche Spielvermittler darf - entgegen der bisherigen Praxis bei den Internet-Anträgen - nur zur Durchsetzung des Jugendschutzes und der Spielsuchtbekämpfung angewendet werden.
Der BGH bestätigte in seinem heutigen Urteil den im umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag formulierten Genehmigungsvorbehalt nur unter klar definierten Voraussetzungen. Demnach dürfen die Lottogesellschaften der Bundesländer eine Zusammenarbeit mit privaten Spielvermittlern lediglich ablehnen, wenn dadurch der Jugendschutz oder die Bekämpfung der Spielsucht gefährdet würde. Die bisherigen Versuche der Lottogesellschaften und der Aufsichtsbehörden, durch Geolokalisation und ähnliche Maßnahmen eine Zuordnung der Umsätze gewerblicher Spielvermittler zur jeweiligen Landeslotteriegesellschaft durchzusetzen, stellen hingegen weiter eine verbotene Marktaufteilung dar; eine solche Praxis kann und muss vom Bundeskartellamt auch in Zukunft untersagt werden.
"Das Argument der Spielsucht greift bei Lotto und Lotterien nicht", so Faber. Studien belegen, dass Lottospielen weder Auslöser noch Verstärker einer Spielsucht ist. Dennoch hält Verband präventive Vorsichtsmaßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz auch für Lotto für wichtig. Gewerbliche Spielvermittler wie Faber, Jaxx und Tipp24 praktizieren diese Schutzmaßnahmen im Internet bereits seit langem. "Aber die Beschränkungen, die der neue Glücksspielstaatsvertrag für Lotterien vorsieht, sind angesichts der äußerst geringen Suchtgefährdung unverhältnismäßig", so Faber. "Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt: Wer illegale Kartellabsprachen und Gebietskartelle der Lottogesellschaften als Mittel zur Bekämpfung der vermeintlichen Lottosucht begreift, verhöhnt die Ziele des Jugend- und Spielerschutzes. Die Politik ist aufgerufen, solche illegalen Praktiken im Deutschen Lotto- und Totoblock künftig wirksam zu verhindern. Der Deutsche Lottoverband sichert der Politik seine Unterstützung für die Erarbeitung eines kartellrechtskonformen Rechtsrahmens auf den deutschen Glücksspielmärkten zu."
Pressekontakt: André Jütting 040 – 89 00 39 69 ajuetting@deutscherlottoverband.de
Quelle: Deutscher Lottoverband
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Glücksspiel "Es ist wie eine Hexenjagd"Von David Meiländer Vor dem Bundesgerichtshof haben die privaten Lottovermittler einen Etappensieg errungen, doch wenn sich nichts an der Gesetzeslage ändert, werden sie ab 2009 kaum noch Geschäfte machen können. Die Branche stellt sich nun auf einen langen Rechtsstreit ein. Wenigstens heute wird Stefan Hänel sein Büro mit einem guten Gefühl verlassen. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs will der Finanzvorstand der Firma Jaxx die Lotteriegesellschaften auf Schadensersatz verklagen und sieht gute Erfolgschancen. "Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen", sagt er stern.de.. Der Streit, der heute vor dem Bundesgerichtshof entschieden wurde, begann vor fast zwei Jahren. Jaxx hieß damals noch Fluxx und verkaufte als erster deutscher Lottovermittler Lose in mehreren Supermarktketten. Weil die Firma zeitweise auf einen Gewinn verzichtete und mit geringeren Preisen Kunden von den lizensierten Kiosken abschöpfte, schaltete sich der Deutsche Lotto- und Totoblock ein. Der Verband der 16 Landeslotterien empfahl seinen Mitgliedern, die Umsätze von Jaxx und anderen privaten Vermittlern nicht mehr anzunehmen. "Die haben uns daraufhin unter Druck gesetzt", sagt Hänel. "Wir mussten deutlich geringere Provisionen akzeptieren, teilweise wurden unsere Aktivitäten ganz blockiert." Den daraus entstandenen Schaden will er nun ersetzt bekommen. Der Deutsche Lotto- und Totoblock bestritt diese Darstellung. "Die Empfehlung ist in einem unserer Ausschüsse beschlossen, aber wenig später durch die Geschäftsführer wieder aufgehoben worden", sagte ein Sprecher stern.de. Dem Bundesgerichtshof aber reichte das schon aus. Sie hätten nicht einmal mit einem Boykott drohen dürfen. "Nur ein Etappensieg" Mit dem Urteil regelten die Richter noch eine andere Frage: Früher durften die Vermittler ihre Lose nur bei den Gesellschaften einreichen, in deren Bundesland sie ausgefüllt wurden. Das Bundeskartellamt hatte diese Praxis untersagt, der Entscheidung der Behörde wurde nun teilweise recht gegeben: In Zukunft spielt die Herkunft des Scheins keine wichtige Rolle mehr - die Lottogesellschaften könnten allerdings freiwillig darauf verzichten, in fremden Bundesländern anzubieten. "Das bringt uns einen enormen logistischen Vorteil", sagt Norman Faber, dessen Firma seit fast dreißig Jahren Spielgemeinschaften anbietet. "Insofern ist das Urteil ein Etappensieg, aber nicht mehr." Denn zu groß sind die Probleme, mit denen sich Faber und viele andere Firmen auseinander setzen müssen. Seit Anfang dieses Jahres gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag, der die Werbung, sowie den Vertrieb übers Telefon, Fernsehen und Internet verbietet. "Das bringt mir natürlich enorme Einnahmenverluste", sagt Faber. "Diesen medialen Mix aus Fernsehen und Briefen, der meine Firma so erfolgreich gemacht hat, kann ich jetzt nicht mehr anbieten." Zudem brauche er ab dem kommenden Jahr in jedem Bundesland eine Genehmigung, um weiter arbeiten zu dürfen. "Der offizielle Grund ist immer der Schutz vor Spielsucht, aber das ist Unsinn", sagt Faber. "Es gibt soviele Studien, aber keine einzige belegt, dass Lotto süchtig macht." Der Staat versuche sein Monopol zu sichern und schalte unliebsame Konkurrenten deshalb aus. "Es ist wie eine Hexenjagd." Die Chancen stehen nicht schlecht Unverständnis und Wut herrschen in der Lotteriebranche, vor allem im Online-Bereich. Wenn Anfang 2009 die Übergangsfristen auslaufen, müssen alle Anbieter ihre Lotto-Webseiten schließen. Hauptsächlich davon betroffen ist Tipp24. Anders als der Konkurrent Jaxx, setzt Strategievorstand Jens Schumann nach wie vor auf den deutschen Markt. Dreiviertel seines Umsatzes macht er hier und will daran nichts ändern. "Der Glücksspielstaatsvertrag ist rechtswidrig, davon bin ich immer noch überzeugt", sagt er. "Wenn Sie heute an jeder Ecke einen Lotto-Shop finden, ist es einfach nicht verhältnismäßig, das Internet-Geschäft zu verbieten." Vor allem in Hinblick auf den Suchtschutz. "Bei uns könnte man exzessive Spieler viel besser kontrollieren, als an der anonymen Kiosk-Theke." Schumann hofft auf die Gerichte. "Wir werden einfach weiter machen so wie bisher und uns dann gegebenenfalls gegen alles zur Wehr setzen, was kommt", sagt er. Die Chancen stehen gar nicht schlecht. Schon Ende Januar hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Brüsseler Behörde sieht durch das Gesetz die deutschen Firmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten für benachteiligt. Lotterie- und andere Glücksspieldienstleistungen könnten zumindest online auch aus dem europäischen Ausland angeboten werden. "Außerdem haben wir ja hierzulande zig Kasinos, deren Umsätze ins Unermessliche steigen", sagt Norman Faber. "Während man diesen spielsuchtgefährdenden Bereich geradezu mästet, wird das bewährte deutsche Lotto langsam hingerichtet." Dagegen werden er uns seine Mitstreiter kämpfen. "Bis zum Schluss." Quelle
