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Liechtenstein will Geldspielgesetz erlassen von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG Der EWR-Mitgliedstaat Liechtenstein hat angekündigt, das Glücksspielrecht umfassend neu regeln zu wollen. In der Veröffentlichung "Schwerpunkte der Regierungsarbeit im Jahre 2008" kündigte die Regierung kürzlich an: "Mit einem Geldspielgesetz ist beabsichtigt, den gesamten Bereich der Glücksspiele, Lotterien und Wetten mit einer eigenständigen Gesetzgebung zu regeln. Bisher ist für die Lotterien und Wetten gemäss Anhang zum Zollvertrag noch schweizerisches Recht gültig. Für Spielbanken gibt es in Liechtenstein – nach der Auflösung des entsprechenden Verbotes in der Schweiz vor einigen Jahren – noch keine Regelung." Es gibt in Liechtenstein schon seit mehreren Jahren Pläne für ein Spielbankengesetz. Ursprünglich sollte eine Vernehmlassung für ein solches Gesetz bereits 2005 stattfinden. Aufgrund einer Landtagsanfrage des Volksunion-Abgeordneten Gebhard Negele hatte der Regierungschef von Lichtenstein Otmar Hasler Ende 2007 Stellung genommen: "Der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus dem Jahre 2005 wird derzeit überarbeitet, vor allem hinsichtlich der Zuständigkeit sowie Aufsichts- und Kontrollfunktionen, damit eine für Liechtenstein geeignete Lösung vorgeschlagen werden kann." Durch die geplante Neuregelung sollten auch sog. telekommunikationsgestütze Glücksspiele (insbesondere das Angebot über das Internet) erfasst werden. Auch war die Erteilung von Online-Konzessionen nach dem Muster von Gibraltar im Gespräch. Bislang ist «Plus Lotto» das einzige Unternehmen in Liechtenstein, das eine Spezialbewilligung für eine Internetlotterie besitzt. «Plus Lotto» gehört der Internationalen Lotterie in Liechtenstein Stiftung (ILLF), eine wohltätige Stiftung, die diverse Internetlotterien betreibt. Der Vernehmlassungsbericht, die Gesetzesbegründung durch die Regierung, war für Februar 2008 angekündigt, liegt aber bislang noch nicht vor. Aus dem aktuellen Regierungsprogramm ist zu schließen, dass nunmehr zeitnah eine umfassende Regelung geplant ist. Auf eine weitere Kleine Anfrage hin stellte Regierungsschef Hasler vor Kurzem die Vorteile einer Spielbank heraus: "Als Vorteile können der volkswirtschaftliche Nutzen und die regionalwirtschaftlichen Impulse betrachtet werden durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Verbesserung des Freizeit- und Tourismusangebots und die damit verbundene beträchtliche Wertschöpfungskette. Der fiskalische Nutzen liegt in der Vereinnahmung von verschiedenen Steuern, hauptsächlich Ertrags-, Lohn- und Mehrwertsteuern, sowie durch die Erhebung einer zusätzlichen Spielabgabe, welche z.B. für soziale oder gemeinnützige Zwecke und zur allgemeinen Suchtprävention verwendet werden könnte." Hinsichtlich der Spielsuchtgefahr verwies Hasler auf die Erfahrungen in der Schweiz und bezeichnete diese als beherrschbar: "Gemäss den ausländischen Erfahrungen wird der möglichen Spielsuchtgefahr mit einem entsprechenden Sozial- und Präventivkonzept wirksam begegnet und lassen sich Regulierung und Aufsicht so gestalten, dass Spielbanken die positive Reputation einer Volkswirtschaft unterstützen. Die letztjährige Überprüfung der Schweizer Spielbanken nach den ersten 5 Betriebsjahren hat ergeben, dass die gesetzlichen Ziele weitestgehend erreicht wurden, insbesondere auch was den Schutz des Spielpublikums sowie das Verhindern von Geldwäscherei und anderer Kriminalität betrifft. Die fiskalpolitischen Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Liechtenstein ist übrigens mittlerweile das einzige Land auf dem europäischen Kontinent ohne Spielbank." Kontakt: Arendts Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Martin Arendts Perlacher Str. 68 D - 82031 Grünwald (bei München) Tel: 089 / 64 91 11 - 75 Fax: 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de
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Urteil des Verwaltungsgericht Freiburg - Sportwettenuntersagungsverfügung Seit heute liegen die Entscheidungsgründe des Urteils des Verwaltungsgericht Freiburg vom 16.04.2008 vor. Das Gericht hat eine Sportwettenuntersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben. Es erachtet die derzeitige rechtliche, wie auch tatsächliche Ausgestaltung des Sportwettenmonopols Baden-Württemberg als eine ungerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit. Das Sportwettenmonopol ist somit Europarechtswidrig, es darf wegen des unbedingten Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts keine Anwendung finden. Das Gericht kritisiert hauptsächlich den Vetriebsweg der staatlichen Lottogesellschaft. Der Gesetzgeber hätte nach der deutlichen Kritik des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2006 gesetzliche Vorgaben zur Neugestaltung des Vertriebsweges schaffen müssen. Dieses neuerliche gesetzliche Regelungsdefizit spiegelt sich nunmehr in einer europarechtswidrigen tatsächlichen Ausgestaltung des Sportwettenmonopols wieder. Das Gericht schließt sich somit der Meinung des Verwaltungsgericht Berlin vom 02.04.2008 an. Der gewählte Vertriebsweg über mehrere tausend privat betriebene Annahmestellen in Zeitschriften und Tabakläden ist deshalb unverhältnismäßig, weil ungeeignet, weil der staatliche Monopolist sich gar nicht eigener Angestellter bedient, sondern die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen des Jugendschutzes und der Suchtprävention in private Hände gibt, die zudem noch umsatzabhängig als Handelsvertreter verprovisioniert werden.Das Gericht stützt sich dabei auf die Rosengrenentscheidung des EuGH. Weiterhin hält das Gericht das Sportwettenmonopol für unverhältnismäßig, weil es über das hinausgeht, was zur Erreichung des Zieles erforderlich ist. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum eine weniger in die Europäischen Grundfreiheiten eingreifende Maßnahme nicht ebenso zum Erfolg geführt hätte. Dazu hätte der Gesetzgeber sich zunächst überhaupt mit möglichen Alternativen auseinandersetzen müssen, was er europarechtswidrig unterlassen hat. Dabei lag der Vergleich mit dem RennwettLottG auf der Hand. Weiterhin stellt das Gericht klar, dass § 284 StGB wegen seines verwaltungsrechtsakzessorischen Charakters derzeit keine Anwendung finden kann, weil die fehlende Erlaubnis auf einem Rechtszustand beruht, der sowohl Verfassungs- wie auch Europarechtswidrig ist. Schlußendlich stellt das Gericht fest, dass das Staatsmonopol in Baden Württemberg in seiner rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Die Entscheidung ist im Volltext unter www.vewu.de abrufbar. Dieter Pawlik Rechtsanwalt 2. Vorstand des VEWU e.V. Amalienbadstrasse 36, Haus 32 76227 Karlsruhe pawlik@ra-pawlik.de
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Trotz Glücksspielstaatsvertrag hält der Pokerboom in Deutschland anVon Lisa Horn Neuer deutscher Glücksspiel-Staatsvertrag hin oder her, das Online-Glücksspiel in Deutschland verzeichnet stetiges Wachstum. Das belegen die ersten Zahlen für 2008. Laut aktuellen Pressemeldungen ist die Zahl der Online-Spieler/innen in Deutschland in nur drei Jahren, also seit 2005 um 76% angestiegen. Seit dem neuen deutschen Glücksspiel Staatsvertrag, der am 1.1.2008 in Kraft getreten ist, hätte man mit einem Einbruch in der Branche rechnen können. Doch das Gegenteil ist der Fall. Nachdem die Auslegung der Gesetzte in jedem Bundesland derart variiert, sehen sich die Deutschen wenig beunruhigt, wenn sie auf einem Online-Poker-Portal ihrem Lieblingshobby frönen. Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach geht aber von keinen genauen Zahlen aus, gegenüber "firmenpresse.de" meint er: "Wirtschaftliche Schätzungen lassen sich mangels Regulierung und Überwachung sowie dem damit einhergehenden anwachsenden Schwarzmarkt im Bereich des nicht lizenzierten Glücksspiels kaum vornehmen. Der Kelch der wachsenden Online Gambling Umsätze geht vor allem an die großen britischen, maltesischen und gibraltarschen Online-Gambling Anbieter." Dennoch sitzen schätzungsweise 10 Millionen Deutsche regelmäßig vor dem Computer und setzen auf Online-Gambling Seiten. Die Monopolbetriebe verzeichnen hingegen ein eindeutiges Minus, die Sportwetten seien dramatisch zurückgegangen heißt es in der Presseaussendung von "firmenpresse.de". Die erhofften Gewinne bleiben aus und von klaren geregelten Strukturen kann schon gar nicht die Rede sein. Heißt das, dass der neuen deutsche Glücksspiel Staatsvertrag gescheitert ist, oder am Ziel vorbeigeschnellt ist? Wie wird es in den nächsten Monaten und Jahren weitergehen? Wie werden sich weitere Interventionen seitens der Europäischen Union auswirken? Online Poker ist in Deutschland zum Volkssport geworden, forciert durch die Marketing-Maschinerie der Global-Player wie PartyPoker, PokerStars, FullTilt Poker oder 888.com. Sie haben es geschafft, die besten Pokerspieler/innen der Welt für sich zu verpflichten und für Poker zu werben. Allein PartyPoker zählt derzeit mehr als 6 Millionen registrierte User weltweit, laut Schätzungen von Wirtschaftsexperten wird sich der Gesamtumsatz von zweistelligen Milliarden Dollar allein im Segment "Poker" bis 2010 verdoppeln. Dabei scheint es den deutschen Pokerfans nichts auszumachen, dass sie im Grunde gegen das Gesetz verstoßen, denn Online-Gambling ist in Deutschland definitiv verboten. Nachdem Poker ein Strategiespiel ist, das nur zum Teil vom Glück abhängt, ist die gesetzliche Auslegung verworren und unklar – die Rechtsexperten ändern täglich ihre Meinungen zu diesem Thema. Denn Theorie und Praxis klaffen auseinander, da ist die Verunsicherung der Spieler/innen nur all zu verständlich. Nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" wird munter weitergespielt. Auch wenn laut Gesetz Poker eindeutig als Glücksspiel definiert ist. Das Fernsehen trägt zur Popularität von Poker bei, DSF und Eurosport übertragen regelmäßig Pokerturniere, im Pay-TV gibt es sogar reine Poker-Channels und auch die privaten TV-Sender wie Pro7 steigern das Pokerinteresse. Die Tatsache, dass im internationalen Feld immer die gleichen Poker-Profis an den Final-Tables sitzen spricht FÜR Poker, und bildet einen Anreiz es auch selbst zu versuchen. Wer weiß schon ob man ein verborgenes Poker-Talent besitzt, das nur darauf wartet geweckt zu werden? Doch der Gürtel wird immer enger geschnallt, denn auch der Nachbar Holland setzt harsche Schritte und hat Konten für Geldtransfers von Online-Casinos bereits gesperrt. Doch wo ein Wille, da ein Weg – die Lösung heißt Neteller oder PayPal. Dennoch soll schon bald auch in Holland das Online-Spiel an sich verboten werden. Wie lange die deutsche Bundesregierung dem Treiben noch zusieht bleibt abzuwarten, derzeit liegt die Beurteilung und Auslegung des Staatsvertrages bei den Ländern und die sind sich bis dato nicht einig. Aber die Uhr tickt, denn bis 2. Juni muss ein gemeinsamer Tenor gefunden werden, denn das ist das Ende der Frist, die die Europäische Union Deutschland gesetzt hat. Bis dahin werden die Deutschen wohl weiter im Pokerfieber bleiben…ganz nach dem Motto "shuffle up and deal"… Quelle: https://de.pokernews.com
