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Wett-Titan
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Jetzt droht auch der Lottofee das Aus Das Glück hat Pech in diesen Tagen: Um die Deutschen vor der Spielsucht zu schützen, droht nun zahlreichen Fernsehshows das Aus. So wurde Günther Jauchs SKL-Show von RTL bereits aus dem Programm genommen. Und auch Sendungen von Sat.1, ARD und ZDF droht ein Ende. Sogar die Lottofee steht auf dem Spiel. Die SKL-Show mit Günther Jauch im Privatsender RTL ist verboten worden. Die "Süddeutsche Zeitung“ berichtete vorab, nach Ansicht der Medienaufseher in Deutschland verstoße die von der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) gesponserte Show gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele. Das habe die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) dem Sender RTL in einem Schreiben vom 1. Juli mitgeteilt. Die NLM ist bei den Landesmedienanstalten, die das Privatfernsehen kontrollieren, für RTL zuständig. Die Landesmedienanstalt berufe sich darauf, dass die Werbung im Fernsehen für öffentliche Glücksspiele seit Anfang 2008 untersagt ist, schrieb das Blatt. Der stellvertretende NLM-Direktor Andreas Fischer sagte der Zeitung, der Fall sei eindeutig, weil die SKL Sponsor der Sendung sei. SKL-Chef Gerhard Rombach sagte, es handele sich um ein laufendes Verfahren. Er prüfe das weitere Vorgehen und wolle sich nicht äußern. Die Zeitung schrieb, die Show, bei der die Kandidaten fünf Millionen Euro gewinnen konnten, habe bis zu neun Millionen Zuschauer gehabt. Die nächste Sendung sei für den 30. August geplant gewesen und müsse ausfallen. Weitere Folgen werde es voraussichtlich nicht mehr geben. RTL habe mitgeteilt: „Aufgrund der Rechtslage haben wir die SKL-Show aus der Planung genommen“. Das bayerische Innenministerium hat der Zeitung zufolge zwar im Namen der Glücksspielaufsichtsbehörde Lotterie-Chef Rombach geschrieben, SKL-Show sei im Lichte der neuen Vorschriften „grundsätzlich zulässig“. Es bedürfe lediglich einiger Änderungen. Bei der Show handle es sich nicht um Werbung, sondern um einen „redaktionellen Programmteil“. Die Medienaufseher hätten sich dieser Ansicht aber nicht angeschlossen, schrieb das Blatt. Jauch ist mit diesem Unglück nicht allein. Laut dem Deutschen Lottoverband steht bald weiteren Fernsehsendungen ebenfalls die Kündigung bevor. SAT.1 setzte bereits die „Mega-Clever-Show“ der Nordwestdeutschen Klassenlotterie ab, ein Verbot der Game-Show „Deal or no Deal“ ist wahrscheinlich. Auch die Shows der öffentlich-rechtlichen Sender wie die ZDF-Sendung „Aktion Mensch“, die ARD-Fernsehlotterie „Ein Platz an der Sonne“ und die NDR-Umweltlotterie „BINGO“ stehen aufgrund der neuen Auflagen vor dem Ende. Sogar die Lottofee der öffentlichen Ziehungen wird sich einen neuen Job suchen müssen. Der Anfang des Jahres in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag soll vor allem die Spielsucht der Deutschen einschränken und lässt daher keine Werbung mehr für Glücksspiele zu. Der Vertrag beschränkt allerdings neben den Sportwetten auch Lotto und Lotterien und verhindert so eigentlich nicht die gefährlichen Spielformen. Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes, sagte dazu, „Systematisch wird die deutsche Glücksspielkultur zerstört. Es stehen nicht nur rund 35.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel, sondern wenn am 1.1.2009 auch das Internetverbot für Lotto in Kraft tritt, werden den Bundesländern jährlich mehr als 1 Milliarde Euro fehlen.“ Das Überleben von Lotto und Lotterien, die auf Werbung angewiesen sind, ist gefährdet. Sie stellen einen erheblichen Beitrag der Finanzierung von Sozial-, Breitensport- und Kulturprojekten. Selbst die 25 000 Annahmestellen des deutschen Lotto „6 aus 49“ müssen laut dem neuen Glückspielvertrag drastisch reduziert werden; vielen kleinen Lädchen und Kiosken wird damit ihre Existenzgrundlage genommen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen aber anscheinend, dass vom Zahlenlotto eine nur geringe Suchtgefährdung ausgeht. „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Es ist kein einziger Nur-Lotteriespieler mit einem Glücksspielsucht-Problem bekannt“, so Faber. Der Widerspruch zwischen dem hohen staatlichen Eingriff bei Lotto und der gleichzeitigen Untätigkeit bei Spielformen mit hohem Suchtfaktor wie Automatenspiel macht deutlich, dass andere Interessen im Spiel sind als der vorgeschobene Spieler- und Jugendschutz“, so Faber. „Der Glücksspielstaatsvertrag bezieht seine einzige Berechtigung aus dem behaupteten Schutz vor Spielsucht. Das ist eine Täuschung der Öffentlichkeit, der Parlamente und der Gerichte. Vor diesem Hintergrund ist der Staatsvertrag nicht nur verfassungs- und europarechtswidrig, sondern darf auf Lotto und Lotterien überhaupt nicht angewendet werden.“ ddp/gr http://www.welt.de/fernsehen/article2222014/Jetzt_droht_auch_der_Lottofee_das_Aus.html
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Unterstützung bekommt die SKL von den Bundesländern, den Trägern der Süddeutschen und der Norddeutschen Klassenlotterie (NKL). Die SKL wird gemeinsam von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen veranstaltet. Muuuhahahaaa - die Knalltüten in den Landesparlamenten haben doch dieses Schundgesetz beschlossen und spielen sich nun als Unterstützer auf. Voll Schizo! Sogar die Lottofee der öffentlichen Ziehungen wird sich einen neuen Job suchen müssen. Angefangen haben die Spinner mit dem Rennquintett, dann kam 6 aus 45 und die Elferwette, momentan Oddset. Alles wird gnadenlos an die Wand gefahren - als Schlußakt muss das gute, alte Lotto auch noch dran glauben. Aber vielleicht merkt die Bevölkerung nun doch so langsam, von was für Blinden sie regiert wird.
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Wenn es in der WELT steht, gibt es immer viele Kommentare.
Ich werde die hier mal festhalten:
joe meint: 17.07.2008, 21:09 Uhr ...wenn ich den erwische , der die pappnasen da oben gewählt hats, gibts aber mal richtig keile .. :-P
Androide meint: 17.07.2008, 20:48 Uhr Läßt man soviel geballte Intelligenz (Repnik, Horak, Dr. Hecker, Wulff und Konsorten) weiter ihr Unwesen treiben, sieht es bald schlecht aus mit dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Schaden für unser Volk ist schon jetzt immens.
Günter Lenz meint: 17.07.2008, 20:44 Uhr Das die nicht mehr sauber sind ist doch schon lange klar. Wir werden von unseren Politikern zu tote geschützt. Wenn ich in Deutschland nicht mehr im Internet spielen kann, spiele ich eben im Ausland. Komisch ist doch, dass jeder Mist der von der EU kritisiert wird umgesetzt wird, nur eben in dem Fall nicht. Schutzwürdig wäre so einiges, wenn man bedenkt es gibt Telefonnummern die bis zu 30€ Min. kosten, dagegen macht derStaat nichts, aber vor 5 € Lottoeinsatz muss der Bürger geschützt werden. Wer findet das noch lustig. Im nächsten Jahr sind Bundestagswahlen, vielleicht stimmt das Volk endlich mal richtig ab, dann erledigt sich dieses Problem von alleine.
woodyspruce meint: 17.07.2008, 18:36 Uhr Das Glückspielmonopol der Länder wird mit dem Schutz vor Spielsucht begründet . Indem man mit besagten Fernsehshows für Lotto wirbt,macht man so ziemlich das genaue Gegenteil dessen, was man Spielsuchtprävention nennt. Konsequenterweise hätte man eingestehen müßen, dass eine halbwöchig stattfindende Lotterie, mit Einsätzen im einstelligen Eurobereich nicht annähernd so viel Suchtpotential bietet wie die üblichen Casinospiele oder Geldspielautomaten. Dann allerdings wäre das Monopol der Länder nicht mehr gerechtfertigt, sodass man zumindest Lotterien auch für private Veranstalter oder Vermittler hätte öffnen müßen.
Stattdessen aber, um das lukrative Monopol zu sichern hat man sich für den im Artikel geschilderten Weg entschieden, nach dem Lotto eine Gefahr für Spielsucht birgt, vor der nur der Staat die Bevölkerung schützen kann. Im Gegenzug darf er aber auch nicht mehr dafür werben, etwa mit Sprüchen wie "Wer nicht spielt hat schon verloren".
Bleibt nur noch die Hoffnung, dass die EU diesen Unsinn bald beendet und Deutschland zur Liberalisierung seines Glückspielmarktes zwingt.
Urs Bär meint: 17.07.2008, 18:07 Uhr Wann beginnt Eure Regierung eine Mauer um Deutschland zu bauen um Euch unmündigen Bürger vor dem Elend des Auslandes zu beschützen? Oder plant die Regierung alternativ ein neues Volk zu wählen? 120 000 Landsleute sind innerhalb eines Jahres zu uns in die Schweiz gezogen. Qualifizierte, tüchtige und freiheitsliebende Leute. Von mir aus, macht weiter so. Wir freuen uns auf Euch.
traumzeit meint: 17.07.2008, 18:06 Uhr armer Jauch, jetzt muss er sich wohl mit Bier betrinken, aber, nicht so schlimm, damit rettet er ja dann den Regenwald.
Hanseat meint: 17.07.2008, 17:44 Uhr Das kann doch echt nicht war sein. Wo bleibt bei den Gesetzestreibern der gesunde Menschenverstand? Sollte man sich nicht vielleicht einmal um die Probleme kümmern die wirklich wichtig sind und wovon alle in der Bundesrepublik etwas haben? Gemeint ist ein vernünftiges und gerechtes Steuersystem damit man nicht mehr im Lotto spielen muss um sich einen Urlaub leisten zu können. Lotto gibt es seit 1955 und jetzt nach 53 Jahren soll es erschwert werden, weil wir ein Volk von spielsüchtigen geworden sind. Gut das es das Ausland gibt wo noch frei gespielt werden darf. Germany ist nicht mehr das was es einmal war, worauf man mit recht Stolz sein konnte.
BlueMMs meint: 17.07.2008, 17:25 Uhr Also man ganz ehrlich! Man kann den Verbotswahn auch langsam übertreiben. Das Nichtraucher vor (rücksichtslosen!!) Rauchern geschützen werden sollten kann ich nachvollziehen. Das Mobiltelefone im Straßenverkehr besser nicht bedient werden sollten auch, aber wann darf man denn noch als mündiger Bürger entscheiden was gut und was schlecht für einen ist?! Weil ein paar Tausend(e) ihr Leben (sprich die Spielsucht) nicht auf die Reihe kriegen sollen jetzt ganze Wirtschaftszweige (Kioske) darunter leiden? Man sollte endlich mal wieder zu einer FREIEN Marktwirtschaft zurück kehren, in welcher JEDER seines EIGENEN Glückes Schmied sein kann.
A one meint: 17.07.2008, 17:21 Uhr die drehen doch total am rad ! Man kann nur auf den eugh hoffen und beten ,das er diesen lächerlichen staatsvertrag gibt!
Naja geht mal alle bei der nächsten wahl die spd , dann wirds noch schlimmer!Es wird allerhöchste zeit das die fdp wieder die koalition mitbildet
kleiner-moritz meint: 17.07.2008, 17:14 Uhr Die Lottofee ist eh nur gefakt, also auch kein wirklich schmerzlicher Verlust! (vom Arbeitsplatz natürlich mal abgesehen!)
Schreibtischwelt meint: 17.07.2008, 17:12 Uhr Es wird am Ende nur noch das legal bleiben, woran der Staat kräftig verdient oder wo er seine Ideologie verwirklicht sieht.
Eigentlich müßte uns der fürsorgliche und beschützende Staat das Autofahren verbieten, weil da täglich ganz furchtbare Dinge passieren. Autofahren kann man dem dummen Volk doch eigentlich gar nicht zutrauen, bzw. zumuten.
Tja, da braut sich was zusammen. Wenn sich der "freiheitliche" Staat immer mehr in die Privatsphäre seiner Bürger einmischt, dauert es nicht mehr lang bis zum Volksaufstand. Es brodelt jetzt schon...
Die Geschichte hat es immer wieder gezeigt: Die absolute Arroganz von oben führt zum Wutausbruch von unten. Es lebe Frankreich 1789! Es lebe Deutschland (DDR) 1989!
bauer günther meint: 17.07.2008, 17:02 Uhr einfach nur zum lachen was die mit euch machen??? was kommt dann als nächstes wo die politiker euch schützen müssen ....?
Ein ummündiger und deshalb lebensunfähiger Bürger meint: 17.07.2008, 16:54 Uhr Ab sofort bitte:
für jeden Bürger eine Checkliste, die täglich -am Besten noch im Bett - auszufüllen ist und "Big brother" umgehend zugeschickt werden muss! Erst nach dem o.k. aufstehen und stets auf die Anweisungen von "B.B." achten, sonst droht sofortiger Verlust der Lebensfähigkeit" !!!
OLAF K. meint: 17.07.2008, 16:51 Uhr Endlich Schluß mit dem Millionenwahn und dem Günther Jauch Gesudel ich kann den Kerl sowieso nicht mehr sehen der langweilt mich zu tode. Num hätte er doch besser bei der ARD abgefangen oder sitzt er etwa bald neben Dieter Bohlen in einer der nervenden DSDS oder dem Deutschlands schlechtesten Talent oder macht er noch ne nervige Talkshow auf wo viel gelabert wird und am Ende sind wir genauso schlau wie vorher und nichts passiert außer das der Talkmaster noch mehr PR hat. Und gut das sich nun auch Endemol was anders überlegen muss. hier Millionen gewinnen da Millarden gewinnen. Jauch nun geh erstmal zu Was nun. Günther Jauch geh ab besten zurück in den Alabama. Gutso mal sehen was sich RTL jetzt noch so feines einfallen läßt udn auch Endemol.
Wolfgang S meint: 17.07.2008, 16:47 Uhr Wie geht es denn nun in den Lottoanahmestellen weiter, da muss ich wirklich beschützt werden, schon von Weitem sehe ich hübsche Mädchen und dann das Laufband, wie hoch der Jackpot ist!!
Prösterchen meint: 17.07.2008, 16:32 Uhr Ich schließe zukünftig die Lotto-Fee in mein allabendliches Gebet mit ein.
Alive meint: 17.07.2008, 16:32 Uhr Die Feinde der Demokratie:
Horst Mahler(der spätere NPD-Anwalt), damals noch radikaler Kommunist, gründet Ende der 60er Jahre mit Hans-Christian Ströbele das Sozialistische Anwaltskollektiv. 1971. Otto Schily und Gerhard Schröder vertreten Mahler vor Gericht.