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Neue Sportwetten-Grundsatzentscheidung des EuGH: Schlussanträge werden am 9. September veröffentlicht Die Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache "Liga Portuguesa" (Rs. C-42/07 - Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Baw International) werden am Dienstag, den 9. September 2008, um 9:30 Uhrveröffentlicht werden. Der EuGH folgt in der Regel den Anträgen des Generalanwalts, so dass diese für die Anfang 2009 erwartete Entscheidung des EuGH von maßgeblicher Bedeutung ist. Bei der mündlichen Verhandlung dieser Rechtssache vor der Großen Kammer des EuGH am 29. April 2008 ging es vor allem um die Rechtfertigung eines nationalen Glücksspielmonopols. Intensiv wurde dabei - wie berichtet (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 101) - die Verhältnismäßigkeit eines die Grundfreiheiten beschränkenden Monopols diskutiert. So fragte der EuGH insbesondere, ob es nicht mildere Mittel gebe, die zur Rechtfertigung dieses Monopols angegebenen Ziele (Spielerschutz, Verbrechensbekämpfung etc.) zu erreichen. Es ist zu erwarten, dass der EuGH die hierzu in den Rechtssachen Gambelli und Placanica entwickelten Kriterien ("Gambelli-Kriterien") weiter konkretisieren wird. Zu Sportwetten und Glücksspielen sind inzwischen weitere 15 Vorlageverfahren, darunter acht aus Deutschland, beim EuGH anhängig. Das anstehende Urteil des EuGH dürfte für diese wegweisend sein. Kontakt: Arendts Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Martin Arendts Perlacher Str. 68 D - 82031 Grünwald (bei München) Tel: 089 / 64 91 11 - 75 Fax: 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de
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20.08.2008 - 12:13 Uhr OVG Rheinland-Pfalz: Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubtDie Vermittlung privater Sportwetten ist unter Auflagen, die der Bekämpfung der Spielsucht dienen, vorläufig weiter erlaubt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte dem in Bad Kreuznach ansässigen Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Vermittlung von Sportwetten untersagt. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung ab. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht erlaubte dem Antragsteller bis zur Entscheidung in der Hauptsache Sportwetten weiterhin anzubieten. Damit hat das Oberverwaltungsgericht aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages und des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Landesglücksspielgesetzes seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 38/2006 und 21/2007) geändert. Über weitere 59 Beschwerden wird in Kürze entschieden. Die Untersagung privater Sportwetten, die das Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sichern solle, wäre als Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler nur dann rechtmäßig, wenn das Land Rheinland-Pfalz die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt hätte. Danach müssten die Bundesländer die Anzahl der Annahmestellen begrenzen sowie die Werbung auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel beschränken. Ein vom Land nach dem Landesglücksspielgesetz noch aufzustellendes Konzept zur Begrenzung der Annahmestellen könnte gegenüber der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH nicht durchgesetzt werden. Denn das Land habe keinen bestimmenden Einfluss auf die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, nachdem ihm die Übernahme der Mehrheit der Geschäftsanteile durch das Bundeskartellamt untersagt worden sei. Außerdem gehe die Werbung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH über die noch zulässige Information und Aufklärung hinaus. U. a. im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2008 sei gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel aufgefordert worden. Die einstweilige Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten durch private Anbieter könne allerdings nur unter Auflagen erteilt werden, die der Bekämpfung der Spielsucht dienten. Insbesondere dürfe der private Wettvermittler keine Sportwetten von Minderjährigen, erkennbar spielsuchtgefährdeten oder überschuldeten Personen annehmen. An geeigneter Stelle des Geschäftslokals müsse ein Hinweis auf die Gefahren der Spielsucht angebracht werden. Weiterhin sei jegliche Werbung für die Vermittlung von Sportwetten unzulässig. Schließlich müsse der Wettvermittler unangekündigte behördliche Kontrollen in seinen Räumlichkeiten dulden. Autor: Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M. Quelle: OVG Rheinland-Pfalz - 18. August 2008 - Aktenzeichen 6 B 10338/08 Quelle
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Verwaltungsgericht Frankfurt erteilt privaten Sportwettvermittlern weiterhin Rechtsschutz Mit Beschluss vom 19.08.2008 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter Abänderung einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 05. September 2007 die aufschiebende Wirkung der Klage eines Sportwettvermittlers gegen eine Untersagungsverfügung wiederhergestellt (Az.: 7 L 1675/05F). Der Beschluss ist bereits in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2008 ergangen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hält an seiner Rechtsprechung fest und nach sieht die Vereinbarkeit der Untersagungsverfügung mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht als zweifelhaft an. Die Zweifel des Gerichts werden maßgeblich darauf gestützt, dass die Europäische Kommission im Januar diesen Jahres - also bereits unter Geltung des neuen Rechts - Deutschland offiziell um Auskunft über die nationalen Rechtsvorschriften zur Beschränkung des Glücksspielangebots ersucht hat und folglich die Vereinbarkeit dieser Rechtslage mit den Artikeln 43, 49 und 46 EG-Vertrag als fraglich ansieht. Herangezogen wurde durch das Verwaltungsgericht auch das EuGH-Vorlageverfahren des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts (Beschluss vom 31.01.2008, Az. 12 A 102/06). Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu erkennen, dass private Vermittler von Sportwetten angesichts der Vertriebspraxis des staatlichen Monopolanbieters in Hessen nicht auch die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht durchführen könnten. Insofern besteht eine Übereinstimmung des aktuellen Frankfurter Beschlusses mit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz, das vor einigen Tagen die private Vermittlung von Sportwetten unter Auflagen im einstweiligen Rechtsschutz zugelassen hat. Zu Recht verweist das VG Frankfurt darauf, dass seitens des Antragsgegners keine stichhaltigen Gründe vorgetragen worden sind, die es zwingend gebieten würden, einen generellen Ausschluss des Vermittelns von EU-Sportwetten beizubehalten. Das Verfahren wurde durch Rechtsanwalt Marco Rietdorf (Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier) geführt. Kontakt: Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs & Widmaier Rechtsanwalt Hans Wolfram Kessler Mozartstraße 4 - 10 53115 Bonn Tel.: +49/ 228/ 7 26 25 128 Fax: +49/ 228/ 7 26 25 99 E-Mail: kessler@redeker.de Web: www.redeker.de
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Beschluss - Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel Im Streit um das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel in Bayern hat der Freistaat eine Niederlage einstecken müssen. Ein Nürnberger Verlag, der unter anderem die Fußballzeitung Kicker herausgibt, darf auch künftig auf seiner Internetseite die Werbung eines Sportwetten-Vermittlers einblenden, hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem am Dienstag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden. Zur Begründung heißt es, allein bayerische Nutzer von dem Internetangebot auszuschließen, sei technisch nicht möglich. Dies sei nur bundesweit machbar. Dafür fehle dem Freistaat aber die Zuständigkeit (AN 4 S 08.01112). (dpa/bica) Quelle: https://www.sueddeutsche.de------------------------------------------------------------ Freistaat!