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Finanzminister : Starke Einbrüche bei den Einnahmen Spielbanken in Sachsen-Anhalt stehen vor der Pleite Von Michael Bock Magdeburg. Sachsen-Anhalts drei Spielbanken in Magdeburg, Halle und Wernigerode stehen vor der Pleite. " Ohne zusätzliches Geld des Landes muss Insolvenz angemeldet werden ", bestätigte Finanzminister Jens Bullerjahn ( SPD ) gestern Abend der Volksstimme. Zuvor hatte er die Mitglieder des Finanzausschusses über die jüngste Entwicklung informiert. Er wolle dem Kabinett am Dienstag exakte Zahlen über den notwendigen Finanzbedarf der Casinos vorlegen, sagte Bullerjahn. Dann müssten die Landtagsfraktionen entscheiden, ob dieses Geld auch zur Verfügung gestellt werden könne. Der Minister betonte, dass die Spielbanken dem Land bislang unterm Strich immer ein positives Ergebnis gebracht hätten. Allerdings seien die Einnahmen in den vergangenen Monaten stark zurückgegangen. Bullerjahn führte das auch auf das von SPD und CDU beschlossene Nichtraucherschutzgesetz zurück. Die Spielbanken schwächeln allerdings schon länger. Die Einnahmen aus Roulette, Black Jack und Automatenspiel gingen seit 2001 drastisch zurück. Der Umsatz fiel von elf Millionen auf zuletzt sieben Millionen Euro. CDU und SPD hatten sich im April dieses Jahres darauf verständigt, die Spielbanken zu privatisieren. Ein vom früheren Finanzminister Karl-Heinz Paqué ( FDP, 2002 bis 2006 ) in Auftrag gegebenes Gutachten war zum Ergebnis gelangt, dass ein Verkaufserlös von 18 Millionen Euro erzielt werden kann. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen nannte Bullerjahn diese Zahl " in höchstem Maße unrealistisch ". Die Spielbanken werden zurzeit von einer landeseigenen GmbH betrieben und beschäftigen rund 100 Mitarbeiter. Kaufinteresse hatte 2005 die " Casinos Austria " signalisiert, die bereits in Niedersachsen zehn Spielbanken betreibt. Bullerjahn betonte, dass bis zum Sommer Klarheit über die Zukunft der Spielbanken herrschen müsse. Sollte eine Privatisierung scheitern, müsse eine schnelle Insolvenz erfolgen, sagte er. Quelle: https://www.volksstimme.de
"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Verwaltungsgericht Berlin gewährt Sportwettenvermittler erneut Vollstreckungsschutz von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erneut grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag geäußert und daher einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz, gewährt (Beschluss vom 5. Mai 2008, Az. VG 35 A 108.08). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de ) vertretene Vermittler kann damit weiter Verträge über Sportwetten an einen privaten, in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln. Das VG Berlin führt damit seine Rechtsprechung fort, nunmehr nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten, Ende 2007 ausgelaufenen Übergangsfrist Vollstreckungsschutz zu gewähren. In einem Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO hatte das Gericht bereits kürzlich Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung aus dem Jahr 2007 gewährt (Beschluss vom 2. April 2008, Az. VG 35 A 52/08), was es im letzten Jahr noch abgelehnt hatte. Die neue Entscheidung betrifft eine auf den Glücksspielstaatsvertrag und das dazu ergangene Ausführungsgesetz (AG GlüStV) gestützte Untersagungsverfügung vom 6. März 2008. Das Gericht setzt sich in dem Beschluss sehr umfassend mit der aktuellen, weiterhin divergierenden Rechtsprechung auseinander und äußert erhebliche Bedenken, ob die neuen Regelungen eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage darstellten. Das staatliche Sportwettenmonopol sei als erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Anbieter und Vermittler von Sportwetten verfassungsrechtlich wohl nicht zu rechtfertigen. Angesichts dieser durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken müsse ein Verstoß gegen die durch den EG-Vertrag garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gar nicht mehr erörtert werden (S. 34). Der Ausschluss privater Sportwettenanbieter und -vermittler stelle einen wesentlichen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Nach der Wesentlichkeitslehre hätte der (parlamentarische) Gesetzgeber nicht nur eine neue gesetzliche Grundlage für das Monopol schaffen müssen, sondern auch ausreichende strukturelle gesetzliche Vorgaben (die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Sportwetten-Grundsatzentscheidung vom 28. März 2008 angemahnt worden waren). Der Gesetzgeber hätte hierzu wenigstens Grundstrukturen zu Art und Zuschnitt der Sportwetten schaffen müssen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Regelung dürfe dagegen nicht gänzlich der Exekutive überlassen werden (S. 10). Nach Anlauf der Übergangsfrist sei nunmehr eine vollständige Konsistenz erforderlich (S. 7). Für eine zusätzliche Übergangsfrist, wie in § 25 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag vorgesehen, gebe es daher keinen Raum. Nach Ablauf der Übergangsfrist müsse nunmehr eine Gesamtschau für den gesamten Glücksspielsektor erfolgen (S. 32). Inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten gebe es jedoch nur ansatzweise. Auch sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber entsprechend den verfassungsgerichtlichen Vorgaben gestaltend auf den Vertrieb der Sportwetten durch den staatlichen Monopolisten eingewirkt habe. Sportwetten würden vielmehr weiterhin als "Gut des täglichen Lebens" vermarktet (so auch die Kritik des Bundesverfassungsgerichts). Kritisch sieht hierbei das Verwaltungsgericht vor allem das enge Netz der Annahmestellen. Hier lasse sich keine Neugestaltung gegenüber der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung erkennen (S. 13). Auch bestünden erhebliche Zweifel, ob bei der Festsetzung und Ausgestaltung des Monopols die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Spielerschutz ausreichend beachtet worden seien. So seien Höchstgrenzen für Spieleinsätze nicht gesetzlich geregelt (S. 27). Schließlich bestünden Zweifel, ob mit der Neuregelung nicht weiterhin finanzielle Interessen verfolgt würden. So seien im Gesetzgebungsverfahren die fiskalischen Interessen als maßgeblich heraus gestellt worden. Das VG Berlin hält einen Vollstreckungsschutz unter Auflagen, wie kürzlich vom VG Kassel (diesem folgend VG Trier) und dem VG München angeordnet (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 99 und 100), für nicht erforderlich. Tatsächlich vom Anbieter bzw. Vermittler ausgehenden konkreten Gefahren könne man im Wege der gewerberechtlichen Untersagungsverfügung begegnen (S. 37). Auch hinsichtlich der sehr hohen Verwaltungsgebühr (EUR 2.000,-) hat das VG Berlin Vollstreckungsschutz gewährt und die aufschiebende Wirkung angeordnet. So seien bereits die Voraussetzungen für die Gebührenerhebung nicht erfüllt. Bei summarischer Prüfung könne kein unerlaubtes Glücksspiel angenommen werden. Kontakt: Arendts Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Martin Arendts Perlacher Str. 68 D - 82031 Grünwald (bei München) Tel: 089 / 64 91 11 - 75 Fax: 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de
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Verwaltungsgericht Freiburg entscheidet nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages (01.01.2008) zugunsten privater SportwettenvermittlerDas Verwaltungsgericht Freiburg hat in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 13.05.2008 (Aktenzeichen: 3 K 283/08) zugunsten eines privaten Sportwettenvermittlers entschieden. In seinen ersten Beschlüssen nach dem am 01.01.2008 In Kraft getretenen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen (GlüStV) geht das Verwaltungsgericht Freiburg davon aus, dass die seit Januar 2008 geltende gesetzliche Neuregelung des Sportwettenmonopols eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) und deshalb europarechtswidrig sei. Insbesondere sei auch nicht ersichtlich, dass von der Sportwettenvermittlung durch den Antragsteller derzeit konkrete Gefahren ausgingen. Der Veranstalter, für den der Antragsteller vermittle, sei durch seine (österreichische) Konzession Beschränkungen unterworfen. Bei möglichen künftigen Gefahren durch die Sportwettenvermittlung des Antragstellers kann gewerberechtlich gegen ihn vorgegangen werden. (vgl. in diesem Sinne: VG Berlin, Beschl. V. 02.04.2008 – VG 35 A 52.08 -, S. 39; VG Braunschweig, Beschl. v. 10.04.2008 – 5 B 4/08 – S. 20). Der Unterzeichner weist darauf hin, dass mittlerweile mit dem Verwaltungsgericht Freiburg das 7. Verwaltungsgericht (VG Neustadt a. d. W., VG Kassel, VG Berlin, VG Braunschweig, VG München, VG Trier) seine Rechtsprechung zugunsten privater Vermittler geändert hat. Contact: KARTAL Rechtsanwälte Rechtsanwalt Jusuf Kartal Friedenstr. 36 (Ecke Jöllenbecker Str.) D - 33602 Bielefeld Tel: +49 521 / 325944-50 Fax: +49 521 / 325944-55 E-Mail: jusuf.kartal@kartal.de
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Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt rechtskräftig - ADD nimmt Beschwerden zurück Mehrere der von den Rechtsanwälten Redeker Sellner Dahs und Widmaier Partnerschaftsgesellschaft in Eilverfahren erstrittenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße sind aufgrund der Rücknahme der Beschwerden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ( = ADD ) rechtskräftig geworden. Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2008 wurden dem Land Rheinland-Pfalz die Kosten der Beschwerdeverfahren auferlegt. Hintergrund dieser Entscheidungen ist die Rücknahme mehrerer Beschwerden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion aufgrund versäumter Beschwerdebegründungen. Die betroffenen Sportwettvermittler können also, unabhängig von der zu erwartenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in noch anhängigen Beschwerdeverfahren, ihre Tätigkeit bis zu einer Entscheidung der Hauptsache aufrechterhalten. Im Hinblick auf die Möglichkeit der Aussetzung der Hauptsacheverfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den zahlreichen anhängigen deutschen Vorlageverfahren ist hier kaum damit zu rechnen, dass der nunmehr rechtskräftige Vollstreckungsschutz vor Ablauf des Jahres entfallen könnte. Wenn auch dieser Entscheidung keine große rechtliche Bedeutung zuzumessen ist, sind die praktischen Auswirkungen nicht unerheblich. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist aufgrund der Rücknahme der Beschwerde daran gehindert, gegen die betroffenen Wettanbieter vorzugehen. Sie hat sich damit selbst die Möglichkeit genommen, den flächendeckenden Vollzug des Glücksspielstaatsvertrages sicherzustellen.Hans Wolfram Kessler (Rechtsanwalt) REDEKER SELLNER DAHS & WIDMAIER Rechtsanwälte · Partnerschaftsgesellschaft Mozartstr. 4–10 53115 Bonn kessler@redeker.de www.redeker.de