1974 Mahler verliert seine Zulassung als Anwalt.
Gerhard Schröder setzt sich für Horst Mahlers vorzeitige Freilassung ein.
Gerhard Schröder setzt sich für Zulassung Mahlers als Anwalt ein. All diese Leute haben und hatten politische Ämter.
arme Oma meint: 17.07.2008, 16:25 Uhr Also meine Oma, die war auch von Lotto spielsüchtig. Die hat von Beginn des Lotto, bis an ihr seeliges Ende JEDE WOCHE einen Lottoschein gespielt. Das ist doch süchtig, oder? Wir haben zu ihren Lebzeiten gar nicht erkannt, wie arm unsere Oma wirklich dran war. Hätten wir gewusst was wir jatzt wissen, dann hätten wir uns um einen Therapieplatz bemüht und so dafür gesorgt, dass sie dieser schlimmen, schlimmen Sucht entkommen wäre. Arme Oma, nun ist sie tot, hat ein schröckliches Leben als Süchtige geführt und alles ist zu spät.
Alive meint: 17.07.2008, 16:24 Uhr Was so alles verboten wird....??? Warum wird dann nicht gleich Lotto verboten??? Aber da verdient der Staat kräftig mit...also wird es gelassen. Dann muß man auch Casinos und Spielhallen gleich mitverbieten. Auch wenn 1984 in der Vergangenheit liegt...1984 kommt immer näher.
Maren Gilzer meint: 17.07.2008, 16:22 Uhr Wer im Leben braucht Lotto? Die Droge des Proletariats....
CAPTAIN CAPS & SEINE SHIFT-CREW meint: 17.07.2008, 16:20 Uhr WEG MIT DEM LOTTOMIST!!! VOLKSVERDUMMUNG UND FREIZEITBESCHÄFTIGUNG DES PROLETARIATS
Jens Bieder meint: 17.07.2008, 16:12 Uhr Wir Bürger müssen die Schnauze und dürfen nur das tun was uns die Hohlbirnen von Politiker erlauben
Ein Bürger meint: 17.07.2008, 16:04 Uhr So ist das eben, wenn man Anhänger der Zentralverwaltungswirtschaft in Kanzleramt wählt. Alles wird reguliert, in jeden auch noch so kleinen Lebensbereich mischt sich der Staat ein.
Freiheit, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit sind unseren heutigen Politikern ein Dorn im Auge. Dann hätten sie ja nicht die Macht, über alles und jeden zu herrschen.
Nittany meint: 17.07.2008, 15:54 Uhr Der Bürger wird immer mehr entmündigt. Schützt den Menschen vor sich selbst! Das ist DDR durch die Hitnertür! JEDER IST FÜR SICH SELBST VERANTWORTLICH. Der Staat muss das endlich fördern.
Ein Bürger meint: 17.07.2008, 15:42 Uhr Logischerweise müsste dann doch auch untersagt werden, dass in Nachrichtensendungen wie der Tagesschau die aktuelle gezogenen Lottozahlen genannt werden, oder?
Das ist in meinen Augen auch nichts anderes als Werbung für Glücksspiel.
Wer das eine verbietet, dass das vergleichbare andere dann auch nicht zulassen.
Ob diese ganze Aktion jedoch richtig ist, ist eine ganz andere Frage.
superdani meint: 17.07.2008, 15:35 Uhr Paternalisitisch statt freiheitlich, das ist Deutschland in diesen Tagen: Ein Staat, der "seinen" Bürgern meint alles vorschreiben und verbieten zu können.
Ich möchte nicht, dass MEIN Staat mich vor Gefahren schützt, vor denen ich nicht geschützt werden möchte. Lasst doch die Unterschicht, die sich ins Armenhaus zockt und dort dann zu Tode säuft endlich aussterben. Damit das Volkswesen gesunde!
benno meint: 17.07.2008, 15:30 Uhr Der kleine Mann soll arm bleiben, nicht mal eine kleine Chance von der Lotto-Fee.
Wann wird das Waffen-Gesetz an die USA angeglichen, alles andere haben wir ja schon.
Jungelkind meint: 17.07.2008, 15:25 Uhr Sie treibens immer weiter und hören nicht damit auf egal was ich mach ich muss erstma überlegen ob ich dafür nicht vielleicht bestraft werden kann, man wird heutzutage ja für jeen Scheiss bestraft, und damit man auch sagen kann du hast die Bestrafung verdient muss alles verboten werden. Ihr Penner ich kokse, kiffe, rauche, ficke, spiele ,trinke , laufe, fahre rad wie und wann ich will wenn ihr mich versucht dran zu hindern werdet ihr schon sehen was passiert. Gruß das verwirrte Jungelkind
Seri Gala meint: 17.07.2008, 15:23 Uhr Wo bleibt das Politikerverbot? Früher, im sog. "Wilden Westen", hat man diese Leute geteert, gefedert und aus der Stadt gejagt. Statt endlich mal vernünftige Politik für den Bürger zu machen, fällt den hirnlosen Eurokraten nur solcher Schwachsinn ein. Hier hilft wirklich nur noch, Deutschland so schnell und so weit wie möglich verlassen. Und der letzte macht dann das Licht aus!
U.S. meint: 17.07.2008, 15:04 Uhr Dümmer gehts nümmer.
Nobi 58 meint: 17.07.2008, 15:04 Uhr Ich bin trockener Alkoliker und habe selbst dafür Sorge zutragen das ich das auch bleibe,also ist mir das Egal ob Bier und Wein verkauft wird. Den jeder entscheidet über sein Leben und wie ER damit umgeht. Und nur weil einige Spielsüchtige nicht wissen was SIE mit ihrem Leben machen sollen dürfen andere kein Spaß an Spiele und Gewinne haben. Unverständlich.
hohn und spott meint: 17.07.2008, 14:59 Uhr Wo bleibt das Verbot der DSF und 9Live abzokke? Wo bleibt das Verbot der Alkoholwerbung? Wo bleibt das Verbot von Talk-Shows? Wo bleibt das Verbot der Hitparade? Wo bleibt das Verbot von Klingeltonwerbung? Wo bleibt das Verbot der Privatsender? Wo bleibt das Verbot der Medienfreiheit? Wo bleibt das Verbot des Bierkonsums? Wo bleibt das Verbot der Demokratie?
glaschked meint: 17.07.2008, 14:57 Uhr Also so langsam kann ich verstehen, dass die Politik in Deutschland und damit auch die Demokratie an Ansehen und Vertrauen verliert. Die vollkommen schwachsinnigen Nichtrauchergesetze führen jetzt dazu, dass ich als Nichtraucher Eintritt in die Kneipen bezahlen muss, weil sie Raucherklubs sind. Ein BeKannter von mir ist bereits in 5 Klubs Mitglied, als Raucher.... Und nun dieser Lotto-Unfug. Spielsüchtig werden Menschen, die erstens grundsätzlich suchtgefährdet sind. Wenn es eben Spielen nicht mehr sein darf, dann ist es eben Alkohol oder Drogen, Computer oder wie bei meinem Nachbar die Religion. Zweitens werden die Menschen spielsüchtig, die die Spielotheken oder das Internet frequentieren. Satt den Menschen Alternativen zu bieten (zum Beispiel Sport) wird alles verboten. Schwimmbäder schließen, Sporthallen sind nur noch Schulen und Vereinen vorbehalten und die Fitnesstudios sind nicht gerade preiswert für die potentiellen Spielsüchtigen. Ich glaube, einige Politkiker kommen aus ihren Sitzungszimmern nicht mehr raus...
Quinientos meint: 17.07.2008, 14:55 Uhr Es ist doch auch vollkommen unbegreiflich, warum das mit Abzockgebühren finanzierte Fernsehen die Ziehung der Lottozahlen fast gleichrangig mit den Nachrichten bringen muss. Ist denn diese Ziehung so wichtig für alle ? Früher gab es mal ein "Wort zum Sonntag" Dies wurde eingestellt. Die Lottozahlen blieben. Ist das würdig für eine Kulturnation im Abendland??
bogus meint: 17.07.2008, 14:53 Uhr Ein Staat der Werbung für Süßigkeiten verbieten will muss auch "solche" Sendungen verbieten.
Deutschland, was bist Du dämlich?
Eagleeye meint: 17.07.2008, 14:45 Uhr Ich bin mal gespannt, ob im Zuge dieser Rechtsinterpretation die Pokerübertragungen bei DSF und (seltener, aber auch) Eurosport ebenfalls aus dem Fernsehprogramm verschwinden werden. Schließlich ist Poker (für mich unverständlicherweise) ebenfalls als Glücksspiel eingeordnet worden ...
Tollhaus meint: 17.07.2008, 14:44 Uhr Nur kurz: Deutschland ein Tollhaus.
bernd das brot meint: 17.07.2008, 10:47 Uhr Was ist mit Lotto??
Reinholdo meint: 17.07.2008, 10:05 Uhr Eigentlich ist es eine Frechheit, daß uns von sogenannten Medienaufsehern vorgeschrieben wird, was wir sehen wollen (dürfen). Natürlich gibt es einen bestimmten Rahmen (Gewalt etc.) aber der wird ja immer enger gesteckt. Aber so ist das mit der neuen demokratischen Freiheit. In diesem Land kriegst du alles vorgeschrieben, weil jeder meint seinen Senf uns überstülpen zu müssen (Europa). Und dann wundert man sich, daß z. B. so viele Deutsche auswandern!!!! Wenn die Sendung 9 Mio. Zuschauer hat, interessiert die Menschen die Fragen und Antworten in der Sendung, die Kommentare von Jauch und sonst nichts. Aber so ist das halt, mit den Betonköpfen in Deutschland.
Don Altobello meint: 17.07.2008, 09:52 Uhr Der Staat bleibt beim Glücksspiel der Dealer Nr. 1 und Quasi-Monopolist. Vor diesem Hintergrund erscheint diese Entscheidung mehr als bigott. Zumal die Spackos von 9live und DSF weiterhin ihre merkwürdigen Call-in-Betrugs-Shows weiter senden dürfen. Aber das nennt man ja nicht Glücksspiel, sondern Quiz.
wolle meint: 17.07.2008, 09:45 Uhr SKL-Show verboten ber Telefonfernsehen erlaubt? Und die ganzen Gewinnspiele bei denen ARD und ZDF Gebührengelder rauswerfen sind auch erlaubt?
Thorsten Bock meint: 17.07.2008, 09:10 Uhr Bin mal gespannt, wan die uns das Zuhören und Zusehen verbieten und trotzdem weiterhin GEZ kassieren!
Die bringen das mit einer fadenscheinigen Begründung glatt fertig!
Gruß aus Lingen Thorsten Bock
Zuletzt bearbeitet von Tippkönig; 17/07/2008 20:24.