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Auch selbst auferlegte Limits scheinen zu wirken Responsible Gaming Glücksspiel-Studie des Cambridge Department of Psychiatry und der Harvard Medical School. bwin interpretiert die Studienergebnisse als Beleg für die Präventiv-Wirkung von Einzahlungslimits. Wien. „Responsible Gaming“, das sogenannte verantwortungsbewusste Glücksspiel – ein brisantes Thema in der Branche – wurde jetzt aktuell vom Wettanbieter bwin aufgegriffen: Die Anforderungen an ein „verantwortungsvolles Glücksspiel“ sowohl seitens des Veranstalters als auch seitens des Spielers sind je nach Spielform verschieden. Zum Responsible Gaming gehören klassischerweise Maßnahmen wie die Sperre gefährdeter Spieler und vom Unternehmen bzw. vom Spieler selbst auferlegte finanzielle Limits. In der laut Angaben von bwin „ersten und umfassendsten Studie ihrer Art“ untersuchten Wissenschaftler des Cambridge Department of Psychiatry und der Harvard Medical School jetzt die Auswirkungen von Einzahlungslimits auf das Sportwettverhalten im Internet. Das Ergebnis: Nur 0,3% der Untersuchten erreichten oder überschritten das vom Unternehmen oder von ihnen selbst festgelegte, niedrigere Einzahlungslimit. Thema Schadensminimierung Die Wissenschafter analysierten über einen Zeitraum von 18 Monaten hinweg die Wetttransaktionen aller Kunden, die sich im Februar 2005 bei bwin registriert hatten. Von 47.134 Kunden nutzten 567 die Möglichkeit, sich auf der Website selbst Limits zu setzen. Beobachtet wurde dabei das Schadensminimierungspotenzial des vom Unternehmen festgelegten Einzahlungslimits von 1.000 €/24 Stunden bzw. 5.000 €/30 Tage (oder der entsprechende Betrag in anderen Währungen). Verglichen wurde das Verhalten der Kunden, die versuchten, die Limits zu überschreiten, mit dem Verhalten jener, die dies nicht taten – und das Wettverhalten bevor und nachdem Kunden versucht hatten, die Einzahlungs-limits zu überschreiten. „Diese Studie ist (...) bis heute die einzige statistisch relevante Forschungsarbeit zu den Auswirkungen von Einzahlungslimits“, so bwin-Chef Manfred Bodner. Dass nur 0,3% der Untersuchten versuchten, die Limits zu überschreiten, könne, so die Autoren, daran liegen, dass die überwiegende Mehrheit von vornherein verantwortungsvoll spielt, zum Vergnügen wettet und relativ wenig Geld ausgibt: So liegt die durchschnittliche Einsatzhöhe der User, die versuchten, die Limits zu überschreiten, bei 25 €, gegenüber sieben Euro bei jenen, die dies nicht taten. Ein anderer Grund könnte sein, dass die User die Einzahlungslimits kennen und bewusst nicht verletzen wollten. Insofern könne schon das bloße Festsetzen von Limits als effektive Schadensminimierungsmaßnahme gesehen werden. Mehr Risiko, weniger Verlust Interessant ist, dass der Prozentsatz der Verluste bei Personen, die Einzahlungslimits überschreiten und bereit sind, höhere Wettbeträge zu setzen, unter demjenigen der Vergleichspersonen, die die Limits nicht überschritten, liegen. Anja Broda, Hauptautorin der Studie: „Die Möglichkeit, sich selbst ein Limit zu setzen, scheint eine vielversprechende Maßnahme für Online-Unternehmen zu sein, um ihre Kunden zu schützen”; Broda fügte jedoch auch hinzu, dass „mehr Forschungsarbeit nötig ist, um solche Informationssysteme zu überwachen und zu revidieren.” Die Ergebnisse der Untersuchung betrachtet bwin als „Unterstützung bei der Förderung von verantwortungsbewusstem Wettverhalten”, so Co-CEO Norbert Teufelberger. bwin arbeitet seit 2005 im Sinne der Suchtprävention mit der Division on Addictions der Harvard Medical School zusammen. Der Artikel „Virtual Harm Reduction Efforts for Internet Gambling: Effects of Deposit Limits on Actual Internet Sports Gambling Behavior” ist unter www.harmreductionjournal.com/content/5/1/27 abrufbar. Quelle
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VG Mainz: Glücksspielrechtlicher Auskunftsanspruch aus Rechtsgründen nicht durchsetzbar Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller Mit Beschluss vom 25. August 2008 hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass der im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Auskunftsanspruch der Glücksspielaufsicht in mehrfacher Hinsicht durchgreifenden rechtlichen Bedenken ausgesetzt ist. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine auf Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften gerichtete Ordnungsverfügung des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern und für Sport mit Androhung von Zwangsgeldern wurde antragsgemäß angeordnet. § 9 Glücksspielstaatsvertrag lautet auszugsweise: (1) Die Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe, die Erfüllung der nach diesem Staatsvertrag bestehenden oder auf Grund dieses Staatsvertrages begründeten öffentlichrechtlichen Verpflichtungen zu überwachen sowie darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür unterbleiben. Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall erlassen. Sie kann insbesondere
1. jederzeit Auskunft und Vorlage aller Unterlagen und Nachweise verlangen, die zur Prüfung im Rahmen des Satzes 1 erforderlich sind
2. (....)Diese Norm stelle - so das Verwaltungsgericht - keine hinreichende Ermächtigungsnorm für das Vorgehen gegen die Antragstellerin dar, mit dem Auskunft über Leistungen an Gesellschaften des Deutschen Lotto und Totoblocks und gewerbliche Spielevermittler verlangt worden war. Der gesetzlichen Vorschrift fehle es an der notwendigen Benennung des Auskunftspflichtigen. Dies sei jedoch zwingend erforderlich, da diese essentieller Bestandteil einer gesetzlichen Ermächtigung darstelle. Zudem fehle es an der Einräumung eines rechtstaatlich gebotenen Auskunftsverweigerungsrechts, so dass sich – ohne das es für den Streitfall darauf ankäme – die Frage der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Auskunftsanspruchs stelle. Auch die Verwendung des Rechtsbegriffs des gewerblichen Spielevermittlers in einer Auskunftsfrage sei unzulässig, da diesen auszufüllen nicht Sache der Antragstellerin sei, sondern der Behörde oder des Gerichts. Das Auskunftsbegehren der Glücksspielaufsicht sei mithin rechtwidrig. Den gesamten Beschluss können Sie hier im PDF Format herunterladen. Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz finden Sie hier. Kontakt: Rechtsanwalt Boris Hoeller HOELLER RECHTSANWÄLTE Wittelsbacherring 1 53115 Bonn Telefon: +49 228 90 820 0 Telefax: +49 228 90 820 999 E-Mail: kanzlei@hoeller.info Internet: www.hoeller.info---------------------------------------------------------------------------- Ein weiterer Beleg dafür, dass dieser Glücksspielstaatsvertrag ein extrem vermurkstes Gesetz ist.