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Ein Aufsatz aus Daniel Theweleit Wollen wir wetten?Sportwetten Das Geschäft mit der Lust am Spiel hat zwei Seiten. Eine gute und eine schlechte. Gut 3 Milliarden Euro staatlicher Einnahmen fließen jährlich in soziale und kulturelle Projekte. Aber es wird auch wild manipuliert Druckversion . Es war ein herrlicher Tag im Januar, die Vögel zwitscherten im Garten von Maggies Guest House, reife Bananen hingen an den Palmen und der Duft des nahen Meeres wehte herüber. Hier, am Rande des ghanaischen Hafenstädtchens Takoradi, residierte der deutsche Fußballtrainer Reinhard Fabisch mit seinem Team, der Nationalmannschaft des Benin. Er freute sich auf den Afrika-Cup, das größtes Turnier seiner Trainerlaufbahn, bis ein dubioser Mann das Idyll störte. "Es war jemand von einer Wettorganisation aus Singapur", erzählt Fabisch, "er hat gefragt, ob ich zu mindestens zwei Spielern im Team ein Vertrauensverhältnis habe, um mit ihnen eine Absprache zur Spielmanipulation treffen zu können." Am besten seien der Torhüter und ein Verteidiger, auch ein Preis sei genannt worden. "Ein Elfmeter gegen uns sei ihm 20.000 US-Dollar wert", berichtet Fabisch. Er hat den Mann hochkant aus dem Hotel geworfen, den Vorfall öffentlich gemacht. Gegenseitiges Belauern Es dürfte sich um eine Szene gehandelt haben, wie sie sich häufig ereignet - hinter der glamourösen Fassade der Sportwelt. Im Tennis, wo sich praktisch unsichtbar betrügen lässt, gehört es offenbar zum Alltag, dass windige Personen versuchen, Spieler zu Manipulationen zu überreden. Der argentinische Profi Vassallo Arguello beklagte jüngst, dass eine "Kultur des gegenseitigen Belauerns" entstanden sei: "Das hat Ausmaße wie bei der Stasi. Keiner kann keinem mehr trauen." Schnell dringt angesichts solcher Berichte die Erinnerung an Robert Hoyzer hervor, doch wahrscheinlich ist der bestochene DFB-Schiedsrichter Opfer ziemlich ungeschickter Hintermänner. Denn wer wirklich Wetten mit bestechlichen Protagonisten gewinnen möchte, findet jenseits des medial ausgeleuchteten Milliardengeschäfts der großen europäischen Fußballligen weitaus günstigere Bedingungen vor - in Afrika beispielsweise oder in den ehemaligen Sowjetstaaten. Auch Polen, wo im April mehr als 100 Spieler, Schiedsrichter und Funktionäre aufgrund konkreter Korruptionsvorwürfe vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen wurden, ist offenbar ein interessantes Spielfeld. Mindestens 29 Vereine, darunter fast alle Erst- und Zweitligisten, sollen in den Skandal im Land des Fußball-EM-Gastgebers von 2012 verstrickt sein. Ein Schatten, der gern verdrängt wird, liegt über dem Sport, und es gibt kaum ein wirksames Gegenmittel. Auch mit dem in Deutschland existierenden staatlichen Wettmonopol, das mit dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Glücksspielgesetz zementiert wurde, ist dieser internationalisierten Kriminalität nicht beizukommen. Der Bremer Professor Gerhard Meyer, der seit Jahren über Glücksspiele forscht, sagt, "einer Analystenschätzung zufolge haben die Deutschen 2005 3,65 Milliarden Euro für Sportwetten ausgegeben". Nur 431 Millionen davon setzte der staatliche Anbieter Oddset um. Das Zentrum des Betrugs liegt offenbar in Asien. Anders als in Europa, wo Spieler sich auch bei nichtstaatlichen Anbietern meist ausweisen müssen, die Einsätze streng limitiert sind und Kontrollinstanzen wie "Betradar" auffällige Quotenbewegungen innerhalb von Sekunden melden, gibt es östlich des Urals nur sehr laxe Beschränkungen. Der Spiegel schrieb im Dezember 2007: "Zwar gibt es auch in Asien Höchsteinsätze. Nur: Diese Limits liegen häufig bei 30.000 bis 40.000 Euro, und man kann diesen Betrag beliebig oft setzen. Das Geld platzieren in der Regel so genannte Agenten. Ihre Hintermänner, die via Mobiltelefon auch von Europa aus den Kontakt halten und ihrerseits aus unterschiedlichen Kanälen Wettgeld einsammeln, bleiben im Dunkeln." Die Befürworter der staatlichen Kontrolle lassen sich jedoch nicht von diesen typischen Merkmalen einer globalisierten Welt beirren. Sie verweisen vor allen Dingen auf das Suchtpotenzial, das Sportwetten hätten. Weil sich der deutsche Wettmarkt derzeit weitgehend in staatlicher Hand befindet, sei nur eine kleine Minderheit innerhalb der Gesellschaft abhängig, glaubt denn auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Bernd Heynemann, ehemaliger Bundesligaschiedsrichter. "So wie wir theoretisch auch an Rauschgift kommen, können Sie Ihre Wetten machen", sagt er. "Aber es gibt nicht an jeder Ecke Rauschgift zu kaufen, die Normalisierung solcher Sachen erhöht die Gefahr, verführt zu werden." Diese These wird von einer Studie des schweizerischen Bundesamtes für Justiz der Eidgenössischen Spielbankenkommission gestützt. "Dort hat sich gezeigt: Wo es viele Wettmöglichkeiten auf der Straße gibt, da sind auch besonders viele Leute abhängig", erläutert Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht in Deutschland. Eine Verknappung des Angebots sei die wirkungsvollste Prävention, meint sie. "Schon bei den bestehenden Anbietern liegt so viel im Argen, da kann man nicht das Angebot noch erweitern. Damit holt man sich das soziale Elend ins Haus." Allerdings betont Füchtenschnieder, dass nicht die Sportwette das gefährlichste Glücksspiel sei, sondern die Automaten in den Spielhallen. Und die zählen kurioserweise nicht zu den Glücksspielen, sie gelten als Unterhaltungselektronik. Reines Unterhaltungsgeschäft Ungewollt liefert sie Argumente für private Wettanbieter. Dort heißt es immer wieder, es sei gar nicht die Sportwette, von der die Hauptgefahr ausgehe. "Wir haben schon 2003 eine Studie mit der Harvard Medical School aufgesetzt", sagt Manfred Bodner, Vize-Chef Onlinewettanbieters bwin. "Dort werden über 40.000 Spieler beobachtet, und die ersten Ergebnisse zeigen, dass im Sportwettenbereich weit unter einem Prozent der Spieler als suchtgefährdet eingestuft werden kann", erläutert der Österreicher. Er wird nicht müde, zu betonen, dass es sich um ein "reines Unterhaltungsgeschäft" handle. Tatsächlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine Wette, den Reiz einer Sportübertragung im Fernsehen erheblich steigern kann. Auch weil das Gefühl nicht nur mit Glück, sondern vielmehr mit sportlichem Sachverstand gewinnen zu können, erheblich befriedigender empfunden wird, als etwa ein Dreier im Lotto. Weil die Wettbewerbskommission der EU das Monopol der Staatswette für rechtswidrig erklärte, und Verbände wie die Deutsche Fußball Liga, die auf das Sponsoring der privaten Anbieter hofft, mit Klagen gegen das neue Glücksspielgesetz drohen, ist sich Bodner sicher: "Die Deregulierung des Marktes ist unausweichlich." Der Unternehmer hat ohnehin Zweifel, dass die Angst vor Abhängigkeit oder Manipulationen der wahre Grund für die staatliche Intervention ist. Es gehe wie so oft ums Geld, glaubt Bodner. Das staatliche Glücksspiel, zu dem neben dem Sportwettenanbieter Oddset auch das lukrative Lottogeschäft gehört, führen rund die Hälfte ihrer Einnahmen an den Staat ab. Deutlich über 3 Milliarden Euro fließen aus diesen Töpfen jedes Jahr in soziale und kulturelle Projekte. Aus Angst, diesen Goldesel zu verlieren, sei die Hemmschschwelle, das Sportwettengeschäft zu privatisieren enorm hoch - auch wenn dieses Segment nur einen Bruchteil des staatlichen Glücksspielumsatzes ausmacht. Wenn dieser Pfeiler des Sozialstaates einbricht, geht der Gesellschaft wohl tatsächlich eine finanzielle Stütze verloren. Auch im Kern der Diskussion um Sportwetten geht es also um zentrale Fragen: Wie viel Staat brauchen wir? Wie viel Eigenverantwortung kann den Menschen zugetraut werden? Welcher Schaden entsteht durch ausschließlich an Gewinnmaximierung ausgerichteten Interessen? Quelle ----------------------------------------------------------------------------- Naja, das Internet ist auch "Unterhaltungselektronik", oder?
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Niedersächsisches OVG hebt Beschluss des VG Oldenburg auf und stellt aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Widerruf einer gaststättenrechtlichen Genehmigung wegen "unerlaubter Sportwetten" her Auch das Niedersächsische OVG reiht sich in die lange Liste der Gerichte ein, die die aufschiebende Wirkung der Rechtmittel gegen glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen wiederherstellen. So hat das OVG mit Beschluss vom 19.05.2008 (AZ: 7 ME 68/08) einen anders lautenden Beschluss des VG Oldenburg vom 01.04.2008 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine gaststättenrechtliche Widerrufsverfügung wiederhergestellt. Das OVG hält den Ausgang des Hauptsacheverfahren für offen und stellt zunächst fest, dass das VG Braunschweig mit beachtlichen Gründen Zweifel an der Verfassungs- und Gemeinschaftskonformität der neuen Rechtslage ab dem 01.01.2008 hat. Auf der Ebene der Interessenabwägung überwiegt jedoch das Aussetzungsinteresse des Antragsstellers dem Vollzugsinteresse der Stadt Cloppenburg bereits deshalb, weil bis heute keine Unzulänglichkeiten bei privaten Sportwettenvermittlern im Bezug auf Spielsucht und Jugendschutz aufgetreten sind.Der Senat fordert somit wegen der divergierenden Rechtsprechung zu diesem Thema für die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung wegen "unerlaubter Sportwetten" das Vorliegen einer _konkreten_ Gefahr, die über die behauptete Straftat bzw. Rechtswidrigkeit der Tätigkeit als solche, hinausgeht. Dies hatte bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 27.04.2005 (1 BvR 223/05) gefordert. Der Beschluss ist unter www.vewu.de im Volltext abrufbar. Kontakt: Dieter Pawlik Rechtsanwalt 2. Vorstand Vewu e.V. Amalienbadstrasse 36/ Haus 32 76227 Karlsruhe Tel.: 0721/46471600 Fax: 0721/46471620 E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de
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bwin gewinnt gegen Lotterien vorm Handelsgericht Der Online-Glücksspielanbieter bwin hat einen Sieg gegen das heimische Glücksspiel-Monopol erkämpft. Die Österreichischen Lotterien GmbH (ÖLG), die ihr Online-Angebot als "das einzig legale Spielangebot im Internet" beworben haben, müssen diese Werbung einstellen. Für die Lotterien ist dies nur ein Nebenschauplatz. Laut Handelsgericht Wien ist die besagte Lotterien-Werbung irreführend und herabsetzend, denn auch bwin bietet legales Glücksspiel in Österreich an. Diese einstweilige Verfügung wurde nun rechtskräftig. Am 26. Mai 2008 haben die Österreichischen Lotterien das Unterlassungsbegehren und das Begehren auf Veröffentlichung des Urteils im Internet ausdrücklich anerkannt, teilte bwin heute, Montag, mit. "Das ist ein Nebenschauplatz, auf dem wir uns nicht länger als nötig aufhalten wollen. Wir erwarten uns durch eine anstehende Entscheidung des EuGH und die angekündigten Novelle zum österreichischen Glücksspielgesetz eine Klärung der derzeit etwas offenen Rechtssituation", so der Sprecher der Österreichischen Lotterien, Martin Himmelbauer, zur APA. Das österreichische Glücksspielmonopol ist laut Gericht außerdem nicht mit EU-Recht vereinbar, so bwin weiter. Schon im April 2008 habe das Handelsgericht Wien der ÖLG die Behauptung des einzig legalen Glücksspiels mit einstweiliger Verfügung untersagt. Zusätzlich wurde auch die Behauptung, dass Gewinner bei ausländischen Internetspielen leicht ins Visier der Finanzbehörden geraten könnten, verboten. Diese einstweilige Verfügung wurde nun rechtskräftig. Am 26. Mai 2008 haben die Österreichischen Lotterien das Unterlassungsbegehren und das Begehren auf Veröffentlichung des Urteils im Internet ausdrücklich anerkannt, teilte bwin mit. (APA) Quelle: DiePresse.com