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Im Gegensatz zu den Staatsmonopolisten möchten wir hier nicht desinformieren, deshalb: Donnerstag, 17. Juli 2008 Lottofee macht weiter "Aktion Mensch" verbotenDie "Lottofee" im Fernsehen ist nicht in Gefahr. Mit dieser Klarstellung reagierten der Deutsche Lottoblock und der Hessische Rundfunk (hr), der die Ziehung der Lottozahlen für die ARD überträgt, am Donnerstag auf entsprechende Spekulationen der privaten Lottovermittler. Deren Zusammenschluss, der Deutsche Lottoverband, hatte das vorläufige Ende der "5 Millionen SKL Show" bei RTL zum Anlass genommen, auch anderen TV-Sendungen wie der Ziehung der Lottozahlen das Aus vorherzusagen. Die "Lottofee" werde sich "einen neuen Job suchen müssen", hieß in einer Erklärung des Verbandes. Der seit Jahresbeginn geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet Werbung im Fernsehen für öffentliche Glücksspiele. Lottoblock-Sprecher Klaus Sattler erklärte in Stuttgart: "Die Ziehung der Lottozahlen in der ARD und im ZDF hat keinen werblichen Charakter, sondern ist eine Information der Sender. Sie trägt in erheblichem Maße zur Transparenz und Seriosität des Zahlenlottos bei." Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg hat derzeit die Federführung im Lotto- und Totoblock. Zwar verbiete der Glücksspielstaatsvertrag Werbung, doch sei die Ziehung der Lottozahlen von dieser Regelung ausgenommen, sagte Sattler. Er zitierte aus den Erläuterungen zum Staatsvertrag: "Vom Verbot nicht umfasst sind andere Programmteile, die von der Werbung gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 RStV optisch zu trennen sind, wie die Ziehung der Lottozahlen und Sendungen, die zugelassene Lotterien zum Gegenstand haben." Auch der Hessische Rundfunk wies die Darstellung des Lottoverbandes zurück. Die Ziehung der Lottozahlen sei keine Unterhaltungsshow, sondern eine Informationssendung, erklärte hr-Sprecher Tobias Häuser. "Es handelt sich auch keineswegs um eine Werbesendung für die staatlichen Lotto-Gesellschaften." Der Lottoverband hatte unter Berufung auf den Staatsvertrag erklärt, nun drohe neben der Ziehung der Lottozahlen auch Sendungen wie "Aktion Mensch" (ZDF), der ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne" und der NDR-Umweltlotterie "Bingo" das Aus. SKL-Show aus dem Programm gestrichen Die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) führt derzeit Gespräche über eine mögliche Fortsetzung der "5 Millionen SKL Show". Dabei gehe es um Modifizierungen, die das TV-Format mit dem neuen Staatsvertrag in Übereinstimmung bringen sollen, erklärte die SKL. Zuvor habe die zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) dem Sender RTL mitgeteilt, dass die "rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit" angesichts des Glücksspielstaatsvertrags derzeit nicht bescheinigt werden könne. RTL-Geschäftsführerin Anke Schäferkordt sagte, dass die für den 30. August geplante nächste Ausgabe aus dem Programm genommen worden sei. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Angeblich 10.000 kleine Läden gefährdet Nach Ansicht des Lottoverbandes geht es nicht nur um Sendeplätze im Fernsehen, sondern um das Überleben von Lotto und Lotterien, die auf Werbung angewiesen seien "und die einen maßgeblichen Beitrag zur Finanzierung von Sozial-, Breitensport- und Kulturprojekten leisten". Die im Staatsvertrag festgelegte Reduzierung der Werbung entziehe 10.000 kleinen Läden und Kiosken ihre Existenzgrundlage. Der Deutsche Lottoverband vertritt unter anderem Anbieter wie Faber, Tipp24.de und Jaxx.de. Quelle
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Glückspielstaatsvertrag: Die Geister die er rief, wird er nicht mehr los Der seit dem 1. Januar geltende Glückspielstaatsvertrag treibt seine Blüten. Die "5-Millionen-SKL-Show" liegt erst einmal auf Eis. Die Niedersächsische Landsmedienanstalt hat die Ausstrahlung der für den 30.08. geplanten Fernsehshow untersagt. Auch Sendungen wie "Aktion Mensch" und der ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne" und der Umweltlotterie "Bingo" droht das Aus. "Wenn man den Glückspielstaatsvertrag konsequent umsetzt, dürfte auch die Ziehung der Lottozahlen nicht mehr übertragen werden. Denn die Lottofee, die am Samstag zur besten Sendezeit die Ziehung von Millionengewinnen begleitet, ermuntert selbstverständlich die Zuschauer zum Spielen. Mit der Botschaft: "Wenn Sie heute nicht zu den Gewinner zählen, versuchen Sie Ihr Glück doch nächste Woche", wird ein klarer Anreiz geschaffen. Das aber geht eindeutig über die gesetzlich erlaubte Information hinaus." kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettanbieter die derzeitige Situation. "Genauso wenig hilft es dem deutschen Lotto- und Totoblock seine Anzeigen für die Höhe des Jackpots mit "Lotto Informiert" zu betiteln. Auch Aldi offeriert seine wöchentlichen Angebote mit "Aldi informiert" und niemand wird bezweifeln, dass es sich dabei um Werbung handelt", so Markus Maul. Aber worum geht es wirklich. Wir erinnern uns. Um die Sportwette tobt seit 1999 ein erbitterter Wirtschaftskrieg zwischen privaten Anbietern und dem staatlichen Monopolisten LOTTO. Um am vorläufigen Ende des juristischen Streits vor dem Bundesverfassungsgerichts das Monopol zu rechtfertigen, zogen die staatlichen Anbieter die Notbremse der Glückspielsucht. Das Bundesverfassungsgericht stellte daraufhin in seinem Urteil vom 28.03.2006 fest, dass der Staat bislang die Bewerbung und den Vertrieb seiner Glückspielprodukte nicht genügend an diesem Ziel ausgerichtet hat. Das Monopol wurde für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht entschied: Entweder wird das staatliche Monopol konsequent und systematisch an den Zielen zur Bekämpfung der Sucht ausgerichtet oder private Unternehmer müssen auf dem Spielfeld der Sportwette mitspielen dürfen. Als Frist für seine Entscheidung wurde dem Gesetzgeber der 31.12.2007 gesetzt. "Wir haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anderthalb Jahre für ein duales System gekämpft. Unsere Empfehlung ging dahin, die private Sportwette in einem kontrollierten gesetzlichen Rahmen zu erlauben und Lotto unangetastet zu lassen, damit der Staat in diesem Markt, wie seit 50 Jahren gewohnt, seine Produkte allein anbieten und bewerben darf. Leider haben sich die Ministerpräsidenten allzu schnell auf den Erhalt des Sportwettenmonopols festgelegt, obwohl die Sportwette im Lottoblock nur knapp 4% des Umsatzes von rund 7 Milliarden EURO ausmacht. Oddset erwartet dieses Jahr nur noch gut 250 Millionen Umsatz. Unseren und den Bedenken anderer zum Trotz wurde ein Staatsvertrag verabschiedet, der nun seine wirtschaftlichen Folgen zeigt. NKL und SKL kämpfen aufgrund der Werbeverbote des Staatsvertrages ums Überleben. Dort sind die Einnahmen bereits um bis zu 30% gesunken. 35.000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und den Bundesländern werden jährlich mehr als 1 Milliarde EURO fehlen. Damit verbunden wird auch dem Breitensport und gemeinnützigen Einrichtungen aus den Lottotöpfen sehr viel weniger Geld zufließen. Mit dem Abschied von Günter Jauch stehen wir erst am Anfang." sagt Markus Maul. Aber auch juristisch ist nicht die von den Ministerpräsidenten erhoffte Ruhe mit der Verabschiedung des Glückspielstaatsvertrages eingekehrt. Immer noch sind hunderte von Gerichtsverfahren privater Sportwettvermittler bei den Verwaltungsgerichten der Republik anhängig und deren Entscheidungen sind nach wie vor so unterschiedlich, wie in den vergangenen Jahren. Einige Gerichte halten den Glückspielstaatsvertrag für verfassungswidrig, andere bezweifeln, dass ein Verbot privater Sportwetten europarechtskonform ist. Eine weitere Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht noch aus. Der Glückspielstaatsvertrag wird auch von der Europäischen Kommission moniert und ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Vertragsverletzungsverfahrens. "Angesichts so viel rechtlicher Unsicherheit und den desaströsen wirtschaftlichen Konsequenzen, die der Glückspielstaatsvertrag hervorbringt, sollte der Gesetzgeber den Mut aufbringen, seine Entscheidung zu korrigieren. Mit dem Gesetz wird jeder, der z. B. bei der Sportwette, mit dem Spielen eine Unterhaltung sucht, unter den Generalverdacht gestellt, süchtig zu sein. Der Bürger wird durch die Werbeverbote entmündigt und kann die hysterische Diskussion nicht nachvollziehen. Zumal es absurd ist, wenn auf dem einen Kanal die SKL-Show untersagt werden muss und der Zuschauer auf anderen Kanälen mit Telefongewinnspielen weiterhin abgezockt werden kann. Die Politik sollte sich mit Experten der Suchtprävention, Veranstaltern von Glückspielen und Verbänden wie der VEWU gemeinsam an einen Tisch setzten und in Ruhe darüber nachdenken, wie in einem geordneten, kontrollierten Markt die verschiedensten Glückspiele angeboten werden können. Andere europäische Länder, wie z. B. Österreich oder England, sind da wesentlich weiter als Deutschland. Dort existieren Modelle, in denen Sportwetten neben staatlichem Glücksspielen angeboten werden, ohne dass Heerscharen von Süchtigen behandelt werden müssen – und der Fiskus freut sich" sagt Markus Maul für die VEWU abschließend.Pressekontakt: Verband Europäischer Wettunternehmer RA Markus Maul - Präsident Repräsentanzbüro Deutschland Marschtorstr. 28a 29451 Dannenberg Telefon: 05861-985390 Telefax: 05861-986150 E-Mail: info@vewu.com ---------------------------------------------------------------------------- Da es den Landespolitikern offenbar nur um Machtgehabe und fett bezahlte Pöstchen für solche abgetakelten Altpolitiker wie Repnik geht, wird sich bei diesen Schlafkappen nichts tun.
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17.07.2008 INTERVIEW MIT DR. MARTIN BAHR, RECHTSANWALT UND BERATER PRIVATER GLüCKSSPIELANBIETER Herr Dr. Bahr, der neue Glücksspielstaatsvertrag ist nun seit einem halben Jahr in Kraft. Was hat der neue Glücksspielstaatsvertrag bisher bewirkt? Der Glücksspiel-Staatsvertrag hat - was zu erwarten war - in der Praxis keinerlei Rechtsicherheit gebracht. Vielmehr ist das genaue Gegenteil: 50% der Gerichte sagen, dass der Staatsvertrag rechtmäßig ist, die anderen 50%, dass er rechtswidrig ist. Auch gibt es bereits den ersten Blauen Brief aus Brüssel. Zudem sind durch die Neuregelungen auch diejenigen privaten Unternehmen betroffen, die bislang auf der Seite der staatlichen Anbieter standen: Lotterieeinnehmer und gewerbliche Spielvermittler. Ab dem 1. Januar 2008 benötigen nämlich u.a. gewerbliche Spielvermittler eine Genehmigung, was nach der vorherigen Rechtslage nicht erforderlich war. Die Länder blockieren jedoch diese Genehmigungen mit fadenscheinigen Gründen.Insgesamt ist es für alle Beteiligten eine ziemlich unbefriedigende Situation. Und, was von vielen übersehen wird: Der Glücksspiel-Staatsvertrag ist bis Ende 2012 zeitlich befristet und läuft dann aus. Böse Zungen behaupten, dass dies exakt der Zeitraum ist, bis die ersten Klagen nach einem mühsamen Instanzenweg beim Bundesverfassungsgericht aufschlagen werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärt dann den Glücksspiel-Staatsvertrag erneut für verfassungswidrig, parallel dazu hat der Gesetzgeber aber bereits ein neues Gesetz verabschiedet. Und das Rechtskarussel beginnt sich lustig von neuem zu drehen.Können die privaten Anbieter von Glücksspielen in den letzten Monaten irgendwelche Erfolge verbuchen? Welche? Wie gesagt: Deutschland hat bereits den ersten Blauen Brief aus Brüssel bekommen. 50% der deutschen Gerichte halten den Glücksspiel-Staatsvertrag für klar rechtswidrig. Der Poker-Bereich entwickelt sich derzeitig vollkommen losgelöst vom übrigen Glücksspiel. Die meisten angerufenen Gerichte halten Poker für verboten. Zwar gab es vor kurzem eine interessante Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das ein Poker-Verbot aufgehoben hat. Dabei ging es jedoch letzten Endes nur um die formale Begründung. In der Sache selbst hält das Gericht ein Poker-Verbot, dann jedoch mit anderer Begründung, für rechtmäßig. Zudem planen mehrere Länder, u.a. Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Poker-Turniere grundsätzlich durch Erlass zu verbieten bzw. haben diese Erlasse inzwischen bereits umgesetzt.Derzeit sind mehrere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, in deren Rahmen der Glücksspielstaatsvertrag überprüft werden wird. Das kann natürlich dauern. Trotzdem: Gibt es bereits Anzeichen für eine Tendenz des EuGH? Nein, nicht wirklich. Hier eine Tendenz erkennen zu wollen, wäre reine Kaffeesatzleserei.Die Taktik der (Mehrheit) der Bundesländer und ihrer Gerichte ist klar: Mit hartem und kompromisslosem Vorgehen auf allen Ebenen möchten sie auf Zeit spielen und den privaten Glücksspielanbietern das wirtschaftliche Fundament unter den Füßen wegziehen. Wie lange können die privaten Glücksspielanbieter überhaupt auf den „deutschen Markt“ warten? Über kurz oder lang wird sich Deutschland der Liberalisierung nicht entgegenstellen können. Dazu bedarf es nur eines Blicks auf unsere europäischen Nachbarländer. Die interessante Frage ist nun: Wie lange wird sich Deutschland noch hiergegen erfolgreich wehren können? Wird es bis 2012 durchhalten oder bereits vorher aufgeben?Die Interessensvertreter der privaten Pokeranbieter versuchen weiterhin, verlässliche Fakten dafür zu liefern, dass Pokern (mit all seinen Varianten) kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist. Ist man auf diesem Gebiet mittlerweile weiter gekommen? Nein, nicht wirklich. Es gibt zwar vereinzelt in Gerichtsentscheidungen kritische Randbemerkungen, ob denn nun Poker wirklich zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel ist. Diese Streitfrage hat jedoch in der letzten Zeit zunehmend an Brisanz verloren, da immer mehr Gerichte diese Frage unbeantwortet lassen und Poker zumindest als anderes Spiel i.S.d. § 33 d GewO einstufen. Danach muss ein Poker-Veranstalter eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese bekommt er jedoch nicht, da eine solche Erlaubniserteilung an dem Umstand scheitert, dass Poker durch Veränderung der Spielbedingungen mit einfachen Mitteln als Glücksspiel veranstaltet werden kann (§ 33 e GewO).Die entscheidenden