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Republikaner entfernen Verbot des Internetglücksspiels aus dem Parteiprogramm Von Shari Geller Etwas überraschend, hat das für das Parteiprogramm der Republikaner verantwortliche Komitee bekannt gegeben, daß das Verbot des Internet Glücksspiels aus dem Parteiprogramm gestrichen wurde. Bedingt durch die Tatsache daß einer der härtesten Gegner des Internet-Gambling Verbots, der ehemalige republikanische Senator und Vorsitzender der Poker Player's Alliance Alfonse D'Amato, zu den Unterstützern des republikanischen Präsidentschaftskandidaten John McCain gehört, ist diese Entscheidung nicht wirklich überraschend. Es scheint so, als wäre diese Entscheidung ein Teil der Bemühungen der republikanischen Partei, um in der November-Wahl ein breiteres Wählerklientel anzusprechen. Das Internet-Glücksspielverbot war in den letzten beiden Jahren (2000 u. 2004) Bestandteil des Parteiprogramms und es war eigentlich geplant, daß das Internet-Glücksspielverbot auch in diesem Jahr in das Parteiprogramm aufgenommen werden sollte. Es wurde kurz vor dem Treffen des republikanischen National Komitees (nächste Woche in Minneapolis) aus dem Parteiprogramm entfernt. Betreffend der Streichung des Internet-Glücksspielverbotes aus dem Parteiprogramm, sagte Senator Richard M. Burr (R-N.C.):"Damit können wir unsere Wählerbasis vergrößern". Die Streichung des Internet Gambling Verbotes aus dem Parteiprogramm ist ein großer Sieg für die PPA, welche sich dafür einsetzt, daß Internet-Glücksspiel legal bleibt. Die Gruppe, welche mehrere Millionen Mitglieder hat, war in diesem Wahljahr sehr aktiv und gab im ersten Halbjahr 2008 1,2 Millionen Dollar für Öffentlichkeitsarbeit aus, die PPA-Mitglieder spendeten über 350.000$ für die Kandidaten der diesjährigen Präsidentschaftswahl. "Dies ist ein kleiner Sieg bei unseren fortwährenden Bemühungen beiden Parteien nahe zu bringen, daß es in Amerika viele Wähler gibt, welche ihre Freiheit im Internet sehr schätzen" sagte John Pappas, der geschäftsführende PPA Direktor. Es war ein sehr unerwarteter Schachzug der Republikaner, da diese die ersten waren, welche dafür sorgten, daß die Legalität des Online Gamblings durch Teile des UIGEA in Frage gestellt wurde. Mittlerweile sind die Republikaner die treibende Kraft bei den Bemühungen Klarheit in den UIGEA zu bringen und zu definieren, auf was sich der UIGEA nun wirklich bezieht. Gegner des vorgeschlagenen Internet Gambling Verbots im Parteiprogramm hatten die Internetseite der Republikanischen Partei mit Kommentaren überflutet, in welchen sie die Partei dazu aufforderten von der Aufnahme des Internet Glücksspielverbots in das Parteiprogramm abstand zu nehmen. Nach Berichten von CQPolitics.com, war das Verbot von Internet-Glücksspiel im neusten Entwurf des Parteiprogramms nicht mehr enthalten. CQPolitics.com beruft sich auf Aussagen von Senator Burr, welcher sagte, daß die Internet Glücksspielbestimmungen nur einer der kleineren Posten waren, welche im Rahmen der Anpassung des Parteiprogramms, gestrichen wurden. "Wir glauben fest daran, daß wenn diese Angelegenheit wichtig genug ist, daraus eine Abänderung entstehen könnte" sagte Burr. Und tatsächlich besteht die Möglichkeit, daß die Angelegenheit mit dem Internet–Glücksspiel nach der Vorstellung des Parteiprogramms wieder auf den Tisch kommt. Deshalb sollten die Gegner des Internet-Glücksspielverbots weiterhin ihre Stimme erheben und ihre Kommentare zu diesem Thema auf der Internetseite der republikanischen Partei abgeben. Quelle: https://de.pokernews.com------------------------------------------------------------------------------------- Nanu, verliert nun Repnik seine Reps? Da wird im Wahlkampf kräftig gepokert und geangelt ( nach Stimmen ). Zum Thema Glaubwürdigkeit kann sich jeder seinen Teil denken...
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Glücksspiel-Werbung: Bayern droht mit GeldbußeEine bayerische Behörde will die Werbung für Bwin & Co. auf vier Internet-Plattformen verbieten. Die Betroffenen wehren sich. Mitten im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen strittiger Klauseln im Glücksspielstaatsvertrag verschärft Bayern die Gangart. Die Regierung von Mittelfranken in Ansbach, die für den Freistaat Internet-Werbung beaufsichtigt, attackiert bayerische Web-Sites. Es geht um Werbung für Anbieter privater Sportwetten. Zusätzlich im Visier der Politik: Online-Poker-Runden wie everestpoker.net. Diese etwa präsentiert beim ProSieben-Spiele-Portal SevenGames die Grundlagen-Lehre des Spiels. Nach Auffassung der Länder ist seit Januar mit Start des Glücksspielstaatsvertrags die Werbung für Sportwetten verboten. In Bayern besteht die Anweisung, gegen Banden- oder Web-Werbung nichtstaatlicher Glücksspielanbieter einzuschreiten. Ansbach hat, wie jetzt bekannt wurde, im Juni von dsf.de, kicker.de, sport1.de und prosieben.de Stellungnahmen zu ihren Werbepartnern gefordert. Kurz danach hat Mittelfranken nachgelegt und den Firmen weitere Werbung für private Wettanbieter wie Bwin bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verboten. Die Ansbacher bestätigen, dass sie auf Basis des Staatsvertrags vier Werbeträgern "Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet untersagen" wollen. Mehr dazu in der aktuellen W&V (EVT 28. August). Quelle ------------------------------------------------------------------------------------- Freistaat! Sie können ja wie bei uns einfach die genannten Seiten abschalten lassen und sich selbst als Eigentümer eintragen. Trauen sich aber nicht.
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LG Karlsruhe: Verbot der -Hier gewonnen:- Lotto-Werbung Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller Mit Beschluss vom 1. August 2008 hat das Landgericht Karlsruhe einer Annahmestelle der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg untersagt, Werbung mit nur der Angabe dort erzielter Gewinnen zu machen (Az.: 13 O 99/08), nämlich insoweit Werbung ohne hinreichende gesetzlich geforderte Informations- und Warnhinweise zu betreiben. Die betroffene Annahmestelle hat – trotz anderweitiger Ankündigungen ihrer Prozessbevollmächtigten in einem dem Teil-Streitgegenstand nach gleichartigen Verfahren vor dem LG Stuttgart gegen die Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg (LG Stuttgart Az: 17 O 437/08)- zuletzt eine sog. Abschlusserklärung unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgegeben. Einer Durchführung eines Hauptsacheverfahrens bedarf es daher nicht mehr. LG Karlsruhe, Beschluss vom 1.8.2008 - Az.: 13 O 99/08 -Hier gewonnen:- Lotto-Werbung Kommentar: Erneut liegt mit der Entscheidung des LG Karlsruhe ein Beleg vor, dass es die staatlichen Lotterieverantwortlichen nicht so genau mit der Einhaltung der selbst aufgestellten Regeln halten. Der Verdacht, dass die Regeln des Glücksspielstaatsvertrages letztlich primär nur dem Ziel dienen, erhebliche Einnahmen aus dem Lottogeschäft zu sichern, erhält Monat für Monat zunehmend Nahrung.Kontakt: Rechtsanwalt Boris Hoeller HOELLER RECHTSANWÄLTE Wittelsbacherring 1 53115 Bonn Telefon: +49 228 90 820 0 Telefax: +49 228 90 820 999 E-Mail: kanzlei@hoeller.info Internet: www.hoeller.info---------------------------------------------------- Die größten Heuchler im ganzen Land sitzen im Lotto-Dachverband.