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Das Spiel ist ausViele Lottoläden sind bedroht: Ein Gesetz begrenzt ihre Zahl, und die Berliner tippen seltener Von Daniela Martens Es geschah an einem Freitag. Plötzlich standen zwei Männer in Carsten Krauses kleinem Lotto- und Zeitschriftenladen an der Birkenstraße in Moabit und drückten ihm die Kündigung in die Hand. „Die haben mir det Lotto weggenommen“, klagt Krause: Die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) entzog ihm die Lizenz als Lottoannahmestelle. „Ohne Lotto kann ich den Laden nicht halten.“ Mit Zeitschriften und Zigaretten verdiene er nicht viel. Die Lottoannahme bringe im Monat mindestens 650 Euro. „Ich bin an die Wand gedrängt worden.“ Ende Juni muss sein Geschäft schließen. 1200 Lottoannahmestellen gab es in Berlin, bis im Vorjahr ein neues Lottogesetz verabschiedet wurde, dass „den Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken sollte“, wie Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte. Der Schutz vor Spielsucht stand im Vordergrund. Unterdessen tippen die Berliner immer weniger: Die Spieleinsätze der Deutschen Klassenlotterie Berlin seien schon zwischen 2006 und 2007 von 327 auf 310 Millionen Euro gesunken, sagt Sprecher Thomas Dumke – noch bevor die Klassenlotterie verpflichtet wurde, die Zahl ihrer Annahmestellen auf 1100 zu verringern. Senator Körting hoffte, dass dies durch natürliche Fluktuation geschehe. Tatsächlich haben aber nur noch 1070 Läden eine Konzession. 50 Betrieben habe die Klassenlotterie gekündigt, die anderen seien nach Geschäftsaufgaben nicht neu vergeben worden, sagt Dumke. Auch die Annahme von Sportwetten soll nach dem Gesetz, das auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und einem Staatsvertrag der Bundesländer beruht, ein staatliches Monopol werden: Laut Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gibt es noch 217 private Sportwettfilialen. Ihre Tätigkeit sei aber nicht erlaubt, betont die Innenverwaltung. Sie würden „sukzessive geschlossen“. Die Anbieter wehren sich juristisch: Zurzeit läuft ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der am 8. Juli sein Urteil verkünden will. Wenn es gegen die privaten Anbieter ausfällt, dürfen Lottoannahmestellen nur noch Oddset- und Totowetten der staatlichen Lotterie anbieten. „Oddset und Toto laufen nicht besonders gut, das liegt an den vielen privaten Anbietern“, sagt Ladenbetreiber Krause. Nach welchen Kriterien wurde ausgewählt, wem man kündigte? Sprecher Dumke nennt keine Details: „Wir haben uns jeden Standort genau angesehen, und es hat meist mehrere Gründe gegeben.“ Negativ sei etwa, wenn Läden wenig Umsatz hätten oder in der Nähe eine weitere Annahmestelle liege. Lotto solle auch nur eine Nebeneinnahme sein. „Wir vergeben nur Konzessionen, wenn ein tragfähiges Gesamtkonzept vorliegt.“ Andernfalls sei „der Druck größer, etwas zu verkaufen, und sie sehen vielleicht nicht so genau hin“. Etwa, wenn Minderjährige Lose kaufen wollen. „Kleinere Läden mit Lottoannahmestellen sind besonders betroffen, wenn ihnen die Konzession entzogen wird“, sagt Jan Pörksen, Branchenkoordinator Handel bei der IHK Berlin. Größeren mache dies weniger aus, da sie nicht von den Lottoeinnahmen abhängig seien. Von der Bedingung, man brauche ein anderweitiges „tragfähiges Hauptgeschäft“, hat Eveline Höft noch nichts gehört. „Lotto ist mein Standbein wie bei allen anderen auch“, sagt sie, die seit 35 Jahren Betreiberin eines kleinen Lottoladens an der Kaulsdorfer Straße in Köpenick ist. Höft hat ihre Konzession noch. „Nur von Zeitungen und Zigaretten könnte ich nicht leben.“ Genau deshalb sieht sich Ladenbetreiber Krause als künftigen Hartz-IV-Empfänger. Seit zehn Jahren hat er den Laden an der Birkenstraße, 80 000 D-Mark zahlte er damals dem Vorgänger – für den Stamm an Lottokunden. „Ohne Lotto werde ich den Laden bestimmt nicht an einen Nachfolger los.“ Das ist aber nicht überall so: Dao Thi Thuy und Huyen Trang Pham verkaufen an der Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg seit kurzem Zeitschriften und Zeitungen. Bevor sie den Laden übernahmen, war dort auch eine Lottoannahmestelle. „Wir haben keine Konzession beantragt, weil ganz in der Nähe schon eine Annahmestelle war und uns der Aufwand mit den Schulungen zu groß war“, sagt Huyen Trang Pham. Harald Vogel hält das Gesicht in die Nachmittagssonne. Er sitzt auf der Stufe vor seinem Schreibwarengeschäft an der Potsdamer Straße. Vor 20 Jahren, als er und sein Partner den Laden übernommen hatten, machte Lotto knapp die Hälfte des Umsatzes aus. Jetzt sind es nicht mehr als 25 Prozent. „Die Leute haben kein Geld mehr“, sagt er. In der Nähe hätte aber gerade eine andere Lottoannahmestelle zumachen müssen, seitdem laufe es endlich wieder etwas besser. Beim erwarteten Urteil in Karlsruhe geht es auch darum, in welcher Form Lotteriegesellschaften ihr Angebot aufs Internet ausweiten können. „Gäbe es das auch in Berlin, wäre das ein großer Nachteil für uns“, sagt Ladenbesitzer Vogel. Doch zumindest diese Sorge ist unbegründet: Die hiesige Klassenlotterie hat ihr Online-Angebot vor längerer Zeit eingestellt – aus „unternehmerischen Gründen“ und weil die „soziale Kontrolle“ für Spielsüchtige und Minderjährige fehle. (Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 28.05.2008) Quelle --------------------------------------------------------------------------------- Die abgehalfterten Polit-Stümper in den Lottozentralen zerstören auf ihrem Weg in den Niedergang weitere Existenzen. Dann empfinde ich es als große Frechheit wieder stündlich im Radio Oddset-Werbung zu senden, was wegen dem auffordernden Charakter der Werbung eine eindeutige Verletzung des Glücksspielstaatsvertrags darstellt. Wer soll sich noch an dieses schwächste Gesetz Deutschlands halten, wenn es von den staatlichen Institutionen selbst unterlaufen wird? Ich bin mal gespannt, was die Länder am allerletzten Tag der von der EU-Kommission gesetzten Frist zur Stellungnahme bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens am nächsten Montag, 2. Juni, zu melden haben.
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Sportpolitik: LSB diskutiert mit Politikern und Lotto-Management Der Sport braucht "zehn Millionen plus X"Koblenz - Die Zahl der Übungsleiter in rheinland-pfälzischen Sportvereinen ist in den letzten zwölf Jahren um 3000 auf fast 15 000 gestiegen; zu ihrer Finanzierung steht den Vereinen indes in etwa die gleiche Summe zur Verfügung wie damals (rund 3,6 Millionen Euro). "Der rheinland-pfälzische Sport ist existenziell bedroht", warnt Lothar West-ram, der Hauptgeschäftsführer des Landessportbunds (LSB) vor weiteren Kürzungen der Fördermittel. Rechtzeitig zum Start der Haushaltsberatungen im Landtag lud der LSB deshalb zu einer Podiumsdiskussion in Mainz, an der auch Vertreter der Landesregierung teilnahmen. "Die Politik weiß um die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports", versicherte Roger Lewentz, Staatssekretär im Innenministerium, "wir geben eine große Anzahl von Euros für den Sport aus, auch wenn das aus Ihrer Sicht vielleicht nicht vollumfänglich zufriedenstellend ist." Dass die Sportförderung des Landes zwischen dem "guten" Jahr 1996 und heute um 3,6 Millionen Euro oder mehr als 18 Prozent differiert, liegt indes nicht (nur) an der "Sparwut" der Politiker. Denn die Finanzierung des Sports im Land ist ohne Lotto nicht denkbar. Und wenn das organisierte Glücksspiel Umsatzeinbußen zu beklagen hat, so treffen die den Sport direkt und unmittelbar. Derzeit bekommt der Sport aus Landesmitteln neun Millionen Euro als Fixbetrag plus einen prozentualen Anteil am Umsatz der Sportwette Oddset. Der ist jedoch wegen des Werbeverbots (siehe Kasten) massiv eingebrochen. "Die 35 Prozent Umsatzeinbußen, die wir verzeichnen, sind direkt bei der Konkurrenz gelandet", ärgert sich Hans-Peter Schössler, Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz. Und sein Aufsichtsratsvorsitzender Rüdiger Messal, Staatsekretär im Finanzministerium, ergänzt: "Die künftigen Erlöse aus dem Glücksspiel sind mit einem Fragezeichen zu versehen." "Der Sport braucht finanzielle Planungssicherheit", betont LSB-Schatzmeister Thomas Wansch. Als Ergebnis der Verhandlungen über ein neues Finanzierungssystem muss nach Wanschs Meinung "10 Millionen Euro plus X als unterste Grenze" stehen. "Das ist Ihre Seite der Medaille", kontert Staatssekretär Lewentz, "wir müssen aber auch die anderen Ressorts im Auge behalten." Und: "Der Sport muss auch nach Synergien suchen; wo kann er selbst bei seinen Ausgaben sparen?" Letztlich machten Politiker, Sportfunktionäre und Glücks-spiel-Manager deutlich, dass sie in Sachen Sportförderung an einem Strang ziehen. Lotto-Chef Schössler beschwor den Schulterschluss zwischen Sport und Lotto und gab konkrete Handlungsanweisungen: "Die 1,5 Millionen LSB-Mitglieder sind potenzielle Lottospieler." Stefan Kieffer Quelle ---------------------------------------------------------------------------------------- Ich weiß nicht, was diese schrägen Sportbund-Vögel zu beklagen haben? Genau diese haben doch den Glücksspielstaatsvertrag mit seinem Zwangssystem voll unterstützt. "Die 35 Prozent Umsatzeinbußen, die wir verzeichnen, sind direkt bei der Konkurrenz gelandet", ärgert sich Hans-Peter Schössler, Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz. Welche Konkurrenz? Wir haben hier doch ein Wett-Monopol!?
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Spielsüchtiger verzockte im Casino 370.000 Euro Dresden - Haftet die Spielbank für einen spielsüchtigen Gast? Die Frage klärt seit gestern das Oberlandesgericht (OLG). Das Leipziger Casino hatte Glücksritter Uwe P. (44) trotz Sperre jahrelang zocken lassen. Nun fordert die Mutter des Suchtkranken von den Sächsischen Spielbanken über 370 000 Euro zurück. "Ich bin suchtkrank, verspielte bis 2006 Haus und Hof. Stolz bin ich darauf nicht", sagt Uwe P. Er trat seiner Mutter die Forderungen ab, die nun ihrerseits die Spielbanken verklagt. Und damit das Finanzministerium, weil der Freistaat das Spielbankmonopol hält. Begründung: Nur er könne wirkungsvoll vor Spielsucht schützen. Der Fall Uwe P. beweist offenbar das Gegenteil: Jahrelang zockte der Steuerfachangestellte. "Im Frühjahr 2003 zog ich die Notbremse, sagte der Spielbank-Angestellten, die das Sperrformular ausfüllte: ,Ich will ab sofort und für immer und überall gesperrt sein!‘ Aber die Sucht war stärker. Ich ging immer wieder hin. Niemand stoppte mich dort." Laut Spielbanken war das Formular falsch ausgefüllt, Uwe P. zwar fürs ganze Bundesgebiet, nicht aber für sein Stammcasino gesperrt. Doch die Behauptung wurde durch Zeugenvernehmung widerlegt. Anderes Argument: Dem Formular lag kein Foto von Uwe P. bei, die Zuordnung wäre schlecht gewesen, er wäre im Casino ja kaum bekannt gewesen. Uwe P.: "Ich war in der Zeit mal in Halle zocken. Da flog ich nach dem Datenabgleich gleich wieder raus. In Leipzig war ich natürlich bekannt, da war ich doch bis zu drei Mal die Woche." Eine Entscheidung fiel gestern nicht. Aber die Richter schlugen einen Vergleich vor, bei dem die Spielbanken rund 30 Prozent (ca 110 000 Euro) der Forderung zahlen müssten. Quelle: SZ-Online.de jaja, die Spieler sollen alle ins Casino rennen, weil dort der Spielerschutz ernst genommen wird...