Fragen der Problematik „Glücksspiel“ sind: Glücksspiel ja oder nein? Suchtgefahr, ja oder nein? Wie würden Sie im Juli 2008 diese Fragen beantworten? Diese Frage verstehe ich nicht.Gibt es Ihrer Ansicht nach Varianten des Pokers, die hinsichtlich ihrer Einordnung unterschiedlich zu bewerten sind? Wenn ja, welche? Ich persönlich halte Poker, egal in welcher Spielart, überwiegend für kein Glücksspiel. Aber: Die deutschen Gerichte sind da anderer Sicht. Und wie gesagt: Inzwischen spielt diese Frage in der Praxis zunehmend keine Rolle mehr, da Poker-Turniere zumindest als verbotenes anderes Spiel iSd. § 33 d GewO bewertet werden.Die „Flucht“ des deutschen Poker-Spielers ins Internet, und damit auf Seiten, die ggf. in Deutschland verboten sind, ist ungehemmt. Die technische Umsetzbarkeit von geografisch beschränkten Verbotsverfügungen (z.B. auf ein Bundesland) im Internet ist dabei ein entscheidendes Thema. Gibt es hier neue Entwicklungen? Es gibt hierzu eine interessante Entscheidung des BGH von Februar 2008 (Az.: ZR 207/05), wonach grundsätzlich ein ausschließlich in einem Bundesland tätiges Unternehmen keinen bundesweiten Unterlassungsanspruch hat, sondern nur begrenzt Unterlassung auf sein Bundesland fordern kann. Wie aber nun ein solches Bundesland-bezogenes Verbot online praktisch durchzuführen ist, steht weiter in den Sternen. Auch wenn das Geotargeting inzwischen recht ausgereift ist, bietet die Technik dennoch nicht wirklich eine hinreichende sichere Methode, um alle Interessenten aus dem Bundesland X oder Y zu sperren.Letztlich muss man dem rigiden Einschreiten der deutschen Behörden gegen private Glücksspielanbieter doch fast dankbar sein. Statt Werder Bremen oder VfB Stuttgart, werden nun halt (u.a. von bwin) Real Madrid, AC Mailand oder englische Fußballvereine gesponsert, die alles kaufen, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Einheimische Spieler kommen kaum noch zum Zuge. Das rächt sich, die Nationalmannschaft Englands ist bei der EM 2008 nicht dabei. Wie dankbar sind Sie? Eine interessante Sichtweise. Ich glaube aber, da überschätzen Sie ein wenig die Auswirkungen des Glücksspielbereichs. Meines Erachtens haben die Probleme andere Gründe.Kontakt Dr. Martin Bahr: Kanzlei Dr. Bahr Mittelweg 41a 20148 Hamburg Fon: 040 - 35 01 77 60 Fax: 040 - 35 01 77 61 E-Mail: Info@Dr-Bahr.com Das Interview führte Karsten Schneidewindt Quelle
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Legalisiert Kalifornien Online Poker?Von Shari Geller Der Gesetzentwurf des kalifornischen Abgeordneten Lloyd Levine (D-Van Nuys), welcher sich mit der Legalisierung des Online Pokers im Staat Kalifornien beschäftigt, hat eine wichtige weitere legislative Hürde genommen und ist nun auf dem Weg zum Haushaltsauschuss des Senats. Nach der Freigabe durch den Haushaltsauschuss des Senats, muss über den Gesetzentwurf nur noch im Senat abgestimmt werden. Sollte das Gesetz durchgehen und vom Gouverneur unterzeichnet werden, wäre Kalifornien der erste Staat, welcher innerstaatliches Online Poker für seine Einwohner legalisiert. In einem Interview kurz nach der ersten Vorstellung des AB 2026 (California Gambling Control/Intrastate Online Poker Legalization Act, AB 2026) sagte Levine über folgendes im Bezug auf seinen Gesetzentwurf:" Dies ist ein Versuch, etwas zu tun, was die Bundesregierung eigentlich gerne erlauben würde – den Leuten in Kalifornien, welche gerne Online Poker spielen möchten, die Möglichkeit zu geben Internet Poker in einem sicheren und regulierten Umfeld zu spielen". Der UIGEA - the Unlawful Internet Gaming Enforcement Act – sorgte für ein Verbot des Internet Pokers in den USA und führte dazu, daß viele Pokeranbieter ihr Geschäft aus Übersee betreiben müssen. Es gibt eine Gesetzeslücke, welche es den einzelnen Staaten erlaubt Intranet (bedeutet innerhalb des jeweiligen Staates) Poker zu erlauben, (Internetpoker wäre lt. Begriffsdefinition weiterhin verboten), wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Nach Aussagen des Abgeordneten Levine, wird sein Gesetz dafür sorgen, daß diese Voraussetzungen erfüllt werden. Durch das Gesetz wird das Internet Glücksspielangebot der Glücksspielanbieter aus Kalifornien reguliert, im Rahmen der Regulierung würde außerdem sichergestellt, daß das Glücksspielangebot nur von Einwohnern Kaliforniens genutzt werden kann. Und tatsächlich ergab eine Untersuchung des Staatsanwaltes von Kalifornien, daß es im Rahmen der UIGEA möglich wäre, Online Poker innerhalb eines Staates anzubieten und das keines der vier bundesstaatlichen Gesetze der UIGEA durch dieses Gesetz verletzt werden würde. Als das Gesetz im Februar das erste mal der Staatsversammlung vorgestellt wurde, war das Anliegen eigentlich, dafür zu sorgen, daß Untersuchungen bezüglich der Legalisierung des Online Pokers in Kalifornien angesellt werden sollten. Nach der Prüfung durch die Versammlung und einer heftigen Debatte im Governmental Organization Committee (GOC) des Senats, wurde das Gesetzentwurf in wichtigen Punkten ergänzt und angepasst und danach an den Haushaltsausschuss des Senats weiter gegeben. Nach einer 6 zu 1 Abstimmung des Komitees im letzten Monat, enthält das Gesetz nun einen Passus, in welchem definiert wurde, daß sich das California Bureau of Gambling Control mit der California Gambling Control Commission (CGCC) beraten muss, um bis zum 01.Juli 2009 ein Maßnahmenpaket zur Regulierung des interstaatlichen Online-Pokerspiels zu erstellen. Der Präsident der "Poker spielenden Wähler Amerikas" Jim Tabilio, sagte, daß seine Organisation, welche das den neuen Gesetzentwurf unterstützt, sich sehr über das gute Abstimmungsergebnis bei der Komitee-Abstimmung freut:" Es ist ein gutes Zeichen, daß sich die Gesetzgeber ernsthaft mit diesem Thema beschäftigen, die Wichtigkeit dieses Gesetzentwurfs verstehen und die richtigen Fragen zur richtigen Zeit stellen" Jim sagte weiterhin:" Es ist geplant die potenziellen Interessenvertreter an einen Tisch zu bringen und dafür zu sorgen, daß eine endgültige Version des Gesetzes entwickelt wird, durch welche die Kalifornier, welche Online spielen, geschützt werden und durch welche sich die Staatseinnahmen erhöhen". Die Gegner des Gesetzes, zu welchen unter anderem die "Tribal Gaming Organisations" gehören, haben Bedenken, weil dieses Gesetz im schlechtesten Fall dazu führen könnte, daß die kalifornischen Anbieter von neuem Online Poker Geschäften ausgeschlossen würden oder zumindest die bestehenden Vereinbarungen mit dem Staat abändern müssten, um wieder am Gesamtmarkt teilnehmen zu können. Bis jetzt hat sich allerdings erst eine einzige Organisation, die "Morongo Band of Mission Indians" formal gegen das Gesetz ausgesprochen und das auch nur deswegen, weil der Gesetzentwurf erst in der ersten Entwurfphase vorlag. Die anderen Gaming Tribes werden die Sache mit Levine's Gesetzentwurf sicherlich sehr genau überwachen. Letztendlich könnte jedoch die Unterstützung der Gaming Tribes darüber entscheiden, ob das Gesetz durchgeht oder nicht. "Wenn sie (die Tribes) nicht spielen können, wird nichts passieren" sagte Tabilio " Wir möchten es den Tribes ermöglichen, daß sie spielen können". Das Gesetz schreibt vor, daß "lizenzierte Glücksspielfirmen" sich bei der Kommission registrieren und eine Registrierungsgebühr zahlen. Es beinhaltet außerdem Maßnahmen, um die Spieler zu schützen. Es wird geschätzt, daß in Kalifornien zwei Millionen Online Poker Spieler ansässig sind, was einer der ausschlaggebenden Punke dafür sein könnte, daß Online Poker in Kalifornien legalisiert werden soll. Im letzten Jahr startete der kalifornische Pokerspieler Anthony "Tuff Fish" Sandstrom eine Petition für eine staatlich betriebene Online Poker Seite, auf welcher ausschließlich Einwohner von Kalifornien spielen können. Seine Petition wurde vom kalifornischen Minister genehmigt und es war geplant, daß im Februar 2008 darüber entschieden werden sollte. Die Petition wurde jedoch vorher von Sandstorm zurückgezogen und somit kam es zu keiner weiteren Vorlage. Der Abgeordnete Levine hofft dass das Gesetz vor Ende des Jahres 2009 implementiert wird. " Wir versuchen ein System einzuführen, welches den Menschen die Freiheit gibt im Internet Poker zu spielen" sagte er zu Medienvertretern während eines Interviews "Wir hoffen, daß wir das Gesetz zum Ende August durch die Legislative bekommen und es dann in Kraft tritt. Ich wünsche mir, daß ab Januar 2009 die ersten Auswirkungen des neuen Gesetzes spürbar werden. Danach haben die einzelnen Abteilungen der Glücksspiel-Kontrolle und das Büro des Justizministers zeit, um sich Gedanken über die entsprechenden Regulierungen zu machen und entsprechende Vorgaben zu entwickeln. Wenn alles glatt läuft, wäre es durchaus möglich, daß Online Poker im Sommer 2009 in Kalifornien legalisiert wird". Quelle: https://de.pokernews.com
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Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl zum Glückspielstaatsvertrag: Unsere Bedenken scheinen sich nun doch zu bestätigen
Zu den Presseberichten, wonach die Niedersächsische Landesmedienanstalt dem Sender RTL die Ausstrahlung der SKL-Show mit Günther Jauch untersagt hat (Süddeutsche Zeitung/Handelsblatt vom 17.Juli2008, BILD vom 18.07.), erklärten die CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl in einer ersten Stellungnahme:
"Mit einer Untersagung dieser seit 10 Jahren beliebten Sendung und den gemeldeten Überprüfungen und Einschränkungen weiterer Formate scheinen sich unsere vorgetragenen Bedenken an dem seit Anfang 2008 bestehenden neuen Glückspielrecht nun leider doch in ganz erheblichem Umfang zu bestätigen."
Der sich abzeichnende Zusammenbruch der Staatlichen Klassenlotterien diene niemandem. Schon jetzt klagten unter anderem die durch die Lotterieeinnahmen ganz erheblich geförderten Wohlfahrtsverbände über Einnahmeausfälle.
Da die Neuregelung im Übrigen auch EU-rechtlich nicht bedenkensfrei erscheine (zunehmend mehr Verwaltungsgerichte haben anhängige Verfahren dem EUGH zur Entscheidung vorgelegt, da nach ihrer Auffassung das neue Glückssielrecht EU-Recht verletzt), müsse jetzt dringend eine EU-konforme Novellierung geprüft werden. Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl: "Unser Vorschlag dazu liegt seit dem Frühjahr 2007 auf dem Tisch".
Die beiden Abgeordneten erinnerten daran, dass auch der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen, wiederholt vor möglichen negativen Auswirkungen der seit Januar 2008 geltenden Regelungen gewarnt hatte.
Dirk Hundertmark Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein e-mail: dirk.hundertmark@cdu.ltsh.de
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Wassertraeger
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Wassertraeger
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Nun mal ganz ehrlich !
Was ist zum Beispoel mit "Wer wird Millionär" und diversen Ablegern ?
Man kann Geld gewinnen, manche Kandidaten gewinnen nur mit Glück und kaum durch Wissen. Sogar als reiner Zuschauer ist mancher süchtig und kann sich die Show nicht mehr wegdenken.
Wo ist zb der konkrete Unterschied zwischen der SKL und WWM ???
Ich finde der Staat kann alles übertreiben.
Die Politiker, die Landes und Bundesregierung wollen doch bloss von Ihrer eigenen Unfähigkeit ablenken !!!
Ich glaube wir haben in D ganz andere Probleme als Glücksspiele !
Warum dürfen eigentlich noch Lose auf dem Rummel verkauft werden ?
Sollte man nicht das Panini-Sammelalbum verbieten ? Davon wird man nämlich süchtig !
Lieber Staat:
Jede Korinthe die man kackt beginnt irgendwann mal an zu stinken !!!
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Stomper Wettspezi
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Stomper Wettspezi
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Ich finde wenn man was gegen das Glücksspiel machen will, muss man zu erst diese verdammten Call-In Shows verbieten. Wenn die SKL-Show Leute in die Spielsucht führt, dann weiss ich nicht was mit den Spielotheken oder den eben genannten "Hot-Button-schlägt gleich-zu"-Shows ist. Könnt jetzt mich Stundenlang weiterärgern, bringt eh nix. Da mach ich mir lieber ein auf PROST
"When I get sad, I stop being sad and be awesome instead. True story!"
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Wassertraeger
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Wassertraeger
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Jop richtig Ersin !
Zumal zb Bet365 und Konsorten ohne Mucken auszahlen und mehr als seriös sind.
Was man von Sendern wie 9Live absolut nicht behaupten kann !
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Wett-Titan
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Wett-Titan
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SUCHTGEFAHR Experten wollen Automatenspiel einschränken Schärfere Regeln für die Nutzung von Geldspielautomaten: Nach Informationen des SPIEGEL wollen Spielsuchtexperten drastische Einschränkungen für das Spiel mit den Geräten - ihnen wird ein hohes Suchtpotential zugeschrieben. Das Wirtschaftsministerium lehnt Änderungen ab.
Hamburg - Die Spielsuchtexperten stützen sich auf Studien: Sie würden belegen, dass Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen unter allen Glücksspielarten die höchste Suchtgefahr mit sich brächten, heißt es in einem Beschluss des von den Bundesländern eingesetzten Fachbeirats.
Für vier Fünftel aller Spielsüchtigen, die sich an Beratungsstellen wenden, seien diese Geräte das Hauptproblem. Deshalb müsse unter anderem die Dauer der einzelnen Spiele deutlich verlängert und der mögliche Verlust von derzeit 80 auf 7 Euro pro Stunde gesenkt werden, schlagen die Experten nach SPIEGEL-Informationen vor.
Das für die Spielverordnung zuständige Bundeswirtschaftsministerium lehnt solche Beschränkungen strikt ab: Im Ergebnis liefen sie "auf ein faktisches Verbot des gewerblichen Spiels hinaus", heißt es in einer Antwort des vom Ministerium geführten Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" zu den Vorschlägen. Es stelle sich vielmehr die Frage, inwieweit die Länder das Automatenspiel in ihren staatlichen Spielcasinos begrenzen sollten; dieses sei nämlich "weiterhin keinerlei Schranken unterworfen".