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Amberg Stadt droht Schadensersatzklage Wettbüro-Betreiber und ihr Anwalt sehen sich im Recht - Sie wollen wieder öffnen Amberg. (kan) Der eine sagte hü, der andere hott. Für Richter Nikolaus Bierast war es kein Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis und so urteilte er im Sinne von Matthias Haßler und Norbert Braun: "Sie dürfen Ihr Wettbüro wieder aufmachen." Von wegen, entgegnete der städtische Rechtsvertreter Otto K. Dietlmeier und verwies darauf, dass die Schließung mit "höchstrichterlichem Segen" erfolgt sei (wir berichteten). Jetzt drohen Haßler und Braun der Stadt mit einer Schadensersatzklage. Denn die beiden 29-Jährigen, die ihren Tippladen in der Georgenstraße 65 Ende 2006 auf Geheiß des Ordnungsamtes dicht machen mussten, sind zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Guido Bongers (Bad Homburg) überzeugt: Hier habe die Stadt übers Ziel hinausgeschossen. Zwischenzeitlich, so Bongers, habe selbst das Oberlandesgericht in München entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten bis 31. Dezember 2007 nicht strafbar gewesen sei. Auch wenn die Amberger Ordnungsbehörde darauf verweise, dass es seit dem 1. Januar 2008 einen neuen Glückspiel-Staatsvertrag gebe, so gehe die überwiegende Anzahl deutscher Verwaltungsgerichte davon aus, dass dieser und das darin erneut verankerte Sportwettmonopol "gegen geltendes Verfassungs- und Europarecht verstößt". Bongers erläutert weiter, 16 Verwaltungsgerichte hätten in vorläufigen Beschlüssen die Rechtsauffassung, dass der neue Staatsvertrag und insbesondere die tatsächliche Ausgestaltung des deutschen Lotterie- und Wettmonopols mit 26 000 Lottoannahmestellen und der darin tagtäglich zu sehenden Werbung für Lotto und Toto mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang stehe. Im Übrigen habe bereits das Bundesverfassungsgericht das Lotterie- und Wettmonopol als verfassungswidrig bezeichnet. Sollte sich die Amberger Ordnungsverfügung als rechtswidrig erweisen, was sich laut Bongers aus den in den nächsten Monaten anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ergeben werde, werde die Stadt zum Schadensersatz verpflichtet sein. Haßler und Braun werden in diesem Fall, wie sie gegenüber der AZ erklärten, auf die Erstattung von mehreren zehntausend Euro pochen. Als Entschädigung für die entgangenen Einnahmen und die Kosten, die ihnen wegen der verfügten Schließung und des Gerichtsverfahrens entstanden seien. Wurde ihnen von der Stadt die Existenz genommen? "Aus meiner Sicht auf jeden Fall, und das ohne Grund", betont Norbert Braun. Er und Matthias Haßler haben fest vor, ihr Wettbüro (das einzige in Amberg) wieder aufzusperren, wenn die Sache ausgestanden ist. Quelle
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Senat Geldquelle Spielbank versiegtMittwoch, 3. September 2008 02:17 - Von Joachim Fahrun Der Kampf gegen Suchtgefahren kommt das Land Berlin teuer zu stehen. Die Spielbank Berlin, die zu 83 Prozent dem Land gehört, hat im Laufe dieses Jahres 25 Prozent ihrer Besucher verloren. Die Spieleinsätze sind im vergleich zum Vorjahr um 32 Prozent zurückgegangen. Das Land Berlin verliert deshalb Einnahmen von 25 Millionen Euro. Spielbank-Sprecher Steffen Stumpf führt das auf das Rauchverbot und die verschärften Zugangskontrollen für Spieler zurück. "Beides hat zu Umsatzrückgängen geführt", so Stumpf. Aber man könne nicht sagen, wer wegen des seit 1. Januar geltenden Rauchverbotes weggeblieben sei oder wer wegen der zeitgleich eingeführten Ausweiskontrollen den Weg in die vier öffentlichen Spielbanken der Stadt gescheut habe. 2007 hatten die Zocker an einarmigen Banditen, beim Blackjack oder beim Roulette 92 Millionen Euro mehr verloren als gewonnen. 2008 rechnet die Spielbank mit allenfalls noch 60 Millionen Euro Überschuss. Der Einbruch fällt damit deutlich schärfer aus als die Spielbank selbst erwartet hatte. Zu Beginn des Jahres war noch von erwarteten Verlusten von zehn bis 15 Prozent die Rede gewesen. Jetzt droht das Doppelte. Einnahmen halbiert Für Berlin schwindet damit aber eine lukrative Einnahmequelle. Noch 2006 flossen 59 Millionen Euro aus den Überschüssen der Spielbank in die Kassen des Senats. Weil seit Kurzem Mehrwertsteuer auf den Gewinn fällig wird, die erst mal an den Bund fließt, sollte die Abgabe an den Finanzsenator ohnehin auf 45 Millionen Euro schrumpfen. Soviel hatte Thilo Sarrazin (SPD) für 2008 eingeplant. Nun rechnen seine Beamten mit weniger als der Hälfte. Nur noch 20 Millionen Euro fließen von der Spielbank in die Landeskasse. Finanzsenator Sarrazin führt die Einbrüche vor allem auf das Rauchverbot zurück. "Das Automatenspiel ist in bedauernswerter Weise durch das Nichtrauchen betroffen"; sagte Sarrazin gestern. Schließlich müssten die Spieler immer zum Rauchen "raus treten, während sich die Scheibe dreht", so Sarrazin. Der klassische Spieler sei meist auch Kettenraucher. Die Spielbank bestätigt diesen Eindruck. Nach den Worten von Sprecher Steffen Stumpf habe eine Umfrage am Eingang im vergangenen September einen Anteil von 60 Prozent Rauchern unter den Spielern ergeben, fast dreimal so viele wie in der Gesamtbevölkerung. Ob aber die ausgebliebenen Gäste das Spielen tatsächlich unterlassen, wird in der Spielbank bezweifelt. Denn die freien Spielotheken in der Stadt sind anders als die staatlichen Zocker-Tempel nicht gehalten, die Ausweise der Gäste zu kontrollieren und diejenigen abzuweisen, die ein Eintrag in einer zentralen Datei als spielsüchtig ausweist. Auch das Internet bietet nach Einschätzung von Experten unzählige Möglichkeiten, dem Glücksspiel zu frönen. Auch die Umsätze der Deutschen Klassenlotterie Berlin, die von Werbeverboten und geschlossenen Annahmestellen getroffen wurde, sind seit Jahren rückläufig. 2004 trugen die Tipper noch 349 Millionen Euro in die Lotto-Läden, inzwischen sind es nach Prognosen der Lotto-Gesellschaft 280 Millionen. Auch dieser Trend trifft die Gestaltungsmöglichkeiten der Berliner Politiker. Denn insgesamt die Hälfte des Umsatzes geht direkt an die Senatsverwaltungen für Jugend und an die für Sport. 20 Prozent fließen an die Lotto-Stiftung, die das Geld frei für kulturelle oder soziale Projekte verteilen kann. Statt 63 Millionen Euro vor zwei Jahren sind jetzt nur noch 56 Millionen im Topf der Wohltaten. Insgesamt dürften sich die Ausfälle bei den Einnahmen aus Glücksspiel auf rund 40 Millionen Euro belaufen. Quelle ----------------------------------------------------------------------- Spiel mit dem Glück führt ins Unglück Spielsucht Die Caritas hat eine neue Beratungsstelle Glücksspiel eingerichtet. Stephanie Rost hilft Menschen, die in Spielhallen dem vermeintlichen Glück hinterher laufen und in den Ruin rennen. Die Zahl der „einarmigen Banditen“ steigt. VON UNSEREM REDAKTIONSMITGLIED Andreas oswald Forchheim - Mit der Zahl der Glücksspielautomaten lag Forchheim unter 233 bayerischen Kommunen auf Platz 9 und bundesweit (unter 1605 Orten) auf Platz 19. Pro 231 Einwohnern stand ein Geldspielautomat zur Verfügung. Dies stellte der Arbeitskreis gegen Spielsucht, mit Sitz in Unna, vor zwei Jahren fest. „Das Ganze hat sich um einiges verschärft – Forchheim spielt ganz oben in der Liga der belasteten Kommunen mit“, betont Jürgen Trümper, der Geschäftsführer des Arbeitskreises, jetzt mit Blick auf die aktuellen Zahlen (siehe Infokasten). Keine Überraschung ist das für Stephanie Rost. „Das zeigt, wie der Glücksspielmarkt boomt,“ erklärt die Sozialpädadagogin, die seit Juli in einer neu eingerichteten Beratungsstelle Glücksspiel bei der Caritas in Forchheim tätig ist. Seitdem es diese spezielle Einrichtung gibt, „haben sich die Anfragen von glücksspielsüchtigen Menschen und deren Angehörigen deutlich erhöht“, stellt Stephanie Rost fest. Längst sind die Spielhallen nicht mehr Domäne der Männer. Die Beraterin bestätigt: „Jetzt melden sich auch immer mehr Frauen mit Glücksspiel-Problemen.