"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Diskriminierende Besteuerung von Lotterie- und Wettgewinnen: Europäische Kommission verklagt SpanienErste Klage zum grenzüberschreitenden Glücksspielangebot in den laufenden VertragsverletzungsverfahrenDie von den EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten errichteten Barrieren gegen ein grenzüberschreitendes Sportwetten- und Glücksspielangebot stehen bereits seit einigen Jahren unter strenger Prüfung der Europäischen Kommission. Diese beurteilt zahlreiche nationale Regelungen für europarechtswidrig und hat deswegen bereits gegen eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Deutschland (zwei Vertragsverletzungsverfahren wegen des Sportwettenmonopols und des Glücksspielstaatsvertrags) und Österreich, förmlich Vertragsverletzungsverfahren eingereicht. In dem ersten dieser Verfahren hat die Kommission nach dem erfolglosen Vorverfahren (förmliche Anfrage der Kommission, Stellungnahme der Regierung) nunmehr gegen das Königreich Spanien Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht (Rechtssache C-153/08). Bislang hatte die Kommission lediglich vor vier Jahren Italien wegen der ohne Ausschreibung erfolgten Vergabe von Pferdewettkonzessionen verklagt und erreichte im letzten Jahr ein positives Urteil des EuGH (Rechtssache C-260/04).Die Europäische Kommission macht in der Klageschrift gegen Spanien eine gegen Europarecht verstoßende diskriminierende Besteuerung geltend. Nach der spanischen Regelung seien Gewinne aus Lotterien und Wetten, die von der Loterías y Apuestas del Estado (staatliches Unternehmen für Lotterien und Wetten) und von Stellen oder Einheiten der Autonomen Gemeinschaften (vergleichbar den Bundesländern) veranstaltet würden, sowie aus vom Spanischen Roten Kreuz oder von der ONCE (Organización Nacional de Ciegos Españoles, die nationale Organisation der spanischen Blinden) veranstalteten Losziehungen von der Einkommensteuer befreit. Einkünfte aus Lotterien, Glücksspielen und Wetten, die von anderen Anbietern, auch aus anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten, veranstaltet werden, würden jedoch der Besteuerungsgrundlage hinzugerechnet und unterlägen progressiven Steuersätzen. Die Europäische Kommission beruft sich vor allem auf die einschlägigen, ebenfalls die Glücksspielbesteuerung betreffenden EuGH-Urteile in den Rechtssachen Lindman (C-42/02) und Safir (C-118/96) und erinnert daran, dass nach der Rechtsprechung die Veranstaltung von Lotterien als Dienstleistungstätigkeit im Sinne des EG-Vertrags anzusehen sei. Weiter verbiete Art. 49 EG nach der EuGH-Rechtsprechung jede Beschränkung und jede Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs, selbst wenn sie unterschiedslos für inländische wie für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Dienstleistende gälten, und er schließe die Anwendung einer nationalen Regelung aus, die bewirke, dass die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert werde. Angesichts der Besonderheiten des Glücksspielgewerbes lasse die Rechtsprechung zwar bestimmte Beschränkungen durch die Mitgliedstaaten zu. Hierfür müssten diese jedoch die Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sowie ihren nicht diskriminierender Charakter nachweisen. Nach Ansicht der Kommission ist die spanische Steuerregelung diskriminierend, da von der Steuerbefreiung Anbieter anderer Mitgliedstaaten ausgeschlossen seien. Selbst wenn die spanischen Behörden im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nachgewiesen hätten - was sie nicht getan hätten -, dass die streitige Regelung eine geeignete Maßnahme sei und im Verhältnis zu dem angegebenen Ziel des Schutzes der Verbraucher und der sozialen Ordnung stehe, könne diese Regelung daher in keinem Fall als mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar angesehen werden, da sie jedenfalls diskriminierend sei. Der EuGH wird daher mit einem Urteil in dieser Sache den Umfang des Diskriminierungsverbots beim binnengrenzüberschreitenden Glücksspiel- und Sportwettenangebot zu klären haben. So sind etwa die meisten deutschen Behörden der Auffassung, dass die Zulassung lediglich eines Glücksspielanbieters, an dem der Staat bzw. ein Teilstaat (Land) maßgeblich beteiligt ist, und das komplette Verbot von Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten (über das Internet oder über Annahmestellen in Deutschland), nicht diskriminierend sei. Das Diskriminierungsverbot geht allerdings deutlich weiter. Als diskriminierend wurde eine Regelung vom EuGH bereits dann angesehen, wenn die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten (binnengrenzüberschreitend) gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert wird. Nach Einbringung dieser ersten Vertragsverletzungsklage ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission nunmehr auch der Reihe nach die anderen betroffenen Mitgliedstaaten verklagen wird, sofern diese die Bedenken der Kommission nicht ausräumen bzw. ihr nationales Recht nicht europarechtskonform ausgestalten wollen.Kontakt: Arendts Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Martin Arendts Perlacher Str. 68 D - 82031 Grünwald (bei München) Tel: 089 / 64 91 11 - 75 Fax: 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de ------------------------------------------------------------------------------- Von den heuchlerischen Staatsmonopolisten bei uns kommt doch am Montag auch nix. :traurig: Die müssen ebenfalls erst vom europäischen Gerichtshof zur Besinnung gebracht werden. So sind etwa die meisten deutschen Behörden der Auffassung, dass die Zulassung lediglich eines Glücksspielanbieters, an dem der Staat bzw. ein Teilstaat (Land) maßgeblich beteiligt ist, und das komplette Verbot von Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten (über das Internet oder über Annahmestellen in Deutschland), nicht diskriminierend sei. Wie geistig minderbemittelt muss man sein, um so hirnrissig zu argumentieren? Auch wir als Kunden bei Lotto werden diskriminiert, indem man uns öffentlich zwei (!) Ausweise vorlegen läßt, während jeder Nikotinsüchtige und Alkoholabhängige in jedem Lebensmittelladen seinen Stoff einfach so bekommt. Die arroganten Staatsmonopolisten besitzen dann noch die Frechheit in ihrem Propagandablättchen zu schreiben, dies sei für uns doch eine " lieb gewordene Angewohnheit". Dabei handelt es sich bei den verfolgten Sportwettern zu weit über 90 % um Nichtsüchtige! Dieses ganze Theater wird ( zum Schein ) wegen ein paar Tausend Personen von 80 Millionen veranstaltet, welche angesichts der erlaubten idiotischen Geldspielautomaten in der Auswirkung von Spielsucht fast bedeutungslos sind.
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Hauptversammlung der Tipp24 AG: Tipp24 schüttet erstmals Dividende aus
- Hauptversammlung beschließt eine Dividendenzahlung von 50 Cent pro Aktie - Oliver Jaster wird in den Aufsichtsrat gewählt
Hamburg, 29. Mai 2008 - Die dritte Hauptversammlung der Tipp24 AG fand am 29. Mai 2008 im Crowne Plaza Hotel in Hamburg statt. Es nahmen rund 55 Aktionäre und Gäste an der Veranstaltung teil. Die Präsenz des stimmberechtigten Grundkapitals betrug 56,18 Prozent.
Der Vorstand der Tipp24 AG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2007 zurück. Der Rekordjackpot trug zu einem enormen Wachstum der Kundenzahlen bei und das Auslandsgeschäft wurde durch den Eintritt in UK ausgeweitet.
In Folge der guten Geschäftsentwicklung der letzten Jahre hat die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2007 erstmals eine Dividendenzahlung in Höhe von 50 Cent pro Aktie beschlossen. Hierbei soll es sich um den Beginn einer stetigen Dividendenausschüttung handeln.
Trotz des schwierigen Umfeldes auf Grund des Glücksspiel-Staatsvertrages konnte das Unternehmen seinen dynamischen Wachstumskurs beibehalten. Jens Schumann, Gründer und Vorsitzender des Vorstandes von Tipp24: "Zahlreiche Rechtsexperten und Institutionen wie beispielsweise das Bundeskartellamt, die EU-Kommission und der Wissenschaftliche Dienst des Landtages Schleswig-Holstein halten den Staatsvertrag für verfassungs-, kartell- und europarechtswidrig. Mehr als 14 Verwaltungsgerichte bestätigen dies. Auch wir halten diesen Staatsvertrag nach wie vor für rechtswidrig. Die Geschäftsentwicklung war 2007 umso bemerkenswerter."
Im Zuge der Beteiligung der Günther Holding, mittlerweile mit 25,45 Prozent Großaktionär der Tipp24 AG, wurde Oliver Jaster, Geschäftsführer des erfolgreich geführten Familienunternehmens, ab sofort in den Aufsichtsrat gewählt. Er löst Dr. Hans-Wilhelm Jenckel ab, der sich nach knapp dreijähriger Amtszeit nicht erneut zur Wiederwahl gestellt hat.
Die Hauptversammlung stimmte sämtlichen Tagesordnungspunkten zu.
Quelle: Tipp24 AG
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Gerüchte um Svenska Spel und Betsson setzt gewagte Schritte Von Lisa Horn Anfang Mai verlautbarte die Svenska Spel, dass sie möglicherweise ihr Monopol in gewissen Bereichen des Glücksspiels aufheben würde – darauf reagiert nun Betsson mit einer provokanten Geschäftsidee. Laut der schwedischen Online-Zeitung "TheLocal" will Schweden einen Teil seines Glücksspielmonopols privatisieren. Schon Anfang Mai hat die Tageszeitung "Dagens Nyheter" geschrieben, dass die Gelder, die über eine Privatisierung dem Staat zufließen würden, für kulturelle, sportliche und karitative Zwecke eingesetzt würden. Wenn das Monopol in verschiedenen Bereichen verworfen würde, dann gäbe es eine spezielle Abgabegebühr, die fremde Anbieter an den schwedischen Staat entrichten müssten um so soziale Projekte zu finanzieren – eine mögliche lukrative Einnahmequelle für den Staat. Über Details, welche Glücksspielarten denn privatisiert würden bzw. wie die Regulierung und Kontrolle ausländischer Anbieter von statten gehen würde, wurden nicht genannt. Am 22. Mai geisterte neuerlich die Idee der partiellen Monopolaufhebung durch die schwedischen Medien. Der Ausschuss des Glücksspielmonopols von Schweden definierte noch weitere Maßnahmen zur Überlegung Teile des Monopols aufzuheben, Glücksspiele die eher wenig abhängig machen würden. An der praktischen Umsetzung würde bereits gearbeitet, hieß es aus dem Ausschuss, man würde an Lizensierungsmodellen arbeiten und die "weniger abhängig" Glücksspiele genau definieren. Letztendlich liegt es ohnehin an der Glücksspiel-Kommission den Vorschlag abzusegnen. Die Göteborger Tageszeitung "Göteborgs-Posten" schreibt, dass Schweden mit diesem Schritt seine Verpflichtung und Verbindlichkeit seitens der EU demonstrieren würde, denn auch Schweden steht im Kreuzfeuer der Kritik um sein Monopol zu rechtfertigen. Im Vordergrund der Liberalisierung würde für Schweden immer noch der soziale Aspekt stehen, trotzdem Verantwortung im Bezug auf Spielerschutz beibehalten und soziale Anliegen finanziell stärker zu unterstützen. Vor zwei Tagen hatte der Glücksspiel-Riese Betsson die Diskussion neuerlich angeheizt, denn am 30. Mai soll eine Betsson Wett- und Automatenfiliale in Göteborg eröffnet werden, damit fordert das Unternehmen die schwedischen Behörden heraus, denn die Überlegung der Liberalisierung ist noch nicht umgesetzt. Die Inspektoren des schwedischen Monopols betrachten diesen Schritt mit Argusaugen. Im Interview mit "TheLocal" meint Betsson CEO Pontus Lindwall: "Der Europäische Gerichtshof unterstützt uns in unserem Vorhaben. Es gibt für uns keinen Grund mehr länger zu warten, denn der politische Prozess bewegt sich kaum vorwärts, obwohl die gesetzliche Lage seitens der EU bereits klar definiert wurde. Wir möchten die Entwicklung des Glücksspielmarktes vorantreiben." In einer Pressemeldung der "TT news agency" sieht das der leitende Anwalt des schwedischen Glücksspielausschusses, Johan Röhr, etwas anders: "Bis jetzt ist nichts passiert und kein Urteil über die Liberalisierung getroffen worden. Diese Geschäftseröffnung begeht Betsson aus eigenen Schritten. Wir werden einen Inspektor zur Eröffnung schicken und dann werden wir sehen was wir weiter tun und ob es eine Unterlassungsklage geben wird." Das gewagte Vorhaben von Betsson ist eine starke Herausforderung für das schwedische Monopol, gerade in einer Phase in der über eine Öffnung diskutiert und ernsthaft nachgedacht wird. Betsson ist sich der Risiken bewusst, dennoch will man eröffnen und so lange weitermachen bis es eine Begründung für eine eventuelle Unterlassung gibt – mit der gleichzeitigen Androhung einer Entschädigungsforderung an Schweden. Quelle: https://de.pokernews.com
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Online-Spieler gewinnt ursprünglichen Einsatz 11 millionenfach zurück! Sydney, Australien - 5,5 Million USD aus 50 Cents? Ist dies der glücklichste Mann im Internet? Als Klaus E. aus Finnland seinen 50-Cent-Einsatz im beliebten Online-Casino BlackjackBallroom.com machte, ahnte er nicht, dass sich sein Leben bald für immer ändern würde! Einen Klick und drei Sekunden später kamen die Rädchen zum Stehen, der Bildschirm leuchtete auf, die Glocken ertönten... und Klaus E. war um über 5,5 Millionen USD reicher! In einem Interview mit CasinoRewards, der Unternehmensgruppe hinter BlackjackBallroom.com, verriet Klaus, wie er die Augenblicke erlebte, nachdem er den gewaltigen Jackpot geknackt hatte: "Als ich 5.556.753 auf meinem Bildschirm aufblinken sah, dachte ich, es sei eine Telefonnummer in den USA. Es konnte doch nicht der Jackpot sein, ich musste mich irren! Also stand ich vom Tisch auf, ging nach draussen, um wieder einen klaren Kopf zu bekommen, und ging dann zurück, um mir die Sache noch einmal anzusehen... und sah 5,5 Millionen USD auf meinem Casino-Konto!" Klaus merkte bald, dass dies kein Fehler und ganz bestimmt keine Telefonnummer war! Er hatte soeben als Gewinner eines der grössten Jackpots, die jemals ausgezahlt worden sind, Online-Casino-Geschichte geschrieben! "Ich bekam einen Anruf vom CasinoRewards-Kundendienst, wo man sehr beruhigend und hilfsbereit war, und als nächstes fand ich mich in einem Flugzeug nach Australien wieder, um einen Scheck über meinen Gewinn in Empfang zu nehmen! (...) In Sydney zeigte mir das Team von CasinoRewards den Wildpark, das Aquarium und führte mich zum Essen in ein Restaurant in der Nähe der Oper. Der Höhepunkt meiner Reise? Ausser, dass ich diesen gewaltigen Scheck in Empfang nehmen konnte, die Fotoaufnahme von mir mit einem Koala!" Während die meisten Jackpot-Gewinner ihr Geld für schicke Sportwagen, prächtige Häuser und teure Designer-Label ausgeben, hat der vernünftige Klaus sich für eine klügere Alternative für sein Geld entschieden: "Ich will keinen Sportwagen, ich habe ja noch nicht einmal einen Führerschein. Aber vielleicht investiere ich etwas. Oh, und Urlaub mache ich auch!" ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Nach dem Willen der Lotto-Bonzen da oben ist so etwas in Deutschland nicht möglich! Solche aus der Politik kommende Typen wie der Repnik stopfen sich für ihr dummes Geschwätz die Taschen voll und gönnen den "kleinen Leuten" in ihrer Niedertracht rein gar nichts - weder das Spielvergnügen, noch kleine oder gar große Gewinne, die im Internet viel eher möglich sind als beim abzockerischen Angebot von Toto-Lotto. Es ist auch bezeichnend, dass dieser lächerliche Ethik-Beirat von Lotto ausschließlich aus Politikern a.D. besteht - genau der gleiche Filz, der die Lotteriegesellschaften der Bundesländer leitet.