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,566873,00.html
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Interessant, dass es nun sogar gegen die Geldspielautomaten geht. Konsequenterweise müssten diese komplett verboten und die Spielcasinos geschlossen werden. Aber das trauen sie sich nicht. Hier noch weitere Kommentare zum WELT-Artikel: tom meint: 18.07.2008, 17:28 Uhr Das kommt davon wenn man den Ast absägt auf den man sitzt - Der Glückspielstaatsvertrag ist ein Eigentor der Politiker. Nur im Fehler zugeben waren unsere Politiker noch nie die Besten. Darauf kann (könnte) man wetten India Jones meint: 18.07.2008, 11:21 Uhr Der Deutsche ist politisch wirklich so dumm! Er schimpft zwar über gewisse Mißstände, wählt aber seit Jahren immer wieder die gleichen Nieten. Wird Zeit, dass die FDP mehr an Einfluß gewinnt - damit dieser unsägliche Glückspiel-Spuk bald ein Ende hat. Die nächste Bundestagswahl kommt bestimmt. Rolf meint: 18.07.2008, 09:11 Uhr Gut wenn diese viele Glücksspielsedungen verschwinden: dass die bayerischen Behörden die SKL_Show gut heissen wundert nicht, ein Grossteil der Einnahmen fliesst in die Staatskasse. Konsequenterweise botte aler auch Lottozahl-Ziehungen und ähnliches gleich mit entsorgen. Das staatliche Glücksspielmonopol ist nur zulässig, um die Bürger vor der Spielsucht zu schützen. Werbung und Sponsoringt heizt es an und gehört daher konsequenterweise verboten. Mindestens aber muss bei jeder Sendung gesaght werden, was der Staat verdient pro Ausspielung, das würde richtig abschrecken! Louidor meint: 18.07.2008, 08:32 Uhr Wann endlich werden uns die Politiker vor deren Politik beschützen und sich selbst öffentliche Auftritte verbieten. jason meint: unser jason? 18.07.2008, 04:12 Uhr In wie weit ist der Bürger überhaupt noch Mündig ? Es ist richtig, daß der Staat den Bürger schützen soll, aber tut er das auch? Wo bleibt da das Recht auf freie Entfaltung, wenn alles von unserer Regierung oder der EU vorgeschrieben wird. Z.B. vom Durchmesser eines Apfel oder nur gerader Gurken in den Märkten, oder das Verbot von normalen Glühbirnen ( als wenn der Bürger nicht selber weiß das es Energiesparlampen oder LED-Technik gibt) usw. bis hin zu ...... und wer weiß was man sich noch alles ausdenkt um uns zu bevormunden. CommonSense meint: 18.07.2008, 03:56 Uhr Wieso darf dann 9Live weiter senden? Da geht es ja schliesslich nur um Abzocke. (Technisch gesehen ist 9Live auch Glücksspiel, da man ja stets bestimmte Leitungen treffen muss. Eigentlich nur eine Leitung- bei Sendungsende.) Kann es evtl sein, dass die Menge an Menschen, die durch Jauchs Show spielsüchtig wird, verschwindent gering ist, verglichen mit der Menge an Menschen, die bei 9Live abgezockt wird!?! Wieso wird hier, insgesamt gesehen, nicht die Verhältnismässigkeit gesehen? corvus albus meint: 18.07.2008, 03:06 Uhr Ist Glücksspiel eigentlich in islamistischen Ländern erlaubt? Artemis meint: 18.07.2008, 00:02 Uhr Falsche Info durch den Lottoblock: Die Ziehung der Lottozahlen erzeugt SPANNUNG, funktioniert damit auf der emotionalen Ebene und ist deshalb gemäss Glücksspielgesetz VERBOTEN. Die 16 Ministerpräsidenten haben ein gewaltiges Eigentor geschossen. Statt sich Pfründen und Pöstle aus Lotto zu sichern, gerät das ganze System ins wanken. Lustig wird es, wenn von den 25000 Annahmestellen 10 oder 15000 dichtmachen müssen. Gibt einen spannenden Wahlkampf. Hasko meint: 17.07.2008, 23:13 Uhr WAS MACHEN DIE DEUTSCHEN ???? Grundsätzlich alles akzeptieren, aber auch alles ! Ob Pendlerpauschale, ob Eigenheimzulage, ob Umweltzone, ob Raucherverbot, ob Mwst.-Erhöhung, ob Benzinpreiserhöhung, ob, ob,......... Alles wird hingenommen. 1989 schallte es im Osten "Wir sind ein Volk". Ja wo ist denn das Volk ??? Hier in Foren wie diesem ein bißchen Meinung verbreiten, dass war es dann aber auch ! NEIN, wir gehören schon lange auf die Strasse, was machen denn unsere Nachbarländer ? Ja was wohl ? Die sind bei jeder Kleinigkeit sofort auf der Strasse und das ist gut so ! Nur der Deutsche, der ist nicht aus der Reserve zu locken, Nein,auf keinen Fall ,der Deutsche nicht!!! Na gut, war nur mal so meine Meinung, bin nur gespannt, wenn in wenigen Jahren, man spricht von 2012, der große Knall kommt, was dann abgeht? Auf jeden Fall freue ich mich erst ein mal auf die nächste Bundestagswahl.................... ! Armes Deutschland, dann kommen nämlich unaufhaltsam die Kommunisten. Die im Osten haben nichts dazugelernt und hier im Westen ist es dann der Protest gegen die momentane Politik ohne zu ahnen, was dann abgeht ! Lafontaine reibt sich schon die Hände ! So, jetzt lasse ich es mal gut sein. Werde ab dem nächsten Jahr dies alles aus "Down Ander"verfolgen ! Hasko Peter Meier meint: 17.07.2008, 22:46 Uhr Also wenn man Glücksspiele einschränken will und für nicht salonfähig hält, muß als erstes und konsequenterweise der Aktienhandel eingestellt werden, denn dort findet ebenfalls nur eine grosse Umverteilung (meist vom Privtanleger zum Grossaktionär) statt. Ansonsten wünschen wir den Online-Pokerspielern viel Glück, dort weiss man wenigstens auf was man sich einlässt und kennt die Gewinnquoten. Da dort nur Geld umverteilt wird und nicht produziert wird, finden es die Teilnehmer gerecht daß dort keine Besteuerung der Gewinne vorgenommen werden kann, denn das Einkommen ist schon versteuert, aus welchem Land der verlierende Spieler auch immer kommen mag. Bei Lotto und anderen staatlichen Glücksspielen ist ja die Rückspielsumme viel zu niedrig, dort geht es ja ausschliesslich um Mehreinnahmen für den Staat, wer daran teilnimmt ist blöd, schließlich möchte jeder Steuern vermeiden, nicht gerne zahlen. A.Elsner meint: 17.07.2008, 22:29 Uhr Der Schwachsinn geht nicht zu Ende,immer mehr wird klar wie viel unse Regierung noch Wert ist. Haben wir eigentlich noch Rechte über unser tun selbst zu entscheiden ? Das Volk wird bevormundet ohne Ende und alle Wählen weiter diese Heinis, warum nur ? a one meint: 17.07.2008, 22:22 Uhr man kann echt nur noch auf den eugh hoffen, und das nächstes jahr vernünftig gewählt wird. es wird allerhöchste eisenbahn das die fdp wieder in die koalition einzieht . hoffentlich zerfleischen sie sich slebst mit ihrem glücksspielmonopol , aber die werden keine einsicht haben. Androide meint: 17.07.2008, 20:48 Uhr Läßt man soviel geballte Intelligenz (Repnik, Horak, Dr. Hecker, Wulff und Konsorten) weiter ihr Unwesen treiben, sieht es bald schlecht aus mit dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Schaden für unser Volk ist schon jetzt immens. Günter Lenz meint: 17.07.2008, 20:44 Uhr Das die nicht mehr sauber sind ist doch schon lange klar. Wir werden von unseren Politikern zu tote geschützt. Wenn ich in Deutschland nicht mehr im Internet spielen kann, spiele ich eben im Ausland. Komisch ist doch, dass jeder Mist der von der EU kritisiert wird umgesetzt wird, nur eben in dem Fall nicht. Schutzwürdig wäre so einiges, wenn man bedenkt es gibt Telefonnummern die bis zu 30€ Min. kosten, dagegen macht derStaat nichts, aber vor 5 € Lottoeinsatz muss der Bürger geschützt werden. Wer findet das noch lustig. Im nächsten Jahr sind Bundestagswahlen, vielleicht stimmt das Volk endlich mal richtig ab, dann erledigt sich dieses Problem von alleine. Quelle
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Suchtrepublik Deutschland Macht Jauch spielsüchtig? Regulierungswut der Behörden Experten fordern Versachlichung statt Versüchtelung Hamburg, 23. Juli 2008 Mitte dieses Jahres ist die Lage in Deutschland für die staatlich veranstalteten und lizensierten Lotterien desaströs: Jauchs SKL-Show wurde verboten, den Sendungen der Soziallotterien droht ebenfalls das Aus. Die "Aktion Mensch" meldet bereits jetzt einen Umsatzeinbruch von 30 Prozent, die Klassenlotterien sind in ihrer Existenz bedroht, und für das Zahlenlotto "6 aus 49" werden spätestens für das kommende Jahr Verluste von rund 20 Prozent befürchtet. Für soziale Projekte und den Breitensport fehlen Millionenbeträge, Existenzen werden vernichtet. Dr. Wilm Schulte, Vorsitzender des Verbandes der Lotto- und Toto Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen fürchtet bereits, dass "in den nächsten zwei Jahren bis zu 50 Prozent der Annahmestellen die Segel streichen müssen". Grund ist der Anfang des Jahres in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag, der die Spielsucht in Deutschland eindämmen soll. "Spielsucht ist eine ernsthafte Krankheit. Das deutsche Lotto hat damit aber nichts zu tun", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Wer Spielsucht wirksam bekämpfen will, muss ehrlich sein und das Gefährdungspotenzial von Glücksspielen differenziert behandeln. Die aktuelle Glücksspielpolitik bagatellisiert die wirklichen Gefahren und führt zu einer regelrechten Regulierungswut der Behörden." Prof. Heino Stöver vom Bremer Institut für Drogenforschung (BISDRO) warnt denn auch vor einer "Versüchtelung der Gesellschaft". So gerät neben dem Lottospiel jetzt auch das Shoppen in den Fokus der Psychologen. Laut einer aktuellen Studie der Uniklinik Erlangen sind bis zu acht Prozent der Bevölkerung von der Kaufsucht gefährdet. Prof. Stöver: "Wir sind in Deutschland gerade ohne Notwendigkeit dabei, immer mehr Verhaltensweisen auf ihr Suchtpotenzial zu reduzieren und zu stigmatisieren. Auch Sammelleidenschaften, Sportaktivitäten und selbst das Naschen erfüllen häufig klassische Komponenten der Sucht." "Der Widerspruch zwischen dem hohen staatlichen Eingriff bei Lotto und der gleichzeitigen Untätigkeit bei Spielformen mit hohem Suchtfaktor wie Automatenspiel macht deutlich, dass andere Interessen im Spiel sind als der vorgeschobene Spieler- und Jugendschutz", so Faber. Pressekontakt: André Jütting ajuetting@deutscherlottoverband.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Am schlimmsten ist die Macht- und Anmaßungssucht der Staatsmonopolisten.
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Verwaltungsgericht Mainz hebt Untersagungsverfügung des Landes Rheinland-Pfalz gegen gewerblichen Spielvermittler auf von Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi, Bonn Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hatte in diesem Jahr bereits grundlegende Bedenken gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags geäußert und daher einem von einer Untersagungsverfügungen betroffenen Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt (VG Mainz, Beschl. v. 25. März 2008, 6 L 927/07.MZ). Nunmehr hat sich das VG Mainz als erstes deutsches Verwaltungsgericht auch mit einer gegen einen gewerblichen Spielvermittler, der Lottotipps vermittelt, ergangenen Untersagungsverfügung auf Grundlage des GlüStV beschäftigt: Die Antragstellerin vermittelt Lottotipps auch über das Internet. Dies suchte die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz mittels Untersagungsverfügung zu unterbinden. Einem einstweiligen Rechtsschutzantrag der Antragstellerin hat das VG Mainz mit heute zugestelltem Beschluss vom 17.07.2008 (Az. 6 L 573/08.MZ) stattgegeben. Die beanstandete Untersagungsverfügung verstieße nach summarischer Prüfung gegen den "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" und "ist rechtswidrig", beschloss das VG Mainz. Durch die von der Behörde geforderten Maßnahmen können nämlich Spielinteressenten von der Spielteilnahme nicht generell abgehalten werden. Auch wenn sich der ein oder andere Spielinteressent von den geforderten Hinweisen abschrecken lassen möge, seien die geforderten Maßnahmen doch so weit von einer effektiven und grundsätzlichen Durchsetzung des Verbots der Internetvermittlung entfernt, dass ihnen die generelle Eignung abgesprochen werden muss. Auch der Umstand, dass es derzeit wohl kein geeignetes (technisches) Mittel gebe, dem Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV - beschränkt auf ein Bundesland – Geltung zu verschaffen, rechtfertige es nicht, die Antragstellerin mit eine Untersagungsverfügung abzustrafen.VG Mainz, Beschluss vom 17.07.2008, Az. 6 L 573/08.MZ Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi HOELLER RECHTSANWÄLTE Wittelsbacherring 1 53115 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 90 820 163 Telefax: +49 (0)228 / 967787-99 E-Mail: kanzlei@hoeller.info Internet: www.hoeller.info---------------------------------------------------------------- § 4 Abs. 4 GlüStV (4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten. ---------------------------------------------------------------- Wenn das Angebot mit diesem Gerichtsbeschluss nicht verboten ist, ist auch die Teilnahme nicht verboten.
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EU Delegation möchte US-Verantwortliche über ihre Haltung im Bezug auf Online Glücksspiel befragen Haley Hintze Eine Delegation aus Beamten der Europäischen Handelskommission will zum Ende des Monats Gespräche mit Verantwortlichen der US-Regierung aufnehmen, um sich über die Marktbeschränkungen bezüglich Online Glücksspiel zu unterhalten, welche für Europäer restriktiv und diskriminierend zu sein scheinen. Der Wunsch nach einem Meeting entstand, da ein Fragebogen, welchen die EU an die US-Verantwortlichen gesendet hatte, um ein Verständnis für die Vorgänge bezüglich Online Glücksspiel in den USA entwickeln zu können, von den Verantwortlichen einfach ignoriert wurde. Der Ausschluss von börsennotierten Firmen, welche von der UIGEA betroffen werden, führte dazu, daß die Remote Gaming Association (eine Gruppe bestehend aus einigen großen europäischen Glücksspielanbietern) bei der EU gegen diese Gesetze klagte. Letzten Monat sendete die EU einen ausführlichen Fragebogen bezüglich der Einstellung der USA im Bezug auf Online Glücksspiel an mehrere US-Bundesbehörden. Das Büro des US-Handelsverantwortlichen (dieses Büro war auch dafür verantwortlich, daß die USA sich nicht an einige Vereinbarungen hielt, welche im GATS-Abkommen mit der WTO vereinbart worden waren) füllte den Fragebogen nicht aus, sondern sendete stattdessen eine kurze und herablassende Antwort an die EU. Die Antwort durch die USTR Offizielle Susan Schwab, bestand nur aus 2 Seiten – eine davon war das Deckblatt – beinhaltete nur die Aussage, dass es keine Grundlage für die Behauptung gäbe, daß irgendjemand bei der Umsetzung der US-Glücksspielgesetze diskriminiert worden wäre. Kurz nach Erhalt der Antwort durch die USTR, wurde bekannt geben, daß die Delegation, welche Gespräche mit den US-Verantwortlichen aufnehmen soll, von dem EU Handelbevollmächtigten Peter Mandelson angeführt werden wird. Während das Ergebnis der Gespräche sehr unterschiedlich sein kann, wurde vor kurzem in einer Veröffentlichung die US-Regierung für die schlechte Qualität der UIGEA getadelt. Eli Lehrer, welcher unter anderem Artikel für den "American Spectator" verfasst, schrieb folgendes über den UIGEA und den 1961 Wire Act: "Diese Gesetze gehören mit Sicherheit zu den am schlechtesten ausgearbeiteten Gesetzen, welche es im Rechtssystem der USA jemals gab".Lehrer merkte außerdem an, daß wenn keine EU-Aktionen im Bezug auf Online Glücksspiel erfolgen können, vielleicht die Möglichkeit besteht Sanktionen gegen die amerikanische Bankenbranche zu verhängen, weil diese Branche durch die UIGEA dazu benutzt wird, als Erfüllungsgehilfe der US-Regierung zu arbeiten und alle Transaktionen im Bezug Online Glücksspiel zu überwachen und zu unterbinden. Quelle: https://de.pokernews.com/Die EU macht einfach jeden an.