“ Nennen wir sie Paula – ihre Spielerkarriere ist stellvertretend für viele: Anfangs geht sie nur sporadisch in die Spielhalle. Was sie dazu treibt, ist ihr nicht bewusst. Vielleicht ist es Langeweile oder das Gefühl, beim Spielen abschalten zu können vom Alltag und den Sorgen – den Blick auf’s vermeintliche Glück zu richten. Doch das Unglück nimmt damit seinen Lauf: Verluste werden erst bagatellisiert, dann verdrängt. Paula spielt weiter, läuft dem Gewinn hinterher – „chasing“ nennen das die Spielsucht-Therapeuten. Ein Teufelskreis beginnt. Paula beginnt, ihren Tagesablauf nach den Möglichkeiten auszurichten, unbemerkt zu spielen. Überstunden werden vorgeschützt, der Beruf aber tatsächlich immer mehr vernachlässigt. Sie macht immer öfter „blau“ und verbringt den Tag in der Spielhalle. „Alleinstehende sitzen oft die ganze Nacht bis früh um 5 vor den Automaten“, berichtet Suchtberaterin Stephanie Rost. „Die Spielotheken locken mit allen möglichen Angeboten, um die Spieler bei der Stange zu halten – so mit kostenlosem Kaffee zum Wachhalten und mit Gratis-Snacks zur Stärkung“. Sucht beginnt mit Kontrollverlust „Die Sucht beginnt, wenn es zum Kontrollverlust kommt – über die Spielzeit und über das Geld. Und wenn die suchttypische Dosissteigerung notwendig wird. Ohne den ständigen Reiz des Spiels beginnen die Süchtigen, nervös und aggressiv zu werden“, erklärt die Beraterin. Das führe bis dahin, dass die komplette Freizeit in Spielhallen verbracht werde und das „normale“ Privatleben völlig aufgegeben werde. Um Geld zu bekommen, habe es der Spieler gelernt, nicht nur am Automaten zu spielen, sondern auch mit den Mitmenschen, berichtet Stephanie Rost von ihrer Klientel. Freunde würden angepumpt, Kredite aufgenommen, die manche Banken nur allzu gerne bewilligten. Alles verspielt haben solche Menschen oft erst dann, wenn sie mit der Tasche vor der eigenen Türe stehen , weil sie ihre Miete nicht zahlen konnten oder vom Partner rausgeschmissen wurden. „Die diejenigen, die dann in die Beratung kommen, haben erkannt, dass sie mit ihrem Leben an einem Punkt angekommen sind, wo es so nicht mehr weitergeht. Eigene Überzeugung ist wichtig.“ Die Beratung erstreckt sich von Einzelgesprächen mit den Spielern oder Angehörigen bis zur Vermittlung in eine Selbsthilfegruppe oder zur stationären Therapie in der Klinik. „Du wirst gespielt“ warnt ein Plakat in der Beratungsstelle. 03.09.2008 Immer mehr Glücksspiel-Konzessionen Untersuchung Die aktuelle Untersuchung über die Spielhallendichte in deutschen Kommunen, die der Arbeitskreises Glücksspiel alle zwei Jahre durchführt, weist für Forchheim eine Zunahme der Spielhallen-Konzessionen von elf im Jahre 2006 auf nunmehr 16 aus. Dabei sind die Standort von fünf auf sechs gestiegen.„Da muss eine Mega-Spielhalle dazugekommen sein“, betont Arbeitskreis-Geschäftsführer Jürgen Trümper. Die Zahl der Automaten sei von 132 auf 192 angestiegen. Während 2006, rein rechnerisch, pro 231 Einwohnern ein Geldspielautomat zur Verfügung stand, kommt jetzt sogar ein Gerät auf 159 Einwohner. Beratung Im Juni wurde in München eine Landesstelle für Glücksspielsucht eröffnet. Bayernweit wurden speziell für diesen Bereich 20 Praxisstellen geschaffen, darunter zwei in Oberfranken, bei der Diakonie in Bayreuth und der Caritas in Bamberg. Die Sprechstunden werden mehrheitlich in der psychosozialen Beratungsstelle für Suchtkanke (PSB) in Forchheim, Birkenfelderstr. 15, angeboten. Sprechzeiten zur Terminvereinbarung in Forchheim: Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, unter Tel. 09191-707212. Beratung in Bamberg: mittwochs,16 bis 18 Uhr, Tel. 0951-2995740. Quelle --------------------------------------------------------------- Politik der Staatsmonopolisten - das totale Chaos!
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Nachdem wir den Heckmecker ein weiteres Mal erfolgreich ignoriert haben ( ), geht`s weiter mit den guten Jungs: Landgericht Stade hält § 284 StGB auch für die neue Rechtslage für nicht anwendbarDas Landgericht Stade hat einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stade vom 23.05.2008 aufgehoben, mit welchem eine Hausdurchsuchung wegen Verdachtes des Verstoßes gegen § 284 StGB angeordnet worden war. Tatzeitraum war die Zeit zwischen dem 22.10.2007 bis zum Erlass des Durchsuchungsbeschlusses. Das Landgericht Stade hat diesen Beschluss nunmehr aufgehoben, festgestellt, dass die erfolgte Durchsuchung rechtswidrig war, der Staatsanwaltschaft aufgegeben, die beschlagnahmten Gegenstände an die Beschwerdeführerin wieder herauszugeben und die Kosten des Beschwerdeverfahren einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin der Landeskasse auferlegt. Das Landgericht Stade begründet seinen Beschluss damit, dass es sich wegen des Tatvorwurfes während der Übergangszeit der ständigen Rechtsprechung der Strafgerichte anschließt, wonach § 284 StGB nicht angewendet werden durfte, weil § 284 StGB als verwaltungsrechtsakzessorischer Tatbestand nicht losgelöst von der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Verwaltungsrechtslage gesehen werden kann. Diese Erkenntnis ist nichts Neues und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Von ganz besonderer Bedeutung ist aber, dass erstmals ein Landgericht über die Anwendung des § 284 StGB für die Zeit nach dem 01.01.2008, also zur neuen Rechtslage, entschieden hat. Das Landgericht Stade hat dazu zunächst festgestellt, dass die Frage, ob die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag umgesetzt worden sind oder nicht, in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung weiterhin umstritten sind. Das Landgericht hat diese Frage ausdrücklich offen gelassen und sodann entschieden, dass diese Ungewissheit, strafbares zu tun oder nicht, nicht dem Bürger aufgebürdet werden kann. Das Landgericht führt dazu wörtlich aus: "Der Bürger als Normadressat kann daher gegenwärtig - auch bei Zuhilfenahme eines im Verwaltungsgericht versierten Rechtsbeistandes - kaum beurteilen, ob es ihm das Landesrecht zu Recht verwehrt, selbst Sportwetten anzubieten. Gleichermaßen kann er damit nicht hinreichend sicher ersehen, ob er sich strafbar macht, wenn er gleichwohl ohne Erlaubnis Sportwetten anbietet oder vermittelt"Das Gericht schließt sich damit der Rechtsprechung des 4. Strafsenates des BGH aus seinem Urteil vom 16.06.2007 (4 StR 62/07) an, wonach dieser aufgrund der sich derart widersprechenden Entscheidungen zur Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Sportwettenvermittlung von einem abstrakten Verbotsirrtum nach § 17 StGB ausgeht. Da sich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung seit dem 01.01.2008 deutlich zu Gunsten der privaten Sportwettenvermittlung entwickelt hat, muss diese Konsequenz des BGH erst Recht für die Zeit ab dem 01.01.2008 gelten. Insofern ist die Entscheidung des LG Stade richtig.Das Verfahren wurde auf Seiten der Beschwerdeführerin von Rechtsanwalt Dieter Pawlik aus Karlsruhe geführt. Kontakt: Dieter Pawlik Rechtsanwalt 2. Vorstand vewu.de Amalienbadstrasse 36, Haus 32 Tel: 0721-46471600 Fax: 0721-46471620 pawlik@ra-pawlik.de