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Mappus gegen Poker-Verbot Streit in der CDU/FDP-Koalition um "Verbieteritis" geht weiter Die FDP wirft der CDU vor, das Land mit Verboten zu überziehen. Die Schwarzen indes wenden sich überraschend gegen das Aus von Pokerturnieren - und sehen sich generell zu Unrecht in der Kritik der Liberalen. In der ersten Hälfte der Legislaturperiode hat die CDU/FDP-Regierungskoalition eine ganze Reihe von Ge- und Verboten erlassen: Sie hat Besuchern von Einraumkneipen das Rauchen untersagt und vielen Händlern am jüngsten Muttertag den Blumenverkauf. Autofahrer dürfen in einigen Städten nur noch mit Plakette verkehren, und als nächstes dürfen Tankstellenpächter nach 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Die zunehmende Reglementierung des täglichen Lebens will die FDP nicht länger mittragen. "Wir Liberale werden in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode öfter sagen müssen: Mit uns nicht!", kündigt der liberale Vize-Regierungschef Ulrich Goll erhöhten Widerstand an. Jedes einzelne Verbot lasse sich zwar irgendwie begründen. Aber in der Summe seien sie "von zweifelhaftem Nutzen" und leisteten einem Klima Vorschub, "in dem an jeder Ecke ein Verbotsschild steht". Aber wenn die "Verbieteritis" eine Krankheit sei, so Golls Diagnose, dann eine, die man kurieren könne. Und FDP-Fraktionschef Ulrich Noll, ein gelernter Zahnarzt, empfiehlt der CDU "bei Therapien immer auch die Nebenwirkungen zu beachten". Immerhin habe die FDP den Verbotsplänen des großen Koalitionspartners schon bislang "einige Giftzähne gezogen". Dass neben Noll nun auch Goll der Vorschriftenwut den Kampf ansagt, wird in der FDP zufrieden, in der CDU indes verärgert bis besorgt registriert. Den Schwarzen stößt einerseits sauer auf, dass sich die Liberalen von gemeinsamen Beschlüssen distanzieren. "Die FDP soll nicht erst zustimmen und dann die Backen aufblasen", sagt etwa der Calwer CDU-Abgeordnete Thomas Blenke. Andererseits wird der Vorstoß der Liberalen durchaus ernst genommen - gilt Goll den Schwarzen doch als verlässlichste FDP-Stütze der schwarz-gelben Koalition. CDU-Fraktionschef Stefan Mappus, der bei den Liberalen als Hauptadressat von Golls Kritik gilt, bemüht sich daher um demonstrative Gelassenheit: Er fühle sich durch Golls sehr pauschale Aussagen "nicht betroffen". Den von der Koalition beschlossenen Nichtraucherschutz etwa halte er für "absolut notwendig", nachdem freiwillige Zusagen von Gastwirten nicht eingehalten worden seien. Und bei den vorgesehenen Beschränkungen des Alkoholverkaufs an Tankstellen habe man erst reagiert, nachdem die Beschwerden "massiv" zugenommen hätten und die Polizei Verbote als einen "erfolgversprechenden Weg" gefordert habe. Er könne nicht ausschließen, sagt Mappus, "dass es auch in Zukunft Vorgänge geben wird, bei denen die Politik einschreiten muss". Darüber werde man dann aber "wie in einer Koalition üblich" in jedem Einzelfall mit der FDP sprechen. Zumindest ein Streitgespräch erspart sich die zerstrittene Koalition: Zwar hat das für das Glücksspiel zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe angekündigt, dass das Land Pokerturniere generell verbieten werde, was das Landesinnenministerium derzeit auch prüft. Doch nach der FDP lehnt nun die CDU derartige Pläne rigoros ab, die damit wieder in der Schublade verschwinden dürften. "Weder CDU- noch FDP-Fraktion wollen dieses Pokerverbot", sagte Mappus der SÜDWEST PRESSE. "Der Vorschlag kam von einem Regierungspräsidium. Wir lehnen diesen Vorstoß ab." Also bleibt es voraussichtlich dabei, dass Poker-Veranstaltungen erst ab einer Teilnahmegebühr von 15 Euro als illegal eingestuft werden. Hintergrund der nun abgelehnten Pläne, die Grenze auf null Euro zu senken, sind harte Urteile einiger Verwaltungsgerichte und das Vorgehen in Sachsen und Rheinland-Pfalz: Dort gelten bereits rigorose Verbote für Veranstaltungen von Pokerspielen. Im Südwesten indes, so scheint es zumindest derzeit, haben Verbotsbestrebungen in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode weniger gute Chancen als in der ersten. ROLAND MUSCHEL Quelle --------------------------------------------------------------------------------- Nanu, erfreulich, es gibt Anzeichen von Intelligenz in der Politik.
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"Die FDP soll nicht erst zustimmen und dann die Backen aufblasen" Dieser Satz ist wohl wahr , man darf daran erinnern das die FDP in den Ländern in denen Sie mitregiert dem neuen Glücksspielvertrag zugestimmt hat. Verlogene Spacken halt... - aber die anderen sind auch nicht besser...
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2. Juni 2008, 04:00 Uhr Von Gisela Kirschstein "Es geht nicht um Geld"Deutschlands Pokerspieler wehren sich gegen Verbotspläne Mainz - Eigentlich geht es beim Pokerspiel ja darum, die Ruhe zu bewahren und ein möglichst undurchschaubares Gesicht zu machen. Doch mit der Ruhe in der deutschen Pokerlandschaft ist es seit einigen Tagen vorbei: In den einschlägigen Pokerforen im Internet geht es drunter und drüber. Da ist von "Schwachsinn" die Rede, von "veralteten Erfahrungswerten" und "Weltfremdheit". Adressat dieser harschen Worte ist der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD), der jüngst ankündigte, Pokern komplett verbieten zu wollen, soweit es als öffentliches Glücksspiel veranstaltet wird.Bruchs Motivation ist die Bekämpfung der Spielsucht, vor allem bei Jugendlichen. "Mir kann keiner erzählen, dass Pokern ein Geschicklichkeitsspiel ist - das ist ein absolutes Glücksspiel", sagte Bruch im Interview mit der WELT. Von einem "riesengroßen Missverständnis" spricht da Michael Außerbauer, Chefredakteur des Pokermagazins "Royal Flush". Der Minister habe offenbar noch das klassische Klischee im Kopf: Ein schmieriges Hinterzimmer, eine finstere Pokerrunde, und alle haben Messer im Stiefel. "5-Card Draw" heiße die Pokervariante, bei der jeder mit fünf verdeckten Karten spiele, "das ist das gute alte Cowboy-Pokern", sagt Außerbauer. Das sei in der Tat ein Glücksspiel, weil man keinerlei Informationen über die Karten der Gegner habe. Diese Variante werde aber heute kaum noch gespielt, auf keinen Fall bei den derzeit so beliebten Pokerturnieren.Dort spiele man "Texas Hold'em", eine Variante, die es hierzulande vor 20 Jahren noch gar nicht gegeben habe, erklärt Außerbauer. Beim "Texas Hold'em" bekomme jeder Spieler nur zwei verdeckte Karten, fünf aber lägen offen auf dem Tisch, und aus dieser Mischung müsse der Pokerspieler dann sein Blatt bilden. "Da sind 90 Prozent pure Strategie, der Glücksfaktor beträgt nur noch etwa zehn Prozent", betont der Pokerexperte. Einem guten Spieler stünden so viele Informationen zur Verfügung, dass er bestimmen könne, "was am Tisch Sache ist". Wäre Poker ein reines Zufallsspiel, könnte es gar keine Turniere, keine Profis und keine internationale Rangliste geben, argumentiert Außerbauer. Gibt es aber. Allein in Deutschland zählt man laut Schätzung des Experten zwischen 30 und 40 Profipokerspieler, einer davon ist der Star der Szene und frisch gekürte Weltmeister Michael Keiner. Rund sechs Millionen Menschen interessieren sich allein in Deutschland für das Spiel, und Pokersets gibt es inzwischen in allen großen Discountern zu kaufen. "Das ist ein klares Anzeichen dafür, dass es Volkssport ist", sagt Außerbauer. Sein Magazin wurde im Dezember 2007 aus der Taufe gehoben, gerade ist die vierte Ausgabe in Vorbereitung, die Zahl der Abonnenten liegt bereits bei 7400. Ja, das Spiel boome bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, sagt Außerbauer, aber doch deshalb, weil es ein Strategiespiel sei, dem Schach vergleichbar. "Es geht nicht um Geld, es geht darum, den anderen zu bezwingen", sagt Außerbauer. Natürlich gebe es Gewinne, aber die gibt es beim Schach oder bei Olympia auch. "Es ist ,good clean sport', wie die Amerikaner sagen, guter, sauberer Sport." Und weil das so sei, wäre ein Verbot doch wirklich der falsche Weg, schimpfen die Pokerfreunde in den Internetforen. Eine ganze Freizeitbranche werde zerstört und kriminalisiert. "Anstatt die große Chance zu nutzen, hier eine neue Branche zu fördern unter festen Regeln mit entsprechenden Kontrollen", werde das Verbot nur zu einer neuen "Blüte der Hinterzimmer" führen, schimpft etwa ein gewisser "Doc Schnitzel" auf der Website Pokerolymp.de. "Die Leute werden verstärkt zu Online-Anbietern ausweichen", glaubt auch Roy Decker, Projektmanager von "Royal Flush". Dann werde aber nicht mehr die Geselligkeit im Vordergrund stehen, "sondern die Leute zocken in privaten Runden oder Online um Geld, und das kann der Minister dann nicht mehr kontrollieren". Decker verweist auf Österreich, wo Gutachter anlässlich eines Gerichtsurteils festgestellt hätten, dass beim Pokern der Strategiefaktor überwiege. Die Richter seien dem gefolgt, seitdem sprössen dort sogenannte Card-Casinos aus dem Boden, in denen nur Poker gespielt werde. "Die unterliegen der Unternehmenssteuer, und auch die Preisausschüttung ist reglementiert", sagt Decker. Und weil sich Decker so richtig über den Minister und sein Verbot geärgert hat, macht er ihm auch prompt einen Vorschlag: "Ich fordere ihn ganz öffentlich heraus: Herr Bruch, pokern Sie mit mir", fordert Decker. Eine gute Gelegenheit sei die große Pokermesse am 21. und 22. Juni in Berlin; der Minister sei herzlich eingeladen. "Poker ist ein Glücksspiel?", fragt Decker rhetorisch und kündigt trotzig an: "Diese Aussage werde ich ihm widerlegen." Quelle -------------------------------------------------------------- Genauso bei der SPD: Großartig das Verbotsschild raushängen - aber keine Ahnung von der Materie haben.