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Studie unterstützt Regulierung von Online GlücksspielShari Geller Die ständig wachsende Gruppe von Menschen, welche sich für die Beendigung des Internetverbotes einsetzt, hat unerwartet zwei neue Mitglieder erhalten – die beiden Professorinnen Kathryn LaTour von der University of Nevada/Las Vegas und June Cotte von der University of Western Ontario/Kanada. Aber nicht aus dem Grund, weil die beiden Professorinnen, welche sich selbst als Nicht-Spielerinnen bezeichnen, Internet Glücksspiel durch ihre Person direkt unterstützen. Vielmehr sehen sie in der Aufhebung des Internetverbots die einzige wirkliche Möglichkeit eine effektive Regulierung zu implementieren. LaTour und Cotte haben zusammen einen Bericht erstellt, welcher im nächsten Februar im Journal of Consumer Research veröffentlicht wird. Er trägt den Namen:" "Blackjack in the Kitchen: Understanding Online Versus Casino Gambling" (Blackjack in der Küche: Verstehen Sie die Unterschiede zwischen Online und Kasino Glücksspiel). Im Rahmen des Berichts fordern die beiden Professorinnen dazu auf Online Glücksspiel in den USA und in Kanada zu legalisieren und zu regulieren, um die schädlichen Aspekte durch diese Aktivitäten zu reduzieren. Die Beiden hatten nicht erwartet, daß ihre Studie zu diesem Ergebnis kommen würde. "Wenn man mir zu Beginn unser Studie gesagt hätte, daß ich zu diesem Ergebnis kommen würde, hätte ich sicherlich gelacht" sagte Cotte. Nachdem aber 20 regelmäßige Kasino Spieler und 10 regelmäßige Online Glücksspieler interviewt worden waren, stießen Sie auf Unterschiede, welche besorgniserregend waren und welche sie zu dem Schluss kommen ließen, daß Online Glücksspiel legalisiert werden sollte, damit es reguliert werden kann. Nach ihrer Studie spielen Online Gambler öfters und aggressiver, sie spielen längere Sitzungen und haben eine schlechtere Übersicht über ihre Verluste, als die Spieler, welche in Kasinos spielen. Für die beiden Forscherinnen ist das momentane Verbot des Internet Glücksspiels keine passable Lösung: Die beiden Professorinnen (welche beide keine Glücksspiele spielen) waren darüber schockiert, daß die Glücksspielbranche jährlich einen Umsatz von 12 bis 15 Milliarden Dollar macht. "Eine verdammt hohe Anzahl von Menschen, welche bereits regelmäßig spielen" sagte Cotte. Anstatt das Verbot weiterhin aufrecht zu erhalten, was dazu führt, daß die Internet Glücksspielfirmen ihr Geschäft nach Übersee verlagert haben, schlägt die Studie Wege vor, wie die Branche reguliert werden könnte und dadurch untere anderem besser mit dem Schadenpotenzial umgehen zu können. "Man könnte den Online Kasinos in Nord-Amerika z.B. vorschreiben, daß "Colling-Off" Zeiten eingeführt werden müssen, d.h. wenn ein Spieler sein eingezahltes Geld verlieren sollte, kann er dann nicht einfach auf einen Button klicken und neues Geld einzahlen (er wird durch eine Zwangspause defakto dazu gezwungen, sich Gedanke über seine Verluste zu machen). Wenn ein Spieler in einem Live-Casino sein gesamtes Geld verliert, muss er ja auch eine Pause machen und wenn diese Pause auch nur deswegen war, weil er zum Geldautomaten gehen musste" sagte Cotte. Zu den weiteren Vorschlägen gehört unter anderem die Einführung von Pop-Up Benachrichtigungen, wenn die Verluste der Spieler einen vorher festgelegten Schwellenwert überschreiten bzw. wenn die Spielsitzung zu lange dauert. Es wird außerdem empfohlen die Höhe der Gewinne und der Verluste zu begrenzen, damit die Spieler ihre Transaktionen leichter nachvollziehen können. Die Anbieter von Online Glücksspielen sollten dafür sorgen, daß Spielsüchtige entsprechend beraten werden und es muss sichergestellt werden, daß im Bezug auf Spielsucht präventive Maßnahmen ergriffen werden. Durch die Regulierung müssten die Anbieter außerdem dazu gezwungen werden eine strikte Alterskontrolle durchzuführen. Die beiden Professorinnen sind der Meinung, daß die Regulierung, außer zu einer Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen, auch noch zu einer Erhöhung der Staatseinnahmen führen würde: "Dort gibt es jede Menge Steuerdollars, welche man einsammeln könnte" sagte LaTour abschließend. Quelle: https://de.pokernews.com/
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27. Juli 2008, 17:10 Uhr Von Diethart Goos und Michael Schneider Abwärtstrend Umsätze der Kasinos brechen drastisch einDer Umsatz der Spielbanken ist dramatisch gesunken. Eine Besserung ist nicht in Sicht – Experten sehen die Branche auch weiter vor einer düsteren Zukunft. Der Grund dafür ist nicht nur in einer allgemeinen Zurückhaltung beim Konsum zu suchen. Die Lage der Spielbanken Schleswig-Holsteins nimmt der Kieler Fiskus bisher nicht zur Kenntnis, im laufenden Haushalt sind sogar höhere Abgaben eingeplant als 2007 Matthias Hein hat vor sich umfangreiche Zahlenkolonnen ausgebreitet, die ihm Sorgen bereiten. Hein ist nicht nur Geschäftsführer der noch in schwarzen Zahlen operierenden Spielbank Schleswig-Holstein GmbH mit Kasinos in Flensburg, Kiel, Schenefeld, Travemünde und Westerland, sondern auch Sprecher der Deutschen Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA). Damit vertritt Hein 23 deutsche Spielbankgesellschaften an 80 Standorten. Im vergangenen Jahr setzten die Kasinos 926 Millionen Euro um. Nach den Ergebnissen des ersten Halbjahres 2008, die Hein soeben erhalten hat, ergibt die Hochrechnung für das Gesamtjahr nur noch 700 Millionen Euro – ein Minus von rund 24 Prozent. Hein sagte gegenüber WELT ONLINE, Ursachen für den drastischen Abwärtstrend seien neben der allgemeinen Zurückhaltung beim Konsum der seit Jahresanfang geltende Glücksspielstaatsvertrag der 16 Bundesländer und das Rauchverbot. Der Neuregelung vorausgegangen war ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach ist das Staatsmonopol für Glücksspiel einschließlich Sportwetten und Lotto nur zulässig, wenn die Spielsucht der Bevölkerung wirkungsvoll bekämpft wird. Dieser Vorgabe waren die Länder mit dem neuen Staatsvertrag, bei dessen Annahme im Bundesrat nur Schleswig-Holstein Stimmenthaltung übte, gefolgt. So müssen sich seit Jahresbeginn alle Spielbankbesucher ausweisen. Von diesen Eingangskontrollen war der Kasinobereich mit Spielautomaten bisher ausgenommen. Durch diese Reglementierung haben die Spielbanken laut Hein seit Jahresanfang mindestens zehn Prozent ihrer Besucher an die Spielhallen verloren. Denn in diesen „Daddelhallen“ besteht weiterhin kein Ausweiszwang. Ein weiterer Nachteil des Staatsvertrages: Entgegen den Wünschen der Spielbanken haben die Bundesländer entschieden: „Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“ Davon profitiert die internationale Konkurrenz. Die Zahl durchaus seriöser Internetkasinos nimmt drastisch zu, viele haben ihren Sitz im EU-Bereich wie auf Malta und in Gibraltar. Branche steht vor einer düsteren Zukunft Hein sieht die Branche denn auch vor einer düsteren Zukunft: „Durch den Glücksspielstaatsvertrag stehen wir vor dem Abgrund, denn Kasinos und Spielhallen werden mit zweierlei Maß gemessen.“ Hinzu komme als weiterer Nachteil das Rauchverbot mit einem zusätzlichen Besucherrückgang von zehn bis zwölf Prozent. „In den Spielbanken sind viele der Stammbesucher Raucher“, weiß Hein. Die würden jetzt solche Kasinos meiden, die keine Raucherecken einrichten können. Die schwierige Lage der Spielbanken nimmt der schleswig-holsteinische Fiskus bisher nicht zur Kenntnis. Wie ein Sprecher des Finanzministeriums WELT ONLINE auf Anfrage mitteilte, erreichte die Spielbankabgabe der fünf schleswig-holsteinischen Kasinos an das Land im letzten Jahr 17,3 Millionen Euro. Im laufenden Haushalt sind sogar 22,2 Millionen Euro eingeplant. Gerade noch schreibe die zum Konzern der öffentlich-rechtlichen HSH Nordbank gehörende Spielbank-Gesellschaft mit 240 Mitarbeitern unter dem Strich schwarze Zahlen, sagt Geschäftsführer Hein. Doch fügt er ohne Zahlen zu nennen hinzu, die Erträge der einzelnen Spielstätten seien sehr unterschiedlich. So sei für die Spielbank Westerland nach einem Defizit von 1,7 Millionen Euro die Spielbankabgabe an den Fiskus von 80 auf 70 Prozent gesenkt worden. Hain: „Jetzt hält sie sich gerade mal so über Wasser.“ Kaum besser geht es dem größten Haus der Gruppe, dem Kasino Schenefeld. Das erlitt auch deshalb einen zusätzlichen Besucherrückgang, weil mit dem neuen Hamburger Kasino Esplanade Konkurrenz in direkter Nachbarschaft entstanden ist. Das Flaggschiff der von der Jahr + Achterfeld KG betriebenen Spielbank Hamburg, in dem vor allem klassische Glücksspiele wie Roulette und Blackjack angeboten werden und das auch auf Veranstaltungen und Kongresse setzt, verzeichnete damit zuletzt sogar ein leichtes Plus. Alle anderen der vier Hamburger Standorte sind dagegen deutlich im Minus – was das Kasino Esplanade nicht ausgleichen kann. Bei den Häusern handelt es sich um das Kasino Reeperbahn, ein Automatenspiel am Steindamm, das Kasino Wandsbek und das Kasino Mundsburg. An diesen Standorten steht das konzessionierte Automatenspiel im Vordergrund, das dem Staatsvertrag unterliegt. Quelle ----------------------------------------------------------------- Richtig so - lassen wir die Umsätze der grenzenlos arroganten Staatsmonopolisten noch mehr einbrechen.
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LG Frankfurt/Main: Verbot der Jackpotaufstellerwerbung Per einstweiliger Verfügung hat das Landgericht Frankfurt/Main mit Beschluss vom 19.06.2008 dem Land Hessen verboten, bei der Bewerbung der Lotterie 6 aus 49 den möglichen Höchstgewinn mittels sog. Aufstellerwerbung im öffentlichen Verkehrsraum zu bewerben. Die Antragstellerin hat dies als zur Lotto-Spielteilnahme anreizende Werbung beanstandet, die wegen der einseitigen Heraustellung eines besonders hohen Gewinns unangemessen und unsachlich ist. Die vom Land Hessen vorsorglich eingereichten Schutzschriften konnten das Landgericht aber nicht überzeugen. Darin hatte das Land Hessen zum Ausdruck gebracht, dass die beanstandete Werbemaßnahmen mit der Lotterieaufsicht zuvor abgestimmt worden sei und auch grundsätzlich erlaubt und nicht unsachlich sei. Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hat das Land Hessen nunmehr am 30. Juli 2008 eine sog. Abschlusserklärung abgegeben und die einstweilige Verfügung so als endgültige, einem rechtskräftigen Hauptsachetitel gleichgestellte, Regelung anerkannt. LG Frankfurt/Main Beschluss vom 19.06.2008 - Az.: 2-06 O 346/08 - "Jackpotaufsteller" Kontakt zu diesem Beitrag: Rechtsanwalt Rüdiger Bodemann, DES HOELLER RECHTSANWÄLTE Wittelsbacherring 1 53115 Bonn Telefon: +49 228 90 820 0 Telefax: +49 228 90 820 999 E-Mail: kanzlei@hoeller.info Internet: www.hoeller.info ------------------------------------------------------------------------------------------- Nach Bayern das zweite Bundesland, in dem die Dinger verboten werden.
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Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt Rechtswidrigkeit des Sportwettenmonopolsvon Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.HSG Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat erneut die Rechtswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols bestätigt und deswegen eine gegen einen privaten Sportwettenvermittler ergangene Untersagungsverfügung aufgehoben (Urteil vom 9. Juli 2008, Az. 1 K 2153/06). Das VG Freiburg hält das staatliche Sportwettenmonopol entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom 16. April 2008, Az. 1 K 2683/07, 1 K 2063/06, 1 K 2066/06 und 1 K 2052/06) für europarechtswidrig. Diese Europarechtswidrigkeit "erfasse auch die Eingriffsgrundlage des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GIüStV sowie die Bestimmungen über die Erlaubnispflicht und das Verbot des Veranstaltens und des Vermittelns unerlaubten Glücksspiels in § 4 Abs. 1 GlüStV." Der Sportwettenvermittler könne daher nicht auf ein Erlaubnisverfahren verwiesen werden (so die Argumentation des Landes): "Ein auf präventive Kontrolle gerichtetes Erlaubnisverfahren existiert für private Sportwettenveranstalter nicht. Das Fehlen einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV, die sich Private wegen des europarechtswidrigen staatlichen Sportwettenmonopols nicht hätten beschaffen können, scheidet deshalb als zulässiger Grund einer Untersagung aus." Auch aus dem Ladbrokes-Urteil des EFTA-Gerichtshofs ergebe sich nichts anderes: "Denn ein Erlaubnis- oder Konzessionsverfahren für private Veranstalter sieht der Glücksspielstaatsvertrag - wie oben ausgeführt wurde - gerade nicht vor. Vielmehr kann ein privater Anbieter selbst bei Erfüllung sämtlicher materieller Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages die erforderliche Erlaubnis nicht erhalten." Aus dem Ermessen der EU-Mitgliedstaaten, das Schutzniveau im Bereich der Glücksspiele zu wählen, ergebe sich keine völlige Gestaltungsfreiheit: "Dies bedeutet aber nicht, dass der deutsche Gesetzgeber nach nationalem Recht die Gestaltungsfreiheit hätte, sich für ein Kanalisierungsmodell in Form eines staatlichen Monopols zu entscheiden. Ein solches auf Einnahmeerzielung und Expansion angelegtes, europarechtlich zulässiges Monopol wäre verfassungswidrig (BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 -- 1 BvR 1054/01, Rdnr. 107, 141). Denn ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtet ist (BVerfG, a.a.O., Rdnrn. 98, 119, 120). Daher kann die Aufgabe der Länder nach § 10 GlüStV, ein ausreichendes Glücksspielangebot mit dem Ziel der Kanalisierung des Spieltriebs der Bevölkerung (§ 1 Nr. 2, 2. Alt. GlüStV) sicherzustellen, nicht etwa als ein Auftrag verstanden werden, der gleichrangig neben dem Auftrag zur Suchtbekämpfung (§ 1 Nr. 1 GlüStV) steht. Vielmehr hat von Verfassungs wegen die Suchtbekämpfung im Vordergrund zu stehen; nur diese rechtfertigt ein Monopol." Die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben an eine kohärente und systematische Regelung zur Begrenzung der Wetttätigkeiten liefen parallel, wobei nach Europarecht auch die Handhabung in der Praxis von Bedeutung sei: "Allerdings ist europarechtlich, anders als verfassungsrechtlich, nicht nur die rechtliche Ausgestaltung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit maßgeblich, sondern es kommt auch auf ihre tatsächlichen Anwendungsmodalitäten (EuGH, Urt. Zenatti, Rdnr. 37, Urt. Gambelli, Rdnr. 75, 76) und ihre Handhabung in der Praxis an (EuGH, Urt. Rosengren, Rdnr. 46). Jedoch sind die vom Europäischen Gerichtshof geforderte "Kohärenz" und "Systematik" hinsichtlich der Begrenzung der Wetttätigkeiten ohne normative Vorgaben zur Ausgestaltung eines staatlichen Monopolbetriebs kaum denkbar, so dass zunächst das rechtliche Regelungssystem in den Blick zu nehmen ist. Seine tatsächliche Umsetzung darf aber nicht aus den Augen verloren werden." Das Monopol könne allerdings sowohl rechtlich wie auch tatsächlich nicht "als konsequenter und aktiver bzw. systematischer und kohärenter Beitrag zur Vermeidung und Abwehr von Spiel- und Wettsucht angesehen werden" (S. 8). In der Gestaltung des terrestrischen Vertriebssystems liege ein wesentlicher Strukturmangel, der auch durch Folge- und Begleitmaßnahmen nicht kompensiert werde. Auch fehle es an einem effektiven Kontrollsystem. Die geringe Reduktion der Zahl der Annahmestellen spreche gegen einen Systemwandel:
"An dem vom Bundesverfassungsgericht im Sportwettenurteil vom 28.3.2006 (dort Rdnr. 138) bzw. in der Baden-Württemberg betreffenden Entscheidung vom 4.7.2006 (1 BvR 138/05 - juris) erhobenen und beanstandeten Befund, wonach Sportwetten über ein breit gefächertes Netz von Lotto-Annahmestellen vertrieben werden, welches mit er Maxime "weites Land - kurze Wege" einhergeht, hat sich damit in quantitativer Hinsicht so gut wie nichts geändert."Auch würde die Glücksspielangebote weiterhin kundennah als "Gut des täglichen Lebens vertrieben (S. 11):
"Ferner weist diese fortdauernd auf Breite angelegte Vertriebsstruktur auch qualitativ erhebliche Mängel auf, weil sie (noch) nicht systematisch und konsequent vom Charakter einer "grundsätzlich unbedenklichen Freizeitbeschäftigung" (vgl. Sportwettenurteil Rdnr. 125) und eines "allerorts verfügbaren normalen Gutes des täglichen Lebens" (vgl. Sportwettenurteil Rdnr. 138) Abstand nimmt. Mit dem Vertrieb der Sportwellen in Zeitschriften-, Schreibwaren- und Tabakläden sowie in Supermärkten und Ta1kstellen hat der Monopolist an der gesuchten "bewussten Nähe zum Kunden" (Sportwettenurteil Rdrn. 138) nichts geändert."