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Meinungen: Glücksspiel 2008 - Allerorts verfügbares normales Gut des täglichen Lebens?! Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller Seit 1.1.2008 ist der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Der Gesetzgeber hat erklärtermaßen mit seinen Regeln die Voraussetzungen für den Erhalt und die Stärkung des Glücksspielmonopols schaffen wollen. Die Folge: Strangulierende Beschränkungen für gewerbliche Marktteilnehmer - insoweit von den Ländern durchaus beabsichtigt -, aber eben und gerade auch für die Monopolisten: Diese hatten aus Angst vor Wettbewerb die neue Rechtslage durch massives Lobbying heraufbeschworen, haben sich offenbar aber noch nicht ganz in ihre neue Rolle gefunden und bemitleiden sich jetzt als Kollateralgeschädigte der kleinstaatlichen Kriegsführung der Bundesländer gegen private Wettbewerber auf den europäischen Glücksspielmärkten. Es könne nicht sein, dass illegale Anbieter immer noch mit ihren aggressiven und suchtfördernden Angeboten auf dem deutschen Markt präsent seien und massiv für sich würben, während die staatlichen Lottogesellschaften sich strikt an geltendes Recht hielten, verlautbarte der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks im März 2008. Ob die honorigen Mitglieder des Beirats, Ex-Bundesminister Seiters, Ex-Bundesministerin Renate Schmidt und Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags Stamm ihre Stimme so erhoben hätten, wenn ihnen bewusst gewesen wäre, wie die Gerichte über das werbliche Verhalten der Landeslotteriegesellschaften urteilen werden? 2008 – das Rekordjahr für Verstöße der staatlichen Lotteriegesellschaften. Gerade das Jahr 2008, das Jahr nach dem Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen Übergangs- und Bewährungszeit für eine gesetzliche Glücksspielstaatsmonopol-Lösung - und eine gerichtlich festgestellte Wettbewerbswidrigkeit jagt die nächste. Die Münchener Ziviljustiz bescheinigte der staatlichen bayerischen Lotterieverwaltung mehrfache Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht. Von anreizender Jackpotwerbung über verschiedene Fälle verbotener Internet-Werbung reicht das Spektrum der gerichtlich untersagten Verletzungen des Glücksspielstaatsvertrags. Aber auch schon in der Übergangszeit begangene und auch heute noch verbotene Wettbewerbsverstöße des staatlichen Lottoveranstalters stellte das OLG München jüngst fest. Maßnahmen der bayerischen Glücksspielaufsicht, sollten solche überhaupt erfolgt sein, sind nicht erkennbar. Man hat dort offenbar zu viel zu tun mit dem (bis jetzt allerdings erfolglosen) Kampf gegen private Glücksspielwerbung im Internet. Etwas anders in Hessen. Auch dort entschied das Landgericht Frankfurt/Main, dass der Lottoveranstalter gegen die Werbevorschriften des Glücksspielrechts verstieß, wenn die Annahmestellen mit den Jackpot-Aufsteller vor dem Laden auf Kundenfang gingen. Dies alarmierte offenbar die als besonders monopolgläubig bekannte Lotterieverwaltung des hessischen Innenministeriums, und Lotto Hessen verbannte die Blickfangwerbung von den Straßen, schaltete sogar zeitweise die Internetseite für eine grundlegende Überarbeitung ab, da weitere Beanstandungen des werblichen Verhaltens im Internet ebenfalls zu Verbotsaussprüchen des Landgerichts Frankfurt/Main führten. Auch der niedersächsischen Lotteriegesellschaft fallen Werbeverstöße im Internet zur Last. Werbeaktionen für Sonderauslosungen, Jackpotwerbung sonstige Produktwerbung gaben Anlass für wettbewerbliche Abmahnungen. Soweit Unterlassungserklärungen nicht abgegeben worden waren, entschied das LG Oldenburg, dass die Werbung für das LOTTO-Superding, eine Umsatz- und Bearbeitungsgebühren erzeugende Sonderveranstaltung, nicht wiederholt werden dürfe und bestimmte Jackpot- und Glücksspiralen-Sonderauslosungswerbung aus dem Internetauftritt genommen werden müsse. Weitere Gerichte sind mit dem Vorwurf massiver Werbeverstöße der staatlichen Lotteriegesellschaften beschäftigt. Alles Beispiele für den stattfindenden Stellungsabwehrkrieg der Blockgesellschaften. Nur was ausdrücklich verboten wird, wird allenfalls geändert - sicherlich alles unter dem Monopol-Motto des Lottoblocks -Keine Kommerzialisierung des Glücksspiels-. Die Jackpotaufsteller in Bayern säumen trotz vollstreckbarer Entscheidungen des OLG Münchens immer noch die Straßen. Offenbar denkt man wirtschaftlich: Es drohen wohl erstmal nur Ordnungsgelder bis 250.000 €, und die bleiben auch noch in der eigenen Tasche – Umbuchen von Lotterieverwaltung auf Justizverwaltung. Der Verzicht auf Jackpotwerbung ist jedenfalls viel teurer. Der Staat und er selbst. Eine immer wiederkehrende Geschichte, die immer neue Blüten treibt: Das rote Kleeblatt auf gelbem Grund. Doch sind es tatsächlich nur die die kleinen werblichen Grenzüberschreitungen bei der Werbung, die sich im Rahmen einer Übergangszeit nach der Übergangszeit einnivellieren? Wohl kaum, sagte sich eine Marktteilnehmerin, die vergangene Woche eine Landeslotteriegesellschaft u.a. auch deswegen abgemahnt hat, weil der Glücksspielvertrieb in den Annahmestellen im Rahmen eines Mischwarenangebots, insbesondere eines Süßwarenangebots erfolgt. Weil der Gesetzgeber auch Lotto als Glücksspiel mit besonderem Gefährdungspotenzial eingestuft hat, müssen Vertrieb und Werbung von Lotto und anderen Glücksspielen gerade auch in den Lottoannahmestellen im Einklang mit den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags stehen. Diese gesetzliche Ausrichtung verbietet an sich den Vertrieb und die Werbung in einem Umfeld, das die vom Gesetz besonders geschützten Kreise, vor allem Jugendliche, anspricht. Diese werden aber so gezielt der auf den Verkaufsbildschirmen bunt präsentierten Werbung ausgesetzt, und es wird bei einer solchen Ladeneinteilung nicht gerade der Eindruck vermittelt, als sei das farbig präsentierte Glücksspiel das gesetzlich angenommene sozial schädliche Verhalten, welches es – dem gesetzlichen Auftrag nach - an sich zu unterbinden gilt. Glücksspiel 2008 unter dem Glücksspielstaatsvertrag als allerorts verfügbares normales Gut des täglichen Lebens? Die Gerichte sagen Nein und viele sind auch irritiert. -Mama, da steht Glücksspiel kann süchtig machen - warum machst Du so gefährliche Sachen wie Glücksspiel und sagst mir, Süßigkeiten darf ich nicht haben? Dass die gefährlich sind, steht doch da gar nicht drauf- , sagte jüngst ein Schüler in Berlin. Gut festgestellt. Was die Jugend nicht versteht, sollte zu denken geben, sicherlich auch eine Aufgabe für den Ethikrat des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Dass Süßigkeiten für die Ernährung überhaupt nicht erforderlich sind und Ursache für Volkskrankheiten wie Karies und Diabetes, ist übrigens unbestritten. Kontakt: Rechtsanwalt Boris Hoeller HOELLER RECHTSANWÄLTE Wittelsbacherring 1 53115 Bonn Telefon: +49 228 90 820 0 Telefax: +49 228 90 820 999 E-Mail: kanzlei@hoeller.info Internet: www.hoeller.info