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VG München erteilt vorläufigen Rechtsschutz unter Auflagen Das VG München hat mit Beschluss vom 19.05.2008 die aufschiebende Wirkung der durch Rechtsanwalt Pawlik erhobenen Klage gegen eine Sportwettenuntersagungsverfügung der Landeshauptstadt München unter folgenden Auflagen angeordnet: - Der Antragsteller vermittelt keine Sportwetten an Minderjährige und verweigert Minderjährigen, auch in Begleitung von Aufsichtspersonen, den Zutritt zum Geschäftslokal. - Der Antragsteller bringt in seinem Geschäftslokal einen gut sichtbaren Hinweis auf die Gefahren der Glücksspielsucht an. - Der Antragsteller betreibt keine Werbung für die Vermittlung von Sportwetten außer dem sachlichen Hinweis auf das Vermitteln dieser Wetten. - Der Antragsteller trifft Vorkehrungen zur Möglichkeit der Sperre und Selbstsperre suchtgefährdeter Spieler. - Der Antragsteller zeigt in seinem Geschäftslokal keine Live-Sportsendungen im Fernsehen. Das VG München hatte vorher die aufschiebende Wirkung entsprechender Klagen unter der Auflage angeordnet, dass der Antragsteller einen Erlaubnisantrag stellt. Da jedoch die Regierung der Oberpfalz erheblichen Druck auf die Antragsteller ausgeübt hatte und mitgeteilt hatte, derartige Anträge werden kostenpflichtig mit Gebührenbescheiden bis zu 25.000,00 € abgelehnt, hat das VG München nunmehr seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass die aufschiebende Wirkung unter oben genannten Auflagen herzustellen ist. Die Entscheidung ist im Volltext auf der Homepage www.vewu.de abrufbar. Dieter Pawlik Rechtsanwalt 2. Vorstand der VEWU Amalienbadstraße 36/Haus 32 76227 Karlsruhe Tel.: 0721/464716-00 Fax: 0721/464716-20 E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de -------------------------------------------------------------------------------------- Da jedoch die Regierung der Oberpfalz erheblichen Druck auf die Antragsteller ausgeübt hatte und mitgeteilt hatte, derartige Anträge werden kostenpflichtig mit Gebührenbescheiden bis zu 25.000,00 € abgelehnt, hat das VG München nunmehr seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass die aufschiebende Wirkung unter oben genannten Auflagen herzustellen ist. Unsere Amtsbürokraten mit einer weiteren Mißgeburt... Wir müssen schon froh sein, dass unsere Gerichte nicht so heruntergekommen wie unsere Politiker sind.
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Rien ne va plus? Spielbanken in Not Angesichts von massiven Umsatzeinbrüchen in den zehn niedersächsischen Spielbanken sieht die Gewerkschaft ver.di etwa 150 Arbeitsplätze in Gefahr. Seit Januar hätten die Spielbanken im Land je nach Standort zwischen 30 und 50 Prozent Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, teilte ver.di am Dienstag in Hannover mit. Demnach meiden viele Kunden die zehn Casinos, seit vor den Automatensälen ihre Ausweise kontrolliert werden. Dies verlangt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag. Zudem halte das gesetzliche Rauchverbot Spieler vom Besuch ab. Die Gewerkschaft forderte von der Landesregierung, die Besteuerung der Spielbanken zu senken. Quelle: NeuePresse.de ----------------------------------------------------------------------------------------- Unsere beschränkten Landespolitiker vernichten weitere Arbeitsplätze.
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Verwaltungsgericht Chemnitz gibt Klage einer Sportwettvermittlerin statt Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 27.05.2008 in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Klageverfahren entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten an ein lizensiertes Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der Vergangenheit rechtmäßig gewesen ist (Aktenzeichen 3 K 1516/05). Ein Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz in Gestalt des später ergangenen Widerspruchsbescheides wurde aufgehoben. Dieses Verfahren weist insoweit eine Besonderheit auf, als hier sowohl der ursprüngliche Untersagungsbescheid als auch der Widerspruchsbescheid der Behörde vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 ergangen waren. Das Verwaltungsgericht führt diesbezüglich aus: "Der angefochtene Bescheid ist rechtswidrig, weil das bis zum 31.12.2007 geltende Staatsmonopol die Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Abs. 1 GG ohne Rechtfertigung einschränkt und damit verfassungswidrig ist."Das Gericht hebt in dieser Entscheidung hervor, dass in Fällen der Thematik der Vermittlung von Sportwetten maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Untersagungsverfügung der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung sein muss. Da der Widerspruchsbescheid im vorliegenden Fall bereits vom 24.10.2005 und damit vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 erlassen wurde, die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Zeitpunkt aber nicht umgesetzt waren und auch nicht umgesetzt sein konnten, ist die Verfügung nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Besonders hervorzuheben ist, dass das Verwaltungsgericht mehrfach betont, dass maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage das materielle Recht und nicht das Prozessrecht sei. Bei – wie hier – nachträglichen Änderungen des materiellen Rechts sei im Anfechtungsstreit durch das jeweilige Gericht zu prüfen, ob das neue Recht seine – gewissermaßen rückwirkende und darin ausnahmsweise – Berücksichtigung bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit auch nach früherem Recht erlassener Verwaltungsakte vorschreibe. Entgegen der Auffassung des Beklagten des Verfahrens, der auf eine Entscheidung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.04.2007 verwiesen hatte, könne man nicht unkritisch davon ausgehen, dass es bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung schlichtweg auf den Termin zur letzten mündlichen Verhandlung ankomme. Denn auch beim Annahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung lägen im vorliegenden Fall übergeordnete Gründe vor, die eindeutig dagegensprechen, dass die Bemühungen um die Herstellung der Konsistenz nach der 28.03.2006 und die Gesetzesänderung zum 01.01.2008 ehemals rechtswidrige Verwaltungsakte rückwirkend legitimieren sollten. Dagegen spreche bereits die Ursache der erforderlichen Bemühungen für die Konsistenz und die gesetzliche Neuregelung. Diese Ursache sei nämlich jeweils darin begründet gewesen, dass die alte Rechtslage verfassungswidrig gewesen ist. Mit den Umständen der Verfassungswidrigkeit wiederum konnte sich aber die hier beklagte Behörde bei Erlass ihres Bescheides im Jahre 2004 oder des Widerspruchsbescheides im Jahre 2005 noch gar nicht befassen, weil ihr die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt war und auch nicht bekannt sein konnte. Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 wiederum hatte der Beklagte die Möglichkeit, entweder – für künftige Entscheidungen – für das Erreichen der Konsistenz Sorge zu tragen oder entsprechende Bescheide nicht zu erlassen. Welche Entscheidungsalternative der Beklagte wählte, war dementsprechend eine Entscheidung der Exekutive und nicht der Legislative. Die bloße Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, für einen Übergangszeitraum Konsistenzbemühungen zu unternehmen, könne jedoch eine gesetzgeberische Entscheidung nicht ersetzen. Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte der Beklagte zumindest der Klägerin darlegen müssen, dass an dem Bescheid, der auf einer verfassungswidrigen Rechtslage beruhte, wegen der nunmehr unternommenen Bemühungen zur Herstellung der Konsistenz festgehalten werde. Daran habe es im vorliegenden Fall aber gefehlt. Das Gericht hebt weiter hervor, dass auch die Neuregelung zum 01.01.2008 daran nichts ändern könne. Hier läge ein wesentlicher Unterschied zur alten Regelung insbesondere darin, dass nach § 9 Abs. 2 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland Widerspruch und Klage gegen Anordnungen der Glücksspielaufsicht keine aufschiebende Wirkung hätten. Nach altem Recht dagegen musste der Sofortvollzug ausdrücklich angeordnet werden. Der Beklagte habe also bei Erlass des angefochtenen Bescheides sein Ermessen in der einen oder anderen Form für die Frage der Anordnung des Sofortvollzuges ausgeübt und sich bewusst für die Anordnung des Sofortvollzuges entschieden. Diese Entscheidung wäre bei Anwendung des neuen Rechts, also dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, nicht mehr möglich. Ferner spreche gegen die rückwirkende Anwendung des "neuen" Rechts, auch, dass der Schutzzweck der jeweiligen Regelung nicht deckungsgleich sei. Die Ziele in § 1 des Glücksspielstaatsvertrages seien andere als die Ziele, die in den vorherigen Gesetzen verankert waren. Nach alledem wird hier durch das Verwaltungsgericht klargestellt, dass sich Behörden grundsätzlich auf Verwaltungsakte, die in der Vergangenheit ergangen sind, nicht mehr auf Basis der seit dem 01.01.2008 eingetretenen Rechtslage berufen können. Das Verwaltungsgericht hat Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Der Beklagte kann aber einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen. Ob dieses Rechtsmittel eingelegt wird, ist hier noch nicht bekannt. Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Bongers Rechtsanwalt Guido Bongers Ludwigstr. 12 D - 61348 Bad Homburg Tel: 0 61 72 / 10 14 01 Fax: 0 61 72 / 10 14 02 E-Mail: info@ra-bongers.de