Als rechtlich nicht haltbar sieht das VG Freiburg auch den Umstand an, dass die privaten Annahmestellen für den Monopolanbieter auf Provisionsbasis tätig werden (S. 12):
"Einen zentralen und fortdauernden Strukturmangel sieht die Kammer schließlich im wirtschaftlichen Aufbau des Annahmestellensystems. Der Monopolist bedient sich beim Vertrieb seines Wettangebots privater Dritter, die mittels umsatzabhängiger und folglich stets die Gefahr einer extensiven Vermarktung in sich bergender Provisionen bezahlt werden. Wie in der Vergangenheit auch, erhalten die Annahmestelleninhaber derzeit einen festen und einheitlichen Provisionssatz (Vertriebskonzept, Seite 11/12)."Diese Strukturmängel würden nicht durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. So seien etwa Spielersperren uneffektiv (S. 14): "Das System der Spielersperre in seiner jetzigen Ausgestaltung ist nicht geeignet, spielsuchtgefährdete oder gar klar spielsüchtige Wettteilnehmer zu identifizieren und von einer weiteren Teilnahme effektiv auszuschließen. Das zeigen schon die geringen Zahlen der tatsächlich verhängten Sperren: Im ersten Quartal 2008 wurden im Wege der Fremdsperre lediglich 9 Spieler durch die STLG gesperrt und damit effektiv vor sich selbst geschützt." Auch die Regelungen zu den maximal zuzulassenden Höchsteinsätzen seien unzureichend. Es werde nunmehr verbessert auf die Spielsuchtbekämpfung hingewiesen. Dies sei allerdings nicht ausreichend (S. 16): "Das vermag aber nicht, die strukturellen Mängel des staatlichen monopolisierten Sportwettensystems mit einem landesweit dichten Netz umsatzorientiert operierender Annahmestellen zu konterkarieren, die betont kundennah im direkten Kontext mit dem Vertrieb alltäglicher Waren und ohne wirkliche Distanz zu Jugendlichen arbeiten und dadurch der Missachtung des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Spielsucht erst einmal deutlich Vorschub leisten."Zwar sehe der Glücksspielstaatsvertrag eine Glücksspielaufsicht vor. Diese habe aber kein "wirksames normatives Kontrollsystem" und sei "personell auch schwach besetzt". Die Kontrolle des Monopolanbieters sei daher völlig unzureichend (S. 21): "Schließlich fehlt es derzeit an einem wirksamen Kontrollsystem, das die Ausrichtung des Monopols am Ziel der Suchtbekämpfung sicherstellt. Europarechtlich kommt es für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit zentral auf die Effektivität der Überwachung und die Durchsetzung einer wirklich restriktiven Glücksspielpolitik an (vgl. EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 14.03.2007, E-1/03 - Gaming Machines -, Rdnr. 51). Auch das Bundesverfassungsgericht verlangt strukturelle Sicherungen, die für die Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht sorgen; der Gesetzgeber muss geeignete staatliche Kontrollinstanzen mit ausreichender Distanz zu den fiskalischen Interessen des Staates einrichten (BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O., Rdnrn.120, 154). Denn nur so kann gesichert werden, dass ein Konflikt mit dem Ziel der Suchtbekämpfung nicht zugunsten der fiskalischen Interessen des Staates ausgeht (BVerfG, a.a.O., Rdnr. 127 f.)." Im Übrigen verstoße das Sportwettenmonopol "mangels systematischer und kohärenter Zielverfolgung" auch gegen die EG-Wettbewerbsregeln: "Dem Anwendungsbereich des Art. 86 EG unterfallen folglich auch Maßnahmen eines Mitgliedstaats (hier: Inkraftsetzen einer Gesetzesbestimmung), mit denen er eine Lage schafft, in der das bevorrechtigte Unternehmen schon durch die bloße Ausübung des übertragenen Rechts (hier: monopolartige Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten) zwangsläufig gegen den Vertrag verstoßen muss (EuGH, Urt. v. 11.12.1997 - C-55/96 [Job Centre] - Rnr. 29; von Burchard, a.a.O., Art. 86 Rnr. 37). Ein wettbewerbswidriges Verhalten der STLG muss sich damit aber das beklagte Land zugleich als unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit zurechnen lassen (so auch von Burchard, a.a.O., Art. 49 Rnr. 88), worauf sich der jeweilige grundfreiheitsberechtigte Kläger wiederum für den Erfolg seiner Klage berufen kann." Kontakt: Arendts Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Martin Arendts Perlacher Str. 68 D - 82031 Grünwald (bei München) Tel: 089 / 64 91 11 - 75 Fax: 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de ----------------------------------------------------------------------------------- Joh, Staatsmonopolismus, immer große Klappe, aber den eigenen Saustall nicht urteilskonform umorganisieren, typisch.
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Auch das VG Freiburg ist weiterhin der Überzeugung: Das derzeitige Sportwettmonopol des Landes Baden-Württemberg verstößt gegen EuroparechtMit mehreren Hauptsachenentscheidungen hat das VG Freiburg am 09.07.2008 seine Beschlüsse vom 16.04.2008 (siehe www.vewu.com) bestätigt. Nachdem das beklagte Land Baden-Württemberg und Vertreter der staatlichen Lottogesellschaft in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung Gelegenheit hatten, zu der Ausgestaltung des Glückspielmonopols nach dem Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages Stellung zu nehmen, sah sich das Gericht in seiner Rechtsauffassung bestätigt: Weder das derzeitige Vertriebsnetz noch die Vertriebsform von provisionsabhängigen Annahmestellen und die Werbemaßnahmen von Lotto genügen nach Maßgabe des Europäischen Rechts für die Rechtfertigung eines staatlichen Monopols für Sportwetten. Es stünde zwar im Ermessen eines jeden Mitgliedstaates, welches Schutzniveau er im Bereich von Glücksspielen gewährleisten will. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der deutsche Gesetzgeber die Gestaltungsfreiheit hätte, sich für ein Kanalisierungsmodell in Form eines Monopols zu entscheiden. Ein auf Einnahmeerzielung und Expansion angelegtes Monopol wäre verfassungswidrig, und europarechtlich kann der Glückspielstaatsvertrag als Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit keinen Bestand haben, da er nicht geeignet ist, die Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen Ziels der Suchtbekämpfung zu gewährleisten. In seinem Urteil legt die Kammer anhand zahlreicher Beispiele aus dem Angebot und Vertrieb von Lotto dar, dass sich insgesamt ein "normativ-regulatives Strukturdefizit offenbart". Mangels genauer Vorgaben im Glückspielstaatsvertrag ist es immer noch allein dem Monopolisten (Lotto) selbst überlassen, zu definieren, welches Angebot seiner Ansicht nach zulässig bzw. unzulässig sein soll. "Von dieser Definitionsmacht hat die STLG (Lotto Baden-Württemberg) bisher aber nur in nicht wirklich dauerhaft selbstbindender Weise und nur nach eher vagen, zufälligen Kriterien Gebrauch gemacht." Mit ähnlichem Ergebnis stellt das Gericht die Werbemaßnahmen von Lotto auf den europarechtlichen Prüfstand. Und schließlich legt das Gericht dann überzeugend dar, dass und warum es an einer wirksamen Kontrolle des Monopolisten mangelt. Das Gericht führt aus, dass Sozialkonzepte, wie die der VEWU zeigen, dass private Anbieter durchaus bereit sind, sich freiwillig Beschränkungen aufzuerlegen und deren Kontrolle keine stärke oder dichtere Kontrolle bedürfe, als die Kontrolle des staatlichen Anbieters. (Das Urteil wird im Volltext auf www.vewu.de veröffentlicht). "Ich habe selbst einen der Betroffenen in einem der Verfahren vertreten und konnte miterleben, wie genau das Gericht die Vertriebsstruktur, die Werbung, das Angebot und die Kontrollsysteme bei Lotto hinterfragt hat. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat danach, wie auch andere Gerichte, die diese Bemühungen unternehmen, erkannt, dass der Staat im Grunde genommen nach wie vor mit dem Glücksspiel primär Geld verdienen will. Die Entscheidung des VG Freiburg macht erneut deutlich, dass der Glückspielstaatsvertrag eine rechtliche Sackgasse ist und dass Regelungsmodelle, wie das Sozialkonzept der VEWU, eine tragfähige Lösung darstellen würden. Nachdem nun die ersten wettbewerbsrechtlichen Untersagungsverfügungen von Werbeslogans für Lottoangebote und Jackpotwerbeaufsteller ergangen sind, bestätigt sich zudem unsere wirtschaftliche Prognose. Der Glücksspielstaatsvertrag wird für den Lottoblock und für all diejenigen, die bislang von den Lottomitteln profitiert haben, verheerende Folgen haben. Die gemeinnützigen Einrichtungen und der Breitensport werden unter dem Umsatzrückgang von Lotto massiv leiden." kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Entscheidung des VG Freiburg. Pressekontakt: Verband Europäischer Wettunternehmer RA Markus Maul - Präsident Repräsentanzbüro Deutschland Marschtorstr. 28a 29451 Dannenberg Telefon: 05861-985390 Telefax: 05861-986150 E-Mail: info@vewu.com
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OLG München verbietet erneut illegale Werbung der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns Mit zwei Urteilen vom 31. Juli 2008 hat der für Wettbewerbsrecht zuständige 29. Zivilsenat des Oberlandesgericht München der Staatlichen Lotterieverwaltung des Freistaats Bayern u.a. bestimmte Werbung für ihre Lotterien untersagt. Dies erfolgte in Abänderung vorhergegangener Urteile des Landgerichts München I, aus jeweils einem Verfügungs- und einem Hauptverfahren. Die Klägerin wandte sich bereits im Herbst 2006 gegen bestimmte Werbung der Staatlichen Lotterieverwaltung u.a. gegen die Bewerbung des Lotto-Jackpots ab einer Höhe von 10 Millionen Euro. Von solchen Jackpots ginge ihrer Klage nach eine Anreizwirkung aus, die schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Sportwetten" in der sog. "Übergangszeit" nicht hingenommen werden könne. Diese Rechtsauffassung hat das Oberlandesgericht München in Abänderung des klageabweisenden erstinstanzlichen Urteils teilweise gebilligt. Verboten sei jedenfalls eine Ankündigung des Lotto-Jackpots in lediglich einem gefühlsbetonten Rahmen, insbesondere einem solchen mit dem graphisch Glücks- oder Gewinnergefühle vermittelt werden. Der desweiteren als unzulässige Ermunterung zur Spielteilnahme beanstandete Slogan "Täglich spielen - täglich gewinnen", beurteilte das Oberlandesgericht ebenfalls abweichend vom Erstgericht als rechtswidrig. Auch der als irreführend gerügte Slogan "Sonderauslosung - Gewinne ohne Mehreinsatz" wurde vom Berufungsgericht verboten, da ein Folgen der entsprechenden Verlinkung nicht zum Zugang zu einer solchen Sonderverlosung führte. Die neue Rechtslage (Glücksspielstaatsvertrag) ändere daran nichts. Dass die Staatliche Lotterieverwaltung Ende August 2006 noch Spielauftragsscheine der Lotterie KENO ohne Hinweis auf mit der Spielteilnahme einhergehenden Gefahren noch zum Vertrieb bereit halten ließ und noch mit dem Slogan warb, "Nur wer mitspielt, kann gewinnen" bemängelte auch das Oberlandesgericht nicht. Gleichermaßen lautete die Entscheidung zum Verbotsantrag hinsichtlich des nach Ansicht der Klägerin unzulässigerweise zur Spielteilnahme ermunternden Titels des Kundenmagazins "Spiel mit" der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns. Das OLG München hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Bereits Ende Januar 2008 unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrages begehrte die Klägerin diesmal im Wege der einstweiligen Verfügung die Untersagung bestimmter Formen der Jackpotwerbung, sowie erneut die Untersagung des nach ihrer Ansicht jedenfalls unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrages nicht mehr zulässigen Titels für eine Lotto-Wochenschrift "Spiel mit". Das Landgericht München I untersagte lediglich die Werbung für den Jackpot im Internet und wies den Antrag im Übrigen zurück. Die dagegen gerichtete Berufung der Staatlichen Lotterieverwaltung blieb vor dem OLG München erfolglos. Teilweisen Erfolg hatte allerdings die Berufung der Antragstellerin. Die Aufstellerwerbung im öffentlichen Verkehrsraum vor Lottoannahmestellen, sowie die gefühlsbetonte Jackpotwerbung untersagte das Berufungsgericht mit durch Verkündung rechtskräftigen Verfügungsurteil. Aus den Urteilen läßt sich die Feststellung rechtfertigen, dass die staatliche Lotterieverwaltung Bayerns sowohl während der Übergangszeit, als auch noch danach mit ihrer Jackpotwerbung im Internet sowie ihren 'Jackpot-Aufstellern illegale anreizende Werbung für das Glücksspiel begangen hat. Bereits im April 2008 hatte das OLG München die Jackpotwerbung der Staatlichen Lotterieverwaltung in einem Beschlussverfahren für unrechtmäßig erklärt, eine Veränderung des Werbeverhaltens des bayerischen Lotto-Veranstalters damit aber nicht bewirkt. OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - Az.: 29 U 3580/07 OLG München, (Verfügungs-)Urteil vom 31. Juli 2008 - Az.: 29 U 2986/08 -rechtskräftig Kontakt zu diesem Beitrag: Rechtsanwalt Boris Hoeller HOELLER RECHTSANWÄLTE Wittelsbacherring 1 53115 Bonn Telefon: +49 228 90 820 0 Telefax: +49 228 90 820 999 E-Mail: kanzlei@hoeller.info Internet: www.hoeller.info -------------------------------------------------------------- Bereits im April 2008 hatte das OLG München die Jackpotwerbung der Staatlichen Lotterieverwaltung in einem Beschlussverfahren für unrechtmäßig erklärt, eine Veränderung des Werbeverhaltens des bayerischen Lotto-Veranstalters damit aber nicht bewirkt. Hä? Kann mir das bitte mal einer aus Bayern bestätigen, dass die Jackpotaufsteller dort immer noch stehen? Stehen die über Recht und Gesetz, oder was? Ich glaube kaum, dass man sich an ein Gesetz halten muss, wenn darauf begründete oberlandesgerichtliche Urteile von den Staatsmonopolisten selbst nicht befolgt werden.