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Rechtssache "Liga Portuguesa": Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs erst am 14. Oktober 2008Nach dem Gambelli-Urteil Ende 2003 und der Folgeentscheidung Placanica im März 2007 wird der Europäische Gerichtshofs (EuGH) Anfang des kommenden Jahres eine weitere Grundsatzentscheidung zur Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten fällen ("Gambelli III"-Urteil). In dieser, das Sponsoring der portugiesischen Fußballliga durch den privaten Buchmacher bwin betreffenden Rechtssache C-42/07 ("Liga Portuguesa") war die Veröffentlichung der Schlussanträge noch vor kurzem auf der Webseite des EuGH für den 9. September 2008 angekündigt, so auch die bisherige Aussage des zuständigen Generalanwalts Bot (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 101). Überraschend wurde nun die Veröffentlichung um einen Monat verschoben. Als neuer Termin wurde von der Pressestelle des EuGH der 14. Oktober 2008 genannt. Kontakt: Arendts Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Martin Arendts Perlacher Str. 68 D - 82031 Grünwald (bei München) Tel: 089 / 64 91 11 - 75 Fax: 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de
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09.09.2008 Betsson wackelt am Glücksspiel-Monopol in SchwedenIn Schweden steht nicht nur der Alkoholverkauf unter staatlicher Kontrolle, sondern auch das Glücksspiel. Obwohl die Europäische Kommission Druck ausübt, um das staatliche Monopol aufzuweichen, darf bislang nur der staatliche Monopolist Svenska Spel legal Glücksspiele veranstalten und vermarkten. Betsson, in Malta lizensierter und europaweit tätiger Poker- und Sportwettenanbieter, möchte gern mitspielen - und eröffnet provokativ ein eigenes Wettbüro mitten in Stockholms Haupteinkaufsstraße. Die Schweden feiern und wetten gern. Mit beiden Vergnügungen haben sie Probleme. So steht der Alkoholverkauf unter staatlicher Kontrolle, was den Preis in die Höhe schnellen lässt. Das sorgt dafür, dass viele Bürger versuchen, das staatliche Monopol zu umgehen. Sie kaufen Bier und Wein oft nicht im normalen Geschäft, sondern in unauffälligen Transportern, die in einer kleinen Gasse geparkt werden, und deren Inhaber alkoholische Getränke am staatlichen Monopol vorbei verkaufen. Sven A., 43, ein ganz normaler Angestellter aus einem kleinen Ort in der Nähe von Stockholm: "Die regulären Preise für Alkohol sind einfach viel zu hoch. Der Staat verdient sich in die Tasche und wir müssen draufzahlen. Wir treffen uns regelmäßig mit Freunden und Nachbarn zum Grillen oder zum Poker spielen, das wird mit ein paar Flaschen Bier fast zu einer Luxusveranstaltung." Aus diesem Grund sieht sich Sven A. nicht als Kriminellen, wenn er aus dem Transporter am Straßenrand einkauft. Mit dem Glücksspiel sieht es in Schweden ähnlich aus. Der staatlich geführte Monopolist Svenska Spel nahm allein 2007 über 300 Millionen Euro mit der organisierten Vermarktung von Glücksspielen ein. Die dicken Wände des staatlichen Monopols drohen aber unter dem Druck der EU zu wanken, möchte die Europäische Kommission doch ein einheitliches Verfahren für alle EU-Länder durchsetzen und darauf acht geben, dass die oft zu strengen und eng gefassten Regelungen der einzelnen Länder nicht die europäischen Grundfreiheiten beschneiden - etwa die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union. Betsson ist ein Glücksspielunternehmen, das privat geführt wird, seinen Sitz in Malta hat und sich europaweit engagiert - in den Ländern, in denen das Online-Spielen im virtuellen Casino, am Pokertisch und mit Sportwetten erlaubt ist. Pontus Lindwall, Geschäftsführer von Betsson: "Wir benötigen alle endlich eine klare, für die ganze EU gültige Rechtssprechung, sodass die Glücksspielindustrie nicht im Graubereich agiert, sondern genau weiß, was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Aus diesem Grund haben wir provokativ mitten in der Haupteinkaufsstraße von Stockholm ein eigenes Wettbüro eröffnet. Das verstößt gegen schwedisches Gesetz, das besagt, dass Wettbüros nur vom Monopolisten Svenska Spel betrieben werden dürfen. Aber was ist mit dem EU-Recht, das eigentlich noch vor dem Landesrecht kommt? Wir werden es darauf ankommen lassen und eine juristische Entscheidung erzwingen." Auch in Deutschland wird über das Glücksspiel heftig diskutiert. Ein neuer deutscher Staatsvertrag möchte Glücksspiele im Internet verbieten und hier vor allem die Sportwetten unterbinden. Außerdem geht es um die Einschränkung der Fernseh-, Internet-, Trikot- und Bandenwerbung. (2736 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben) Weiterführende Kontaktdaten Informationen zum verantwortlichen Unternehmen: Die Betsson Gruppe ist eine in Schweden ansässige Spielefirma, die bereits seit über 40 Jahren in der Branche tätig ist. Sie ist auf das Glücksspiel im Internet spezialisiert und beschäftigt über 150 Angestellte. Die Betsson Malta Limited operiert als Tochter der Betsson Gruppe von Malta aus und bietet auf der Web-Seite www.betsson.com * weltweit Online-Glücksspiele an, darunter virtuelle Casinos, Sportwetten, Poker, Bingo und Rubbelkarten. Das Unternehmen operiert unter einer Lizenz der Malta’s Lotteries and Gaming Authority unter Berücksichtigung der Remote Gaming Regulations (LN 176/2004). Betsson Malta Ltd, G.B. Buildings, Watar Street, Ta' Xbiex, Malta Ansprechpartner für die Presse: Daniel Bradtke Tel.: +356 79434351 E-Mail: daniel.bradtke@betsson.com Internet: https://www.betssonab.com/en/ * Die Betsson Malta Limited weist darauf hin, dass das Online-Glücksspiel in einigen Ländern verboten ist. Bitte informieren Sie sich, ob das auch in Ihrem Land der Fall ist. Online-Glücksspiele können süchtig machen. Informationen zum Thema sind hier zu finden: https://www.betsson.com/de/customer-service/responsible-gaming/ Journalisten wenden sich bitte an die aussendende Agentur: Pressebüro Typemania GmbH Carsten Scheibe (GF), Werdener Str. 10, 14612 Falkensee Tel: 03322-50 08-0 Fax: 03322-50 08-66 E-Mail: info@itpressearbeit.de Internet: https://www.itpressearbeit.de/ HRB: 18511 P (Amtsgericht Potsdam) Quelle ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Selbst in meiner Kleinstadt wird derzeit das erste richtige Wettbüro nagelneu zurechtgezimmert.
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