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Forschungsstelle Glücksspiel kritisiert das Pokerverbot Die "Forschungsstelle Glücksspiel" der Universität Hohenheim hat sich im Rahmen ihres Newsletters vom 30.05.2008 mit der Thematik des generellen Verbots von privaten öffentlichen Pokerturnieren befasst. Hintergrund: Das Ziel der Verwaltungsbehörden scheint klar zu sein: Öffentliche Pokerturniere gegen Geldeinsatz – und sei er noch so gering – sollen um jeden Preis unterbunden werden. Hierfür werden die vielzitierten Gründe wie z. B. Jugendschutz, Kontrolle der Glücksspielsucht, Schutz der Teilnehmer vor kriminellen Machenschaften etc. angeführt. Rückenwind erhalten die Verantwortlichen derzeit auch von den Verwaltungsgerichten. Das VG Frankfurt/Main, das VG Weimar und das VG Münster haben Poker pauschal und ohne fundierte Begründung als Glücksspiel klassifiziert und auf dieser Grundlage entsprechende Veranstaltungen untersagt. Dabei soll die Grenze zur Illegalität nach den neueren Entscheidungen sogar überschritten sein, wenn auch nur irgendein Einsatz von den Teilnehmern verlangt wird. Lediglich kostenlose Veranstaltungen seien demnach zulässig. Das VG Hamburg (Beschluss v. 30.04.2008) lässt die Frage nach der Glücksspieleigenschaft offen. Denn nach seiner Ansicht ist auch dann eine (gewerberechtliche) Erlaubnis erforderlich, sofern man Poker als Geschicklichkeitsspiel klassifiziert. Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn die Veranstaltungen regelmäßig und gewerblich (z. B. in einem "Pokerklub") veranstaltet werden. Eine solche Erlaubnis sei jedoch nicht zu erlangen. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen der Bundesländer, insbesondere Sachsen und Rheinland-Pfalz, zu verstehen, Pokerturniere mit Startgebühren grundsätzlich und umfassend als unzulässig zu bewerten. Mit der "Forschungsstelle Glücksspiel" der Universität Hohenheim meldet sich nun eine Institution zu Wort, die wissenschaftlich, objektiv und mit dem nötigen Fachwissen an die Thematik herangeht. Stellungnahme der "Forschungsstelle Glücksspiel" Die Forschungsstelle nimmt zu der Frage Stellung, ob ein striktes Verbot jeglicher kostenpflichtiger Pokerveranstaltung außerhalb von staatlich konzessionierten Spielbanken tatsächlich das Ziel erreichen kann, den Spieltrieb der Bevölkerung in überwachte Bahnen zu lenken. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Ein solches Verbot ist nach Meinung der Forschungsstelle nicht nur untauglich, das vorgegebene Ziel zu erreichen, es widerspricht diesem Ziel sogar!Zur Begründung werden zwei Argumente angeführt: 1. Da eine Deckung der Veranstaltungskosten durch die Teilnehmergelder bei einer kostenlosen Veranstaltung naturgemäß nicht möglich ist, werden zukünftig nur noch Veranstalter auftreten, die ihre Einnahmen auf anderem Wege erzielen. Vor allem sind dies diejenigen Veranstalter, die ihr Spielangebot vorwiegend im Internet anbieten. Naturgemäß ist mit solchen Veranstaltungen dann auch Werbung für jene Onlineanbieter verbunden. Da Startgelder nicht erhoben werden, steigen zudem Attraktivität und Anziehungskraft der Veranstaltungen – insbesondere auch für Jugendliche. Durch eine Absenkung der Startgebühren auf null wird somit genau das gefördert, was eigentlich verhindert werden soll. 2. Von staatlicher Seite wird zur Rechtfertigung der Verbote argumentiert, die Konsumenten sollten auf das staatlich konzessionierte und überwachte Spielangebot in den Spielbanken ausweichen. Die Forschungsstelle gibt hier zunächst zu bedenken, dass in den Spielbanken vorwiegend "cash game" mit vergleichsweise hohen Einsätzen angeboten werde. Unter Hinweis auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Gefährdungspotential von Glücksspielen wird darauf hingewiesen, dass ein solches "Pokerspiel um Geld" ein sehr viel höheres Suchtpotential habe als die Teilnahme an einem Pokerturnier mit einem lediglich kostendeckenden Startgeld in Höhe von €15,00. Dies folge aus der höheren Ereignisfrequenz, dem kürzeren Auszahlungsintervall, den höheren Einsätzen und der Förderung des hierdurch bedingten "Chasing-Verhaltens" (dem Hinterherjagen von Verlusten). Der Staat untersage also Veranstaltungen mit einem vergleichsweise geringen Gefährdungsgrad und verweise als Ersatz auf die Teilnahme an Pokerspielen in Spielbanken, die ein weit höheres Suchtpotential aufweisen. Seiner Aufgabe der Suchtprävention und der Kanalisierung des Spieltriebs werde der Staat damit nicht gerecht. Sein Verhalten widerspreche vielmehr den im Glücksspielstaatsvertrag definierten Zielen. Die "Forschungsstelle Glücksspiel" bringt ihre Auffassung wie folgt auf den Punkt (Newsletter vom 30.05.2008): Hier handelt es sich sehr wahrscheinlich mal wieder, wie leider so oft, um eine staatliche Maßnahme, die zwar gut gemeint, aber kontraproduktiv ist. Es werden mal wieder die Konsequenzen, die das staatliche Handeln auf das Verhalten der Wirtschaftssubjekte hat, nicht berücksichtigt. Es ist schade, dass nicht einmal in Ansätzen bei Änderung der Gesetzgebung untersucht wird, welche Auswirkungen diese auf das Verhalten der Anbieter und Nachfrager haben. Konsumforschung scheint leider für den Gesetzgeber nicht von Interesse zu sein. Stellungnahme Es ist zu begrüßen, dass sich eine Institution zu Wort meldet, die ernsthaft den Anspruch verfolgt, die Thematik sachlich und wissenschaftlich fundiert anzugehen. Von einer solchen Herangehensweise sind die zuständigen Behörden derzeit nämlich sehr weit entfernt. Wenn dann – wie kürzlich geschehen – auch noch führende Politiker meinen, sich mit polemischen Äußerungen und ohne jedes Wissen von der Materie selbst als Beschützer der Schwachen aufzuspielen, obgleich sie mit ihrem Handeln genau das Gegenteil von dem bewirken, was sie als ihr Ziel vorgeben, wird die Situation nahezu unerträglich. Es erfolgen immer weiterreichende behördliche Restriktionen. So ist, abgesehen von den zitierten Maßnahmen der Bundesländer und den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, in jüngster Vergangenheit ein deutlicher Anstieg der Strafverfahren zu verzeichnen, die gegen Turnierveranstalter betrieben werden. Die Frage, ob Poker (und in welcher Spielform) ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel ist, muss spätestens hier seriös behandelt und geklärt werden. Wer allerdings glaubt, die Strafverfolgungsbehörden würden jene Frage von sich aus kritisch hinterfragen, irrt gewaltig. Die Glücksspieleigenschaft wird bislang regelmäßig ohne nähere Begründung unterstellt, obgleich auch in der juristischen Fachliteratur immer öfter die Meinung vertreten wird, es handle sich z. B. bei Texas Hold'em um ein Geschicklichkeitsspiel. Stattdessen beruft man sich auf Entscheidungen des Reichsgerichts, die aus Zeiten stammen, in denen Texas Hold'em in Deutschland noch völlig unbekannt war. Es drängt sich daher im Ergebnis immer mehr der Eindruck auf, dass in der gegenwärtigen Praxis der Behörden ausschließlich ergebnisorientiert "argumentiert" wird: Fest steht dort allein, dass öffentliche Pokerveranstaltungen gegen Geldeinsatz (in welcher Höhe auch immer) nicht erwünscht sind und dass ein entsprechendes staatliches Angebot (über das bisherige Angebot der Spielbanken hinaus) nicht erforderlich ist. Wir halten diese Entwicklung, nicht zuletzt unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, für äußerst bedenklich. Es bleibt zu hoffen, dass bald Vernunft einkehrt und mit allen Beteiligten eine Lösung gesucht und gefunden wird, die alle Interessen berücksichtigt. Stellungnahmen wie die der "Forschungsstelle Glücksspiel" tragen hoffentlich dazu bei, dass sich zumindest eine sachliche Diskussion entwickelt. RA Axel Mittig Mittig, Thalmann & Stoll Rechtsanwälte Grindelallee 20, 20146 Hamburg Telefon 0 40-42 91 84 08 E-Mail mittig@pokeranwalt.de www.pokeranwalt.de Quelle: https://www.intellipoker.com/
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NKL kämpft ums Überlebenvon Kathrin Werner (Hamburg) Kein Losverkauf mehr über Telefon oder Internet: Diese Neuregelung geht bei der Nordwestdeutschen Klassenlotterie an die Substanz, sagte Vorstandssprecher Schneider der FTD. Dabei sind die Eigner der NKL selbst für die Lage verantwortlich. "Wir kämpfen ums Überleben", sagte Günther Schneider. Die NKL hat seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 mehr als ein Viertel ihrer Umsätze und Gewinne verloren. Im vergangenen Jahr hatte die Staatslotterie noch 437,5 Mio. Euro umgesetzt. Wegen der neuen Einschränkung für Glücksspielwerbung rechnet die NKL für 2008 wie auch für 2009 mit Rückgängen bis zu 30 Prozent des Umsatzes. Heute dürfen Lotterien keine Lose mehr via Internet, Fernsehen oder Telefon verkaufen. "Mit dem Telefonmarketing haben wir unseren wichtigsten Werbeweg verloren", sagte Schneider. Werbung muss zudem so gestaltet sein, dass sie nicht zu stark zum Spielen auffordert. "Das ist schwer umzusetzen, das ist doch der Sinn von Werbung." So sei es kaum möglich, Kunden neu zu werben. Zwar bestätigt das neue Recht das Verbot privater Spielanbieter, die NKL profitiere davon aber mangels Werbeplattform nicht. Staat im Nacken: NKL-Chef Günther Schneider hat durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag seine wichtigsten Werbewege verloren Schneiders Unternehmen gehört zehn Bundesländern. Durch die neuen Regeln haben die Länder den NKL-Managern die Hände gebunden. "In der Vergangenheit hatten wir relativ große Freiheitsrechte, jetzt ändert sich das", sagte Schneider. Zurzeit überlegt er, neue Produkte anzubieten: "Vielleicht fallen uns ein paar spektakuläre Sachgewinne ein." Alle Ideen muss Schneider mit seinem Aufsichtsgremium absprechen, in dem Vertreter der Länderfinanzministerien sitzen. Hinzu kommt neuerdings eine zweite Instanz, die Glücksspielaufsicht, mit weiteren Behördenvertretern. Schneider beschäftigt sich nun mit Sparen. Er will Stellen streichen, Ausgaben für Lieferanten senken und nun leer stehende Büros im Hamburger NKL-Gebäude vermieten. An die zehn Trägerländer geht über die Lotteriesteuer und eine Gewinnbeteiligung ein Großteil der NKL-Erträge. Deshalb wirkt sich das Glücksspielrecht auch auf ihre Haushalte aus: Nachdem sie 2007 allein über die Lottosteuer von der NKL 73 Mio. Euro eingenommen haben, rechnet Schneider für 2008 nur mit 52 Mio. Euro. Diese Verluste nehmen sie in Kauf, um ihr noch lukrativeres Lotto- und Totomonopol zu retten. "Wir sind vielleicht nicht wichtig genug", sagte der NKL-Chef. Der Markt für Lotterien wiegt laut Schneider rund 9,5 Mrd. Euro. Der Anteil der Klassenlotterien NKL und SKL daran betrage nur elf Prozent, der des staatlichen Lotto- und Totoblocks hingegen mache rund 80 Prozent aus. 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die Länder gezwungen, sich stärker für den Schutz vor Spielsucht einzusetzen, wenn sie ihr Monopol für Glücksspiele behalten wollten. Die Länder mussten ihr Engagement bei Wetten und Lotto zurückfahren. Das traf die Klassenlotterien. Glücksspiel im Internet vollständig verboten Außerdem ist das Glücksspiel im Internet seitdem vollständig verboten, abgesehen von einer Übergangsregel bis 2009. Wenn 2009 alle Ausnahmen auslaufen, "wird ein bisschen Druck aus dem Markt genommen", hofft Schneider. Die verlorenen Kunden bekomme er aber nicht zurück. Dem staatlichen Lotto- und Totoblock mit der Ziehung "6 aus 49" geht es besser. "Die Lottogesellschaften sind zufrieden mit den neuen Regeln", sagte Schneider. "Ihre Werbewege sind nicht betroffen." Bei hohen Lottojackpots reiche schon Berichterstattung in Medien sowie Plakatwerbung, außerdem gebe es viele treue Lottotipper. "Unser Spiel ist viel komplizierter", sagte Schneider, der selbst NKL-Lose kauft. "Das muss man den Leuten erst mal nahebringen." Bei einer Klassenlotterie erhält der Spieler eine siebenstellige Losnummer. Jeden Freitagmorgen zieht die NKL die Gewinnzahlen. In der Regel nehmen die Spieler an einer Lotterie teil, die ein halbes Jahr dauert. "Unser Spiel ist langsam und praktisch gar nicht interaktiv", sagte Schneider. Deshalb mache es auch nicht süchtig. Schneider hofft darum, dass die Länder den Glücksspielstaatsvertrag nachbessern. "Wenn sie uns so stark beschneiden, spielen die Leute anderswo. Dort ist es gefährlicher." Quelle ----------------------------------------------------------------------- Ein weiterer staatlicher Abzockbetrieb im Abwärtsflug.
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