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Hä? Kann mir das bitte mal einer aus Bayern bestätigen, dass die Jackpotaufsteller dort immer noch stehen? Kann ich definitiv bestätigen. Die nehmen es hier ned wirklich genau mit dem Befolgen der selbst aufgestellten Gesetze. Vor 3 Wochen auf Reha in Bad Wiessee war ich auf dem Wallberg in 1700 Metern Höhe. Im Durchgang von der Gondel-Station zum Panorama-Restaurant grinsten uns 2 überlebensgrosse Lotto- und Oddset-Plakate an.
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LG Frankfurt am Main: Verbot der Werbung für LOTTO-Superding Send to friend Die Antragstellerin beanstandete die Werbung einer hessischen Lotto-Annahmestelle für das Lotto-Superding als Verstoß gegen das glücksspielstaatsvertraglich etablierte Internet- und Anreizwerbeverbot. Die Gewährung eines rechnerischen Rabatts von 22,25 EUR, wie der Antragegner ihn im Internet mit drei Ausrufungszeichen hervorhebe, begründe einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GlüStV. Auch die verwendeten Slogans "50 Euro sind garantiert" sowie "Sie sparen also gegenüber dem Normalfall 22,25!!! und haben trotzdem die 100 fache Chance!" gingen deutlich über das Maß einer sachlichen und informellen Mitteilung hinaus und forderten den potentiellen Mitspieler, insbesondere durch die Verwendung des Imperativs sowie des Adjektivs "garantiert" in reißerischer Form zur Teilnahme am Spiel auf. Durch die Aussage das "LOTTO-SuperDING ist limitiert" werde sogar zu einem eiligen Erwerb aufgefordert. Zudem werde dem Spieler suggeriert, seine Spielteilnahme fördere einen guten Zweck, denn "LOTTO Hilft Hessen". Mit Beschluss vom 30.05.2008 untersagte das Landgericht Frankfurt am Main die beanstandete Werbung im Wege der einstweiligen Verfügung antragsgemäß. Durch Abgabe einer sog. Abschlußerklärung durch den Antragsgegner Anfang August 2008 steht die Entscheidung des Landgerichts nunmehr einem rechtskräftigen Hauptsachetitel gleich. LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 2-06 O 299/08 - 'LOTTO Superding' Kontakt zu diesem Beitrag: Rechtsanwalt Rüdiger Bodemann, DES HOELLER RECHTSANWÄLTE Wittelsbacherring 1 53115 Bonn Telefon: +49 228 90 820 0 Telefax: +49 228 90 820 999 E-Mail: kanzlei@hoeller.info Internet: www.hoeller.info
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Spielsucht in Las Vegas In der HöllenmaschineIn Las Vegas leben rund 120.000 Spielsüchtige. Eine davon war Liz Neubauer. Sie war dem Kitzel erlegen, einmal den Jackpot zu knacken. Aber sie hat es geschafft. VON TOBIAS ROMBERG LAS VEGAS taz Im Palace Station ist es so dunkel, dass man die Farben des rot-braunen Teppichs kaum erkennt. Aber der hat eh seine besten Tage hinter sich, vom Glanz der prachtvollen Casinos im Herzen von Las Vegas ist hier nicht viel zu sehen. Dumpf tönt aus den Boxen der Singsang von Billy Joel, der im Surren und Rattern der Spielautomaten untergeht. Nahe einem Ausgang leuchten acht Videopoker-Automaten. Zwei Gestalten kleben an den Maschinen. Auch Liz Neubauer hat hier früher gesessen, viel zu oft. An diesem Vormittag sitzt die 70-Jährige auf dem schwarzen Ledersofa im Büro von Doktor Hunter. Sie fährt sich nervös durch ihre kurzen, rotblond gefärbten Haare, hat tiefe Augenringe und rutscht auf der Sofasitzfläche vor und zurück. Ihr geht es heute gar nicht gut, sagt sie. Wenn Liz mit dem Schicksal hadert, wenn ihr das Leben wieder einmal übel mitgespielt hat, dann sucht sie das Problem Gambling Center auf. Ein Behandlungszentrum für Spielsüchtige, das nur 500 Meter vom Palace Station entfernt liegt. Liz ist eine Spielsüchtige, seit vielen Jahren "clean", aber sie ist und bleibt eine Spielsüchtige. Denn die Sucht verliert man nicht, man kann sie kontrollieren, doch nicht besiegen. Die Sucht ist in Las Vegas allgegenwärtig, aber unsichtbar. Experten schätzen, dass rund 120.000 Spielsüchtige in der Stadt leben. Sie zocken inmitten der Touristenschar, sind bloßen Auges nicht zu erkennen und spielen sich in den Abgrund - der Konflikt einer Unterhaltungsmetropole: Spielspaß versus Spielsucht. Oder um es mit den Worten von Doktor Hunter auszudrücken: "social gambling versus compulsive gambling" - geselliges, gelegentliches Spielen auf der einen Seite, zwanghaftes Zocken auf der anderen. "Spielsüchtige überschreiten eine unsichtbare Grenze", sagt Liz. Sie weiß, "dass diese in Las Vegas unheimlich schnell überschritten ist". Die Wüstenstadt im Bundesstaat Nevada ist die Stadt der gigantischen Casinos. Allein im Jahr 2006 spülte das Spiel mit dem Glück 8,2 Milliarden Dollar in die Kassen. Tendenz: weiter steigend. Schon am Flughafen funkeln die ersten einarmigen Banditen. Liz hat überall gespielt, in jeder freien Minute: "Ich wollte dem Druck des Lebens entfliehen." Sie macht eine Pause, reibt ihre kleinen und geröteten Augen. Dann erzählt sie von ihrem Niedergang. 1983 sitzt sie zum ersten Mal vor einem Videopoker-Automaten: "Ich wollte nicht mehr Oma, Mutter oder Ehefrau sein. Ich wollte mal ich sein." Dann erzählt sie, dass sie schon morgens, noch bevor sie in einem Möbelgeschäft arbeiten ging, zockte. Irgendwann hängt sie auch in der Mittagspause am Automaten einer Waschanlage. Nach Feierabend taucht sie in die Casinos. Liz verspielt ihren Lohn, ihr Erspartes, leiht sich dann Geld von Verwandten, das sie nie zurückzahlen wird. Manchmal habe sie schon realisiert, dass sie süchtig ist. Nie, sagt sie, war sie stark genug aufzuhören. Am 27. März 1990 beschloss Liz Neubauer, ihr Leben zu beenden. Sie schaut zur Decke im Büro von Doktor Hunter und sagt: "Zum Glück hatte jemand da oben noch anderes mit mir vor." Doktor Hunter nickt. Manchmal wirken der Doc und Liz wie ein altes Ehepaar. "Sie war wirklich fertig, als sie damals zu mir kam. Sie sieht heute etwas besser aus als an jenem 28. März 1990", erzählt Hunter und zwinkert ihr zu. "Er war damals schön und rothaarig - nicht fett und grau wie heute", schießt Liz schroff zurück. Doktor Hunter ist 51 Jahre alt, er sieht älter aus. Als Liz für kurze Zeit sein Büro verlässt, sagt er: "Sie war wirklich ein Wrack. Sie war total isoliert. Spielen und heulen - mehr gab es nicht mehr in ihrem Leben." Hunter ist eine Koryphäe. Er gründete 1986 mit Robert Custer das Problem Gambling Center. "Spielsucht ist keine moralische Schwäche, sondern eine Suchtkrankheit so wie Alkoholismus. Diese vor 30 Jahren noch verpönte Tatsache ist mittlerweile erwiesen", sagt er. Die Abhängigkeit entstehe dabei im Gehirn, ähnlich wie bei Drogen. Der Botenstoff Dopamin werde ausgestoßen, löse Glücksgefühle aus. Und das Gehirn verlange immer größere Mengen. "Die Süchtigen stumpfen ab, nehmen andere freudige Erlebnisse nicht mehr wahr. Sie sind am Ende total ausgelaugt. Das werden Sie nachher noch sehen", sagt Hunter. "Ich habe weder Farben noch Gesichter wahrgenommen, nur noch einen grauen Brei", wird Liz später beschreiben. Der graue Brei ist für Liz eine Flucht vor den Sorgen des Alltags: "Meine Eltern haben mir oft das Gefühl gegeben, ich sei nicht gut genug." In der Ehe verstärkt sich dieses Gefühl. Als Liz' Enkelkind geboren wird, will ihr Mann keinen Kontakt zu dem Kind haben, da es einer Mischehe entstammt. "Das war furchtbar, aber ich habe meinen Mann trotzdem geliebt", sagt Liz. Sie beginnt zu weinen, fängt sich Sekunden später wieder. Liz Neubauers Emotionen wechseln oft, fast so oft wie die Spielkarten beim Video-Poker. Ihr Mann ist vor einigen Tagen gestorben. Sie fürchtet einen Rückfall. Doktor Hunter wird sie in die "Vormittagsgruppe" begleiten. Zum erste Mal Gruppentherapie. In einem großen Raum mit grünem Teppich sind zwanzig Metallstühle im Halbkreis angeordnet. Nach und nach trudeln die Süchtigen ein, zwölf kommen heute. Hunter und sein Kollege Howie begrüßen sie. Ein unspektakuläres Treffen, ähnlichen denen der Anonymen Alkoholiker. Es gibt Muffins und eine Vorstellungsrunde: "Hi, ich bin Maggie, ich bin eine Spielsüchtige." - "Hi Maggie", antwortet die Gruppe. "Ich habe das letzte Mal vor drei Monaten gespielt, meine letzte Sitzung war vorgestern", sagt Maggie und strahlt: "Momentan geht es mir richtig gut. Ich werde es schaffen. Yeah." Der Nächste. Er murmelt: "Ich bin Nick, ich bin ein Spielsüchtiger. Ich habe das letzte Mal vorgestern gezockt". Nun versteht man, was Hunter meint: Die Leute sind tatsächlich wie ausgesaugt, wenn sie zu ihm kommen. Nicks Gesicht ist aschfahl, er hat seine rote Baseballkappe tief ins Gesicht gezogen, er nuschelt: "Ich fühle mich richtig scheiße." Hunter macht ihm Mut: "Alle hier haben sich so gefühlt. Doch das Leben kommt zurück. Plötzlich freut man sich wieder über etwas Normales, über einen tollen Kaffee oder so." - "Ja genau, ja, das stimmt", ruft Maggie. Dann ist Liz dran. Sie schluckt, schaut auf den Boden und spricht: "Es ist so, mein Mann, also mein Mann ist gestorben. Und im Moment weiß ich einfach nicht weiter." Sie schluchzt, erzählt dann vom alten Selbstmordplan: Am 27. März 1990 will sie in die Wüste fahren und hinter einem Felsen verdursten, die Spielsucht hat sie zerfressen. Sie sitzt schon im Auto, doch der Tank ist leer, sie hat kein Geld. Sie nennt es heute göttliche Fügung. Man könnte auch sagen, Liz Neubauer war so fertig und blank, dass sie ihren Freitod nicht organisieren konnte. Sie rennt zu ihrer Tochter und bricht heulend zusammen. Die Tochter stellt den Kontakt zum Problem Gambling Center her. "Und jetzt sitze ich hier und habe seit 18 Jahren nicht mehr gespielt. Und der da" - sie zeigt auf Doktor Hunter -, "der da hat mich gerettet." Einige aus der Gruppe applaudieren. Kaffeepause. Dann spricht Hunter: "Ihr könnt davon ausgehen, dass ihr der Spielindustrie egal seid." Er liefert eine leicht schiefe Metapher: Die Casinos, das sind die Fischer. Sie fischen ohne Verantwortung. Sie fangen viele Fische, aber auch Delfine. Und die Delfine, das sind die Süchtigen dieser Gruppe. Hunter schaut in die Runde, die Delfine nicken. Solche Bilder geben Kraft. Hunter fordert: "Es muss alles getan werden, um die Gefahr der Spielsucht zu bekämpfen." Tatsächlich wird mittlerweile etwas getan, wenn auch oft sporadisch. Schilder in den Casinos, meist unprominent platziert, offerieren eine Telefonhotline für Süchtige. Zehn Jahre hat Hunter gekämpft, bis der Bundesstaat Nevada ihm finanzielle Unterstützung zusagte. An vielen Orten liegt die Broschüre mit dem Titel "When the fun stops" aus. Hinter der Broschüre steckt der Nevada Council on Problem Gambling, eine Organisation, die mit Gamblers Anonymous kooperiert - den Anonymen Spielern. Diese haben in ganz Amerika Selbsthilfegruppen, die ersten schon seit 1957. In Las Vegas tagen wöchentlich rund hundert Gruppen. Sie arbeiten ähnlich wie die Anonymen Alkoholiker und haben ein 12-Stufen-Programm. Erster Schritt: die Einsicht, dass man gegen das Zocken machtlos geworden ist. Die weiteren Schritte sind mitunter religiös angehaucht, auch Gebete werden empfohlen. Dann gibt es noch die Einzelkämpfer. Am bunten Strip steht Frank, 42 Jahre alt, hängende Schultern, blaue Jeans, grün-weißes Flanellhemd. Er nennt sich "Prediger aus Liebe" und warnt vor dem Glücksspiel: "Besonders die Spielsüchtigen verstoßen gegen einige der Zehn Gebote. Sie beten ihre Automaten an wie einen Ersatzgott. Sie sind nicht mit dem zufrieden, was unser Gott ihnen gegeben hat, sie wollen mehr." Spielsüchtige sollten Las Vegas verlassen, um ihre Seelen zu heilen, empfiehlt er. Liz Neubauer hat Las Vegas nicht verlassen. Die Stadt und sie haben sich arrangiert. So geht sie nur noch in Restaurants, in denen keine Automaten stehen. Einmal wollte ein Fernsehteam mit ihr vor einem Spielautomaten ein Interview aufzeichnen. Liz hat vehement abgelehnt: "Wenn ich noch einmal an eine solche Höllenmaschine trete, bin ich tot." Quelle ----------------------------------------------------------------------------------------- Mit großem Abstand findet die Spielsucht vor den Geldspielautomaten statt. Ich frage schon gar nicht mehr, warum diese Büchsen von den Staatsmonopolisten nicht verboten werden.
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